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Burundi - geographie.

Publié le 06/06/2013

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Burundi - geographie. 1 EINLEITUNG Burundi, Republik in Ostafrika. Burundi grenzt im Norden an Ruanda, im Osten und Süden an Tansania und im Westen an den Tanganyikasee und an die Demokratische Republik Kongo. Das Land umfasst ein Gebiet von 27 834 Quadratkilometern und ist eines der kleinsten Länder des afrikanischen Kontinents. 2 LAND Burundi erstreckt sich weitgehend auf einem hügeligen Plateau, das im Mittel ungefähr 1 520 Meter hoch liegt. Gegen Osten und Südosten fällt das Land allmählich ab. Das schmale westliche Randgebiet des Landes, dessen Grenze der Fluss Ruzizi und der Tanganyikasee markieren, liegt im Ostafrikanischen Grabensystem. Die wichtigsten Flüsse sind Ruzizi, Malagarasi und Ruvuvu. 2.1 Klima Das Klima ist tropisch, im Hochland herrschen jedoch mildere Temperaturen vor. Im Jahresdurchschnitt erreichen die Temperaturen auf dem Plateau 21,1 °C und im Graben 24,4 °C. Es gibt eine Trockenperiode, die von Mai bis August dauert, und gelegentliche Dürreperioden. 2.2 Flora und Fauna Die dominierende Vegetationsform des Landes ist die Grassavanne. Die verbreitetsten Baumarten sind Eukalyptus, Akazie und Ölpalme. 5,5 Prozent der Gesamtfläche sind bewaldet. Ein Großteil der ehemals ausgedehnten Waldgebiete wurde abgeholzt, um Raum für Weide- und Anbauflächen zu schaffen. Es gibt eine große Vielfalt wild lebender Tiere: Elefanten, Nilpferde, Krokodile, Wildschweine, Leoparden, Antilopen und Loris sowie Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln und Schnepfen. Etwa 5,6 Prozent (2007) der gesamten Landesfläche sind als offizielle Schutzgebiete vor der Erschließung geschützt. 3 BEVÖLKERUNG Die Einwohnerzahl beträgt etwa 8,69 Millionen (2008). Mit einer Bevölkerungsdichte von 339 Einwohnern pro Quadratkilometer ist Burundi eines der am dichtesten besiedelten Länder Afrikas. 89 Prozent der Bevölkerung leben auf dem Land. Die größte ethnische Gruppe sind die Hutu (85 Prozent), gefolgt von den Tutsi (14 Prozent) und der Pygmäenethnie Twa (weniger als 1 Prozent). Die Amtssprachen sind Kirundi und Französisch, in weiten Teilen des Landes wird auch Suaheli gesprochen. Ungefähr zwei Drittel der Bevölkerung sind Christen, überwiegend römisch-katholisch. Der Rest gehört dem Islam oder traditionellen Religionen an. In Burundi leiden 4,5 Millionen Menschen an Unterernährung. Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt bei 51,7 Jahren, die Kindersterblichkeitsrate bei 61 Sterbefällen pro Tausend Lebendgeburten (2008). Die Hauptstadt ist Bujumbura, in der etwa 378 000 Menschen leben. Gitega ist eine ehemalige königliche Residenzstadt mit etwa 102 000 Einwohnern. 4 KULTUR, BILDUNG, MEDIEN Im kulturellen Leben Burundis stehen Musik und Tanz im Mittelpunkt. Aufgrund der allgemeinen Desorganisation des Landes infolge von Diktatur und Bürgerkrieg hatten sowohl andere Künste wie Literatur und Wissenschaften als auch das Bildungssystem in den letzten Jahrzehnten kaum Entwicklungsmöglichkeiten. Die Analphabetenquote liegt bei 65 Prozent (Frauen 78 Prozent, Männer 50 Prozent). Einer sechsjährigen Grundschulzeit folgt eine siebenjährige Sekundarschulzeit, die meist in Internaten verbracht wird - jedoch hat nur die Hälfte der Kinder Gelegenheit zum Schulbesuch. Die einzige Universität des Landes wurde 1960 in Bujumbura gegründet. Analog zur äußerst prekären Lage der Menschenrechte in Burundi ist die Situation der Presse von Rechtlosigkeit geprägt. Die Meinungsfreiheit ist stark eingeschränkt. Die Medien werden staatlich kontrolliert, die Armee verhindert eine unabhängige Berichterstattung. Die staatliche Rundfunk- und Fernsehanstalt ,,Radiodiffusion et Telévision Nationale du Burundi" (RTNB) sendet auf Kirundi, Kisuaheli und Französisch. ,,Radio Publique Africaine" ist ein privater Radiosender. Als Regierungszeitung erscheint ,,Le Renouveau". Im Jahr 2000 verfügten 2 000 Nutzer über einen Zugang zum Internet. 5 VERWALTUNG UND POLITIK Seit 1966 ist Burundi eine präsidiale Republik. Es gilt die Übergangsverfassung vom 1. November 2001, die für Burundi die Regierungsform einer parlamentarischen Demokratie mit semipräsidentiellem Regierungssystem festschreibt. Die Übergangsverfassung garantiert die Grundrechte, die Gewaltenteilung und ein Mehrparteiensystem. Im September 2004 verabschiedete das Parlament eine provisorische Verfassung, die im Februar 2005 durch ein Referendum angenommen wurde. Parlamentswahlen sollten die Übergangsphase zur pluralistischen Demokratie abschließen; sie waren für November 2004 geplant, fanden jedoch erst im Juli 2005 statt. Burundi gliedert sich in 15 Provinzen, die wiederum aus Arrondissements und Kommunen bestehen, und den Hauptstadtbezirk. Die Gouverneure der Provinzen und der Bürgermeister der Hauptstadt werden vom Staatspräsidenten benannt. 5.1 Exekutive Staatsoberhaupt der Republik Burundi ist der Staatspräsident, der als Regierungschef gemeinsam mit dem Vizepräsidenten das Kabinett leitet. Der Präsident ernennt die 26 Minister des Kabinetts, wobei 14 Minister den Hutu-Parteien und zwölf den Tutsi-Parteien angehören. Präsident und Vizepräsident entstammen jeweils einer der beiden wichtigsten Bevölkerungsgruppen Tutsi und Hutu. 5.2 Legislative Das Zweikammerparlament der Republik Burundi besteht aus der Nationalversammlung (Assemblée Nationale) mit 100 Abgeordneten, die für eine fünfjährige Amtszeit gewählt werden, und dem Senat mit 53 Senatoren, deren Amtszeit nicht begrenzt ist. Von den 53 Senatoren gehören jeweils 24 zu den Hutu- bzw. Tutsi-Parteien. 5.3 Judikative Die höchsten gerichtlichen Instanzen sind der Oberste Gerichtshof (Cour Suprême), das Verfassungsgericht mit sieben Richtern und vier Appellationsgerichte. Jede Provinz hat eigene Landesgerichte und weitere, untergeordnete Gerichte. 5.4 Politik Die wichtigsten Parteien sind die Hutu-Parteien Front pour la Démocratie au Burundi (FRODEBU) und die aus der gleichnamigen Rebellenorganisation hervorgegangene Forces pour la Défense de la Démocratie (FDD) sowie die Tutsi-Partei Unité pour le Progrès National (UPRONA). 5.5 Verteidigung Die Streitkräfte der Republik Burundi umfassen ein Heer aus 45 000 Berufssoldaten und eine Luftwaffe mit 200 Soldaten. Die Gendarmerie besteht aus 5 300 Mann. 6 WIRTSCHAFT Burundi ist eines der ärmsten Länder der Erde. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt 903 Millionen US-Dollar (2006; Dienstleistungen 45,1 Prozent, Industrie 20 Prozent, Landwirtschaft 34,8 Prozent). Die Außenhandelsbilanz ist stark negativ. 6.1 Landwirtschaft Die Subsistenzwirtschaft, der Anbau von Agrarprodukten für den Eigenbedarf, ist die verbreitetste Form der Nahrungsmittelversorgung. Die wichtigsten landwirtschaftlichen Produkte sind Maniok, Bataten, Bananen, Bohnen, Erbsen und Hirse. Exportiert wird in erster Linie arabischer Kaffee (31 000 Tonnen Jahresproduktion 2006), aber auch Baumwolle und zunehmend Tee. 2006 umfasste der Viehbestand 395 741 Rinder, 242 933 Schafe und 750 000 Ziegen. Mit dem Besitz von Rinderherden ist soziales Prestige verbunden. Die Überbeanspruchung des Bodens als Weideflächen führt zu starker Bodenerosion. 6.2 Industrie Der Bergbau beruht auf dem Abbau geringer Mengen an Gold, Bastnäsit (siehe Seltenerdmetalle) und Kassiterit (ein Zinnerz). Bedeutende Uran-, Nickel- und Torfvorkommen wurden wirtschaftlich noch nicht genutzt. Die verarbeitende Industrie in Burundi beschränkt sich weitgehend auf die Erzeugung von Agrarprodukten. Weitere Erzeugnisse sind Textilien, Zement und Insektenvernichtungsmittel. 6.3 Währung und Außenhandel Die Währung des Landes ist der Burundi-Franc (= 100 Centimes). Die wichtigsten Exportgüter neben Kaffee, der etwa 75 Prozent des Exportvolumens ausmacht, sind Baumwolle, Felle und Tee. Textilien, Kraftfahrzeuge, Mehl und Erdölprodukte werden importiert, überwiegend aus Westeuropa. Das Zahlungsbilanzdefizit ist auch aufgrund der Folgen des Bürgerkrieges hoch. 6.4 Verkehrswesen In Burundi gibt es keine Eisenbahn. Das Straßennetz ist etwa 5 900 Kilometer lang. 10 Prozent der Straßen sind asphaltiert. Der Handel verläuft überwiegend über den Seeweg, die Waren werden vom Hafen von Bujumbura am Tanganyikasee nach Tansania, Sambia und in die Demokratische Republik Kongo verschifft. Bujumbura hat einen internationalen Flughafen. 7 GESCHICHTE Als Ureinwohner Burundis gelten die Twa-Pygmäen, die spätestens um 300 v. Chr. von Eisen verarbeitenden Bantu verdrängt wurden. Archäologische Funde aus der frühen Eisenzeit im Hochland Burundis belegen, dass die Kenntnis der Eisenverhüttung dort bereits vor mehr als 2 500 Jahren verbreitet war. 7.1 Das Königreich Urundi Das im 16. Jahrhundert gegründete Königreich Urundi bestand bis zur Ausrufung der Republik Burundi 1966. Über die Jahrhunderte bildete sich zwischen der herrschenden Elite der Tutsi und der breiten Bevölkerung, den Hutu, eine streng hierarchische Ordnung heraus. Noch im 19. Jahrhundert bezeichneten die Begriffe ,,Tutsi" und ,,Hutu" die Zugehörigkeit zu den verschiedenen Schichten derselben Gesellschaft: Viehzüchter, Krieger und Amtsträger waren Tutsi, die Ackerbauern hießen Hutu; ein Wechsel zwischen den Schichten war jedoch möglich. Die Hutu leisteten Tribut an die Tutsi, von denen sie wiederum Schutz und Unterstützung erwarten konnten. Oberster Kriegsund Gerichtsherr war der Mwami, der König der Tutsi, der aufgrund seiner sakralen Würde eine zentrale Bedeutung hatte. Die wichtigen Posten in Verwaltung und Militär hatten die Tutsi inne. Erst während der Kolonialherrschaft und im unabhängigen Burundi wurden Tutsi und Hutu durch Feindbildpflege und Propaganda zu erbitterten Gegnern unterschiedlicher ,,Rassen" bzw. Volksgruppen gemacht. Siehe auch Ruanda 7.2 Kolonialherrschaft (1890-1962) 7.2.1 Deutsche Kolonialverwaltung Die ersten Europäer kamen 1858 nach Burundi, dessen Bevölkerung ab 1879 von katholischen Geistlichen missioniert wurde. Gemäß der Berliner Kongokonferenz wurde 1890 die Übergabe der belgisch besetzten Gebiete in Burundi und Ruanda als Verwaltungseinheit ,,Ruanda-Urundi" an Deutschland vertraglich vereinbart. Nach Abschluss von Schutzverträgen mit den lokalen Herrschern gehörte das Gebiet seit 1899 als Protektorat zu Deutsch-Ostafrika. Seit 1899 unter der Aufsicht eines militärischen Statthalters, kam Ruanda-Urundi 1908 unter eine koloniale Zivilverwaltung. Wie in Ruanda stützten sich die deutschen Verwalter auch hier auf die bestehenden politischen und gesellschaftlichen Strukturen. Diese ,,indirekte Herrschaft" verursachte keine hohen Kosten und hielt den Widerstand der Bevölkerung in Grenzen. Die Kolonialverwaltung wahrte die Herrschaft des Königs und förderte die Privilegierung der Tutsi auf allen Verwaltungsebenen. 7.2.2 Belgische Kolonialverwaltung 1916 beendeten belgische Truppen die deutsche Kolonialherrschaft in Urundi; 1920 fiel Ruanda-Urundi an Belgien, das die Länder bis 1946 als Mandat des Völkerbundes und von 1946 bis 1962 als UN-Treuhandgebiet verwaltete. Die belgische Kolonialverwaltung setzte die Politik der indirekten Herrschaft fort, nutzte dabei das bestehende Machtgefüge der Tutsi und baute es zu Ungunsten der Hutu-Mehrheit noch weiter aus. Zusammen mit der katholischen Kirche förderte die belgische Verwaltung gezielt die Elitebildung der herrschenden Minderheit und stärkte damit deren Stellung gegenüber der Hutu-Mehrheit. 1959 ließ Belgien politische Parteien zu. Zu den wichtigsten der 20 neu gegründeten Parteien zählten der von Belgien unterstützte Parti Démocrate Chrétien (PDC) und der antibelgische Parti de l'Unité et du Progrès National (UPRONA) unter Führung von Louis Rwagasore, des Sohns von Mwami Mwambutsa IV. Die Parlamentswahlen 1961 gewann der UPRONA mit absoluter Mehrheit. Louis Rwagasore wurde Regierungschef und ernannte eine aus Hutu und Tutsi gebildete Regierung. Kurz nach seinem Amtsantritt wurde Rwagasore im November 1961 ermordet. Mit einem Mordanschlag der Tutsi im Januar 1962, dem vier Hutu-Gewerkschaftsfunktionäre zum Opfer fielen, brach in Burundi der offene Konflikt zwischen Hutu und Tutsi aus. 7.3 Unabhängigkeit Am 1. Juli 1962 entließ Belgien Burundi mit Mwami Mwambutsa IV. als Staatsoberhaupt in die Unabhängigkeit. Ministerpräsident blieb der Nachfolger von Rwagasore, André Muhirwa, der Schwiegersohn des Mwami. Mit dem Versuch Mwambutsas, die Machtstellung der Tutsi in staatlichen Ämtern auszubauen, verlor die zuvor auf Vermittlung zwischen Tutsi und Hutu bedachte Königsfamilie ihre führende Rolle. Die politische Rivalität zwischen Hutu und Tutsi bedrohte zunehmend die Stabilität des Landes. Obwohl nach den Wahlen von 1965 die Hutu in der Legislative die Mehrheit besaßen, lag die Macht weiterhin in den Händen der Tutsi-Minderheit. Der Kampf zwischen Hutu und Tutsi um die Hegemonie in Burundi führte 1966 zum gewaltsamen Ende der Monarchie. 7.4 Die Republik Burundi (seit 1966) Im Oktober 1965 unternahm eine Gruppe von Armee- und Polizeiangehörigen der Hutu einen Putschversuch gegen Mwambutsa. Dem Gegenschlag der von den Tutsi dominierten Armee unter Führung von Michel Micombero fielen etwa 5 000 Hutu zum Opfer, darunter fast alle Hutu-Politiker. Im November 1966 stürzte Micombero in Abwesenheit des Königs die Monarchie, erklärte Burundi zur Republik und ernannte sich zum Präsidenten; einzig zugelassene Partei war der UPRONA der Tutsi-Elite. Unter Micomberos Regime begann die systematische Verfolgung der Hutu: In den ersten Jahren wurden sie zunächst aus wichtigen Stellungen in Politik und Verwaltung vertrieben. 1972 eröffnete die Tutsi-Armee auf einen Aufstand der Hutu hin einen brutalen Bürgerkrieg, dem innerhalb eines halben Jahres 250 000 Menschen, überwiegend Hutu, zum Opfer fielen; 100 000 Menschen flüchteten in die Nachbarländer. Präsident Micombero wurde im November 1976 in einem unblutigen Staatsstreich von den Tutsi Jean Baptiste Bagaza und Edouard Nzambimana entmachtet. Ein Oberster Revolutionsrat ernannte Bagaza zum Staatspräsidenten und Nzambimana zum Chef einer teils aus Zivilisten gebildeten Regierung, die den Ausgleich der Gegensätze zwischen Hutu und Tutsi anstrebte. Nach der Annahme einer neuen Verfassung per Volksabstimmung fanden in dem Einparteienstaat im Oktober 1982 erstmals seit 17 Jahren wieder Wahlen statt; Bagaza wurde für weitere fünf Jahre im Amt des Staatspräsidenten bestätigt. Im September 1987 wurde der zunehmend autoritär regierende Bagaza jedoch durch einen unblutigen Putsch des Tutsi Pierre Buyoya entmachtet. Als neuer Präsident regierte Buyoya das Land mit Hilfe des Comité Militaire du Salut National (CMSN; Militärkomitee für das nationale Wohl). Blutige Unruhen mit mindestens 5 000 Toten im August 1988 veranlassten Buyoya zur Bildung einer ,,Regierung der nationalen Versöhnung", bestehend aus zwölf Hutu und elf Tutsi. Buyoya versuchte, die aus allen Schlüsselpositionen in Politik, Wirtschaft und Militär verdrängten Hutu wieder in eine gleichberechtigte Stellung zu bringen. Im März 1992 trat nach einem Volksentscheid eine neue Verfassung in Kraft, die ein Mehrparteiensystem garantierte. 7.4.1 Bürgerkrieg Im Juni 1993 fanden in Burundi die ersten demokratischen Präsidentschaftswahlen seit der Unabhängigkeit statt. Melchior Ndadaye, Kandidat der wichtigsten HutuOppositionspartei Front pour la Démocratie au Burundi (FRODEBU), gewann die Wahlen mit 70 Prozent der Stimmen und berief mit Sylvie Kinigi eine Frau in das Amt des Ministerpräsidenten - ein Novum im modernen Afrika. Aber kurz nach den Wahlen wurde Ndadaye, der erste Hutu-Präsident nach Jahrzehnten der Tutsi-Herrschaft, bei einem Putschversuch getötet. Das Attentat erstickte die junge Demokratie im Keim und stürzte Burundi in einen Bürgerkrieg, in dem zwischen 1993 und 2003 etwa 300 000 Menschen starben; Hunderttausende flüchteten in das Nachbarland Ruanda. Der Hutu Cyprien Ntaryamira wurde im Januar 1994 zum Nachfolger Ndadayes gewählt. Regierungschef Anatole Kanyen Kiko, ein Tutsi, bildete eine Koalitionsregierung aus UPRONA- und FRODEBU-Politikern. Am 6. April 1994 kamen Ntaryamira und Juvénal Habyarimana, der Präsident von Ruanda, bei einem Flugzeugabsturz ums Leben; das Flugzeug war über Kigali (Ruanda) von Raketen abgeschossen worden. Das Amt des Präsidenten von Burundi übernahm der Hutu Sylvestre Ntibantunganya. Nach dem Attentat auf Ntaryamira kamen bei gewalttätigen Ausschreitungen zwischen Hutu und Tutsi 2 000 Menschen ums Leben. Dazu musste das Land tausende Flüchtlinge aus Ruanda aufnehmen, wo 800 000 Menschen einem organisierten Völkermord zum Opfer gefallen waren. Im Juli 1996 riss der ehemalige Präsident Buyoya durch einen Putsch wieder die Macht an sich, um den Bürgerkrieg zu beenden. Mit Pascal-Firmin Ndimara ernannte er einen Hutu zum neuen Ministerpräsidenten, der eine gemeinsame Regierung aus Hutu und Tutsi bildete. Im Juni 1998 trat nach Verhandlungen mit dem FRODEBU eine Übergangsverfassung in Kraft. Burundische Truppen intervenierten seit Herbst 1998 zeitweise auch im Kongokrieg ( Siehe auch Demokratische Republik Kongo); an der Seite von Ruanda unterstützten sie die kongolesische Tutsi-Guerillaorganisation Rassemblement Congolais pour la Démocratie (RCD) im Kampf gegen Laurent-Désiré Kabila. Um die Unterstützung der Hutu-Rebellen durch die ländliche Bevölkerung zu brechen, ließ die Regierung im Herbst 1999 mehrere hunderttausend Hutu aus der Umgebung der Hauptstadt Bujumbura in Flüchtlingslager zwangsumsiedeln. 7.4.2 Friedensbemühungen Im August und Oktober 2000 unterzeichneten unter Vermittlung von Nelson Mandela die Vertreter der verfeindeten Hutu und Tutsi in Arusha (Tansania) ein Friedensabkommen zur Beendigung des Bürgerkrieges. Nachdem die Umsetzung des Arusha-Abkommens zunächst gescheitert war, einigten sich die Konfliktparteien im Juli 2001 schließlich auf die Einsetzung einer dreijährigen Übergangsregierung, in deren Führung sich Tutsi und Hutu nach jeweils 18 Monaten abwechseln sollten. Am 1. November 2001 wurde der Tutsi Buyoya als Präsident der Übergangsregierung vereidigt, der Hutu Domitien Ndayizeye als Vizepräsident. Das neue, 26-köpfige Kabinett setzte sich aus zwölf Tutsi und 14 Hutu zusammen. Am 1. Mai 2003 wurde Vizepräsident Ndayizeye entsprechend der im Juli 2001 erfolgten Einigung Präsident der Übergangsregierung, das Amt des Vizepräsidenten übernahm der Tutsi Alphonse Kadege. Allerdings gelang es auch der Übergangsregierung nicht, das Land zu befrieden; verschiedene Rebellengruppen, vor allem Hutu, die sowohl die neue Regierung als auch das Friedensabkommen ablehnten, setzten ihre Übergriffe fort. Nach einem nie eingehaltenen Waffenstillstand vom Dezember 2002 schlossen Vertreter der burundischen Regierung und der größten Hutu-Rebellengruppe Forces pour la Défense de la Démocratie (FDD) unter Vermittlung des südafrikanischen Präsidenten Thabo Mbeki im Oktober 2003 in Pretoria ein neues Friedensabkommen. Präsident Ndayizeye und Rebellenchef Pierre Nkurunziza vereinbarten die sofortige Beendigung des zehnjährigen Bürgerkrieges und eine paritätische Beteiligung der FDD an der Übergangsregierung. Wesentlicher Bestandteil des Abkommens war die gerechte Besetzung von Schlüsselpositionen in Verwaltung und Staatsbetrieben sowie innerhalb der Streitkräfte und der Polizei. Die Einbindung der Rebellengruppe Forces Nationales de la Libération (FNL) dagegen scheiterte. Im August 2004 gefährdete ein Überfall von Hutu-Extremisten auf ein Flüchtlingslager der Vereinten Nationen (UN) im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo den burundischen Friedensprozess: Die Hutu-Milizen töteten in dem Flüchtlingslager bei Gatumba mehr als 160 Banyamulenge-Tutsi, die im Juni 2004 vor Kämpfen aus dem Ostkongo geflohen waren; Burundi schloss die Grenzen zum Kongo. Zu dem Verbrechen bekannten sich zunächst radikale Hutu des FNL; es wurde aber auch die im Ostkongo operierende ruandische Hutu-Miliz Interahamwe, die 1994 maßgeblich am Völkermord an den Tutsi in Ruanda beteiligt war, der Tat verdächtigt. Das Massaker sowie ein Bündnis der Hutu-Extremisten aus Burundi, Ruanda und dem Kongo brachten den Friedensprozess vorübergehend zum Erliegen; die für November 2004 geplanten ersten freien Parlamentswahlen seit 1993 wurden abgesagt und fanden erst im Juli 2005 statt. Aus diesen Wahlen ging die unterdessen in eine Partei umgewandelte HutuOrganisation FDD mit 59 der insgesamt 100 Parlamentssitze als absolut stärkste Kraft hervor; im August 2005 wählte das Parlament den FDD-Chef Pierre Nkurunziza zum neuen Staatspräsidenten. Die bisher regierende FRODEBU wurde zweitstärkste Kraft. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
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« 5.4 Politik Die wichtigsten Parteien sind die Hutu-Parteien Front pour la Démocratie au Burundi (FRODEBU) und die aus der gleichnamigen Rebellenorganisation hervorgegangene Forces pour la Défense de la Démocratie (FDD) sowie die Tutsi-Partei Unité pour le Progrès National (UPRONA). 5.5 Verteidigung Die Streitkräfte der Republik Burundi umfassen ein Heer aus 45 000 Berufssoldaten und eine Luftwaffe mit 200 Soldaten.

Die Gendarmerie besteht aus 5 300 Mann. 6 WIRTSCHAFT Burundi ist eines der ärmsten Länder der Erde.

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt 903 Millionen US-Dollar (2006; Dienstleistungen 45,1 Prozent, Industrie 20 Prozent,Landwirtschaft 34,8 Prozent).

Die Außenhandelsbilanz ist stark negativ. 6.1 Landwirtschaft Die Subsistenzwirtschaft, der Anbau von Agrarprodukten für den Eigenbedarf, ist die verbreitetste Form der Nahrungsmittelversorgung.

Die wichtigsten landwirtschaftlichenProdukte sind Maniok, Bataten, Bananen, Bohnen, Erbsen und Hirse.

Exportiert wird in erster Linie arabischer Kaffee (31 000 Tonnen Jahresproduktion 2006), aber auchBaumwolle und zunehmend Tee.

2006 umfasste der Viehbestand 395 741 Rinder, 242 933 Schafe und 750 000 Ziegen.

Mit dem Besitz von Rinderherden ist sozialesPrestige verbunden.

Die Überbeanspruchung des Bodens als Weideflächen führt zu starker Bodenerosion. 6.2 Industrie Der Bergbau beruht auf dem Abbau geringer Mengen an Gold, Bastnäsit ( siehe Seltenerdmetalle) und Kassiterit (ein Zinnerz).

Bedeutende Uran-, Nickel- und Torfvorkommen wurden wirtschaftlich noch nicht genutzt.

Die verarbeitende Industrie in Burundi beschränkt sich weitgehend auf die Erzeugung von Agrarprodukten.Weitere Erzeugnisse sind Textilien, Zement und Insektenvernichtungsmittel. 6.3 Währung und Außenhandel Die Währung des Landes ist der Burundi-Franc (= 100 Centimes).

Die wichtigsten Exportgüter neben Kaffee, der etwa 75 Prozent des Exportvolumens ausmacht, sindBaumwolle, Felle und Tee.

Textilien, Kraftfahrzeuge, Mehl und Erdölprodukte werden importiert, überwiegend aus Westeuropa.

Das Zahlungsbilanzdefizit ist auch aufgrundder Folgen des Bürgerkrieges hoch. 6.4 Verkehrswesen In Burundi gibt es keine Eisenbahn.

Das Straßennetz ist etwa 5 900 Kilometer lang.

10 Prozent der Straßen sind asphaltiert.

Der Handel verläuft überwiegend über denSeeweg, die Waren werden vom Hafen von Bujumbura am Tanganyikasee nach Tansania, Sambia und in die Demokratische Republik Kongo verschifft.

Bujumbura hat eineninternationalen Flughafen. 7 GESCHICHTE Als Ureinwohner Burundis gelten die Twa-Pygmäen, die spätestens um 300 v.

Chr.

von Eisen verarbeitenden Bantu verdrängt wurden.

Archäologische Funde aus der frühenEisenzeit im Hochland Burundis belegen, dass die Kenntnis der Eisenverhüttung dort bereits vor mehr als 2 500 Jahren verbreitet war. 7.1 Das Königreich Urundi Das im 16.

Jahrhundert gegründete Königreich Urundi bestand bis zur Ausrufung der Republik Burundi 1966.

Über die Jahrhunderte bildete sich zwischen der herrschendenElite der Tutsi und der breiten Bevölkerung, den Hutu, eine streng hierarchische Ordnung heraus.

Noch im 19.

Jahrhundert bezeichneten die Begriffe „Tutsi” und „Hutu” dieZugehörigkeit zu den verschiedenen Schichten derselben Gesellschaft: Viehzüchter, Krieger und Amtsträger waren Tutsi, die Ackerbauern hießen Hutu; ein Wechselzwischen den Schichten war jedoch möglich.

Die Hutu leisteten Tribut an die Tutsi, von denen sie wiederum Schutz und Unterstützung erwarten konnten.

Oberster Kriegs-und Gerichtsherr war der Mwami , der König der Tutsi, der aufgrund seiner sakralen Würde eine zentrale Bedeutung hatte.

Die wichtigen Posten in Verwaltung und Militär hatten die Tutsi inne.

Erst während der Kolonialherrschaft und im unabhängigen Burundi wurden Tutsi und Hutu durch Feindbildpflege und Propaganda zu erbittertenGegnern unterschiedlicher „Rassen” bzw.

Volksgruppen gemacht. Siehe auch Ruanda 7.2 Kolonialherrschaft (1890-1962) 7.2. 1 Deutsche Kolonialverwaltung Die ersten Europäer kamen 1858 nach Burundi, dessen Bevölkerung ab 1879 von katholischen Geistlichen missioniert wurde.

Gemäß der Berliner Kongokonferenz wurde1890 die Übergabe der belgisch besetzten Gebiete in Burundi und Ruanda als Verwaltungseinheit „Ruanda-Urundi” an Deutschland vertraglich vereinbart.

Nach Abschlussvon Schutzverträgen mit den lokalen Herrschern gehörte das Gebiet seit 1899 als Protektorat zu Deutsch-Ostafrika. Seit 1899 unter der Aufsicht eines militärischen Statthalters, kam Ruanda-Urundi 1908 unter eine koloniale Zivilverwaltung.

Wie in Ruanda stützten sich die deutschenVerwalter auch hier auf die bestehenden politischen und gesellschaftlichen Strukturen.

Diese „indirekte Herrschaft” verursachte keine hohen Kosten und hielt denWiderstand der Bevölkerung in Grenzen.

Die Kolonialverwaltung wahrte die Herrschaft des Königs und förderte die Privilegierung der Tutsi auf allen Verwaltungsebenen. 7.2. 2 Belgische Kolonialverwaltung 1916 beendeten belgische Truppen die deutsche Kolonialherrschaft in Urundi; 1920 fiel Ruanda-Urundi an Belgien, das die Länder bis 1946 als Mandat des Völkerbundesund von 1946 bis 1962 als UN-Treuhandgebiet verwaltete.

Die belgische Kolonialverwaltung setzte die Politik der indirekten Herrschaft fort, nutzte dabei das bestehendeMachtgefüge der Tutsi und baute es zu Ungunsten der Hutu-Mehrheit noch weiter aus.

Zusammen mit der katholischen Kirche förderte die belgische Verwaltung gezielt dieElitebildung der herrschenden Minderheit und stärkte damit deren Stellung gegenüber der Hutu-Mehrheit. 1959 ließ Belgien politische Parteien zu.

Zu den wichtigsten der 20 neu gegründeten Parteien zählten der von Belgien unterstützte Parti Démocrate Chrétien (PDC) und der antibelgische Parti de l’Unité et du Progrès National (UPRONA) unter Führung von Louis Rwagasore, des Sohns von Mwami Mwambutsa IV.

Die Parlamentswahlen 1961. »

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