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Rechtswissenschaft.

Publié le 15/06/2013

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Rechtswissenschaft. 1 EINLEITUNG Rechtswissenschaft (lateinisch jurisprudentia, aus jus, ,,Recht", und prudentia, ,,Wissen"), Wissen des Rechts und seiner Auslegung, oder die Wissenschaft und Philosophie des Rechts. Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit dem Recht und seinen Erscheinungsformen. Im alten Rom wurde der Begriff Rechtswissenschaftler für die Rechtsanwender benutzt. Personen, die sich im Rechtswesen so gut auskannten, dass sie in einem neuen oder strittigen Fall entscheiden konnten, wurden juris prudentes genannt, ob sie Richter waren oder nicht, und die Gesetzessammlung, die durch ihre Auslegungen geschaffen wurde, hieß juris prudentia. Die Entwicklung des Rechts durch seine Auslegung war der Vorläufer dessen, was in englischsprachigen Ländern als case law, Fallrecht, bezeichnet wird, also ein System von Gesetzen, das auf bereits entschiedenen Fällen beruht; in Frankreich und Spanien wird der Begriff Rechtswissenschaft immer noch in diesem Zusammenhang verwendet. Das Recht im deutschen Sprachraum (also einschließlich Österreichs und der Schweiz) ist demgegenüber systematisch in umfangreichen Gesetzeswerken fixiert, die genau definierte Tatbestände mit standardisierten Strafandrohungen verbinden. Die solchermaßen strukturierte Rechtswissenschaft wird im Rahmen einer stark praxisbezogenen Ausbildung unter dem Namen Jura an zahlreichen Hochschulen gelehrt. 2 DIE WISSENSCHAFT DES RECHTS Das Wort Rechtswissenschaft wird normalerweise zur Beschreibung dessen verwendet, was früher häufig als Rechtsphilosophie bezeichnet wurde, und was heute auch Rechtstheorie genannt wird. Unter Rechtstheorie versteht man die Lehre vom logischen Aufbau der Rechtsordnung und der Struktur der Rechtssätze sowie von der Methode zur Gewinnung rechtlicher Erkenntnisse. Eine Abhandlung über die Rechtswissenschaft definiert die grundlegenden Elemente der Rechtsauffassung, die Beziehung zwischen dem Recht und verbundenen Sozialwissenschaften wie Politikwissenschaft, Ethik und Wirtschaftswissenschaft, die Art und Weise, in der Recht aus volkstümlichen Gebräuchen und in der Rechtspraxis entsteht, und die Art und Weise, in der es aufhört zu bestehen durch mangelnden Gebrauch, veränderten Gebrauch, Abschaffung oder Aufhebung, sowie die Art und Weise, in der es in Kraft gesetzt wird. Die Rechtswissenschaft formuliert rechtliche Beziehungen, Rechte und Pflichten. Sie kann Gesetze klassifizieren und ein System aus gesetzlichen Bestimmungen definieren. Sie kann auch anstreben, alle rechtlich anerkannten, geschaffenen, regulierten oder geordneten Beziehungen zu klassifizieren, also die Beziehungen des Staates und der Regierung zu Einzelpersonen und Gruppen, und die Beziehungen der Einzelpersonen und Gruppen zueinander. Sie kann sogar die fundamentalen Auffassungen von Familie, Eigentum und der Rechtsnachfolge analysieren. 3 RECHTSSCHULEN Die wichtigsten modernen Schulen der Rechtswissenschaft sind die Naturrechtsschule, die analytische Schule, die historische Schule, die vergleichende Schule und die soziologische Schule. Kritische Rechtsstudien und feministische Rechtswissenschaft haben ebenfalls einen gewissen Einfluss. Die ersten drei Schulen unterscheiden sich hauptsächlich hinsichtlich ihrer Ansichten über das Wesen und den Ursprung des Rechts und seiner Beziehung zur Ethik, wie im folgenden kurz erläutert werden soll. Für einen Naturrechtsjuristen existiert das Recht vor dem Staat, für den analytischen Juristen wird das Recht vom Staat geschaffen und für den historischen Juristen sind Recht und Staat zwei soziale Produkte, die sich Seite an Seite entwickeln und sich gegenseitig beeinflussen. Nach Ansicht der Naturrechtslehre können Gesetze durch reine Vernunft formuliert werden, für den analytischen Juristen durch einen Befehl von der Staatsmacht und für den historischen Juristen durch die überlieferte Weisheit von Männern und Frauen. Für den Naturrechtsjuristen ist das Gesetz angewandte Ethik. In der extremsten Auslegung der Theorie ist alles, was nicht richtig ist, kein Recht. Für den analytischen Juristen andererseits ist Recht, das befiehlt, was vom ethischen Standpunkt aus falsch ist, oder das verbietet, was vom ethischen Standpunkt aus richtig ist, aber von der gesetzlich legitimierten politischen Staatsmacht kommt, trotzdem Recht. Der historische Jurist akzeptiert diese Auffassung zwar, macht jedoch klar, dass es für einen Gesetzgeber schwierig ist, anders zu handeln als im Einklang mit dem jeweils gängigen Rechtsbegriff, und dass Gesetze, die dieser allgemeinen Auffassung zuwiderlaufen, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verabschiedet werden. Die historische Rechtswissenschaft unterscheidet sich von der analytischen hauptsächlich dadurch, dass sie die Bedeutung der gesellschaftlichen Gebräuche bei der Entwicklung und Einsetzung von Gesetzen hervorhebt. Für den analytischen Juristen ist ein solches so genanntes Gewohnheitsrecht, das auch die Rechtspraxis miteinschließt, eine Unregelmäßigkeit, die abgeschafft werden sollte, indem man für den Bereich der sozialen Beziehungen ebenfalls schriftliche Gesetze formuliert. Die Naturrechtslehre hat ihre Wurzeln in der Philosophie des griechischen Philosophen Aristoteles und in der römischen Rechtsprechung. Während der Reformation gewann sie in Europa zunehmend an Bedeutung, die bis zum Ende des 18. Jahrhunderts anhielt; in der jüngeren Zeit hat sie wieder eine Renaissance erfahren. Die Theorie der analytischen Schule wurde zum ersten Mal von dem englischen Philosophen Thomas Hobbes präzise formuliert, nämlich in seinem Leviathan (1651). Die ursprüngliche Heimat dieser Schule war jedoch nicht England. Die Tendenz, die Funktion des Gesetzgebers hervorzuheben, kam gegen Ende des Mittelalters in Europa auf und hing mit den Bemühungen der Nationalstaaten zusammen, sich von dem Chaos aus wechselnden provinziellen und lokal begrenzten Rechtsbräuchen, die sich während dieser Periode herausgebildet hatten, zu lösen. Dieses Ziel konnte nur durch eine nationale Gesetzgebung erreicht werden, und vollständig wurde es erst durch die Entwicklung von nationalen Gesetzeswerken umgesetzt. Im 20. Jahrhundert entwickelte sich die analytische Schule zum Positivismus, der versucht, das Wesen von Regelsystemen ohne Rücksicht auf ihren ethischen Gehalt zu beschreiben, und sie wurde vor allem durch den österreichischen Juristen Hans Kelsen repräsentiert. Eine verbundene Rechtswissenschaft, die ein Bindeglied zwischen der Naturrechtschule und dem Positivismus darstellt, ist die Theorie von Ronald Dworkin, die das Recht als einen Prozess der Auslegung der früheren rechtlichen Handlungen einer Gemeinschaft in ihrem sozialen Kontext versteht. Die historische Schule entstand im 19. Jahrhundert als Reaktion auf die Ansichten der Naturrechtslehre. Ihre Prinzipien wurden erstmals 1814 von dem deutschen Juristen Friedrich Karl von Savigny formuliert. Die vergleichende Schule des 19. Jahrhunderts, deren führender früher Vertreter der deutsche Rechtsgelehrte Rudolf von Ihering war, stellt eine Ausdehnung des Forschungsbereichs der Rechtswissenschaft dar. Jedes nationale Recht wird vom historischen Standpunkt aus untersucht, und die verschiedenen nationalen Systeme werden auf ähnlichen Entwicklungsstufen miteinander verglichen. Als Ergebnis dieses Prozesses kann nicht nur die normale Entwicklung eines Rechtssystems analysiert werden; man kann auch das, was universell und allen Menschen gemeinsam ist, von dem trennen, das charakteristisch für eine bestimmte Nation in einer bestimmten Entwicklungsphase ist. Ihering zufolge könnte sich daraus die Möglichkeit ergeben, eine Weltgeschichte des Rechts zu schreiben. Zu den führenden britischen und amerikanischen Autoren der vergleichenden Rechtswissenschaft zählte Oliver Wendell Holmes. Die soziologische Schule der Rechtswissenschaft ist weitgehend ein Produkt des 20. Jahrhunderts. Ihre Form der Rechtsanalyse unterscheidet sich von jener der anderen Schulen dahin gehend, dass sie sich weniger mit dem Wesen und dem Ursprung des Rechts beschäftigt als mit seinen tatsächlichen Funktionen und Folgen. Die Befürworter der Rechtssoziologie versuchen, Recht in einem breitgefassten sozialen Kontext zu betrachten, anstatt es als isoliertes Phänomen zu sehen, das separat und unabhängig von anderen Mitteln sozialer Kontrolle existiert. Sie befassen sich mit der praktischen Verbesserung der Rechtssysteme, was ihrer Ansicht nach nur erreicht werden kann, wenn Gesetzgebung und richterliche Entscheidungen die Erkenntnisse anderer Forschungsbereiche miteinbeziehen, vor allem die der Sozialwissenschaften. Einer der wichtigsten Vertreter der soziologischen Schule war der amerikanische Jurist Roscoe Pound. Zu den jüngsten Trends der Rechtswissenschaft gehören die kritischen Rechtsstudien und die feministische Rechtswissenschaft. Die kritischen Rechtsstudien weisen die Auffassung zurück, dass, wie andere Schulen behaupten, Recht der menschlichen Vernunft unterliegt, und verstehen es als etwas im Grunde Unzusammenhängendes. Ein Sinn kann nach Auffassung der Anhänger der kritischen Rechtsstudien nur entstehen, wenn das Recht als Spiegel der Machtstrukturen der rechtlichen Institutionen und der Gesellschaft gesehen wird. Die feministische Rechtswissenschaft untersucht das Recht dahin gehend, wie es in der Gegenwart und in der Vergangenheit die untergeordnete Stellung der Frau bestätigt und verstärkt und sie wendet die feministischen Theorien auf das Rechtswesen als einer männlich dominierten Institution an. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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