Namibia - geographie.
Publié le 06/06/2013
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Turnhalle Alliance (DTA) und der Congress of Democrats (COD).
6 GESCHICHTE
Höhlenmalereien, die möglicherweise über 25 000 Jahre alt sind, zeugen davon, dass bereits während des späten Pleistozän Sammler und Jäger im Gebiet des heutigenNamibia gelebt haben.
Die frühesten identifizierbaren Bewohner sind die San, die hier schon zu Beginn des 1.
Jahrhunderts n.
Chr.
nachweisbar sind.
Die Khoikhoinwanderten etwa um 500 n.
Chr.
zu, die Herero erst im 17./18.
Jahrhundert.
Die wenigen Europäer, die zwischen der Landung von Bartolomeu Diaz 1488 und der Gründung von Deutsch-Südwestafrika 1884 nach Namibia kamen, waren überwiegendEntdecker, Missionare und Jäger.
Zu blutigen Konflikten kam es vorerst nur zwischen den ansässigen Ethnien selbst, vor allem zwischen den Nama, einer Khoikhoin-Gruppe,und den Herero.
Um 1870 errichteten aus dem Kapland zugewanderte Mischlinge, die so genannten Baster, im Gebiet von Rehoboth (südlich von Windhuk) einunabhängiges Territorium, und 1878 annektierte Großbritannien die Walfischbai.
6.1 Deutsch-Südwestafrika
1883 erwarb der deutsche Kaufmann Adolf Lüderitz von den ansässigen Nama im südlichen Namibia das Gebiet um Angra Pequena, die spätere Lüderitzbucht.
Im folgendenJahr erklärte das Deutsche Reich die Erwerbungen Lüderitz’ zum Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika, und wiederum ein Jahr später beanspruchte das Deutsche Reich dasGebiet des gesamten Namibia als Kolonialbesitz ( siehe Kongokonferenz).
Im Helgoland-Sansibar-Vertrag schließlich einigte sich das Deutsche Reich 1890 mit Großbritannien auf die Grenzen zwischen ihrem jeweiligen Kolonialbesitz; das Reich erhielt durch den Vertrag zudem den Caprivi-Zipfel für Deutsch-Südwestafrika.
Seit den neunzigerJahren des 19.
Jahrhunderts ließen sich verstärkt weiße Siedler in Deutsch-Südwestafrika nieder, was zunehmend Konflikte mit den Nama und den Herero heraufbeschwor,zumal sich die Weißen kaum an den zwischen der Kolonialverwaltung und den Herero abgeschlossenen Schutzvertrag hielten.
Gegen Nama und Herero, die sich gegenweiße Siedler und die Kolonialverwaltung auflehnten, ging die Kolonialmacht mit militärischer Härte vor.
1904 schlug sie den Herero-Aufstand brutal nieder: Dem deutschenVernichtungskrieg fielen etwa 60 000 Herero zum Opfer, nur etwa ein Viertel des gesamten Volkes überlebte.
In der Frühphase des 1.
Weltkrieges eroberten die Streitkräfte der Südafrikanischen Union (die spätere Republik Südafrika) Deutsch-Südwestafrika und zwangen diedortigen deutschen Schutztruppen am 9.
Juli 1915 zur Kapitulation.
Im Versailler Vertrag musste das Deutsche Reich 1919 seine Kolonien einschließlich Deutsch-Südwestafrikas dem Völkerbund überlassen; der Völkerbund übertrug 1920 das ehemalige Deutsch-Südwestafrika der Südafrikanischen Union, die es als so genanntes C-Mandat verwaltete, d.
h.
als Bestandteil ihres eigenen Staates, aber mit Berichtspflicht gegenüber dem Völkerbund.
6.2 Namibia unter südafrikanischer Herrschaft
Nach dem 2.
Weltkrieg und der Ablösung des Völkerbundes durch die Vereinten Nationen (UN) 1945 lehnte es Südafrika ab, der Aufforderung der UN nachzukommen undden Mandats-Vertrag für Namibia in ein Treuhandabkommen umzuwandeln, d.
h.
das Gebiet fortan treuhänderisch unter der Aufsicht der UN zu verwalten und es zurUnabhängigkeit hinzuführen.
Vielmehr behandelte Südafrika Namibia weiterhin als Teil seines eigenen Staatsgebiets.
1949 trat in Südafrika eine Verfassungsänderung inKraft, nach der das Parlament nun auch Namibia vertrat.
Der Internationale Gerichtshof entschied jedoch 1950, dass der Status des Mandats nur mit Zustimmung der UNgeändert werden kann.
Südafrika erklärte sich nun bereit, mit den UN über die Treuhandfrage zu verhandeln, doch die Verhandlungen scheiterten 1951, und auch in derFolgezeit blieb Südafrika in der Treuhandfrage unbeweglich.
Als Südafrika in den sechziger Jahren seine Apartheidpolitik auch auf Namibia übertrug, u.
a.
auch die Einrichtung von Homelands plante, reichten Äthiopien und LiberiaKlage vor dem Internationalen Gerichtshof ein.
Dieser wies die Beschwerde 1966 aus formellen Gründen ab; noch im selben Jahr jedoch entzogen die UN Südafrika dasMandat über Namibia, übernahmen formal selbst die Verantwortung für das Land und gaben ihm nun offiziell den Namen Namibia.
1971 erklärte der InternationaleGerichtshof die fortdauernde Präsenz Südafrikas in Namibia für völkerrechtswidrig.
Bereits 1960 hatte sich unter der Führung von Samuel Nujoma dieBefreiungsorganisation SWAPO formiert.
Sie kämpfte zunächst mit friedlichen Mitteln für die nationale Selbstbestimmung und die Unabhängigkeit Namibias; Mitte dersechziger Jahre ging sie jedoch angesichts der unbeugsamen Haltung Südafrikas zum bewaffneten Guerillakrieg gegen das südafrikanische Besatzungsregime über.
Mitte der siebziger Jahre sah sich Südafrika veranlasst – auf internationalen Druck und angesichts der Entlassung der letzten portugiesischen Kolonien in Afrika in dieUnabhängigkeit –, ihre Apartheidpolitik in Namibia wieder zurückzunehmen und dem Land die Unabhängigkeit in Aussicht zu stellen.
Zu diesem Zweck berief sie eineVerfassungskonferenz ein, die so genannte Turnhallenkonferenz, die ein Südafrika genehmes Verfassungs- und Unabhängigkeitskonzept für Namibia erarbeiten sollte.
Nichtzur Konferenz geladen war u.
a.
die SWAPO, die immerhin 1976 von den UN als einzige legitime Vertreterin der namibischen Bevölkerung anerkannt wurde.
1977verabschiedete die Konferenz einen Verfassungsentwurf, der nach ethnischen Kriterien zusammengesetzte Verfassungsorgane vorsah und den weißen Bevölkerungsteilbevorzugte.
Die SWAPO lehnte diesen Entwurf ab, beteiligte sich folgerichtig 1978 auch nicht an den Wahlen zur verfassunggebenden Versammlung, aus denen dieParteien- und Ethnienkoalition Demokratische Turnhallen-Allianz (DTA) als Siegerin hervorging.
Die SWAPO setzte ihren Guerillakampf gegen das südafrikanische Regimenun verstärkt fort, operierte dabei von Angola aus und wurde von kubanischen Truppen unterstützt.
Der von Südafrika in Namibia installierten Regierung gelang es nicht, sich gegen die Opposition, allen voran die SWAPO, durchzusetzen und die Lage im Land zu beruhigen;ebenso scheiterten vorerst alle Vermittlungsbemühungen der UN, in die u.
a.
auch die ehemalige Kolonialmacht Deutschland sowie die USA eingebunden waren.
DieAuseinandersetzungen zwischen Südafrika und der SWAPO verschärften sich vielmehr in den achtziger Jahren noch einmal: Südafrika unternahm nun u.
a.
wiederholtVorstöße gegen SWAPO-Stützpunkte in Angola und rief damit auf internationaler Ebene heftige Kritik vor.
Erst 1988 kam ein Waffenstillstandsabkommen zwischen Südafrikaauf der einen, der SWAPO und Kuba auf der anderen Seite zustande – angesichts der Brisanz seiner eigenen innen- wie außenpolitischen Lage hatte sich Südafrikaschließlich zur Wiederaufnahme des Unabhängigkeitsprozesses bereitgefunden, unter der Bedingung, dass Kuba seine Truppen aus Angola abzog.
Noch 1988 einigten sichdie Konfliktparteien auf die Abhaltung international überwachter freier Wahlen zu einer verfassunggebenden Versammlung in Namibia.
6.3 Unabhängigkeit
Im November 1989 hatte Südafrika den Abzug seiner Truppen aus Namibia abgeschlossen.
Im selben Monat fanden die Wahlen zur verfassunggebenden Versammlung statt,aus denen die SWAPO mit der absoluten Mehrheit der Mandate (41 der insgesamt 72) hervorging.
Die DTA wurde mit 21 Mandaten zweitstärkste Kraft.
Am 9.
Februar 1990verabschiedete die Versammlung die Verfassung für Namibia, und wenige Tage später wählte sie Samuel Nujoma zum Staatspräsidenten.
Am 21.
März 1990 wurde Namibiaoffiziell in die Unabhängigkeit entlassen; am selben Tag trat Nujoma sein Amt an, und die Regierung unter Ministerpräsident Hage Gottfried Geingob (ebenfalls SWAPO)nahm die Arbeit auf.
Aus den ersten Wahlen seit Erlangung der Unabhängigkeit ging die SWAPO 1994 mit einem Stimmenanteil von 72 Prozent hervor, Nujoma wurde mit 76,3 Prozent derStimmen – nun direkt vom Volk – wieder gewählt.
Bei den folgenden Wahlen 1999 verstärkte sich der Trend zum Einparteienstaat mit der überragenden FührungsfigurNujoma noch: Die SWAPO konnte ihren Stimmenanteil auf 76 Prozent erhöhen, Nujoma erhielt 77 Prozent.
Zuvor hatte die Nationalversammlung auf Betreiben Nujomas dieVerfassungsklausel, die die Amtszeit des Staatspräsidenten auf zwei Amtsperioden beschränkte, aufgehoben.
Seit dem 1.
März 1994 verfügt Namibia uneingeschränkt über den wichtigen Hafen Walfischbai, bislang südafrikanische Enklave bzw.
seit 1992 unter gemeinsamersüdafrikanisch-namibischer Verwaltung.
Im Territorialstreit mit Botswana musste Namibia allerdings nach einem Urteil des Internationalen Gerichtshofes im Dezember 1999auf die Insel Kasikili im Grenzfluss Chobe verzichten; dieser Territorialstreit war vor allem auch wegen der Zugriffsrechte auf den Wasservorrat des Chobe von Bedeutung..
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