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Naturschutz - geographie.

Publié le 07/06/2013

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Naturschutz - geographie. Naturschutz, Teilgebiet des Umweltschutzes, das sich mit Schutz und Pflege von Pflanzen, Tieren und ihren Lebensräumen befasst. Laut § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es Aufgabe des Naturschutzes, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzenund Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur nachhaltig zu sichern. Naturschutz und Landschaftspflege sind die beiden Teilgebiete der Landespflege. Die wissenschaftliche Grundlage des Naturschutzes bildet die Ökologie, an der fachübergreifenden Aufgabe sind jedoch auch andere Fachgebiete wie Biologie, Geographie oder Ökonomie beteiligt. Grundlage des Naturschutzes ist der Gedanke, dass die Erde ein Ökosystem ist, in dem einzelne Teilsysteme miteinander vernetzt sind und wechselseitige Abhängigkeiten zwischen einzelnen Arten und ihren Lebensräumen bestehen. Innerhalb des Ökosystems herrscht - bei Ausbleiben von Störungen - ein dynamisches Gleichgewicht. Ziel ist es, einen ökologisch vertretbaren Umgang mit der Natur und ökonomisch orientiertes Wirtschaften so miteinander in Einklang zu bringen, dass dieses dynamische Gleichgewicht nicht zerstört wird. Die Wurzeln des heutigen Naturschutzes liegen im 19. Jahrhundert. Damals kam in den USA die Idee auf, große Gebiete unberührter Natur vor den Einflüssen der Zivilisation zu schützen; 1872 wurde mit dem Yellowstone Park der erste Nationalpark eingerichtet. In Deutschland stand zunächst der Heimatschutz im Vordergrund; so wurde 1836 der Drachenfels im Siebengebirge als erstes Schutzgebiet ausgewiesen, um die markante Felsformation vor dem weiteren Abbau zu bewahren. 1875 wurde in Preußen ein Schutzwaldgesetz erlassen, 1888 folgte das Reichsvogelschutzgesetz. Im selben Jahr prägte Ernst Rudorff den Begriff Naturschutz. Der erste deutsche Naturpark in der Lüneburger Heide wurde 1921 u. a. auf Betreiben von Hermann Löns eingerichtet. Das 1935 erlassene Reichsnaturschutzgesetz wurde 1976 vom Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landespflege, Novellierung 2002) abgelöst. Nach dem Bericht des Club of Rome 1972 und der ersten UN-Konferenz über Umweltschutz in Stockholm 1973 kam es zu ersten internationalen NaturschutzVereinbarungen. Außerdem arbeitete die World Conservation Union (IUCN) Rote Listen gefährdeter Arten aus, und schließlich werden seit den siebziger Jahren verstärkt Biotopschutzkonzepte diskutiert und umgesetzt. 1992 fand in Rio de Janeiro die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (Umweltgipfel) mit dem Ziel langfristiger internationaler Umweltreformen statt. Verabschiedet wurden die Agenda 21 (Entwurf zur Umweltentwicklung) und die Deklaration von Rio (Forderung nach der Integration von Umweltthemen in die wirtschaftliche Entwicklung). Zu den Aufgaben des modernen Naturschutzes gehören der Artenschutz, der Biotopschutz, der Schutz abiotischer Ressourcen (Boden, Wasser, Luft) und die Steuerung der Landnutzung. Eine der ältesten Aufgaben des Naturschutzes ist der Schutz seltener Pflanzen und Tiere (siehe bedrohte Arten). Ursprünglich waren dabei vor allem ethische und ästhetische Gründe ausschlaggebend, geschützt wurden bevorzugt attraktive Arten (Vögel, Säugetiere). Neben ihrer oft wichtigen Funktion in Ökosystemen sind wild lebende Arten oft auch als ökonomische Ressource von Bedeutung. So können sie für die menschliche Ernährung, als Genressource für Nutzpflanzen und -tiere, als nachwachsende Rohstoffe oder für pharmazeutische Zwecke eine Rolle spielen. Als Entscheidungsgrundlage für die Seltenheit und Schutzbedürftigkeit einzelner Arten dienen z. B. die Roten Listen. Nur in wenigen Fällen kann jedoch ein wirksamer Schutz mit Hilfe von Einzelmaßnahmen erreicht werden. Das Verbot der Bejagung bestimmter Arten reicht z. B. oft nicht aus, um die Bestände wieder anwachsen zu lassen, da Verbote zu oft umgangen werden. Auch ökotechnische Maßnahmen, wie das Anbringen von Nistkästen für bestimmt Vogelarten, führen nicht immer zum Erfolg. Meist sind mehrere aufeinander abgestimmte Maßnahmen für einen wirksamen Schutz und die Sicherung der Bestände notwendig. Der Flächenschutz oder Biotopschutz ist die Grundlage für einen wirksamen Artenschutz. Er beschränkt sich jedoch nicht darauf, nur den Lebensraum bestimmter Arten zu sichern, sondern er soll Ökosysteme mit ihren Lebensgemeinschaften sowie das gesamte Landschaftsbild erhalten. Außerdem soll für biologische Prozesse, wie Wechselwirkungen zwischen Arten, Arealveränderungen, Sukzessionen (das Aufeinanderfolgen von Pflanzengesellschaften) oder Artneubildungen, Raum geschaffen werden. In Deutschland gibt es verschiedene Kategorien von Schutzgebieten, wie Nationalpark, Naturschutzgebiet (NSG), Landschaftsschutzgebiet (LSG) oder Naturdenkmal. In Rechtsverordnungen werden z. B. Schutzzweck, Verbote und Ausnahmen sowie Pflegemaßnahmen festgelegt. Die Biotoppflege orientiert sich an bestimmten Schutzzielen und kann z. B. die Beseitigung von Schäden, den Erhalt alter Nutzungsformen oder die gezielte Steuerung der Sukzession umfassen. Da in Deutschland, wie in fast ganz Mitteleuropa, natürliche, von menschlicher Nutzung unbeeinflusste Ökosysteme fast vollständig fehlen und Kulturlandschaften vorherrschen, ist das Leitbild des Naturschutzes oft die kleinstrukturierte bäuerliche Kulturlandschaft des 19. Jahrhunderts, welche die bislang größte Artendichte aufwies und meist als schön und natürlich empfunden wird. Um durch menschliche Nutzung entstandene Biotope zu erhalten, ist eine Fortführung der alten Nutzungsformen erforderlich, auch wenn diese nicht mehr wirtschaftlich sind (z. B. extensive Beweidung von Halbtrockenrasen, Mahd von Streuwiesen, ,,Auf den Stock setzen", also das Zurückschneiden der Stockausschläge von Niederwäldern, Heckenpflege). In anderen Bereichen (z. B. Waldnaturschutzgebieten) sollten Eingriffe minimiert werden, um die Sukzession möglichst ungestört ablaufen zu lassen. Nicht auf bestimmte Flächen bezogen sind Artenhilfs- und Naturschutzprogramme, etwa zum Schutz von Wiesenbrütern und Biotopen. Neben dem Erhalt biologischer Vielfalt ist der Schutz abiotischer Ressourcen von großer Bedeutung. Eine geeignete Maßnahme hierfür ist etwa die Erhaltung von Schutzwäldern (z. B. in den Alpen). Darüber hinaus ist auch die Förderung erosionsvermindernder Wirtschaftsformen wichtig. Sie umfasst neben der Anlage von Windschutzhecken z. B. auch das Konturpflügen. Bei dieser Art der Bearbeitung von Feldern erfolgen die einzelnen Bearbeitungsschritte nicht in Gefällsrichtung, sondern hangparallel. Auch der Schutz von Uferstreifen (Verminderung der Gewässerbelastung durch Dünger und Pestizide) sowie die Ausweisung von Wasserschutzgebieten tragen zum Schutz abiotischer Ressourcen bei. Die unterschiedlichen Landnutzungen und -nutzungsansprüche, wie Siedlung und Verkehr, Industrie, Abbau von Bodenschätzen, Land- und Forstwirtschaft, Erholungsnutzung und Naturschutz, konkurrieren miteinander um eine begrenzte Landfläche und schließen sich zum Teil gegenseitig aus. So sind Verkehrsflächen und Industriegebiete, aber zu einem gewissen Ausmaß auch Landwirtschaft (Dünger, Pestizide, Monokulturen), Forstwirtschaft (Nadelholzmonokulturen, ,,Holzäcker") und Erholungsnutzung (Zerstörung empfindlicher Biotope) nicht oder nur schwer mit dem Naturschutz vereinbar. In der Landesplanung (Raumplanung) werden die verschiedenen Nutzungsansprüche bewertet und Vorrangflächen festgelegt. Die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes werden in Landschaftsprogrammen (auf Länderebene), Landschaftsrahmenplänen (auf Regionalebene), Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen (auf Gemeindeebene) dargestellt. Naturschutzgebiete machen nur etwa 2 bis 3 Prozent der Fläche Deutschlands aus; rund die Hälfte der Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt, circa ein Drittel ist von Wald bedeckt. Aus der geringen Größe der meisten Naturschutzgebiete (etwa 50 Prozent sind kleiner als 20 Hektar) und ihrer oft isolierten Lage ergeben sich eine Vielzahl von Problemen. So treten z. B. schädliche Randeffekte (Störungen und Einflüsse aus dem Umland) oder Verinselung von Populationen (kein Austausch mit anderen Populationen) auf. Arten mit großem Flächenanspruch oder großflächige Ökosysteme können so kaum wirksam geschützt werden. Da aufgrund der dichten Besiedelung eine Unterschutzstellung großer Gebiete kaum zu erreichen ist und auch die Rückkehr zur vorindustriellen Landnutzung nicht möglich ist, werden Konzepte benötigt, die Naturschutz und moderne Landnutzung miteinander verbinden. Das Biotopverbundkonzept beruht auf der Vernetzung von großflächigen Schutzgebieten (z. B. von Naturschutzgebieten mit Pufferzonen) durch Korridore (z. B. Hecken, Uferrandstreifen) und Trittsteinbiotope (z. B. Feldgehölze, Brachflächen). Darüber hinaus soll eine gewisse Extensivierung der genutzten Flächen Belastungen vermindern, Lebensraum für weniger empfindliche Arten erhalten und das Landschaftsbild verbessern. Biologische Landwirtschaft, integrierter Landbau und Flächenstilllegungen sowie eine naturnahe Forstwirtschaft (Einbringung von Laubbäumen, Verzicht auf großflächige Kahlschläge etc.) tragen dazu bei. Die gesetzlichen Grundlagen des Naturschutzes sind in Deutschland das Bundesnaturschutzgesetz als Rahmenvorschrift sowie die Landesnaturschutzgesetze. Der Naturschutz ist im Wesentlichen Aufgabe der Länder. Die Naturschutzverwaltung auf Länderebene ist dreistufig gegliedert, mit oberster (Landesregierung), höherer (Bezirksregierung) und unterer (Landratsamt) Naturschutzbehörde. Fachbehörden sind die Landesämter und Landesanstalten für Naturschutz, die beratende und gutachterliche Aufgaben wahrnehmen. Naturschutzverbände, z. B. Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Deutscher Naturschutzring (DNR), World Wide Fund for Nature (WWF), leisten eine Vielzahl von wichtigen Arbeiten, wie Datenermittlung, Durchführung von Pflegemaßnahmen, Fachberatung oder Beteiligung bei Eingriffsverfahren. Der deutsche Bundestag verabschiedete im November 2001 ein neues Naturschutzgesetz, wonach mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes (einschließlich der Stadtstaaten) als Biotop-Verbundsystem dauerhaft geschützt werden sollen, um Lebensräume gefährdeter Tiere und Pflanzen zu erhalten. Biotope müssen durch mindestens ein Verbindungsglied (etwa einen Fluss) untereinander vernetzt sein. Zudem erhalten Naturschutzverbände Klagerecht auch auf Bundesebene. In Österreich ist der Naturschutz ausschließlich Sache der Länder, es gibt keine Rahmengesetzgebung. Das Umweltbundesamt leistet fachliche Beratung. In der Schweiz wird der rechtliche Rahmen durch mehrere Bundesgesetze (z. B. Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz von 1966) geregelt. Der Vollzug liegt bei den Kantonen. Verfasst von: Hella Schafferus Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« gutachterliche Aufgaben wahrnehmen.

Naturschutzverbände, z.

B.

Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU),Deutscher Naturschutzring (DNR), World Wide Fund for Nature (WWF), leisten eine Vielzahl von wichtigen Arbeiten, wie Datenermittlung, Durchführung vonPflegemaßnahmen, Fachberatung oder Beteiligung bei Eingriffsverfahren.

Der deutsche Bundestag verabschiedete im November 2001 ein neues Naturschutzgesetz, wonachmindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes (einschließlich der Stadtstaaten) als Biotop-Verbundsystem dauerhaft geschützt werden sollen, umLebensräume gefährdeter Tiere und Pflanzen zu erhalten.

Biotope müssen durch mindestens ein Verbindungsglied (etwa einen Fluss) untereinander vernetzt sein.

Zudemerhalten Naturschutzverbände Klagerecht auch auf Bundesebene. In Österreich ist der Naturschutz ausschließlich Sache der Länder, es gibt keine Rahmengesetzgebung.

Das Umweltbundesamt leistet fachliche Beratung. In der Schweiz wird der rechtliche Rahmen durch mehrere Bundesgesetze (z.

B.

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz von 1966) geregelt.

Der Vollzug liegt beiden Kantonen. Verfasst von:Hella SchafferusMicrosoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation.

Alle Rechte vorbehalten.. »

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