Umweltverträglichkeitsprüfung - geographie.
Publié le 07/06/2013
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Umweltverträglichkeitsprüfung - geographie. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), formaler Prozess zur Prüfung der Umweltfolgen einer Planung, einer Entscheidung oder eines Entwicklungsprojekts, mit dem Ziel, diese Maßnahmen möglichst umweltschonend durchzuführen. Eine UVP umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Projekts - von einem kleineren Bauvorhaben bis zur Errichtung eines neuen Flughafens oder dem Bau einer Autobahntrasse- auf die Medien Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Sachgüter und kulturelles Erbe sowie auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Die Gesetzgebung beschränkt sich nicht nur auf Auswirkungen in einzelnen Umweltbereichen, sondern begutachtet diese medienübergreifend und versucht auch, zwischen diesen Bereichen zu erwartende Wechselwirkungen zu erfassen und zu gewichten. Vom Grundgedanken her ist die UVP ein Instrument der Umweltvorsorge, sie soll Genehmigungsbehörden als Entscheidungshilfe dienen. Erstmals wurde eine UVP 1969 in den Vereinigten Staaten, als Environmental Impact Assessment (EIA), in eine nationale Gesetzgebung eingeführt. Seither haben eine wachsende Zahl von Ländern eine UVP entwickelt, eine diesbezügliche Gesetzgebung geschaffen und Behörden gegründet, die für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich sind. 1985 erließ die Europäische Gemeinschaft (EG) - seit 1993 Europäische Union, EU - eine Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-RL), in der die Mitgliedsstaaten verpflichtet wurden, innerhalb von drei Jahren eine EG-konforme UVP-Gesetzgebung zu erlassen. Erst mit Verspätung, im Jahr 1990, wurde in Deutschland das (UVPG) erlassen. 1992 wurde mit dem so genannten Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Durchführung der UVP auf Landesebene geregelt. Die EURichtlinie enthält eine Liste von Projekten, die EU-weit UVP-pflichtig sind (z. B. Abfallentsorgungsanlagen, Atomkraftwerke, Autobahnen) und eine Liste mit Projekten, deren UVP-Pflichtigkeit der individuellen Einschätzung der einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen wird (z. B. Industriegebiete, Landstraßen). Die UVP besteht gewöhnlich aus einer Folge von Schritten, wobei der Umfang der Einzelschritte je nach UVP sehr verschieden ist und gesetzlichen Regelungen unterliegt: (1) Behörden schätzen ab, ob bei einer Planung negative Umweltauswirkungen zu erwarten sind (Umwelterheblichkeitsprüfung, UEP); (2) werden negative Folgen erwartet, wird in einem so genannten Scoping-Termin der Untersuchungsrahmen einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) festgelegt; Vertreter von Naturschutzverbänden können zu diesem Termin hinzugezogen werden; (3) der Vorhabensträger lässt ein Gutachten über die vermutlichen Umweltauswirkungen erstellen und legt dieses der zuständigen Behörde vor; (4) die Unterlagen werden öffentlich ausgelegt, die betroffene Bevölkerung erhält die Möglichkeit zu dem jeweiligen Projekt Stellung zu nehmen; (5) die zuständige Behörde prüft die Unterlagen unter Umweltaspekten, sowie auch unter politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Faktoren; (6) der Bescheid über die Zulässigkeit eines Vorhabens wird bekannt gegeben. Der Prozess der UVP enthält zum einen die Prüfung von Optionen - etwa der Erörterung der Vor- und Nachteile verschiedener Trassenvarianten im Straßenbau-, zum anderen Vorschläge für schadensbegrenzende Maßnahmen- z. B. die Errichtung eines Lärmschutzwalles oder die Planung so genannter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, im Zuge derer gefährdete oder beim Bau zerstörte Biotope umgesiedelt oder neu angelegt werden-, schließlich die Erstellung eines detaillierten Berichts sowie verschiedene weitere Beobachtungen und Auswertungen. Nach dem Abschluss eines Projekts wird manchmal eine Nachanhörung durchgeführt, die ermitteln soll, wie nah die Vorhersagen der UVP den tatsächlichen Gegebenheiten gekommen sind. Die UVP hat in manchen Staaten ähnliche Prüfungen in anderen Bereichen (z. B. im Gesundheitswesen oder im Sozialwesen) angeregt. Neuere Entwicklungen umfassen die Prüfung kumulativer Effekte und die Prüfung von Umweltstrategien- letztere im Zusammenhang mit politischen Programmen und Planungen. Der Begriff UVP dient oft auch als Oberbegriff für diese verschiedenen Prüfungen. In manchen Fällen werden die soziale und wirtschaftliche Verträglichkeit als Teil eines Prozesses bewertet, in anderen werden sie gesondert einer eigenen Verträglichkeitsprüfung unterzogen. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
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