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Katar - geographie.

Publié le 07/06/2013

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Katar - geographie. 1 EINLEITUNG Katar, amtlich Dawlat Qatar, Staat im Nahen Osten. Katar gehört zu den Golfstaaten und liegt auf der Halbinsel Katar, die an der Ostküste der Arabischen Halbinsel in den Persischen Golf hineinragt. Im Süden grenzt der Staat an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate; die Grenzen sind jedoch nicht exakt festgelegt. Die Fläche des Staates beträgt offiziell 11 427 Quadratkilometer. Hauptstadt und wichtigste Hafenstadt ist Doha. 2 LAND Die Halbinsel Katar ist etwa 170 Kilometer lang und bis zu 80 Kilometer breit. Von den Salzsümpfen im Süden steigt das Gebiet nach Norden zu einem flachen Kalksteinplateau an, das eine maximale Höhe von 83 Metern erreicht. Es herrscht ein äußerst heißes und trockenes Klima. Die Durchschnittstemperaturen betragen zwischen 17 °C im Januar und 37 °C im Juli. Trotz hoher Luftfeuchtigkeit liegt der mittlere Jahresniederschlag bei 127 Millimetern. Außerhalb der Oasen gibt es nur im Norden des Landes Pflanzenwuchs; dabei handelt es sich überwiegend um Wüstenvegetation. Auch die Tierwelt ist nicht sehr vielfältig; verbreitet sind den trockenen Bedingungen angepasste Arten wie Wüstenspringmäuse, Geckos und Warane. Die Küste wird von Korallenriffen umschlossen. 3 BEVÖLKERUNG Die Einwohnerzahl von Katar beträgt etwa 929 000 (2008). Die Bevölkerungsdichte liegt bei 81 Einwohnern pro Quadratkilometer. Etwa 45 Prozent der Bevölkerung sind Araber, darunter etwa 20 Prozent Katarer. 55 Prozent sind Angehörige anderer Staaten und überwiegend als Gastarbeiter im Land tätig. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Inder, Pakistani, Iraner und Jemeniten. Die mittlere Lebenserwartung liegt bei 74,4 Jahren (2008). Katar weist einen hohen Urbanisierungsgrad auf; 92 Prozent der Bevölkerung leben in Städten (2003). Die größten Städte sind die Hauptstadt Doha mit etwa 340 000 Einwohnern und Ar Rayyan mit etwa 273 000 Einwohnern. 3.1 Sprache und Religion Die Amtssprache ist Arabisch, während Englisch als Handelssprache verwendet wird. Minderheitensprachen sind u. a. Farsi (Persisch) und Urdu. Die meisten Katarer sind Sunniten und gehören der Richtung der Wahhabiten an. In Katar werden die religiösen Richtlinien des Islam weit weniger strikt interpretiert als etwa im wahhabitischen Nachbarstaat Saudi-Arabien. 4 BILDUNG UND KULTUR Das Bildungswesen in Katar ist kostenfrei; es besteht keine allgemeine Schulpflicht. Die einzige Hochschule des Landes ist die Universität Katar (1973). Durch Förderung der Erwachsenenbildung konnte der Alphabetisierungsgrad auf 83,5 Prozent erhöht werden (2005). Von den 5 in Katar erscheinenden Zeitungen (2004), u. a. al-Watan und al-Sharq, wird eine in englischer Sprache herausgegeben. Katar verfügt über ein Staatsfernsehen mit mehreren Programmen in arabischer Sprache und einem Programm in englischer Sprache sowie einem Staatsrundfunk in arabischer, englischer und französischer Sprache. Die Hauptstadt Doha ist der Sitz des 1996 gegründeten arabischsprachigen Fernsehsenders Al-Dschasira, dessen Programm über Satellit weltweit zu empfangen ist. Wegen seines hohen Maßes an Meinungsfreiheit wurde Al-Dschasira zu einem der bedeutendsten Nachrichtensender des Nahen Ostens. 5 VERWALTUNG UND POLITIK Am 8. Juni 2005 trat eine neue Verfassung in Kraft, die im Auftrag des Emirs erarbeitet und 2003 in einer Volksabstimmung mit mehr als 96 Prozent der Stimmen angenommen worden war. Die neue Verfassung enthält gegenüber der alten von 1970 zwar einige demokratische Elemente, schreibt aber als Staatsform die absolute Monarchie fest. Staatsoberhaupt ist der Emir, der sowohl die oberste exekutive als auch die oberste legislative Gewalt innehat. Die Beratende Versammlung (Majlis alShura), deren 45 Mitglieder laut der neuen Verfassung nicht mehr ausschließlich vom Emir ernannt werden, sondern zu zwei Dritteln von der Bevölkerung gewählt werden, darf nun u. a. Gesetzentwürfe unterbreiten, über den Staatshaushalt abstimmen und die Regierung überwachen; verantwortlich ist die Regierung (die Minister und der Premierminister) jedoch ausschließlich dem Emir. Parteien und eine organisierte Arbeitnehmervertretung gibt es in Katar nicht. Das Strafrecht unterliegt weltlichen Gerichten; die religiösen Gerichte auf der Basis des islamischen Rechtes der Scharia haben nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich. Katar gliedert sich verwaltungsmäßig in zehn Stadtbezirke. Etwa 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts entfallen auf Verteidigungsausgaben. Der Wehrdienst erfolgt auf freiwilliger Basis. 6 WIRTSCHAFT Katar gehört nach Kriterien der Weltbank zu den zehn reichsten Ländern der Welt. Fast drei Viertel seiner gesamten Staatseinnahmen erwirtschaftet das Land aus dem Geschäft mit Erdöl und Erdgas (Förderung, Export, Weiterverarbeitung). Neben den großen staatlichen Unternehmen dieses Bereiches haben auch Firmengruppen alteingesessener Kaufmannsfamilien wirtschaftliche Bedeutung. Das Emirat bemüht sich seit Beginn des 21. Jahrhunderts um eine Diversifizierung seiner Wirtschaft, um nicht nur vom Öl- und Gasgeschäft abhängig zu sein. So versucht das Land sich z. B. als Dienstleistungsstandort und Reiseziel zu etablieren. Das Bruttoinlandsprodukt beträgt 42 463 Millionen US-Dollar (2005). 6.1 Landwirtschaft und Fischerei Im Agrarsektor sind 3 Prozent der Erwerbstätigen beschäftigt. Durch Bewässerungsprojekte wird die landwirtschaftlich nutzbare Fläche erweitert, um die Abhängigkeit von Nahrungsmittelimporten zu verringern. In den Oasen werden Obst, Gemüse und Getreide angebaut; besonders ergiebig sind die Dattelpalmenhaine. Der Schwerpunkt der Landwirtschaft liegt aber auf der Geflügel- und Milchviehhaltung sowie der Rinderzucht. Die ehemals für Katar wichtige Perlenfischerei hat im Vergleich zur Öl- und Gasindustrie an Bedeutung verloren. 6.2 Bergbau Die wichtigsten Bodenschätze des Emirats sind Erdöl und Erdgas. Erdöllagerstätten gibt es an der Westküste und in einem Offshore-Feld im Persischen Golf nahe der vorgelagerten Insel Halul. Die ersten Ölfunde erfolgten 1939, zehn Jahre später begann die kommerzielle Förderung. 1974 gründete Katar die Qatar General Petroleum Corporation. Sie übernahm die Kontrolle über die nationalen Erdölreserven, die bis dahin die westlichen Ölgesellschaften innehatten. Da die nachgewiesenen Erdölreserven des Landes vermutlich noch im 21. Jahrhundert erschöpft sein werden, treibt Katar die Exploration neuer Vorkommen (erfolgreich) voran und konzentriert sich zunehmend auch auf die Erdgasförderung. Katar verfügt über die drittgrößten Erdgasvorkommen der Erde; allein das unter dem Meeresgrund liegende Vorkommen des North-Dome- Field zählt zu den größten bekannten Erdgasfeldern der Welt (geschätztes Volumen: mehr als 14 Billionen Kubikmeter). Katar ist seit 1961 Mitglied der Organisation der Erdöl exportierenden Länder (OPEC). 6.3 Industrie und Gewerbe Katar gehört zu den weltweit größten Flüssiggasexporteuren. Das nördlich der Hauptstadt Doha entstandene Industriegebiet Ras Laffan Industrial City verfügt über Gasverflüssigungsanlagen, die zu den größten der Welt zählen. In Umm Said ist ein Industriekomplex mit Petrochemie, Raffinerie, Flüssiggas-, Stahl- und Düngemittelproduktion u. a. ansässig. Die meisten Unternehmen der Großindustrie haben in Doha ihren Hauptsitz. Von der Großindustrie abgesehen gibt es in Katar auch zahlreiche mittelständische Geschäfts- und Handwerksbetriebe. 6.4 Währung und Außenhandel Währungseinheit ist der Katar-Riyal zu 100 Dirham. Mehr als 90 Prozent der Exporterlöse werden durch die Ausfuhr von Erdöl, Erdgas und petrochemischen Produkten erzielt. Daneben werden vor allem Stahl und Kunstdünger ausgeführt. Hauptimportprodukte sind Kraftfahrzeuge, Maschinen sowie Konsumgüter und Nahrungsmittel. Wichtige Handelspartner sind Japan, Großbritannien, die Vereinigten Staaten, Thailand, Singapur und Deutschland. 6.5 Verkehrswesen In Katar gibt es keine Eisenbahn. Die Länge des gut ausgebauten Straßennetzes beträgt 1 230 Kilometer; 90 Prozent davon sind befestigt. In Doha gibt es einen internationalen Flughafen, der auch von einigen europäischen Metropolen angeflogen wird. Die wichtigsten Exporthäfen befinden sich in Umm Said und auf der Insel Halul. 7 GESCHICHTE Die ersten heute bekannten Einwohner waren Kanaaniter. Später gehörte das Land unterschiedlichen Herrschaftsbereichen an, u. a. dem des Sargon von Akkad (Regierungszeit 2335-2279 v. Chr.), war aber wegen zunehmender Trockenheit nur dünn besiedelt. Im 7. Jahrhundert n. Chr. schlossen sich die Bewohner von Katar, zumeist Beduinen, dem Islam an; in der Folge wurde die Region zunächst Teil des arabischen Kalifats, später, im 16. Jahrhundert, kam sie zum Osmanischen Reich. Um 1760 wanderte der Clan der al-Thani von der Arabischen Halbinsel aus nach Katar ein, wenig später folgten die al-Khalifa aus Kuwait. Die Folgezeit war geprägt von Machtkämpfen zwischen den beiden Stämmen, in denen zunächst die al-Khalifa die Oberhand gewannen, als sie 1783 einen persischen Angriff zurückschlagen und die Insel Bahrain erobern konnten. Später, im frühen 19. Jahrhundert, als Katar zwischen die widerstreitenden Interessen der anderen Anrainer des Persischen Golfes geraten war, setzten sich aber wieder die al-Thani durch, während die al-Khalifa ihren Mittelpunkt auf die Insel Bahrain verlegt hatten. 1867 kam es zu einer letzten großen Auseinandersetzung zwischen den beiden Clans; jedoch intervenierten die Briten, erzwangen einen Frieden und schlossen 1868 einen Schutzvertrag mit den al-Thani in Katar, der verschiedene nachhaltige Folgen hatte: Die al-Thani wurden de facto als Herrscher in Katar anerkannt (sie regieren das Land noch heute); Katar und Bahrain wurden nicht als zusammengehörig behandelt, sondern im Grunde durch diesen Vertrag endgültig getrennt (mit den al-Khalifa als den Herrschern in Bahrain); und Großbritannien brachte Katar in seine Einflusssphäre. Nun aber suchte das Osmanische Reich seine Herrschaft in Katar wieder durchzusetzen und stationierte Truppen in Katar. Zunächst konnten die Al-Thani-Herrscher dem Land eine weitreichende Unabhängigkeit bewahren; als aber die Osmanen das Land immer stärker zu kontrollieren suchten, intervenierte 1913 erneut Großbritannien, das diesmal einen Vertag mit den Osmanen schloss, der den Osmanen Katar entzog. 1915 zogen die letzten osmanischen Truppen aus Katar ab. 1916 wurde Katar durch einen entsprechenden Vertrag mit Großbritannien britisches Protektorat; die Herrschaft in Form einer absoluten Monarchie führte aber weiterhin die Al-Thani-Dynastie. 7.1 Der unabhängige Staat Katar Nach dem Rückzug der Briten aus der Golfregion wurde Katar am 3. September 1971 unabhängig; im selben Jahr trat das Land den Vereinten Nationen bei. Zunächst hatte man eine Föderation mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain angedacht, doch dann entschied man sich für die Unabhängigkeit als eigenständiger Staat. 1972 wurde der regierende Emir Ahmad ibn Ali al-Thani von seinem Cousin Khalifa ibn Hamad al-Thani gestürzt. Der neue Herrscher versuchte mit Erfolg, das Land durch die Ansiedelung von Industriebetrieben zu modernisieren; außerdem verstaatlichte er die gesamte Ölindustrie und investierte im sozialen Bereich, so dass sich das Land bald eines hohen Wohlstandsniveaus erfreute. Außenpolitisch lehnte sich Katar enger an Saudi-Arabien an und beteiligte sich am arabischen Kampf gegen Israel. Während des 1. Golfkrieges (1980-1988) unterstützte Katar den Irak. Während des 2. Golfkrieges (1991) dagegen beteiligte sich Katar an der internationalen Koalition gegen den Irak, und in der Folgezeit spielte Katar als wichtiger Stützpunkt der US-Truppen im Nahen Osten eine zunehmend bedeutende Rolle. Während des Irak-Krieges (2003) schließlich hatten die USA ihr Hauptquartier und Oberkommando in Katar. 1992 kam es zu Grenzkonflikten mit Saudi-Arabien, die die ansonsten engen Beziehungen der beiden Staaten belasteten. 1993 konnten die Konflikte weitgehend beigelegt werden; endgültig wurde der katarisch-saudische Grenzverlauf 2001 fixiert. In dem langjährigen Streit mit Bahrain um die Hawar-Inseln entschied 2001 der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen, und zwar zugunsten von Bahrain, dem die Inselgruppe zugesprochen wurde. Am 27. Juni 1995 stürzte Kronprinz Hamad ibn Khalifa al-Thani seinen Vater, den regierenden Emir Khalifa ibn Hamad al-Thani, in einem gewaltlosen Staatsstreich und übernahm selbst die Regierung, unterstützt sowohl von der Al-Thani-Familie als auch der Beratenden Versammlung. Hamad ibn Khalifa leitete eine Reihe von Initiativen zur Entwicklung und Modernisierung ein; u. a. ließ er von einem 32-köpfigen Ausschuss eine neue Verfassung erarbeiten, die die provisorische Verfassung von 1970 ablösen sollte. Am 29. April 2003 nahm die wahlberechtigte Bevölkerung von Katar die neue Verfassung mit mehr als 96 Prozent der Stimmen an, am 8. Juni 2004 verkündete der Emir die neue Verfassung, und am 8. Juni 2005 trat sie in Kraft. Nach der neuen Verfassung werden die 45 Mitglieder der Beratenden Versammlung nicht mehr ausschließlich vom Emir ernannt, sondern 30 werden von der Bevölkerung gewählt, wobei auch die Frauen das aktive und das passive Wahlrecht haben. Parteien sind in der Verfassung allerdings nicht vorgesehen. Zwar räumt die neue Verfassung der Beratenden Versammlung einige (wenige) parlamentarisch-demokratische Rechte ein, lässt die absolute Monarchie des Emirs aber unangetastet. Dafür sind Versammlungs-, Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit in der neuen Verfassung festgeschrieben sowie eine unabhängige Justiz, wobei zivilrechtliche Angelegenheiten vornehmlich auf der Grundlage der Scharia behandelt werden. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« Field zählt zu den größten bekannten Erdgasfeldern der Welt (geschätztes Volumen: mehr als 14 Billionen Kubikmeter).

Katar ist seit 1961 Mitglied der Organisation derErdöl exportierenden Länder (OPEC). 6.3 Industrie und Gewerbe Katar gehört zu den weltweit größten Flüssiggasexporteuren.

Das nördlich der Hauptstadt Doha entstandene Industriegebiet Ras Laffan Industrial City verfügt überGasverflüssigungsanlagen, die zu den größten der Welt zählen.

In Umm Said ist ein Industriekomplex mit Petrochemie, Raffinerie, Flüssiggas-, Stahl- undDüngemittelproduktion u.

a.

ansässig.

Die meisten Unternehmen der Großindustrie haben in Doha ihren Hauptsitz.

Von der Großindustrie abgesehen gibt es in Katar auchzahlreiche mittelständische Geschäfts- und Handwerksbetriebe. 6.4 Währung und Außenhandel Währungseinheit ist der Katar-Riyal zu 100 Dirham.

Mehr als 90 Prozent der Exporterlöse werden durch die Ausfuhr von Erdöl, Erdgas und petrochemischen Produktenerzielt.

Daneben werden vor allem Stahl und Kunstdünger ausgeführt.

Hauptimportprodukte sind Kraftfahrzeuge, Maschinen sowie Konsumgüter und Nahrungsmittel.Wichtige Handelspartner sind Japan, Großbritannien, die Vereinigten Staaten, Thailand, Singapur und Deutschland. 6.5 Verkehrswesen In Katar gibt es keine Eisenbahn.

Die Länge des gut ausgebauten Straßennetzes beträgt 1 230 Kilometer; 90 Prozent davon sind befestigt.

In Doha gibt es eineninternationalen Flughafen, der auch von einigen europäischen Metropolen angeflogen wird.

Die wichtigsten Exporthäfen befinden sich in Umm Said und auf der Insel Halul. 7 GESCHICHTE Die ersten heute bekannten Einwohner waren Kanaaniter.

Später gehörte das Land unterschiedlichen Herrschaftsbereichen an, u.

a.

dem des Sargon von Akkad(Regierungszeit 2335-2279 v.

Chr.), war aber wegen zunehmender Trockenheit nur dünn besiedelt.

Im 7.

Jahrhundert n.

Chr.

schlossen sich die Bewohner von Katar,zumeist Beduinen, dem Islam an; in der Folge wurde die Region zunächst Teil des arabischen Kalifats, später, im 16.

Jahrhundert, kam sie zum Osmanischen Reich.

Um1760 wanderte der Clan der al-Thani von der Arabischen Halbinsel aus nach Katar ein, wenig später folgten die al-Khalifa aus Kuwait. Die Folgezeit war geprägt von Machtkämpfen zwischen den beiden Stämmen, in denen zunächst die al-Khalifa die Oberhand gewannen, als sie 1783 einen persischen Angriffzurückschlagen und die Insel Bahrain erobern konnten.

Später, im frühen 19.

Jahrhundert, als Katar zwischen die widerstreitenden Interessen der anderen Anrainer desPersischen Golfes geraten war, setzten sich aber wieder die al-Thani durch, während die al-Khalifa ihren Mittelpunkt auf die Insel Bahrain verlegt hatten.

1867 kam es zueiner letzten großen Auseinandersetzung zwischen den beiden Clans; jedoch intervenierten die Briten, erzwangen einen Frieden und schlossen 1868 einen Schutzvertrag mitden al-Thani in Katar, der verschiedene nachhaltige Folgen hatte: Die al-Thani wurden de facto als Herrscher in Katar anerkannt (sie regieren das Land noch heute); Katarund Bahrain wurden nicht als zusammengehörig behandelt, sondern im Grunde durch diesen Vertrag endgültig getrennt (mit den al-Khalifa als den Herrschern in Bahrain);und Großbritannien brachte Katar in seine Einflusssphäre. Nun aber suchte das Osmanische Reich seine Herrschaft in Katar wieder durchzusetzen und stationierte Truppen in Katar.

Zunächst konnten die Al-Thani-Herrscher demLand eine weitreichende Unabhängigkeit bewahren; als aber die Osmanen das Land immer stärker zu kontrollieren suchten, intervenierte 1913 erneut Großbritannien, dasdiesmal einen Vertag mit den Osmanen schloss, der den Osmanen Katar entzog.

1915 zogen die letzten osmanischen Truppen aus Katar ab.

1916 wurde Katar durch einenentsprechenden Vertrag mit Großbritannien britisches Protektorat; die Herrschaft in Form einer absoluten Monarchie führte aber weiterhin die Al-Thani-Dynastie. 7.1 Der unabhängige Staat Katar Nach dem Rückzug der Briten aus der Golfregion wurde Katar am 3.

September 1971 unabhängig; im selben Jahr trat das Land den Vereinten Nationen bei.

Zunächst hatteman eine Föderation mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain angedacht, doch dann entschied man sich für die Unabhängigkeit als eigenständiger Staat.

1972wurde der regierende Emir Ahmad ibn Ali al-Thani von seinem Cousin Khalifa ibn Hamad al-Thani gestürzt.

Der neue Herrscher versuchte mit Erfolg, das Land durch dieAnsiedelung von Industriebetrieben zu modernisieren; außerdem verstaatlichte er die gesamte Ölindustrie und investierte im sozialen Bereich, so dass sich das Land baldeines hohen Wohlstandsniveaus erfreute.

Außenpolitisch lehnte sich Katar enger an Saudi-Arabien an und beteiligte sich am arabischen Kampf gegen Israel. Während des 1.

Golfkrieges (1980-1988) unterstützte Katar den Irak.

Während des 2.

Golfkrieges (1991) dagegen beteiligte sich Katar an der internationalen Koalitiongegen den Irak, und in der Folgezeit spielte Katar als wichtiger Stützpunkt der US-Truppen im Nahen Osten eine zunehmend bedeutende Rolle.

Während des Irak-Krieges(2003) schließlich hatten die USA ihr Hauptquartier und Oberkommando in Katar. 1992 kam es zu Grenzkonflikten mit Saudi-Arabien, die die ansonsten engen Beziehungen der beiden Staaten belasteten.

1993 konnten die Konflikte weitgehend beigelegtwerden; endgültig wurde der katarisch-saudische Grenzverlauf 2001 fixiert.

In dem langjährigen Streit mit Bahrain um die Hawar-Inseln entschied 2001 der InternationaleGerichtshof der Vereinten Nationen, und zwar zugunsten von Bahrain, dem die Inselgruppe zugesprochen wurde. Am 27.

Juni 1995 stürzte Kronprinz Hamad ibn Khalifa al-Thani seinen Vater, den regierenden Emir Khalifa ibn Hamad al-Thani, in einem gewaltlosen Staatsstreich undübernahm selbst die Regierung, unterstützt sowohl von der Al-Thani-Familie als auch der Beratenden Versammlung.

Hamad ibn Khalifa leitete eine Reihe von Initiativen zurEntwicklung und Modernisierung ein; u.

a.

ließ er von einem 32-köpfigen Ausschuss eine neue Verfassung erarbeiten, die die provisorische Verfassung von 1970 ablösensollte.

Am 29.

April 2003 nahm die wahlberechtigte Bevölkerung von Katar die neue Verfassung mit mehr als 96 Prozent der Stimmen an, am 8.

Juni 2004 verkündete derEmir die neue Verfassung, und am 8.

Juni 2005 trat sie in Kraft.

Nach der neuen Verfassung werden die 45 Mitglieder der Beratenden Versammlung nicht mehrausschließlich vom Emir ernannt, sondern 30 werden von der Bevölkerung gewählt, wobei auch die Frauen das aktive und das passive Wahlrecht haben.

Parteien sind in derVerfassung allerdings nicht vorgesehen.

Zwar räumt die neue Verfassung der Beratenden Versammlung einige (wenige) parlamentarisch-demokratische Rechte ein, lässt dieabsolute Monarchie des Emirs aber unangetastet.

Dafür sind Versammlungs-, Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit in der neuen Verfassung festgeschrieben sowie eineunabhängige Justiz, wobei zivilrechtliche Angelegenheiten vornehmlich auf der Grundlage der Scharia behandelt werden. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation.

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