Devoir de Philosophie

Internationale Abrüstung - Politik.

Publié le 16/06/2013

Extrait du document

Internationale Abrüstung - Politik. 1 EINLEITUNG Internationale Abrüstung, sicherheitspolitische Konzepte und Aktivitäten mit dem Ziel, militärische Rüstung und Truppenzahlen mittels Absprachen und Verträgen zu kontrollieren, zu begrenzen, abzubauen und letztlich abzuschaffen. Im weiteren Sinne beinhaltet Abrüstungspolitik auch Rüstungskontrolle, die darum bemüht ist, die internationale Rüstungsdynamik kooperativ zu steuern, was auch eine kontrollierte Aufrüstung beinhalten kann, um Instabilität durch Wettrüsten und Krieg zu vermeiden. Im engeren Sinne strebt Abrüstung danach, militärische Potentiale (Streitkräfte und Waffen) zu verringern und zu beseitigen. 2 VON DER ANTIKE BIS ZUR INDUSTRIELLEN REVOLUTION Schon immer hat der Schrecken des Krieges Menschen veranlasst, über seine Verhinderung und eine friedliche Konfliktlösung nachzudenken. Im antiken Griechenland entfachte die Einführung des Katapults Entsetzen über die furchtbare Zerstörungskraft dieser Waffe und verstärkte die moralische Verurteilung des Krieges. Im Mittelalter wurde die Ausbreitung der Waffentechnologie und damit die Intensität des Krieges nicht nur durch den langsamen technischen Fortschritt begrenzt, sondern auch durch die Absicht von Herrschern, ihr Waffenmonopol nicht in die Hände gegnerischer Kräfte gelangen zu lassen. 1139 verbot das 2. Laterankonzil, die Armbrust gegen Christen einzusetzen, nicht jedoch gegen Heiden. Durch die Erfindung der Feuerwaffen wurde das Gewaltpotential erheblich gesteigert, aber auch die Anstrengungen, die Brutalität des Krieges zu begrenzen. Leonardo da Vinci, selbst einer der größten Waffenkonstrukteure seiner Zeit, nannte den Krieg ,,bestialischen Wahnsinn". Nach der Zerstörung Mitteleuropas im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) wurden Verträge über die humane Behandlung von Gefangenen und Verwundeten abgeschlossen, die bis zum 18. Jahrhundert die ,,Spielregeln" des Krieges festlegten. Utopien von der totalen Abschaffung des Krieges und vom ,,Ewigen Frieden" wurden von Philosophen wie Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant formuliert und von Staatsmännern wie Friedrich dem Großen erörtert. Versuche zur Begrenzung nationaler Waffenarsenale wurden durch die Schaffung der Massenarmeen und die weitere Steigerung des Vernichtungspotentials im Nordamerikanischen Unabhängigkeitskrieg oder in den Napoleonischen Kriegen gegenstandslos. Als Folge der Massenproduktion und verschiedener waffentechnischer Innovationen (Artillerie, Hinterlader, Maschinengewehre) in der industriellen Revolution wurden die Ressourcen ganzer Nationen in die Kriegführung einbezogen. 3 DIE BEIDEN WELTKRIEGE Mit der ersten Haager Abrüstungskonferenz im Jahr 1899 unternahmen 26 Staaten auf Initiative von Zar Nikolaus II. von Russland erstmals den ernsthaften Versuch, die Rüstungsentwicklung zu kontrollieren. Neben der Festlegung der Haager Landkriegsordnung und der Einrichtung eines Gerichtshofs für die Beilegung internationaler Konflikte wurde auch der Einsatz bestimmter Waffen verboten (Bombardierung aus Ballons, Dumdum-Geschosse, Giftgas). Die zweite Haager Konferenz (1907) sowie eine vorgesehene dritte (1915) konnten dem Ausbruch des 1. Weltkrieges (1914-1918) jedoch nichts entgegensetzen. Nach dem Krieg wurden Deutschland im Vertrag von Versailles Rüstungsbeschränkungen auferlegt, die de facto einer Entwaffnung nahe kamen. Die Großmächte einigten sich in verschiedenen Flottenabkommen auf bestimmte Zahlenverhältnisse für ihre Schlachtschiffe und deren Größe. Der Völkerbund versuchte die Produktion von Waffen und Munition einzuschränken und die gegenseitigen Kontrollmöglichkeiten durch Informationsaustausch zu verbessern, konnte sich aber aufgrund der gegensätzlichen Interessen der einzelnen Staaten mit seinen Vorstellungen nicht durchsetzen. 1925 wurde in der Genfer Konvention der Kriegseinsatz von Giftgas verboten. Im BriandKellogg-Pakt verzichteten 63 Staaten auf Krieg als Instrument der Politik, jedoch ohne nachhaltige Wirkung. Auch der auf der Weltabrüstungskonferenz von 1932 vorgestellte Hoover-Plan, der die schrittweise Abschaffung offensiver Waffen vorsah, konnte die Kriegsvorbereitungen nicht einschneidend begrenzen. Der 2. Weltkrieg (1939-1945) erwies die erneute Steigerung des Vernichtungspotentials moderner Waffen. Bei der Zerstörung mitteleuropäischer Städte durch Brandbomben und Raketen sowie im Einsatz der Atombombe gegen die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki (mit zusammen mehr als 200 000 Toten) fanden neue Waffentechnologien ihre erstmalige Anwendung. Die Voraussetzungen dazu hatten Wissenschaftler aus aller Welt im Manhattan-Projekt der USA geschaffen. 4 WETTRÜSTEN UND RÜSTUNGSKONTROLLE Der Tod von Millionen Menschen hatte eine nachhaltige Wirkung auf die Bereitschaft der internationalen Völkergemeinschaft zur Abrüstung, was in der Charta der Vereinten Nationen, zahlreichen Resolutionen und der Schaffung der Abrüstungskommission seinen Niederschlag fand. Dennoch wurden die internationalen Beziehungen während des Kalten Krieges vorwiegend von der Strategie der Abschreckung (,,Gleichgewicht des Schreckens") und dem atomaren Wettrüsten der Supermächte USA und Sowjetunion bestimmt. Wirtschaftliche und technologische Ressourcen in bislang ungekanntem Ausmaß wurden eingesetzt, um immer ausgeklügeltere Waffensysteme zu entwickeln: Atom- und Wasserstoffbomben, zielgenaue Interkontinentalraketen mit Mehrfachsprengköpfen in Silos oder auf U-Booten, Militärsatelliten zur Aufklärung, Nachrichtenübertragung und Navigation, Anti-Satelliten-Waffen und Raketenabwehrsysteme sowie ein fortwährend modernisiertes Arsenal konventioneller Großwaffen (siehe Panzer, Kampfflugzeuge, Kriegsschiffe). Mit der Schaffung mehrfacher Overkill-Kapazitäten, die das Leben auf der Erde insgesamt bedrohten, konnten Versuche zur Rüstungsbegrenzung zunächst nicht Schritt halten. Frühe Bemühungen zum Verbot der Atombombe (Baruch-Plan von 1946) scheiterten an den Interessen der Supermächte. Die Wende kam erst durch die Kubakrise, die die Welt an den Rand eines Atomkrieges brachte und die Regierungen in Ost und West zwang, über geregelte Konfliktaustragung zu verhandeln. Mit dem Konzept der Rüstungskontrolle, mit dem schon im Antarktisvertrag von 1959 ein erster wichtiger Durchbruch erreicht worden war, gelangte man 1963 zu einem Verbot von Atomversuchen in der Atmosphäre. Weitere Schritte folgten 1967: die Begrenzung militärischer Weltraumaktivitäten im Weltraumvertrag und die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Lateinamerika durch den Vertrag von Tlatelolco. Mit dem Meeresbodenvertrag von 1972 und dem Verbot des militärischen Einsatzes umweltverändernder Technologien (ENMOD-Konvention) von 1978 wurde die Demilitarisierung weiterer Umweltbereiche vereinbart. 1968 wurde der Atomwaffensperrvertrag (Nichtverbreitungs-Vertrag, NVV) unterzeichnet und 1970 ratifiziert. Darin verzichteten bis auf die fünf offiziellen Atomwaffenmächte USA, Sowjetunion, Frankreich, Großbritannien und China alle Unterzeichnerstaaten auf Atomwaffen und unterwarfen sich der Kontrolle durch die 1957 geschaffene Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) in Wien. Die Bundesrepublik Deutschland trat erst 1975 bei, Frankreich und China folgten 1992. Bei der unbegrenzten Verlängerung 1995 hatte der Vertrag 170 Mitgliedsstaaten, darunter die ehemaligen Atommächte Südafrika und Ukraine. Atomare Schwellenländer wie Israel, Indien und Pakistan blieben dem Vertrag mit dem Argument fern, dass dieser sie einseitig diskriminiere. Als Folge der Entspannung wurde 1972 das Verbot biologischer Waffen in der Biologiewaffen-Konvention vereinbart und die Begrenzung der strategischen Atomwaffenarsenale in SALT I (Strategic Arms Limitation Treaty), der ergänzt wurde durch ein Verbot strategischer Raketenabwehrsysteme (ABM: Anti-Ballistic Missiles). SALT II wurde zwar 1979 unterzeichnet, aber wegen der Verschlechterung der Ost-West-Beziehungen nicht mehr ratifiziert. Die von US-Präsident Ronald Reagan forcierte Aufrüstung brachte den Verhandlungsprozess zeitweise zum Erliegen, sein Plan einer strategischen Raketenabwehr (SDI: Strategic Defense Initiative) drohte das Wettrüsten auf den Weltraum auszudehnen. 5 DIE ZEIT NACH DEM KALTEN KRIEG Mit dem weltweiten Protest der Friedensbewegungen, dem Wechsel zur Reformpolitik Michail Gorbatschows und dem darauf folgenden Zerfall der Sowjetunion verlor eine weitere Aufrüstung an politischer Legitimierbarkeit. Hatten die Gipfelgespräche in Reykjavik Ende 1986 schon den Durchbruch angekündigt, wurde mit dem INF(Intermediate-range Nuclear Forces-)Vertrag von 1987 der Grundstein für die Abschaffung aller landgestützten Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite zwischen 500 und 5 500 Kilometer gelegt. 1992 wurde mit dem Abzug der Raketen kurzer Reichweite begonnen. 1994 trat der START-I-Vertrag (Strategic Arms Reduction Treaty) in Kraft, der die strategischen Sprengköpfe in Händen der US-amerikanischen und der russischen Armee auf je 6 000 begrenzte. Eine weitere Reduzierung auf je 3 500 wurde mit START II (1993 unterzeichnet) vereinbart. Das russische Parlament verweigerte lange Zeit die endgültige Zustimmung zu START II, um so ein politisches Druckmittel gegen die geplante NATO-Osterweiterung in der Hand zu behalten. Um den Prozess erneut in Gang zu bringen, wurde von beiden Seiten geprüft, ob es möglich sei, bereits über einen weiteren Abrüstungsschritt, über START III, zu verhandeln, noch ehe Russland seine Verpflichtungen aus START II erfüllt hat. Im August 1999 fand die erste START III-Runde statt, und im April 2000 ratifizierte das russische Parlament schließlich auch START II. Zur Vertragsüberprüfung (Verifikation) werden nicht mehr nur nationale technische Mittel (etwa Satelliten, Flugzeuge und Spione) eingesetzt, sondern zunehmend auch kooperative Mittel, darunter vereinbarte Überflüge (Open Skies) und die lange Zeit umstrittenen Vor-Ort-Inspektionen. Diese spielten auch die entscheidende Rolle beim bislang umfassendsten Abrüstungsabkommen, der Konvention zum Verbot und zur Zerstörung chemischer Waffen, die in der Genfer Abrüstungskonferenz ausgehandelt und 1993 zur Unterzeichnung freigegeben wurde. Auch im Bereich konventioneller Waffen wurden wichtige Fortschritte erzielt. 1990 schlossen die NATO- und die Warschauer-Pakt-Staaten den der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE; Treaty on Conventional Armed Forces in Europe, CFE), der für das Gebiet zwischen Atlantischem Ozean und Uralgebirge Obergrenzen für Kampfpanzer, gepanzerte Fahrzeuge, Artillerie, Kampfflugzeuge und Angriffshelikopter festlegt. Die bei der Überprüfungskonferenz zur UNWaffenkonvention im Mai 1996 beschlossene Einigung, den Einsatz von Antipersonenminen lediglich einzuschränken, aber nicht vollständig zu verbieten, wird jedoch allgemein als unbefriedigend angesehen. 6 PROBLEME UND ZUKUNFTSAUFGABEN Trotz beachtlicher Erfolge ist die Abrüstungspolitik in einer kritischen Phase. Mit dem Zerfall der Sowjetunion ist auch die Kontrolle über den russischen Atomkomplex verloren gegangen. Das Ende des Kalten Krieges hat nicht zu einer Beendigung aller Rüstungsprogramme und einer durchgreifenden Rüstungskonversion geführt. Vielfach werden, teilweise als Ergebnis des Golfkrieges von 1991, militärische Potentiale auf neue Konfliktfelder ausgerichtet, die im ehemaligen Jugoslawien, in Nahost, Somalia oder Ruanda offenbar geworden sind. Zudem ist die rüstungstechnische Entwicklung, die die Ergebnisse ambivalenter ziviler Forschung in ihre Planung einbezieht (DualUse), auch weiterhin ein Motor der Aufrüstung. Beispiele sind Computer- und Kommunikationstechnologien, Sensoren und Laser, Satelliten und Abwehrflugkörper, Bio- und Gentechnik. Damit geraten bestehende Verträge wie der ABM-Vertrag oder die Biowaffen-Konvention unter Druck, und Exportkontrollen sind weniger geeignet, den militärisch relevanten Technologiefluss in Krisenregionen zu unterbinden. Umfassende Abrüstung und vorbeugende (präventive) Rüstungskontrolle miteinander zu verbinden, ist eine wichtige Zukunftsaufgabe für die Friedens- und Konfliktforschung, die in der Bundesrepublik Deutschland Ende der sechziger Jahre eingerichtet und in den achtziger Jahren um naturwissenschaftliche Beiträge ergänzt wurde. In der politischen Diskussion stehen u. a., der frühzeitige Eingriff in die waffentechnische Entwicklung, die klare Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung und Technik sowie die Integration der Abrüstung in kooperative Sicherheitsstrukturen. Vordringlich bleibt das Verbot und die Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen. In Ergänzung zur Bio- und Chemiewaffen-Konvention wird die Abschaffung aller Atomwaffen durch eine Nuklearwaffenkonvention vorgeschlagen. Schritte zu diesem Ziel sind die Schaffung atomwaffenfreier Zonen im Südpazifik (1985) und in Afrika (1996) sowie das 1996 ausgehandelte umfassende Atomteststoppabkommen (Comprehensive Test Ban Treaty, CTBT). Allerdings war das Abkommen auch mehr als zehn Jahre nach seiner Verabschiedung noch immer nicht in Kraft getreten. Zwar hatten es unterdessen (2007) 177 Staaten unterzeichnet und 140 ratifiziert, jedoch ist die Voraussetzung für sein In-Kraft-Treten die Ratifikation durch 44 in dem Vertrag benannte Staaten, die über ,,nukleare Kapazitäten" verfügen. Und zehn dieser Staaten, darunter China, Indien, Iran, Israel, Nordkorea, Pakistan und die USA, haben den Vertrag noch nicht ratifiziert, teilweise noch nicht einmal unterzeichnet. Weitere Schritte in Richtung auf eine nukleare Abrüstung wären das internationale Verbot und die Beseitigung kernwaffenfähiger Materialien oder die Einschränkung von Trägersystemen für Kernwaffen. Im Rahmen der 6. Überprüfungskonferenz über die Umsetzung des 1970 geschlossenen Atomwaffensperrvertrags, die im Mai 2000 in New York stattfand, erklärten sich die fünf offiziellen Atommächte zu einer völligen nuklearen Abrüstung bereit und sagten zu, bis 2005 konkrete Maßnahmen zur Abrüstung zu ergreifen. Bis zur 7. Überprüfungskonferenz im Mai 2005 hatten die Atommächte in dieser Hinsicht jedoch noch nichts unternommen; auf dieser 7. Konferenz kam nicht einmal ein Konsens in Fragen der Abrüstung zustande, lediglich auf eine Bekräftigung der Prinzipien des Atomwaffensperrvertrags konnte man sich einigen. Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist eine wichtige Voraussetzung, um die heimliche Durchführung verbotener Waffenprogramme zu erschweren. Ein Schritt in diese Richtung ist die internationale Zusammenarbeit von Nichtregierungsorganisationen, die zur Herausbildung einer Weltgesellschaft zwischen den Staaten beitragen. Ein Beispiel ist das 1995 gegründete internationale Netzwerk ,,Abolition 2000", in dem mehr als 200 Organisationen aus verschiedenen Ländern einen Durchbruch zur Abschaffung der Atomwaffen erreichen wollen. Die Anerkennung solcher Aktivitäten schlägt sich auch in der Verleihung von Friedensnobelpreisen nieder, zuletzt im Jahr 1995 an die internationale Pugwash-Bewegung und ihren Präsidenten, den Physiker Joseph Rotblat. Verfasst von: Jürgen Scheffran Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« Mit dem weltweiten Protest der Friedensbewegungen, dem Wechsel zur Reformpolitik Michail Gorbatschows und dem darauf folgenden Zerfall der Sowjetunion verlor eineweitere Aufrüstung an politischer Legitimierbarkeit.

Hatten die Gipfelgespräche in Reykjavik Ende 1986 schon den Durchbruch angekündigt, wurde mit dem INF-(Intermediate-range Nuclear Forces-)Vertrag von 1987 der Grundstein für die Abschaffung aller landgestützten Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite zwischen 500 und5 500 Kilometer gelegt.

1992 wurde mit dem Abzug der Raketen kurzer Reichweite begonnen.

1994 trat der START-I-Vertrag (Strategic Arms Reduction Treaty) in Kraft, derdie strategischen Sprengköpfe in Händen der US-amerikanischen und der russischen Armee auf je 6 000 begrenzte.

Eine weitere Reduzierung auf je 3 500 wurde mitSTART II (1993 unterzeichnet) vereinbart.

Das russische Parlament verweigerte lange Zeit die endgültige Zustimmung zu START II, um so ein politisches Druckmittel gegendie geplante NATO-Osterweiterung in der Hand zu behalten.

Um den Prozess erneut in Gang zu bringen, wurde von beiden Seiten geprüft, ob es möglich sei, bereits übereinen weiteren Abrüstungsschritt, über START III, zu verhandeln, noch ehe Russland seine Verpflichtungen aus START II erfüllt hat.

Im August 1999 fand die ersteSTART III-Runde statt, und im April 2000 ratifizierte das russische Parlament schließlich auch START II. Zur Vertragsüberprüfung (Verifikation) werden nicht mehr nur nationale technische Mittel (etwa Satelliten, Flugzeuge und Spione) eingesetzt, sondern zunehmend auchkooperative Mittel, darunter vereinbarte Überflüge (Open Skies) und die lange Zeit umstrittenen Vor-Ort-Inspektionen.

Diese spielten auch die entscheidende Rolle beimbislang umfassendsten Abrüstungsabkommen, der Konvention zum Verbot und zur Zerstörung chemischer Waffen, die in der Genfer Abrüstungskonferenz ausgehandelt und1993 zur Unterzeichnung freigegeben wurde. Auch im Bereich konventioneller Waffen wurden wichtige Fortschritte erzielt.

1990 schlossen die NATO- und die Warschauer-Pakt-Staaten den der Vertrag überKonventionelle Streitkräfte in Europa (KSE; Treaty on Conventional Armed Forces in Europe, CFE), der für das Gebiet zwischen Atlantischem Ozean und Uralgebirge Obergrenzen für Kampfpanzer, gepanzerte Fahrzeuge, Artillerie, Kampfflugzeuge und Angriffshelikopter festlegt.

Die bei der Überprüfungskonferenz zur UN-Waffenkonvention im Mai 1996 beschlossene Einigung, den Einsatz von Antipersonenminen lediglich einzuschränken, aber nicht vollständig zu verbieten, wird jedochallgemein als unbefriedigend angesehen. 6 PROBLEME UND ZUKUNFTSAUFGABEN Trotz beachtlicher Erfolge ist die Abrüstungspolitik in einer kritischen Phase.

Mit dem Zerfall der Sowjetunion ist auch die Kontrolle über den russischen Atomkomplexverloren gegangen.

Das Ende des Kalten Krieges hat nicht zu einer Beendigung aller Rüstungsprogramme und einer durchgreifenden Rüstungskonversion geführt.

Vielfachwerden, teilweise als Ergebnis des Golfkrieges von 1991, militärische Potentiale auf neue Konfliktfelder ausgerichtet, die im ehemaligen Jugoslawien, in Nahost, Somaliaoder Ruanda offenbar geworden sind.

Zudem ist die rüstungstechnische Entwicklung, die die Ergebnisse ambivalenter ziviler Forschung in ihre Planung einbezieht (Dual-Use), auch weiterhin ein Motor der Aufrüstung.

Beispiele sind Computer- und Kommunikationstechnologien, Sensoren und Laser, Satelliten und Abwehrflugkörper, Bio- undGentechnik.

Damit geraten bestehende Verträge wie der ABM-Vertrag oder die Biowaffen-Konvention unter Druck, und Exportkontrollen sind weniger geeignet, denmilitärisch relevanten Technologiefluss in Krisenregionen zu unterbinden. Umfassende Abrüstung und vorbeugende (präventive) Rüstungskontrolle miteinander zu verbinden, ist eine wichtige Zukunftsaufgabe für die Friedens- undKonfliktforschung, die in der Bundesrepublik Deutschland Ende der sechziger Jahre eingerichtet und in den achtziger Jahren um naturwissenschaftliche Beiträge ergänztwurde.

In der politischen Diskussion stehen u.

a., der frühzeitige Eingriff in die waffentechnische Entwicklung, die klare Trennung zwischen ziviler und militärischerForschung und Technik sowie die Integration der Abrüstung in kooperative Sicherheitsstrukturen. Vordringlich bleibt das Verbot und die Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen.

In Ergänzung zur Bio- und Chemiewaffen-Konvention wird die Abschaffung allerAtomwaffen durch eine Nuklearwaffenkonvention vorgeschlagen.

Schritte zu diesem Ziel sind die Schaffung atomwaffenfreier Zonen im Südpazifik (1985) und in Afrika(1996) sowie das 1996 ausgehandelte umfassende Atomteststoppabkommen ( Comprehensive Test Ban Treaty, CTBT).

Allerdings war das Abkommen auch mehr als zehn Jahre nach seiner Verabschiedung noch immer nicht in Kraft getreten.

Zwar hatten es unterdessen (2007) 177 Staaten unterzeichnet und 140 ratifiziert, jedoch ist dieVoraussetzung für sein In-Kraft-Treten die Ratifikation durch 44 in dem Vertrag benannte Staaten, die über „nukleare Kapazitäten” verfügen.

Und zehn dieser Staaten,darunter China, Indien, Iran, Israel, Nordkorea, Pakistan und die USA, haben den Vertrag noch nicht ratifiziert, teilweise noch nicht einmal unterzeichnet.

Weitere Schritte inRichtung auf eine nukleare Abrüstung wären das internationale Verbot und die Beseitigung kernwaffenfähiger Materialien oder die Einschränkung von Trägersystemen fürKernwaffen.

Im Rahmen der 6.

Überprüfungskonferenz über die Umsetzung des 1970 geschlossenen Atomwaffensperrvertrags, die im Mai 2000 in New York stattfand,erklärten sich die fünf offiziellen Atommächte zu einer völligen nuklearen Abrüstung bereit und sagten zu, bis 2005 konkrete Maßnahmen zur Abrüstung zu ergreifen.

Bis zur7.

Überprüfungskonferenz im Mai 2005 hatten die Atommächte in dieser Hinsicht jedoch noch nichts unternommen; auf dieser 7.

Konferenz kam nicht einmal ein Konsens inFragen der Abrüstung zustande, lediglich auf eine Bekräftigung der Prinzipien des Atomwaffensperrvertrags konnte man sich einigen. Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist eine wichtige Voraussetzung, um die heimliche Durchführung verbotener Waffenprogramme zu erschweren.

Ein Schritt in dieseRichtung ist die internationale Zusammenarbeit von Nichtregierungsorganisationen, die zur Herausbildung einer Weltgesellschaft zwischen den Staaten beitragen.

EinBeispiel ist das 1995 gegründete internationale Netzwerk „Abolition 2000”, in dem mehr als 200 Organisationen aus verschiedenen Ländern einen Durchbruch zurAbschaffung der Atomwaffen erreichen wollen.

Die Anerkennung solcher Aktivitäten schlägt sich auch in der Verleihung von Friedensnobelpreisen nieder, zuletzt im Jahr1995 an die internationale Pugwash-Bewegung und ihren Präsidenten, den Physiker Joseph Rotblat. Verfasst von:Jürgen ScheffranMicrosoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation.

Alle Rechte vorbehalten.. »

↓↓↓ APERÇU DU DOCUMENT ↓↓↓

Liens utiles