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Monopol.

Publié le 15/06/2013

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Monopol. 1 EINLEITUNG Monopol, Marktform, bei der ein einzelnes Wirtschaftsunternehmen exklusiv eine Ware herstellt und vertreibt oder eine Dienstleistung erbringt. Durch die Monopolstellung kann der Monopolist den Preis der Ware bestimmen, insbesondere wenn sie nicht durch eine andere Ware substituierbar ist. Diese Marktsituation kann in der Regel nur durch politische Intervention aufrecht erhalten werden, da ansonsten Wettbewerber auf den Markt drängen würden. Es werden folgende Arten von Monopolen unterschieden: (1) natürliche Monopole aufgrund der Kontrolle aller wichtigen Rohstoffe, die für die Herstellung des Produkts nötig sind, (2) Monopole aufgrund der alleinigen technischen Kenntnisse, die für ein Produktionsverfahren nötig sind, (3) rechtlich gesicherte Monopole, z. B. aufgrund eines Patents, (4) ein Staatsmonopol, bei dem der Staat sich das Recht auf die Herstellung und den Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung vorbehält. So haben in Deutschland die Stadtwerke ein Monopol auf die Elektrizitäts- und Wasserversorgung. Bis vor wenigen Jahren war die Deutsche Bundespost ein staatliches Unternehmen, das als Staatsmonopol organisiert war. Die verbreitetste Form des Monopols ist das Kartell. Das wichtigste Kartell weltweit bildet die Organisation der Erdöl exportierenden Länder (Organization of the Petroleum Exporting Countries, OPEC). Ein Kartell ist eine Organisation, die von Produzenten gebildet wird. Sein Zweck ist die Zuweisung von Marktanteilen, Kontrolle der Produktion und Regulierung der Preise. In Deutschland besteht nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1957 grundsätzlich ein Verbot der Kartellbildung. Generelle Ausnahmen erlaubt das Gesetz insbesondere bei der Verkehrswirtschaft, landwirtschaftlichen Erzeugervereinigungen, der Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie bei der Energie- und Wasserversorgung (Kartellrecht, Bundeskartellamt). Monopolisierungen werden also politisch zugelassen bzw. gefördert, wenn dies opportun erscheint. Gegenwärtig wird diskutiert, inwiefern im Bereich des digitalen Fernsehens (Pay-TV) ein Monopol entsteht, nachdem der Bertelsmann-Konzern und der Medienunternehmer Leo Kirch hierfür eine Allianz vereinbart sowie ein gemeinsames Unternehmen beschlossen haben. Jede Verbindung von Firmen, durch die der Wettbewerb eingeschränkt wird, kann vertikal, horizontal oder gemischt erfolgen. Bei einer vertikalen Verbindung werden Firmen, die an bestimmten Stadien eines Produktionsablaufes beteiligt sind, in einem einzigen Unternehmen zusammengefasst. Einige Ölgesellschaften sind Besitzer von z. B. Ölfeldern, Raffinerien, Transportsystemen und Verkaufsstellen. Bei einer horizontalen Verbindung werden Firmen desselben Industriebereichs und derselben Produktionsebene zusammengefasst. Bei gemischten Unternehmenszusammenschlüssen werden Firmen aus verschiedenen nicht zusammenhängenden Industrien in einer einzigen Organisation zusammengefasst. Unternehmenszusammenschlüsse werden von den Kartellbehörden der einzelner Länder und innerhalb der Europäischen Union durch die Europäische Kommission einer genauen kartellrechtlichen Überprüfung unterzogen. Andererseits werden solche Konzentrationstendenzen (z. B. in der bundesdeutschen Stahlindustrie) staatlich forciert, wenn man der Ansicht ist, dass in einem bestimmten Wirtschaftsbereich ein europa- oder gar weltweit konkurrenzfähiges Unternehmen entstehen solle. Dabei geht der Staat davon aus, dass die Stahlindustrie eine nationale Grundstoffindustrie ist, die er nicht dem freien Spiel des Wettbewerbs überlassen könne. Es ist demnach in jedem Einzelfall zu prüfen, welches staatliche Interesse hinter der Förderung oder Hemmung von Konzentrationstendenzen steckt. 2 GESCHICHTLICHER HINTERGRUND Bereits im Europa des Absolutismus vergaben Monarchen monopolartige Privilegien auf den Handel oder die Herstellung einzelner Güter, um darüber ihre Armeen, ihren Hofstaat und ihren aufwendigen Lebensstil finanzieren zu lassen. Günstlinge des Hofes erhielten Monopolrechte für die Herstellung und den Verkauf von Grundgütern wie Salz und Tabak. Solche Urkunden sahen immer vor, dass der Herrscher einen beträchtlichen Teil des Gewinns erhielt. Die meisten europäischen Nationen gewährten auch privaten, bürgerlichen Handelsgesellschaften Monopolrechte, so z. B. Großbritannien der Ostindischen Kompanie. In England erließ das Parlament bereits 1624 ein Monopolgesetz, das die Rechte des Monarchen zur Einrichtung privater Monopole im Binnenhandel stark beschnitt. Dieses Gesetz galt aber nicht für Monopolrechte, die Forschungs- und kolonialen Siedlungsgesellschaften gewährt wurden. Zwei Entwicklungen, die ihren Ursprung in England hatten, führten im frühen 19. Jahrhundert zu einer Wirtschaftsordnung, die auf dem Wettbewerb basierte. Im Common Law wurden Vereinbarungen untersagt, die zu einer Monopolstellung führten konnten und dadurch nicht mit dem Freihandel vereinbar waren. Die zweite Entwicklung war die allgemeine Ausweitung der Produktion im Rahmen der industriellen Revolution. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts brachte der Übergang zum System der freien Marktwirtschaft tief greifende Veränderungen mit sich. In Europa und den Vereinigten Staaten entstanden riesige Wirtschaftsunternehmen, die innerhalb kurzer Zeit die Märkte beherrschten. Unternehmer wie John D. Rockefeller bauten regelrechte Wirtschaftsimperien auf und verdrängten die meisten Konkurrenten vom Markt. Das Ergebnis dieser historischen Entwicklung war jedoch nicht die Entstehung von Monopolen, sondern eher die Entstehung eines Oligopols, bei dem die Produktion von wenigen Firmen beherrscht wird. Im 20. Jahrhundert haben die meisten Regierungen versucht, durch Wettbewerbsgesetze die Entstehung privater Monopole in Hauptindustriebereichen zu verhindern. 3 MONOPOLTHEORIE Ein Monopolunternehmen muss wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auf zwei Grundbedingungen Rücksicht nehmen: (1) auf die Nachfragebedingungen für das Wirtschaftsgut oder die Dienstleistung, die es herstellt und (2) auf die Kosten zur Herstellung des Produkts. Jedes Wirtschaftsunternehmen muss seine Produktion auf den Punkt abstimmen, an dem der Gewinn - also die Differenz zwischen den Einnahmen, die es aus den Verkäufen erhält, und den Kosten, die bei der Herstellung der verkauften Mengen entstanden sind - maximiert werden kann. Der Produktionsumfang, bei dem das Unternehmen den größten Gewinn erzielt, ist nicht unbedingt der, bei dem es den höchstmöglichen Preis für sein Produkt erhält. Der wichtigste Unterschied zwischen einer Monopolgesellschaft und einem wettbewerbsorientierten Unternehmen liegt darin, dass das Monopol stärkeren Einfluss auf die Preise nehmen kann. In der Praxis drängt die Marktwirtschaft zur Einschränkung bzw. Aufhebung des Wettbewerbs, da kein Unternehmen am Wettbewerb als solchem interessiert ist, sondern vielmehr an der eigenen Durchsetzung im Wettbewerb. Das schließt die Ausweitung von Marktanteilen, die Verdrängung von Konkurrenten, Firmenübernahmen, Fusionen etc. ein. Das Erringen einer marktbeherrschenden oder gar Monopolstellung ist für ein Unternehmen durchaus erstrebenswert. Siehe auch Konzern; multinationaler Konzern; Staatsmonopolkapitalismus Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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