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Kosovo-Konflikt - Geschichte.

Publié le 15/06/2013

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Kosovo-Konflikt - Geschichte. 1 EINLEITUNG Kosovo-Konflikt, aus der Geschichte der Vielvölkerregion des Balkan herrührende Auseinandersetzung zwischen Serben und muslimischen Albanern (Kosovaren) in der jugoslawischen Provinz Kosovo. Sie führte 1999 zur militärischen Intervention der NATO in Jugoslawien, in deren Folge der Kosovo unter eine Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen gestellt wurde. 2 HISTORISCHER HINTERGRUND Der serbisch-albanische Konflikt im Kosovo und um den Kosovo - nur eine der zahlreichen, zum Teil blutigen ethnischen, religiösen und politischen Auseinandersetzungen auf dem Balkan - nahm seinen Ausgang im 14. Jahrhundert. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die historischen Wurzeln und den Verlauf des Konflikts bis zum Beginn der NATO-Luftangriffe im März 1999: 1389 Schlacht auf dem Amselfeld (Kosovo Polje): Serbien wird vom Osmanischen Reich vernichtend geschlagen und osmanischer Herrschaft unterworfen. Der Kosovo wird in der Folgezeit von muslimischen Albanern besiedelt. Das Trauma dieser Katastrophe wird zum zentralen Element des historischen Selbstverständnisses Serbiens (,,KosovoMythos") und begründet die serbisch-albanische Feindschaft. 1878 Serbien und Montenegro erhalten auf dem Berliner Kongress die Unabhängigkeit; der Kosovo dagegen verbleibt im Osmanischen Reich. 1912/13 In der Folge der beiden Balkankriege gewinnt Serbien den Kosovo, Albanien wird unabhängig. 1945 In der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien (bzw. ab 1963 Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien) wird Kosovo-Metohija (ab 1970 Kosovo) autonome Region bzw. Provinz innerhalb der Teilrepublik Serbien. Durch die Übertragung von Autonomierechten an einige Volksgruppen bzw. Regionen gelingt es Josip Tito, die ethnischen Konflikte in Jugoslawien zu beruhigen. 1974 Der Kosovo erhält weitreichende Autonomie und Selbstverwaltung, was die Spannungen zwischen der kosovo-albanischen Bevölkerungsmehrheit und der serbischen Minderheit wieder verschärft. 1981 Die Kosovaren fordern für den Kosovo den Status einer Republik innerhalb Jugoslawiens. Daraufhin kommt es zu schweren Unruhen zwischen Kosovaren und Serben, in deren Folge die jugoslawische Regierung den Ausnahmezustand über den Kosovo verhängt. 1989/90 Der serbische Präsident Slobodan Milosevi? hebt den Autonomiestatus des Kosovo auf. Als Parlament und Regierung des Kosovo die Unabhängigkeit ausrufen, lässt Milosevi? beide auflösen. September 1991 Während des Zerfalls von Jugoslawien wird nach einem geheimen Referendum die ,,Republik Kosova" proklamiert, anerkannt nur von Albanien. Eine quasistaatliche Schattenstruktur etabliert sich. 1992 Die Kosovaren wählen den Schriftsteller Ibrahim Rugova zum Präsidenten der ,,Republik Kosova". Auch ein Parlament wird gewählt, das jedoch nicht zusammentritt. Die von Rugova ernannte Regierung nimmt ihre Amtsgeschäfte aus dem Exil wahr. Dezember 1995 Entgegen den Forderungen der Kosovaren enthält das Friedensabkommen von Dayton zur Beendigung des Bosnisch-Kroatisch-Serbischen Krieges und zur Befriedung der Balkanregion keine Regelungen zum Status des Kosovo. 1996 Die Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK) verübt erste Terroranschläge gegen Serben und serbische Einrichtungen im Kosovo. September/Oktober 1997 Die Kosovaren boykottieren die Wahlen zum serbischen Parlament; es kommt zu schweren Zusammenstößen mit der serbischen Polizei im Kosovo. Bei den Präsidenten- und Parlamentswahlen der ,,Republik Kosova" wird Rugova als Präsident bestätigt. März 1998 Die serbische Sonderpolizei und Einheiten der jugoslawischen Armee unternehmen eine Großoffensive gegen die UÇK; dabei kommt es auch zu schweren Übergriffen auf die kosovo-albanische Bevölkerung. Unterdessen beschließen die Vereinten Nationen und die Europäische Union Embargos gegen Jugoslawien, um die jugoslawische Staatsführung zum Einlenken, zumindest zu Gesprächen zu zwingen. Juli 1998 Serbische Einheiten unternehmen erneut eine Großoffensive im Kosovo, die auf beiden Seiten zahlreiche Opfer fordert. Innerhalb des Kosovo befinden sich rund 230 000 Menschen - nahezu ausschließlich Kosovaren - auf der Flucht. Die UÇK ruft zum allgemeinen Kampf gegen die serbische Herrschaft auf. September 1998 Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedet eine Resolution, in der er die beteiligten Parteien im Kosovo zur sofortigen Einstellung aller Feindseligkeiten auffordert und für den Fall der Fortsetzung der Kämpfe mit Gegenmaßnahmen droht. Die NATO versetzt ihre Luftstreitkräfte in Bereitschaft. Die Kämpfe im Kosovo gehen dennoch weiter. Oktober 1998 Nach einem Ultimatum der NATO erklärt sich der jugoslawische Präsident Milosevi? bereit, der UN-Resolution Folge zu leisten, den größten Teil der serbisch-jugoslawischen Truppen und der Sonderpolizei aus dem Kosovo abzuziehen, die Flüchtlinge heimkehren zu lassen und den Prozess von einer 2 000 Mann starken internationalen Beobachterkommission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) überwachen zu lassen. Januar 1999 Die Kämpfe im Kosovo flammen erneut auf und münden schließlich in eine von Gräueltaten begleitete, groß angelegte Vertreibungsaktion gegen die kosovarische Bevölkerung. Die NATO erneuert ihre Androhung eines Luftangriffs; zugleich fordert die Balkan-Kontaktgruppe (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Italien) die jugoslawische Staatsführung ultimativ zu direkten Verhandlungen mit den Kosovo-Albanern auf. 3 INTERNATIONALE KRISE Während im Kosovo die Kämpfe trotz OSZE-Präsenz weitergingen, verhandelten unter dem Druck der erneuten NATO-Drohung in Rambouillet bei Paris im Februar und März 1999 Unterhändler der jugoslawischen Regierung und der Kosovaren über ein Friedensabkommen, das von der Balkan-Kontaktgruppe vorbereitet worden war. Das Abkommen sah die weitgehende Autonomie für den Kosovo unter Aufrechterhaltung der territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien vor. Die Kosovo-Albaner - sowohl die gemäßigten um Rugova als auch die UÇK - unterzeichneten am 18. März 1999 das Rambouillet-Abkommen; die UÇK erklärte sich damit u. a. auch zur Selbstentwaffnung bereit. Die jugoslawische Seite dagegen verweigerte die Unterschrift, weil sie die von der Kontaktgruppe vorgesehene Stationierung einer internationalen Friedenstruppe unter NATO-Führung nicht akzeptieren wollte. Zwei Tage später zog die OSZE ihre Beobachter aus dem Kosovo ab, und die serbischen Streitkräfte begannen eine neuerliche Offensive gegen die UÇK. Nachdem ein letzter Vermittlungsversuch des Sondergesandten Richard Holbrooke bei Präsident Milosevi? am 22./23. März 1999 gescheitert war, erteilte NATO-Generalsekretär Javier Solana am 24. März 1999 den Einsatzbefehl für Luftangriffe gegen Jugoslawien. Für ihr Vorgehen verzichtete die NATO auf eine förmliche Legitimation durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - sie war angesichts der ablehnenden Haltung der Volksrepublik China und Russlands nicht zu erwarten. Stattdessen berief sie sich auf das Recht zur humanitären Nothilfe für die von Vertreibung, Völkermord und ,,ethnischer Säuberung" betroffene albanische Bevölkerung im Kosovo und auf die Verteidigung der Menschenrechte. Russland und China verurteilten den Angriff auf Jugoslawien als Bruch des Völkerrechts. Die Entscheidung für den ersten Kriegseinsatz im 50-jährigen Bestehen der westlichen Verteidigungsallianz war auch innerhalb einiger NATO-Staaten umstritten, so in der Bundesrepublik Deutschland, für die die Teilnahme der Bundeswehr am Kosovo-Krieg der erste Kampfeinsatz ihrer Geschichte gegen einen souveränen Staat war. Teile der Öffentlichkeit (insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern) kritisierten den NATO- wie den Bundeswehreinsatz als Verstoß gegen das Völkerrecht und stellten das Vorgehen der NATO-Staaten gegenüber Jugoslawien generell in Frage; im Deutschen Bundestag lehnten lediglich die PDS und Teile der an der Regierung beteiligten Partei Bündnis 90/Die Grünen den Bundeswehreinsatz ab. Bei Bündnis 90/Die Grünen rührte die Diskussion um den Bundeswehreinsatz am Selbstverständnis der Partei und brachte sie an den Rand einer Zerreißprobe. 4 DER KRIEG Entgegen den ursprünglichen Erwartungen, Milosevi? werde sich binnen weniger Tage der Übermacht der NATO beugen, ließ er sich weder durch die massiven Luftschläge, denen die jugoslawische Armee nichts entgegenzusetzen hatte, noch durch zahlreiche Vermittlungsbemühungen und Friedenspläne zum Einlenken bewegen. Die NATO konzentrierte ihre Angriffe zunächst auf militärische Ziele vor allem in Serbien; doch je länger der Krieg andauerte, desto mehr nahm die NATO auch Ziele ins Visier, die allenfalls noch mittelbar von militärischer Bedeutung waren. In etwa 35 000 Einsätzen zerbombten NATO-Kampfflugzeuge große Teile der Infrastruktur Jugoslawiens, u. a. die wichtigen Donaubrücken in Novi Sad und Belgrad sowie die Wasser- und Stromversorgung in den Ballungszentren und eine Reihe großer Industrieanlagen; die Angriffe auf Erdölraffinerien und Chemiewerke zogen zudem unabsehbare Umweltschäden nach sich. Mit der Dauer und der Ausweitung der Luftangriffe nahm in mehreren westlichen Staaten auch die Opposition gegen die Kriegsführung zu. Deren Berechtigung wurde zunehmend bezweifelt, da Flucht und Vertreibung der kosovo-albanischen Bevölkerung sich verstärkt fortsetzten. Nach Angaben des UNHCR waren bis Ende Mai über 700 000 Kosovaren in die Nachbarstaaten Albanien und Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien geflohen; die Anzahl der Binnenflüchtlinge im Kosovo wurde auf etwa 500 000 beziffert. Der Einsatz von Bodentruppen im Kosovo wurde wiederholt angedroht, aber angesichts der zu erwartenden Verluste und der folglich zu erwartenden breiten Ablehnung innerhalb der NATO-Staaten nicht umgesetzt. Nach zehn Wochen NATO-Bombardement stimmten Milosevi? und das serbische Parlament am 3. Juni 1999 schließlich einem Friedensplan zu, den der finnische Staatspräsident Martti Ahtisaari und der russische Kosovo-Beauftragte Wiktor Tschernomyrdin auf der Grundlage eines Friedensplanes der G-8-Staaten (G-7 und Russland) vermittelt hatten und der im Wesentlichen die sofortige Einstellung aller Gewalt und den zügigen Abzug aller serbischen Einheiten aus dem Kosovo sowie die Stationierung einer Friedenstruppe mit UN-Mandat im Kosovo vorsah. Am 9. Juni 1999 unterzeichneten die NATO und der jugoslawische Generalstab das entsprechende Militärabkommen über den jugoslawischen Truppenabzug aus dem Kosovo. Am folgenden Tag, dem 10. Juni 1999, stellte die NATO ihre Luftangriffe auf Jugoslawien ein, und die jugoslawische Armee begann ihren Rückzug aus dem Kosovo. 5 UN-RESOLUTION, KFOR UND UNMIK Am 10. Juni 1999 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf der Grundlage eines Entwurfes der G-8-Staaten die Resolution 1244 als völkerrechtliche Basis für den künftigen Status des Kosovo, der integraler Bestandteil der Bundesrepublik Jugoslawien bleiben soll. Eine internationale Friedenstruppe ( Kosovo Force, KFOR) unter Führung der NATO soll Sicherheit und Ordnung wiederherstellen, die Rückkehr der Flüchtlinge gewährleisten, die bewaffneten kosovo-albanischen Gruppen (unter ihnen als größte die UÇK) entwaffnen und Gewalt zwischen den verfeindeten ethnischen Gruppen verhindern. Das Mandat der KFOR wurde zeitlich nicht begrenzt. Eine vom UNGeneralsekretär bestellte zivile Übergangsverwaltung (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo, UNMIK) soll eine funktionierende Selbstverwaltung und demokratische Strukturen im Kosovo aufbauen; zum Leiter der UNMIK wurde Bernard Kouchner, zum Verantwortlichen für den Aufbau der Zivilverwaltung Tom Koenigs ernannt. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollen vom Internationalen Tribunal für Verbrechen im früheren Jugoslawien (ITCY) geahndet werden. (Im Mai 1999 hatte das ITCY gegen Milosevi? und vier weitere führende serbische Politiker wegen ihrer Verantwortung für die Vertreibung Hunderttausender und die Ermordung Hunderter Kosovaren Anklage erhoben und einen internationalen Haftbefehl erlassen; es war dies die erste internationale Anklage gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt.) Die UN-Resolution 1244 rief auch alle Regierungen und internationalen Hilfsorganisationen auf, sich am Wiederaufbau des Kosovo und der Balkanregion zu beteiligen. Binnen zehn Tagen zogen sämtliche serbisch-jugoslawischen Militär-, Paramilitär- und Polizeieinheiten, denen durch die Luftangriffe nur geringe Verluste an Menschenleben und Kriegsmaterial zugefügt worden waren, vollständig aus dem Kosovo ab. Zugleich rückten die Kontingente der NATO und später Russlands als KFOR (insgesamt etwa 50 000 Soldaten) nach. Die USA, Frankreich, Großbritannien, Italien und die Bundesrepublik Deutschland übernahmen jeweils die militärische Verantwortung in einem der fünf Sektoren, in die der Kosovo aufgeteilt worden war. 5.1 Rückkehr der Flüchtlinge und Wiederaufbau Unter teilweise chaotischen Verhältnissen kehrten Hunderttausende der bis dahin in Lagern in Albanien und Mazedonien kampierenden Flüchtlinge in ihre häufig verwüsteten Heimatorte zurück. Sie lösten ihrerseits eine Fluchtwelle der im Kosovo heimischen Serben aus, die ursprünglich etwa 10 Prozent der Gesamtbevölkerung im Kosovo ausmachten. Obwohl die KFOR ein multiethnisches Zusammenleben der Bevölkerungsgruppen gewährleisten sollte, konnte sie blutige Racheaktionen, pogromartige Übergriffe und Vertreibungen von Serben und Roma, denen die Kosovaren Kollaboration mit den Serben bei der Unterdrückung anlasteten, nicht verhindern. Um die Kriegsfolgen zu beseitigen und der gesamten Balkanregion zu einer wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung zu verhelfen, schlossen sich im Juni 1999 zahlreiche Staaten und internationale Organisationen zum Balkan-Stabilitätspakt unter Federführung der Europäischen Union (EU) zusammen und stellten im Juli eine Soforthilfe für den Wiederaufbau in Höhe von 2,2 Milliarden DM zur Verfügung. Die Bundesrepublik Jugoslawien, insbesondere Serbien, wurde erst in die Hilfsmaßnahmen einbezogen, als im September 2000 mit der Wahl von Vojislav Ko?tunica zum Präsidenten eine Demokratisierung eingeleitet wurde. Dem Kosovo stellte die internationale Staatengemeinschaft nach dem Krieg zwar in großem Umfang materielle und personelle Ressourcen zur Verfügung; ein politisches Konzept für die Zukunft des Kosovo ließ sie jedoch vermissen. Im Widerspruch zur UN-Resolution 1244 sagte die Staatengemeinschaft dem Kosovo eine Volksabstimmung über seine staatliche Zukunft zu. Ein Jahr nach dem Ende des Krieges empfahl eine UN-Kommission eine ,,bedingte Unabhängigkeit" für den Kosovo mit der Begründung, nach der Erfahrung von Vertreibung und Krieg könne man von den Kosovo-Albanern nicht erwarten, dass sie sich einer serbischen bzw. jugoslawischen Regierung unterstellten. 6 UN-VERWALTUNG UND STATUSFRAGE Ein weiterer Schritt zur Stabilisierung und Normalisierung der politischen Verhältnisse im Kosovo war ein von der UNMIK im Mai 2001 verabschiedeter ,,Verfassungsrahmen" für eine ,,provisorische Selbstverwaltung" mit einer aus demokratischen Wahlen hervorgegangenen Regierung an der Spitze. In die Zuständigkeit dieser Regierung fallen Bereiche wie Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Gesundheit und Bildung; Justiz, Polizei und Außenpolitik sowie die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt bleiben bei der UNMIK. Zu Entscheidungen über den Status der Provinz oder zur Abhaltung einer entsprechenden Volksabstimmung wurden Parlament und Regierung nicht befugt; die UNResolution 1244, die den Kosovo als integralen Bestandteil der Bundesrepublik Jugoslawien definiert, blieb in Kraft. Im November 2001 fanden auf der Grundlage des ,,Verfassungsrahmens" Parlamentswahlen statt, aus denen eine Koalitionsregierung der maßgeblichen Albaner-Parteien Demokratische Liga des Kosovo (LDK) und Demokratische Partei des Kosovo (PDK) mit Ibrahim Rugova als Präsidenten hervorging. Forderungen von Präsident Rugova an das Ausland, den Kosovo als unabhängigen Staat anzuerkennen, lehnten unter Hinweis auf die UN-Resolution 1244 u. a. die Staaten der Europäischen Union (noch) ab. Ebenso hatte schon im Vorfeld der Wahlen die UNMIK versichert, dass die Wahlen keinesfalls als Präjudiz für eine künftige Unabhängigkeit des Kosovo zu interpretieren seien. Eine klare, befriedigende und völkerrechtlich einwandfreie Perspektive für den Kosovo aber entwickelten weder UN noch EU. Jahrelang war die Frage nach dem endgültigen Status des Kosovo in den Hintergrund gedrängt worden, ohne dass sie durch die ,,natürliche" Entwicklung der Verhältnisse im Kosovo oder in Serbien einer Lösung näher gekommen wäre, bis sich die internationale Staatengemeinschaft nicht zuletzt auf Druck des Kosovo dazu veranlasst sah, sich mit dem Problem zu befassen. 2006 begannen unter Vermittlung des UN-Gesandten Martti Ahtisaari direkte Verhandlungen zwischen Vertretern des Kosovo und Serbiens über den endgültigen Status des Kosovo. Allerdings erwiesen sich die Positionen im Lauf der Verhandlungen als kaum verrückbar: Für den Kosovo war die Unabhängigkeit das unabdingbare Ziel der Verhandlungen, während nach serbischer Auffassung der Kosovo integraler, wenngleich weitgehend autonomer Bestandteil Serbiens zu bleiben hatte. Ein Jahr nach Beginn der Verhandlungen, die erwartungsgemäß keine Annäherung in der Statusfrage gebracht hatten, legte Ahtisaari im Februar 2007 seine Vorschläge für die Zukunft des Kosovo vor: Danach sollte der Kosovo de facto unabhängig werden und über - allerdings beschränkte - Souveränität unter internationaler Aufsicht verfügen; jedoch wurde in dem Kosovo-Plan weder dem Kosovo die Unabhängigkeit ausdrücklich zu- noch Serbien die Souveränität über den Kosovo abgesprochen. Während die Kosovaren die Vorschläge als entscheidenden Schritt in Richtung Unabhängigkeit begrüßten, lehnte Serbien sie aus dem gleichen Grund als rechtswidrig ab. Weitere Verhandlungen mit serbischen und kosovarischen Repräsentanten über den Kosovo-Plan scheiterten erwartungsgemäß, und auch im UN-Sicherheitsrat, der sich nun mit dem Plan befasste, scheiterte er, und zwar an der Vetomacht Russland. In der Folge übertrug der Sicherheitsrat die Verhandlungen über den Status des Kosovo an die so genannte Kosovo-Kontaktgruppe bzw. die Kosovo-Troika, die sich aus Vertretern der USA, der EU und Russlands zusammensetzte. Deren Verhandlungen mit Kosovaren und Serben sollten am 10. Dezember 2007 beendet sein, wurden aber schon früher ergebnislos abgebrochen; das Verhandlungspotential war nach Ansicht der Vermittler erschöpft. Und auch der UN-Sicherheitsrat, der sich noch einmal mit der Kosovo-Frage befasste, konnte sich auf kein Konzept verständigen, erneut aufgrund des Einspruchs Russlands. In der Konsequenz erklärte sich der Kosovo - unterstützt u. a. von den USA und einigen EU-Staaten - am 17. Februar 2008 auf der Grundlage des Ahtisaari-Planes einseitig für unabhängig, was Serbien natürlich nicht akzeptierte. Der Konflikt um den Kosovo trat in eine neue Phase. Verfasst von: Wieland Eschenhagen Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« Entgegen den ursprünglichen Erwartungen, Milosević werde sich binnen weniger Tage der Übermacht der NATO beugen, ließ er sich weder durch die massiven Luftschläge,denen die jugoslawische Armee nichts entgegenzusetzen hatte, noch durch zahlreiche Vermittlungsbemühungen und Friedenspläne zum Einlenken bewegen.

Die NATOkonzentrierte ihre Angriffe zunächst auf militärische Ziele vor allem in Serbien; doch je länger der Krieg andauerte, desto mehr nahm die NATO auch Ziele ins Visier, dieallenfalls noch mittelbar von militärischer Bedeutung waren.

In etwa 35 000 Einsätzen zerbombten NATO-Kampfflugzeuge große Teile der Infrastruktur Jugoslawiens, u.

a.die wichtigen Donaubrücken in Novi Sad und Belgrad sowie die Wasser- und Stromversorgung in den Ballungszentren und eine Reihe großer Industrieanlagen; die Angriffeauf Erdölraffinerien und Chemiewerke zogen zudem unabsehbare Umweltschäden nach sich.

Mit der Dauer und der Ausweitung der Luftangriffe nahm in mehrerenwestlichen Staaten auch die Opposition gegen die Kriegsführung zu.

Deren Berechtigung wurde zunehmend bezweifelt, da Flucht und Vertreibung der kosovo-albanischenBevölkerung sich verstärkt fortsetzten.

Nach Angaben des UNHCR waren bis Ende Mai über 700 000 Kosovaren in die Nachbarstaaten Albanien und Ehemalige JugoslawischeRepublik Mazedonien geflohen; die Anzahl der Binnenflüchtlinge im Kosovo wurde auf etwa 500 000 beziffert.

Der Einsatz von Bodentruppen im Kosovo wurde wiederholtangedroht, aber angesichts der zu erwartenden Verluste und der folglich zu erwartenden breiten Ablehnung innerhalb der NATO-Staaten nicht umgesetzt. Nach zehn Wochen NATO-Bombardement stimmten Milosevi ć und das serbische Parlament am 3.

Juni 1999 schließlich einem Friedensplan zu, den der finnischeStaatspräsident Martti Ahtisaari und der russische Kosovo-Beauftragte Wiktor Tschernomyrdin auf der Grundlage eines Friedensplanes der G-8-Staaten (G-7 und Russland)vermittelt hatten und der im Wesentlichen die sofortige Einstellung aller Gewalt und den zügigen Abzug aller serbischen Einheiten aus dem Kosovo sowie die Stationierungeiner Friedenstruppe mit UN-Mandat im Kosovo vorsah.

Am 9.

Juni 1999 unterzeichneten die NATO und der jugoslawische Generalstab das entsprechende Militärabkommenüber den jugoslawischen Truppenabzug aus dem Kosovo.

Am folgenden Tag, dem 10.

Juni 1999, stellte die NATO ihre Luftangriffe auf Jugoslawien ein, und diejugoslawische Armee begann ihren Rückzug aus dem Kosovo. 5 UN-RESOLUTION, KFOR UND UNMIK Am 10.

Juni 1999 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf der Grundlage eines Entwurfes der G-8-Staaten die Resolution 1244 als völkerrechtliche Basis fürden künftigen Status des Kosovo, der integraler Bestandteil der Bundesrepublik Jugoslawien bleiben soll.

Eine internationale Friedenstruppe ( Kosovo Force, KFOR) unter Führung der NATO soll Sicherheit und Ordnung wiederherstellen, die Rückkehr der Flüchtlinge gewährleisten, die bewaffneten kosovo-albanischen Gruppen (unter ihnen alsgrößte die UÇK) entwaffnen und Gewalt zwischen den verfeindeten ethnischen Gruppen verhindern.

Das Mandat der KFOR wurde zeitlich nicht begrenzt.

Eine vom UN-Generalsekretär bestellte zivile Übergangsverwaltung ( United Nations Interim Administration Mission in Kosovo, UNMIK) soll eine funktionierende Selbstverwaltung und demokratische Strukturen im Kosovo aufbauen; zum Leiter der UNMIK wurde Bernard Kouchner, zum Verantwortlichen für den Aufbau der Zivilverwaltung Tom Koenigsernannt.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollen vom Internationalen Tribunal für Verbrechen im früheren Jugoslawien (ITCY) geahndet werden.(Im Mai 1999 hatte das ITCY gegen Milosevi ć und vier weitere führende serbische Politiker wegen ihrer Verantwortung für die Vertreibung Hunderttausender und dieErmordung Hunderter Kosovaren Anklage erhoben und einen internationalen Haftbefehl erlassen; es war dies die erste internationale Anklage gegen ein amtierendesStaatsoberhaupt.) Die UN-Resolution 1244 rief auch alle Regierungen und internationalen Hilfsorganisationen auf, sich am Wiederaufbau des Kosovo und der Balkanregionzu beteiligen. Binnen zehn Tagen zogen sämtliche serbisch-jugoslawischen Militär-, Paramilitär- und Polizeieinheiten, denen durch die Luftangriffe nur geringe Verluste an Menschenlebenund Kriegsmaterial zugefügt worden waren, vollständig aus dem Kosovo ab.

Zugleich rückten die Kontingente der NATO und später Russlands als KFOR (insgesamt etwa50 000 Soldaten) nach.

Die USA, Frankreich, Großbritannien, Italien und die Bundesrepublik Deutschland übernahmen jeweils die militärische Verantwortung in einem derfünf Sektoren, in die der Kosovo aufgeteilt worden war. 5.1 Rückkehr der Flüchtlinge und Wiederaufbau Unter teilweise chaotischen Verhältnissen kehrten Hunderttausende der bis dahin in Lagern in Albanien und Mazedonien kampierenden Flüchtlinge in ihre häufig verwüstetenHeimatorte zurück.

Sie lösten ihrerseits eine Fluchtwelle der im Kosovo heimischen Serben aus, die ursprünglich etwa 10 Prozent der Gesamtbevölkerung im Kosovoausmachten.

Obwohl die KFOR ein multiethnisches Zusammenleben der Bevölkerungsgruppen gewährleisten sollte, konnte sie blutige Racheaktionen, pogromartigeÜbergriffe und Vertreibungen von Serben und Roma, denen die Kosovaren Kollaboration mit den Serben bei der Unterdrückung anlasteten, nicht verhindern. Um die Kriegsfolgen zu beseitigen und der gesamten Balkanregion zu einer wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung zu verhelfen, schlossen sich im Juni 1999zahlreiche Staaten und internationale Organisationen zum Balkan-Stabilitätspakt unter Federführung der Europäischen Union (EU) zusammen und stellten im Juli eineSoforthilfe für den Wiederaufbau in Höhe von 2,2 Milliarden DM zur Verfügung.

Die Bundesrepublik Jugoslawien, insbesondere Serbien, wurde erst in die Hilfsmaßnahmeneinbezogen, als im September 2000 mit der Wahl von Vojislav Koštunica zum Präsidenten eine Demokratisierung eingeleitet wurde. Dem Kosovo stellte die internationale Staatengemeinschaft nach dem Krieg zwar in großem Umfang materielle und personelle Ressourcen zur Verfügung; ein politischesKonzept für die Zukunft des Kosovo ließ sie jedoch vermissen.

Im Widerspruch zur UN-Resolution 1244 sagte die Staatengemeinschaft dem Kosovo eine Volksabstimmungüber seine staatliche Zukunft zu.

Ein Jahr nach dem Ende des Krieges empfahl eine UN-Kommission eine „bedingte Unabhängigkeit” für den Kosovo mit der Begründung,nach der Erfahrung von Vertreibung und Krieg könne man von den Kosovo-Albanern nicht erwarten, dass sie sich einer serbischen bzw.

jugoslawischen Regierungunterstellten. 6 UN-VERWALTUNG UND STATUSFRAGE Ein weiterer Schritt zur Stabilisierung und Normalisierung der politischen Verhältnisse im Kosovo war ein von der UNMIK im Mai 2001 verabschiedeter „Verfassungsrahmen”für eine „provisorische Selbstverwaltung” mit einer aus demokratischen Wahlen hervorgegangenen Regierung an der Spitze.

In die Zuständigkeit dieser Regierung fallenBereiche wie Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Gesundheit und Bildung; Justiz, Polizei und Außenpolitik sowie die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt bleiben bei der UNMIK.Zu Entscheidungen über den Status der Provinz oder zur Abhaltung einer entsprechenden Volksabstimmung wurden Parlament und Regierung nicht befugt; die UN-Resolution 1244, die den Kosovo als integralen Bestandteil der Bundesrepublik Jugoslawien definiert, blieb in Kraft.

Im November 2001 fanden auf der Grundlage des„Verfassungsrahmens” Parlamentswahlen statt, aus denen eine Koalitionsregierung der maßgeblichen Albaner-Parteien Demokratische Liga des Kosovo (LDK) undDemokratische Partei des Kosovo (PDK) mit Ibrahim Rugova als Präsidenten hervorging. Forderungen von Präsident Rugova an das Ausland, den Kosovo als unabhängigen Staat anzuerkennen, lehnten unter Hinweis auf die UN-Resolution 1244 u.

a.

die Staatender Europäischen Union (noch) ab.

Ebenso hatte schon im Vorfeld der Wahlen die UNMIK versichert, dass die Wahlen keinesfalls als Präjudiz für eine künftigeUnabhängigkeit des Kosovo zu interpretieren seien.

Eine klare, befriedigende und völkerrechtlich einwandfreie Perspektive für den Kosovo aber entwickelten weder UN nochEU. Jahrelang war die Frage nach dem endgültigen Status des Kosovo in den Hintergrund gedrängt worden, ohne dass sie durch die „natürliche” Entwicklung der Verhältnisse imKosovo oder in Serbien einer Lösung näher gekommen wäre, bis sich die internationale Staatengemeinschaft nicht zuletzt auf Druck des Kosovo dazu veranlasst sah, sichmit dem Problem zu befassen.

2006 begannen unter Vermittlung des UN-Gesandten Martti Ahtisaari direkte Verhandlungen zwischen Vertretern des Kosovo und Serbiensüber den endgültigen Status des Kosovo.

Allerdings erwiesen sich die Positionen im Lauf der Verhandlungen als kaum verrückbar: Für den Kosovo war die Unabhängigkeitdas unabdingbare Ziel der Verhandlungen, während nach serbischer Auffassung der Kosovo integraler, wenngleich weitgehend autonomer Bestandteil Serbiens zu bleibenhatte.

Ein Jahr nach Beginn der Verhandlungen, die erwartungsgemäß keine Annäherung in der Statusfrage gebracht hatten, legte Ahtisaari im Februar 2007 seineVorschläge für die Zukunft des Kosovo vor: Danach sollte der Kosovo de facto unabhängig werden und über – allerdings beschränkte – Souveränität unter internationalerAufsicht verfügen; jedoch wurde in dem Kosovo-Plan weder dem Kosovo die Unabhängigkeit ausdrücklich zu- noch Serbien die Souveränität über den Kosovo abgesprochen.. »

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