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Umweltschutz - geographie.

Publié le 07/06/2013

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Umweltschutz - geographie. Umweltschutz, die Gesamtheit aller Maßnahmen, welche die Umwelt vor nachteiligen, durch die Tätigkeit des Menschen bedingte Veränderungen schützen und dadurch den Menschen dauerhaft eine lebenswerte Umwelt erhalten sollen. Im Einzelnen beinhaltet Umweltschutz den Schutz der Landschaft und des Landschaftshaushalts, den Schutz des Bodens (vor Degradierung und Erosion), den Gewässerschutz (insbesondere den Schutz des Grundwassers als Trinkwasserreservoir), den Schutz der Luft vor Verunreinigungen, die Behandlung von Abfällen, den Strahlenschutz, den Lärmschutz sowie den Schutz der Organismen (Tiere, Pflanzen, Pilze usw.) vor Ausrottung durch den Menschen und den Erhalt ihres Lebensraumes. Der Umweltschutz unterliegt der Gesetzgebung der jeweiligen Staaten, erfordert jedoch auch eine internationale Zusammenarbeit, etwa beim Schutz bedrohter Arten. Diese können nur durch Handelsverbote, wie sie im Washingtoner Artenschutzabkommen geregelt sind, sowie durch den Schutz der Lebensgrundlagen in ihren Heimatgebieten überleben. Ein weiteres Beispiel ist der Immissionsschutz, der ebenfalls nur über die Ländergrenzen hinweg sinnvoll durchzuführen ist. Man unterscheidet den technischen Umweltschutz und den biologisch-ökologischen Umweltschutz. Der technische Umweltschutz umfasst alle technischen Maßnahmen zur Reinhaltung der Umwelt und der Sicherung der Hygiene. Dazu zählen Anlagen zur Luftreinhaltung (z. B. Rauchgasentschwefelungsanlagen in Kohlekraftwerken, Abgaskatalysatoren in Kraftfahrzeugen), Anlagen zur Abwasserreinigung und -entsorgung (insbesondere Kläranlagen) sowie Vorrichtungen zum Lärmschutz und zum Schutz vor gefährlicher Strahlung (z. B radioaktiver Strahlung). Auch die möglichst umweltschonende Beseitigung, die sichere Lagerung und das Recycling von Abfällen zählen zum technischen Umweltschutz. Der biologisch-ökologische Umweltschutz, häufig auch als Landespflege bezeichnet, umfasst den gesamten Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes. Hierzu zählen die Planung, Anlage und Pflege von Grünanlagen und ähnlichen Erholungsgebieten sowie sämtliche Arten- und Biotopschutzmaßnahmen, etwa die Ausweisung von Naturschutzund Landschaftsschutzgebieten. Die Grundlagen des Umweltschutzes werden in Deutschland durch Gesetze, Verordnungen und Vorschriften geregelt. Hierzu zählen u. a. das Atomgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, die Klärschlammverordnung und die Smogverordnung; für die ostdeutschen Bundesländer gelten im Rahmen des Einigungsvertrages eigene Richtlinien. Die Bestrafung bei Zuwiderhandlung wird durch das Strafgesetzbuch geregelt. Eine gezielte Umweltpolitik wird seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts betrieben. Auslöser war auch das wachsende Bewusstsein der Bevölkerung für die Themen des Umweltschutzes, das eine ökologischen Bewegung entstehen ließ. Es entstanden Bürgerinitiativen und Umweltschutzverbände wie Greenpeace sowie Forschungsinstitutionen wie das Freiburger Ökoinstitut. Auch die Gründung der Partei Die Grünen geht auf die ökologische Bewegung zurück. 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geschaffen; ähnliche Ministerien gibt es auch auf Landesebene. Seit 1990 ist der Umweltschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Im Gegensatz zu den Industrienationen mit ihrer komplexen Umweltschutzgesetzgebung sind die Voraussetzungen für den Umweltschutz in den Entwicklungsländern wesentlich schlechter. Dies liegt nicht nur an der unzureichenden Gesetzgebung, sondern vor allem an den großen wirtschaftlichen und sozialen Problemen, die den Umweltschutz in den Hintergrund drängen. Umweltprobleme sind dort die Entwaldung vor allem der Regenwälder und die fortschreitende Desertifikation in den Randgebieten ausgedehnter Wüsten. Verfasst von: Thomas Hagen Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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