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Ausbeutung - Soziologie.

Publié le 15/06/2013

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Ausbeutung - Soziologie. 1 EINLEITUNG Ausbeutung, grundsätzlich Ausschöpfung oder Ausnutzung jeglicher Art, sie wird im Laufe der historischen Entwicklung aber primär auf die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen bezogen. Genauer bestimmt wird der Begriff in den antikapitalistischen Theorien als Profiterzielung durch die Aneignung fremder Arbeit. 2 URSPRÜNGLICHE BEDEUTUNGEN DES BEGRIFFS Das Wort entsteht als Ausdruck des Kriegswesens im 15. Jahrhundert mit der Bedeutung Beutemachen und Verteilen der Kriegsbeute und bezieht sich dann erweitert als Gewinnerzielung oder Ausnutzung vor allem auf die Ausbeutung von Naturschätzen jeglicher Art. Die französischen und englischen Frühsozialisten beziehen den Begriff ,,exploitation" im 19. Jahrhundert auf die Ausnutzung der besitzlosen, arbeitenden Klasse durch eine Minderheit von Eigentümern an Arbeitsmitteln. In dieser Bedeutung wird Ausbeutung von Karl Marx und Friedrich Engels in ihre Kritik der kapitalistischen Gesellschaft übernommen. 3 BEDEUTUNG IN DER MARX'SCHEN THEORIE Gemäß der Marx'schen Theorie lässt sich ein Großteil der bisherigen Menschheitsgeschichte als Geschichte der Ausbeutung der besitzlosen durch die besitzenden Klassen lesen, so etwa in der Sklavenhaltergesellschaft durch den unmittelbaren Besitz des Menschen selbst oder in der Feudalgesellschaft durch das Eigentum an Grund und Boden. Im kapitalistischen Fabriksystem ist die Ausbeutung weniger offensichtlich, da der Arbeiter für seine Arbeit entlohnt wird. Das Mehrprodukt wird nicht mehr unmittelbar sachlich oder in Form einer direkten finanziellen Abgabe angeeignet, sondern fließt den Kapitaleigentümern vermittelt über die Form des Mehrwerts zu. Damit ist der Betrag gemeint, den die lebendige Arbeit dem Warenwert im Laufe des Produktionsprozesses hinzufügt, wobei Marx davon ausgeht, dass nur diese lebendige Arbeit zur Wertschöpfung in der Lage ist, während der Wert der Produktionsmittel (selbst zum Teil Produkt lebendiger Arbeit) bloß übertragen wird (siehe Arbeitswertlehre). Der Arbeiter erhält an Stelle des von ihm geschaffenen Mehrwerts, der bei der Produktion einer Ware entsteht, nur den Anteil, der seine Arbeitsfähigkeit sicherstellt. Die Logik der profitorientierten Produktion tendiert nach Marx dahin, die Kosten für die Reproduktion der Arbeitskraft zu minimieren, um den Mehrwert zu erhöhen, woraus sich notwendig eine ständige Verschärfung der Ausbeutung ergibt. Marx selbst hat den Begriff der Ausbeutung freilich nicht auf diesen innerökonomischen Zusammenhang reduziert, sondern durchaus allgemein angelegt: Menschliche Arbeitskraft und Natur werden zu Ressourcen der industriellen Produktion degradiert und prinzipiell ohne Rücksicht auf ihre Erschöpflichkeit ausgebeutet. Diese grundsätzliche Sichtweise der kapitalistischen Gesellschaft als Ausbeutungsverhältnis wird von den modernen Wirtschafts- und Sozialtheorien überwiegend abgelehnt. 4 ERSCHEINUNGSFORMEN Heute bezeichnet man besonders rücksichtslose Formen der Ausnutzung des Menschen durch den Menschen als Ausbeutung. Das Spektrum dieser Formen ist breit und hat in vielen Einzelbereichen Kritik hervorgerufen oder soziale Bewegungen entstehen lassen. Kritisiert werden z. B. die Ausbeutung von Frauen durch Männer, von Mietern durch Vermieter, von Kleinunternehmen durch internationale Konzerne, von Entwicklungsländern durch Industriestaaten (siehe Dependenztheorien) und in den letzten Jahrzehnten vor allem der natürlichen Ressourcen durch menschliche Profitgier. 5 GESETZLICHE REGELUNGEN Seit dem 19. Jahrhundert versucht man der Ausbeutung durch staatliche Reglementierungen Grenzen zu setzen. Beginnend mit der englischen Fabrikgesetzgebung entstanden im Laufe der Zeit zumindest in den Industriestaaten umfangreiche Bestimmungen des Arbeits-, Miet-, Umweltschutz- und Strafrechts, die allesamt zum Ziel haben, extreme Formen der Ausbeutung zu verhindern. Die zugehörigen Gesetze sind über die verschiedensten Rechtskodizes verteilt. Eine Sonderstellung nimmt das Wettbewerbsrecht ein, dessen Inhalt der Schutz von Markenprodukten vor Nachahmung oder Verwässerung ist. In der Praxis lassen sich die Bestimmungen über den Unlauteren Wettbewerb (UWG) zumeist durch kleine Veränderungen umgehen. Was die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen betrifft, so kommen neben vorbeugenden Regelungen aus dem Arbeitsrecht und dem Gesetz zum Schutz der Jugend vor allem Gesetze über die Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) oder den Wucher (§ 302a StGB) zum Tragen. Die Schwäche eines anderen auszunutzen, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist danach theoretisch strafbar. Die Globalisierung trägt allerdings dazu bei, einschränkende Gesetze zu umgehen. Internationale Konzerne sind in der Lage, große Teile ihrer Produktion in Länder mit geringeren Auflagen auszulagern, Unternehmen können Arbeitsschutzbestimmungen durch den Einsatz von Subunternehmern umgehen. Verfasst von: Jürgen Erdmann Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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