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Krieg Krieg (mittelhochdeutsch kriec; althochdeutsch chr?g: Hartnäckigkeit), mit Waffengewalt geführte Auseinandersetzung zwischen Staaten oder Völkern bzw.

Publié le 16/06/2013

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Krieg Krieg (mittelhochdeutsch kriec; althochdeutsch chr?g: Hartnäckigkeit), mit Waffengewalt geführte Auseinandersetzung zwischen Staaten oder Völkern bzw. zwischen Bevölkerungsgruppen innerhalb eines Staates (Bürgerkrieg). Kriegsursachen und -ziele sind politischer, wirtschaftlicher, ideologischer und militärischer Natur. Beispielsweise können Streitigkeiten um Territorien, die Bedrohung der Unabhängigkeit, das Interesse an Rohstoffen und religiöse Motive zu einem Krieg führen. Entsprechend den Kriegsursachen bzw. -zielen unterscheidet man zwischen Angriffs-, Verteidigungs-, Befreiungs-, Kolonial-, Religions-, Revanche- und Eroberungskriegen. Gemäß den betroffenen Gebieten spricht man von lokalen, regionalen, kontinentalen und globalen Konflikten (siehe 1. und 2. Weltkrieg) sowie von Land-, Luft- und Seekriegen. Je nach angewendeter Waffenart werden Atomkriege und konventionelle Kriege (nichtatomare Waffen; Einsatz von biologischen und chemischen Waffen möglich) unterschieden. Nach dem 2. Weltkrieg, dem ersten ,,totalen Krieg" (mit Einsatz aller wirtschaftlichen, technischen, menschlichen und moralischen Mittel zur Vernichtung anderer Völker), wurde der Begriff des Kalten Krieges geprägt, der vor allem von wirtschaftlichen Kampfmaßnahmen und Wettrüsten zwischen den beiden Großmachtblöcken gekennzeichnet war. Laut Völkerrecht wird mit Beginn des Kriegszustands (durch Abgabe einer Kriegserklärung oder durch eine militärische Kampfhandlung) das Friedensvölkerrecht außer Kraft gesetzt. Das Kriegsrecht versucht, die Kriegsgegner auf die Beachtung grundlegender völkerrechtlicher Bestimmungen zu verpflichten. Da ein Krieg unter anderen darauf zielt den politischen Willens des Gegners zu brechen, liegt die Beendigung des Krieges in der Hand der siegreichen Kriegspartei. Sie kann die Kapitulation des Gegners annehmen, einen ihr genehmen Friedensvertrag abschließen oder die Kampfhandlungen bis zur vollständigen Vernichtung des Gegners (und/oder seiner Waffen) weiterführen. Erste Aufzeichnungen von Kriegshandlungen stammen von den Sumerern. Heraklit betrachtete den Krieg als ,,Vater aller Dinge". Augustinus hielt den ,,bellum iustum" (gerechten Krieg) für ein Mittel zur Wiederherstellung von verletztem Recht sowie von Frieden. Diese Lehre wurde bei Entstehung des Völkerrechtes (Francisco de Vitoria, Hugo Grotius) berücksichtigt. Im Zeitalter der Kabinettskriege (17./18. Jahrhundert) gewann das ius ad bellum (freies Kriegsführungsrecht) immer mehr an Bedeutung, außerdem kam die Lehre vom Gleichgewicht der Mächte auf, aus der beispielsweise die Berechtigung zur Führung eines Präventivkrieges abgeleitet wurde. Im Anschluss an die Französische Revolution und mit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht entstand der so genannte Volkskrieg, in dem durch den Appell an die Gesinnung der Nationen ganze Völker mobilisiert wurden. Seit dem 19. Jahrhundert wuchsen die Bemühungen, durch völkerrechtliche Akommen Kriege zu vermeiden (siehe Pazifismus). Nach dem 1. Weltkrieg hörte das ius ad bellum im völkerrechtlichen Sinn auf zu existieren, das Verbot des Angriffskrieges wurde durchgesetzt (Briand-Kellogg-Pakt, 1928). Geändert hat sich seither vor allem die Rechtfertigung von Kriegen durch den Hinweis auf die Verteidigung von legitimen nationalen Interessen, die den Einsatz militärischer Gewalt notwendig machten. Gemäß der UNO-Satzung (Artikel 2 und Artikel 51) ist Krieg heute zulässig, um individuelle oder kollektive Selbstverteidigung auszuüben oder - als militärische Sanktion des Sicherheitsrates- um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten bzw. wieder herzustellen. Eine lange Tradition hat die Unterscheidung zwischen so genannten ,,ungerechten" und ,,gerechten" Kriegen - vor allem im Zusammenhang mit religiösen oder weltanschaulichen Motiven (siehe Jihad, Kreuzzüge). Lenins These von der Unvermeidbarkeit des Krieges zwischen Kapitalisten und Sozialisten entstand unter dem Eindruck westlicher Interventionen nach der Oktoberrevolution. Darüber hinaus war Lenin der Ansicht, dass die kapitalistischen Länder eine sozialistische Insel nicht hinnehmen würden, da sie ihrem Wesen nach imperialistisch seien. Der Vernichtungskrieg des Dritten Reiches gegen die Sowjetunion schien diese Einschätzung schlagend zu beweisen. Nach dem 2. Weltkrieg versuchte die Sowjetunion, auf der Basis militärischer Stärke eine friedliche Koexistenz mit den kapitalistischen Ländern zu erzwingen. Die katholische Kirche stellte auf dem 2. Vatikanischen Konzil (1962-1964) die herkömmliche Rechtfertigung des Krieges in Frage und hob die Bedeutung gewaltloser Methoden zur Friedenssicherung hervor. Der Protestantismus entwickelte 1959 die Formel von der Komplementarität von Waffengebrauch und -verzicht und setzte sich für Abrüstung und Ausbau von zivilen Friedensdiensten ein. Die Geschichte des Krieges ist eng mit der Entwicklung von Armeen verbunden. Soldaten übten das Militärhandwerk gegen Geld (Söldner), aus patriotischer Überzeugung oder unter Zwang aus. Begrifflich ist das Militär von der Staatsgewalt nicht wegzudenken; praktisch handhabten die Staaten ihr Militär als letztes und entscheidendes Mittel ihrer Durchsetzung im internationalen Umfeld (sowie bei inneren Unruhen). Insofern wurden immer wirtschaftliche Potenzen in militärische Fähigkeiten umgesetzt, und umgekehrt veranlasste die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen den Einsatz militärischer Gewaltmittel. Siehe auch Carl von Clausewitz Verfasst von: Fedor Bochow Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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