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Usbekistan - geographie.

Publié le 07/06/2013

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Usbekistan - geographie. 1 EINLEITUNG Usbekistan, Republik in Zentralasien. Das Staatsgebiet grenzt im Westen und Norden an Kasachstan, im Osten an Kirgisistan, im Südosten an Tadschikistan und im Süden an Afghanistan und Turkmenistan. Der Staat umfasst auch die Karakalpakische Autonome Republik, die rund 37 Prozent des Territoriums einnimmt. Usbekistan hat eine Gesamtfläche von 447 400 Quadratkilometern. Taschkent ist Hauptstadt und größte Stadt des Landes. 2 LAND Usbekistan liegt überwiegend im ausgedehnten Tiefland von Turan. Etwa 80 Prozent des Landes sind Wüste. 2.1 Physische Geographie Im Nordwesten hat Usbekistan Anteil am Ust-Urt-Plateau. Das Zwischenstromland zwischen Amudarja und Syrdarja wird über weite Strecken von der Wüste Qyzylqum eingenommen. Im Südosten erstrecken sich im Grenzbereich zu Tadschikistan Ausläufer des Pamir, im Osten im Grenzbereich zu Kirgisistan Ausläufer des Tian-Shan mit dem Adelunga Toghi (4 301 Meter) als höchstem Berg Usbekistans. Diese Bergketten umrahmen mehrere Täler, darunter auch das vom Syrdarja bewässerte Ferganabecken, das größtenteils zu Usbekistan gehört. Das Land wird häufig von Erdbeben heimgesucht; 1966 wurden große Teile Taschkents durch ein Erdbeben zerstört. 2.2 Flüsse und Seen Die beiden längsten Flüsse, Amudarja und Syrdarja, münden in den Aralsee. Die massive Wasserentnahme aus diesen Flüssen für die Bewässerung ausgedehnter Baumwollfelder führte zu einem starken Rückgang des Wasservolumens des Aralsees. Daraus resultierten Schäden in den Ökosystemen der Umgebung. Ausgedehnte Kanalsysteme wie der Amu-Bukhoro-Kanal, der Kanal der Südlichen Golodnaya-Steppe und der Große Fergana-Kanal haben den Wasserhaushalt des Gebiets stark verändert. Es gibt viele künstliche Seen und Wasserreservoirs, die, wie z. B. der Aidarsee, mit überschüssigem Wasser aus den Bewässerungssystemen gespeist werden. 2.3 Klima In Usbekistan herrscht kontinentales Klima mit großen Temperaturgegensätzen im Jahresverlauf. Die mittleren Januartemperaturen liegen zwischen 3 °C im Tiefland und 12 °C im Hochgebirge, die Temperaturen des Juli betragen in tieferen Lagen um 30 °C und erreichen erst oberhalb von etwa 3 000 Meter Werte unter 20 °C. Im Becken von Taschkent wurden Extremwerte von 44 °C und -30 °C gemessen. Die Jahresniederschläge sind gering. In den Wüstengebieten werden in trockenen Jahren 50 Millimeter unterschritten, in den Luvlagen der Gebirge können 1 000 Millimeter erreicht werden. Der überwiegende Teil des Regens fällt im Winter. 2.4 Flora und Fauna Usbekistan hat 4,6 Prozent (1997) des Landes unter Naturschutz gestellt. Naturlandschaften sind überwiegend durch Steppen repräsentiert. Häufige Pflanzen sind Wermut und Akazien. Größere Waldgebiete gibt es nicht. Allerdings waren Aufforstungsbestrebungen in den letzten Jahren erfolgreich, so dass inzwischen 7,4 Prozent des Landes bewaldet sind. Flora und Fauna sind überaus artenreich. So wurden etwa 40 Arten von Säugetieren nachgewiesen, 430 Vogelarten, 60 Reptilienarten, 74 Fischarten, 68 Baumarten und 3 000 Grasarten. Zur Säugetierfauna gehören Wildschafe, Rothirsche, Kropfgazellen und die seltenen Saigas. Bemerkenswerte Raubtiere sind Braunbär, Wolf, Schneeleopard, Luchs, Karakal, Rohrkatze und Manul. Ein auffallender Großvogel ist die Kragentrappe. 3 BEVÖLKERUNG Die Usbeken, ein Turkvolk mit islamischem Erbe, stellen etwa 74 Prozent der Bevölkerung. Die bedeutendste Minderheitengruppe sind mit circa 5,5 Prozent die Russen. Wie in den meisten anderen ehemaligen Sowjetrepubliken Mittelasiens nahm die Zahl der russischen Bewohner in den letzten Jahren auch in Usbekistan ab; viele Russen emigrierten nach Russland und in andere Gebiete. Die nächstgrößeren Minderheiten sind Tadschiken (5,1 Prozent) und Kasachen (4,2 Prozent), gefolgt von Tataren, Karakalpaken, Koreanern, Kirgisen, Ukrainern, Turkmenen und Türken. Die Russen in Usbekistan leben fast ausschließlich in Taschkent und anderen Industriegebieten. Die Tadschiken sind vorwiegend in den alten Städten Buchara und Samarkand angesiedelt. Die Karakalpaken leben in erster Linie in ihrem Heimatgebiet, der Karakalpakischen Autonomen Republik. Mit rund 28,3 Millionen Einwohnern (2008) ist Usbekistan der bevölkerungsreichste Staat unter den ehemaligen Sowjetrepubliken Mittelasiens; im Vergleich zu allen ehemaligen Sowjetrepubliken steht das Land an dritter Stelle. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 67 Einwohnern pro Quadratkilometer, die jährliche Wachstumsrate beträgt 1,8 Prozent pro Jahr. Der Großteil der Bevölkerung Usbekistans lebt in ländlichen Siedlungen; nur rund 36 Prozent der Gesamtbevölkerung leben in Städten (2005). Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt bei 65,4 Jahren (Männer 62 Jahre, Frauen 69 Jahre; 2008). 3.1 Wichtige Städte Mit etwa 2,15 Millionen Einwohnern ist Taschkent, die Hauptstadt, die größte Stadt Mittelasiens und die viertgrößte Stadt der ehemaligen UdSSR. Weitere bedeutende Städte wie Namangan (388 000), Samarkand (361 000), Andijon (337 000), Kokand (198 000) und Fergana (185 000) liegen in den Hauptsiedlungsgebieten im Osten und Süden des Landes. Buchara (239 000) liegt in der Mitte von Usbekistan. Nukus (208 600) im Westen ist die Hauptstadt der Karakalpakischen Autonomen Republik. 3.2 Sprache und Religion Die Amtssprache ist Usbekisch. Diese Sprache gehört zum südöstlichen Zweig der Turksprachen und wird von etwa 75 Prozent der Bevölkerung als Mutter- oder Zweitsprache gesprochen. Usbekisch wurde in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts noch in arabischer, in den dreißiger und vierziger Jahren in lateinischer und anschließend in kyrillischer Schrift geschrieben. Mehr als 30 Prozent sprechen Russisch. Minderheitensprachen sind u. a. Kasachisch, Karakalpakisch, Tadschikisch, Turkmenisch und Kirgisisch. Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum Islam (88 Prozent, überwiegend Sunniten), orthodoxe Christen haben einen Anteil von 9 Prozent, Schiiten und Juden bilden Minderheiten. 3.3 Soziales Der Lebensstandard erreicht nur ein sehr geringes Niveau, etwa 80 Prozent der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze. Die Arbeitslosenquote beträgt 0,4 Prozent (1997) (inoffiziell 10-14 Prozent). Die medizinische Versorgung ist unzureichend, was sich in der hohen Kindersterblichkeit (68 Sterbefälle pro 1 000 Lebendgeburten) sowie in den Todesfällen durch Infektionskrankheiten ausdrückt. Auf einen Arzt kommen 347 Einwohner. Die Austrocknung des Aralsees sowie die Verschlechterung der Trinkwasserqualität und allgemein die Abnahme der Trinkwassermenge trugen zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands der Bevölkerung im westlichen Teil des Landes bei. 3.4 Bildung und Kultur Der Alphabetisierungsgrad der Bevölkerung ist mit 99,2 Prozent der Erwachsenen (2000) sehr hoch. 4 WIRTSCHAFT Zu Beginn der Unabhängigkeit Usbekistans 1991 wurden Reformen zur marktwirtschaftlichen Entwicklung und zur Liberalisierung der Wirtschaft eingeleitet. Die Bodenreform kam jedoch nur schleppend voran. Obwohl es in Usbekistan mehrere große Industrieunternehmen gibt, dominiert die Agrarwirtschaft. Der Anteil der Landwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt noch über dem der Industrie. Wichtige Standbeine der Wirtschaft sind der Baumwollanbau und die damit verknüpfte Textilindustrie; Usbekistan ist einer der größten Baumwollproduzenten und -exporteure der Welt. Ebenfalls wichtig sind die Förderung von Erdgas und Erdöl sowie die Gewinnung von Uranerzen. Das BIP beträgt 17 Milliarden US-Dollar (2006). Hiervon erwirtschaftete der Dienstleistungssektor 46,5 Prozent, der Agrarsektor 26,1 Prozent und die Industrie 27,4 Prozent. Das BIP pro Einwohner errechnet sich zu 647,30 US-Dollar. 4.1 Land- und Forstwirtschaft Weniger als 10 Prozent der Fläche des Landes sind landwirtschaftlich nutzbar; die weitaus meisten Anbauflächen müssen bewässert werden. Die Landwirtschaft stellt 34 Prozent aller Arbeitsplätze. Baumwolle ist das bedeutendste Agrarprodukt: Usbekistan ist der viertgrößte Produzent von Baumwollsaat und das größte Baumwollexportland der Welt. Außerdem ist die Republik der bedeutendste Produzent von Seide sowie von Fellen der Karakulschafe in der ehemaligen UdSSR. Neben Schafen werden Rinder, Ziegen und Geflügel gehalten. Weitere wichtige Anbauprodukte sind Weizen, Reis, Gerste und eine große Vielfalt an Früchten und Gemüsen wie Weintrauben, Melonen und Hülsenfrüchte. Seitdem der Großteil der Landwirtschaft auf den Baumwollanbau umgestellt wurde, ist die Republik in erheblichem Maß von ausländischen Lebensmittelquellen abhängig, dies betrifft vor allem die Einfuhr von Getreide, Fleisch, Milch und Kartoffeln. Der großflächige Baumwollanbau zieht massive ökologische Auswirkungen nach sich; dazu gehören etwa die Verkleinerung des Aralsees und die Versalzung der Böden. 4.2 Bergbau Ein bedeutendes Standbein des Bergbaus ist die Förderung von Erdgas und Erdöl. Jüngste Entdeckungen von Erdölfeldern im Ferganabecken im Osten des Landes trugen wesentlich zu einem Aufschwung der inländischen Produktion bei. Bei der Gewinnung von Uranerzen steht Usbekistan in der Rangliste der Uranförderländer (weltweit) unter den ersten zehn. Darüber hinaus werden in Usbekistan Braunkohle und Buntmetallerze abgebaut. 4.3 Industrie Bedeutende Zweige der Industrie Usbekistans sind die Herstellung und Verarbeitung von Textilien und Bekleidung. Die Industrie beschäftigt 20 Prozent aller Erwerbstätigen Usbekistans. Zu den führenden Erzeugnissen der Industrie gehören landwirtschaftliche Maschinen, Geräte für die Textilherstellung und Luftfahrzeuge. 4.4 Währung und Außenhandel Die Landeswährung Usbekistans ist der Usbekistan-Sum (U.S.) zu 100 Tijin. Anfang 1994 gründeten Usbekistan, Kasachstan und Kirgisistan eine Freihandelszone. Bedeutende Exportgüter sind Baumwolle und fossile Energieträger wie Erdöl und Erdgas, sowie Metalle (u. a. Uranerz). Usbekistan führt vor allem Maschinen und technische Ausrüstungen, Nahrungsmittel und chemische Erzeugnisse ein. 5 VERWALTUNG UND POLITIK Gemäß der Verfassung vom 8. Dezember 1992 ist Usbekistan eine präsidiale Republik. Staatsoberhaupt ist der Präsident, der vom Volk gewählt wird und mit außerordentlich weitreichenden Vollmachten ausgestattet ist. Im Januar 2002 wurde per Referendum beschlossen, die Amtszeit des Staatsoberhauptes von fünf auf sieben Jahre zu verlängern. Der Präsident ist zugleich Vorsitzender des Präsidiums des Ministerkabinetts, das sich aus dem Ministerpräsidenten und dessen Stellvertreter zusammensetzt und gegenüber den Ministern weisungsbefugt ist. Außerdem ernennt der Präsident die Gouverneure (Hokime) der Gebiete. Die Exekutive liegt bei der de facto vom Präsidenten dominierten Regierung, die Legislative beim Parlament (Olij Madzlis, Hohe Versammlung), dessen 250 Abgeordnete jeweils für fünf Jahre gewählt werden und das gegenüber Präsident und Regierung nur über eine schwache Stellung verfügt. Seit 2005 verfügt das Parlament über eine zweite Kammer, den Senat, der sich aus Vertretern der Provinzparlamente und vom Präsidenten ernannten Mitgliedern zusammensetzt. Die offiziell zugelassenen Parteien sind ausschließlich regierungsnah, wurden teilweise sogar auf Betreiben des Präsidenten gegründet, vermutlich um zumindest den Anschein von Demokratie aufrechtzuerhalten. Zu diesen Parteien und Gruppierungen gehören die Volksdemokratische Partei ( Chalk Demokratik Partijasi, CDP), die Nachfolgeorganisation der Kommunistischen Partei, die Bewegung Fidokorlar, die Partei der Gerechtigkeit (Adolat), die Partei der Nationalen Wiedergeburt (Milliy Tiklanisch) sowie die Hokimiats-Gruppierung, eine Gruppe von ins Parlament gewählten Vertretern der Gebietskörperschaften und anderer gesellschaftlicher Institutionen. Oppositionelle Parteien und Bewegungen sind nicht zugelassen, infolgedessen auch nicht im Parlament vertreten. Die wichtigsten dieser außerparlamentarisch agierenden Oppositionsparteien sind die Partei Erk (Freiheit), die nationalusbekische Volksbewegung Birlik (Einheit) sowie die radikal-islamische Hisb-ut Tahrir. Usbekistan gliedert sich verwaltungsmäßig in zwölf Regionen und die Karakalpakische Autonome Republik. 6 GESCHICHTE Das Gebiet des heutigen Usbekistan war seit dem 2. Jahrtausend von iranischen Völkern besiedelt. Um 329 v. Chr. wurde das Gebiet, damals die persische Provinz Sogdiana, von Alexander dem Großen erobert und war dann Bestandteil des Seleukidenreiches. Ab dem späten 7. Jahrhundert n. Chr. kam das Gebiet unter arabische Herrschaft und damit unter den Einfluss des Islam; ab dem 13. Jahrhundert gehörte es zum Mongolenreich von Dschingis Khan bzw. Timur-i Läng. Im 15. Jahrhundert drangen von Norden her Usbeken in das Gebiet ein und errichteten um 1500 ein erstes usbekisches Reich. Das hatte jedoch nicht einmal ein Jahrhundert lang Bestand: Ende des 16. Jahrhunderts zerfiel es in die Khanate Buchara, Chiwa und Kokand. Im Rahmen seiner Expansionspolitik in Zentralasien brachte das Russische Reich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch Usbekistan unter seine Herrschaft: Buchara und Chiwa wurden 1868 bzw. 1873 russische Protektorate, das restliche Gebiet wurde im Rahmen des 1867 geschaffenen Gouvernements Turkestan unmittelbar in das Russische Reich eingegliedert. 1916 beteiligten sich Usbeken zusammen mit benachbarten Völkern am mittelasiatischen Aufstand gegen die Zarenherrschaft. Nach der Oktoberrevolution von 1917 wurden auf dem Boden des heutigen Usbekistan 1918 die Autonome Sozialistische Sowjetrepublik (ASSR) Turkestan und 1920 die Volksrepubliken Buchara und Choresmien (das ehemalige Chiwa) errichtet; allerdings gab es auch eine starke antirussische und antibolschewistische Widerstandsbewegung, die Basmatschen, die sich lange, aber letztlich erfolglos gegen die russisch-bolschewistische Herrschaft auflehnten. 1924 wurden Teile der Turkestanischen ASSR sowie Buchara und Choresmien zusammengefasst und als Usbekische Sozialistische Sowjetrepublik (SSR) 1925 in die Sowjetunion integriert. 1929 wurde die Usbekische SSR um Tadschikistan, das als eigenständige Unionsrepublik ausgegliedert wurde, verkleinert, dafür wurde ihr 1936 die Karakalpakische ASSR zugeschlagen. Die Zwangskollektivierung und Neuorganisation der Landwirtschaft in der Sowjetunion ab Ende der zwanziger Jahre ging auch an Usbekistan nicht ohne Folgen und erhebliche Opfer vorbei. In noch wesentlich höherem Maß als schon zur Zarenzeit wurden Anbau und Verarbeitung von Baumwolle forciert, die Landwirtschaft wurde nahezu ausschließlich auf die Baumwollproduktion ausgerichtet. Im Zuge der Perestroika in der Sowjetunion erklärte die Usbekische SSR am 20. Juni 1990 ihre Souveränität innerhalb der UdSSR, und am 31. August 1991 proklamierte sie als Republik Usbekistan ihre Unabhängigkeit. Am 21. Dezember 1991 schloss sich Usbekistan zusammen mit einigen anderen ehemaligen Sowjetrepubliken der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten an. In einer Volksabstimmung am 29. Dezember 1991 bestätigte die usbekische Bevölkerung mit großer Mehrheit die staatliche Unabhängigkeit ihrer Republik und Islam Karimow, seit 1990 Präsident des usbekischen Obersten Sowjets, im Amt des Staatsoberhaupts. 1992 wurde Usbekistan als unabhängiger Staat in die Vereinten Nationen aufgenommen. Am 8. Dezember 1992 wurde eine neue Verfassung verabschiedet, die Usbekistan als souveräne präsidiale Republik definierte, im Wesentlichen aber die alten politischen Strukturen und Organe beibehielt. Auch personell gab es kaum einen Bruch: Die Nomenklatura aus der Sowjetzeit blieb weiterhin die bestimmende Kraft in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, und die dominierende Partei war die Volksdemokratische Partei (Chalk Demokratik Partijasi, CDP), die 1991 unter der Führung von Karimow aus der Kommunistischen Partei hervorgegangen war. Oppositionelle Parteien wurden weitgehend unterdrückt bzw. verboten. Bei den ersten Parlamentswahlen seit der Unabhängigkeit im Dezember 1994 und Januar 1995 gewannen Karimows Volksdemokratische Partei und andere dem Präsidenten nahe stehende Parteien die überwiegende Mehrheit der Mandate; oppositionelle Parteien waren zu den Wahlen nicht zugelassen. Im März 1995 ließ Präsident Karimow seine Amtszeit per Referendum bis zum Jahr 2000 verlängern; die Wahlbeteiligung lag bei über 99 Prozent, und für eine Verlängerung der Amtszeit stimmten 99 Prozent der Wähler. Im Februar 1995 stellte eine internationale Geberkonferenz Usbekistan Hilfsgelder in Höhe von insgesamt über 900 Millionen US-Dollar in Aussicht; im Gegenzug sagte Karimow die Fortsetzung seines vorsichtigen Reformkurses zu, der mit Hilfe rigider Reglementierungen einen geordneten, soziale Härten vermeidenden Übergang zu Marktwirtschaft und Demokratie gewährleisten sollte. Schon 1994 war Usbekistan in das NATO-Programm Partnerschaft für den Frieden aufgenommen worden; in der Folgezeit wurde auch ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union geschlossen, das 1999 in Kraft trat. Bei einem Bombenanschlag auf Präsident Karimow im Februar 1999 kamen 16 Menschen ums Leben, Karimow selbst blieb unverletzt. Das Attentat wurde islamistischen Rebellen angelastet. Im August 1999 und erneut im Sommer 2000 drangen Rebellen der ,,Islamischen Bewegung Usbekistans" ( Özbekiston Islomiy Harakati, ÖIH) von Süden, ihren Ausbildungslagern in Afghanistan her, auf usbekisches und kirgisisches Territorium vor und lieferten sich hier zum Teil heftige Gefechte mit den regulären usbekischen und kirgisischen Truppen. Ziel der Rebellen wie auch schon das der Attentäter vom Februar 1999 war der Sturz der laizistischen Regierung Karimow und die Errichtung eines islamischen Staates. Karimow lehnte jegliche Verhandlungen mit den Rebellen ab, suchte vielmehr nach einer militärischen Lösung. Sowohl auf das Attentat als auch auf die bewaffneten Konflikte mit den islamistischen Rebellen folgten umfangreiche Verhaftungswellen, in deren Rahmen Tausende religiöse, aber auch laizistische Oppositionelle festgesetzt und vor Gericht gebracht wurden. Begründet wurden diese Verhaftungswellen, die zum Teil mit massiven Verstößen gegen die Menschenrechte einhergingen, als notwendiger Kampf gegen den islamischen Fundamentalismus. Von den Parlamentswahlen am 5. und 19. Dezember 1999 war die Opposition erneut ausgeschlossen, d. h., auch das neue Parlament setzte sich nahezu ausschließlich aus den Präsidenten unterstützenden Parteien und ,,unabhängigen" Kandidaten zusammen. Und auch die Präsidentschaftswahlen am 9. Januar 2000 gewann erwartungsgemäß wieder Karimow mit knapp 92 Prozent der Stimmen; es hatte nur einen Gegenkandidaten gegeben, oppositionelle Bewerber waren nicht zugelassen. Beide Wahlen erfüllten nicht einmal ansatzweise demokratische Anforderungen. Ein Schwerpunkt der usbekischen Innen- wie Außenpolitik war seit Jahren der Kampf gegen islamistische Extremisten und Terroristen, weshalb auch die Beziehungen zum Taliban-Regime im benachbarten Afghanistan, das u. a. die ÖIH schützte und unterstützte, äußerst gespannt waren. In Reaktion auf die militärischen Erfolge der Taliban im Norden Afghanistans bemühte sich Usbekistan ab 2000 jedoch um ein einvernehmliches Verhältnis, um die Taliban dazu zu bewegen, der ÖIH die Unterstützung zu entziehen. Nach den Terroranschlägen auf Ziele in den USA am 11. September 2001 reihte sich Usbekistan ohne zu zögern in die weltweite, von den USA initiierte Antiterrorkoalition ein, die sich gegen das Taliban-Regime bzw. den unter seinem Schutz lebenden mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge, Osama bin Laden, richtete. Zudem stellte Usbekistan den USA für ihre Militärschläge gegen Afghanistan Militärbasen und seinen Luftraum zur Verfügung, obwohl die Taliban für den Fall, dass Usbekistan US-Angriffe auf Afghanistan unterstützen würde, dem Land mit Krieg drohten. Auch die ÖIH war nun ins Visier der US-amerikanischen Antiterrorkampagne geraten, denn sie pflegte engste Beziehungen zu Osama bin Laden. Die Parlamentswahlen am 26. Dezember 2004 boten dasselbe Bild wie die Wahlen fünf Jahre zuvor: Es waren ausschließlich regierungstreue Parteien und Gruppierungen zugelassen. Die Opposition sowie internationale Beobachter - etwa von der OSZE - bezeichneten die Wahlen als Farce und als undemokratisch, während Präsident Karimow sie als Schritt hin zur Demokratie beurteilte. Am 13. Mai 2005 brachen in der Stadt Andijon im Ferganabecken im Osten Usbekistans schwere Unruhen aus, die auch auf andere ostusbekische Städte übergriffen. Die Unruhen begannen mit einer friedlichen Demonstration mehrerer tausend Menschen gegen einen Prozess, der seit Februar 23 Handwerkern und Unternehmern gemacht wurde. Die 23 Angeklagten, mutmaßliche Mitglieder einer islamischen Gruppe namens Akramija, wurden einer Reihe schwerer Vergehen wie Bildung einer kriminellen Vereinigung, religiöser Extremismus und Aufruf zum Umsturz beschuldigt - nach der Überzeugung der Demonstranten völlig zu Unrecht. In der Tat rechtfertigte Präsident Karimow sein hartes Vorgehen gegen missliebige Personen immer wieder mit dem Vorwurf des Islamismus; nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen waren in Usbekistan zu diesem Zeitpunkt mindestens 6 000 Menschen wegen angeblicher islamistischer Umtriebe in Haft, die meisten vermutlich ungerechtfertigterweise. Im Anschluss an die Demonstration überwanden einige radikale Demonstranten die Wachen des Gefängnisses, verhalfen mehr als 2 000 Inhaftierten (Kriminellen und vermeintlichen religiösen Extremisten) zur Flucht und besetzten zudem einige Verwaltungsgebäude. In der Folge gingen die Sicherheitskräfte mit aller Härte gegen die Demonstranten vor und eroberten die besetzten Gebäude zurück. Nach Angaben der usbekischen Opposition wurden bei den Unruhen mehr als 700 Menschen getötet, nach Regierungsangaben 169. Karimow interpretierte die Aktionen in Andijon als Versuch von Islamisten zum Sturz seiner Regierung. Wenige Wochen zuvor war im Nachbarland Kirgisistan die Regierung infolge anhaltender Massenproteste gegen das Regime gestürzt worden; dass dasselbe mit seinem autoritären Regime passierte, suchte Karimow mit allen Mitteln zu verhindern. Eine unabhängige Untersuchung der Vorfälle in Andijon, wie von zahlreichen Staaten gefordert, ließ Karimow nicht zu. Karimows autoritäre Herrschaft garantierte seine Wiederwahl mit mehr als 88 Prozent der Stimmen auch bei den Präsidentschaftswahlen im Dezember 2007, die wiederum nach demselben alternativenlosen, undemokratischen Muster wie die vorangegangenen Wahlen verlaufen waren. Bereits 2002 hatte Karimow die Amtszeit des Staatspräsidenten per Referendum auf sieben Jahre verlängern lassen. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« 3.4 Bildung und Kultur Der Alphabetisierungsgrad der Bevölkerung ist mit 99,2 Prozent der Erwachsenen (2000) sehr hoch. 4 WIRTSCHAFT Zu Beginn der Unabhängigkeit Usbekistans 1991 wurden Reformen zur marktwirtschaftlichen Entwicklung und zur Liberalisierung der Wirtschaft eingeleitet.

DieBodenreform kam jedoch nur schleppend voran.

Obwohl es in Usbekistan mehrere große Industrieunternehmen gibt, dominiert die Agrarwirtschaft.

Der Anteil derLandwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt noch über dem der Industrie.

Wichtige Standbeine der Wirtschaft sind der Baumwollanbau und die damit verknüpfteTextilindustrie; Usbekistan ist einer der größten Baumwollproduzenten und -exporteure der Welt.

Ebenfalls wichtig sind die Förderung von Erdgas und Erdöl sowie dieGewinnung von Uranerzen.

Das BIP beträgt 17 Milliarden US-Dollar (2006).

Hiervon erwirtschaftete der Dienstleistungssektor 46,5 Prozent, der Agrarsektor 26,1 Prozentund die Industrie 27,4 Prozent.

Das BIP pro Einwohner errechnet sich zu 647,30 US-Dollar. 4.1 Land- und Forstwirtschaft Weniger als 10 Prozent der Fläche des Landes sind landwirtschaftlich nutzbar; die weitaus meisten Anbauflächen müssen bewässert werden.

Die Landwirtschaft stellt34 Prozent aller Arbeitsplätze.

Baumwolle ist das bedeutendste Agrarprodukt: Usbekistan ist der viertgrößte Produzent von Baumwollsaat und das größteBaumwollexportland der Welt.

Außerdem ist die Republik der bedeutendste Produzent von Seide sowie von Fellen der Karakulschafe in der ehemaligen UdSSR.

NebenSchafen werden Rinder, Ziegen und Geflügel gehalten.

Weitere wichtige Anbauprodukte sind Weizen, Reis, Gerste und eine große Vielfalt an Früchten und Gemüsen wieWeintrauben, Melonen und Hülsenfrüchte.

Seitdem der Großteil der Landwirtschaft auf den Baumwollanbau umgestellt wurde, ist die Republik in erheblichem Maß vonausländischen Lebensmittelquellen abhängig, dies betrifft vor allem die Einfuhr von Getreide, Fleisch, Milch und Kartoffeln.

Der großflächige Baumwollanbau zieht massiveökologische Auswirkungen nach sich; dazu gehören etwa die Verkleinerung des Aralsees und die Versalzung der Böden. 4.2 Bergbau Ein bedeutendes Standbein des Bergbaus ist die Förderung von Erdgas und Erdöl.

Jüngste Entdeckungen von Erdölfeldern im Ferganabecken im Osten des Landes trugenwesentlich zu einem Aufschwung der inländischen Produktion bei.

Bei der Gewinnung von Uranerzen steht Usbekistan in der Rangliste der Uranförderländer (weltweit) unterden ersten zehn.

Darüber hinaus werden in Usbekistan Braunkohle und Buntmetallerze abgebaut. 4.3 Industrie Bedeutende Zweige der Industrie Usbekistans sind die Herstellung und Verarbeitung von Textilien und Bekleidung.

Die Industrie beschäftigt 20 Prozent aller ErwerbstätigenUsbekistans.

Zu den führenden Erzeugnissen der Industrie gehören landwirtschaftliche Maschinen, Geräte für die Textilherstellung und Luftfahrzeuge. 4.4 Währung und Außenhandel Die Landeswährung Usbekistans ist der Usbekistan-Sum (U.S.) zu 100 Tijin.

Anfang 1994 gründeten Usbekistan, Kasachstan und Kirgisistan eine Freihandelszone.Bedeutende Exportgüter sind Baumwolle und fossile Energieträger wie Erdöl und Erdgas, sowie Metalle (u.

a.

Uranerz).

Usbekistan führt vor allem Maschinen und technischeAusrüstungen, Nahrungsmittel und chemische Erzeugnisse ein. 5 VERWALTUNG UND POLITIK Gemäß der Verfassung vom 8.

Dezember 1992 ist Usbekistan eine präsidiale Republik.

Staatsoberhaupt ist der Präsident, der vom Volk gewählt wird und mitaußerordentlich weitreichenden Vollmachten ausgestattet ist.

Im Januar 2002 wurde per Referendum beschlossen, die Amtszeit des Staatsoberhauptes von fünf auf siebenJahre zu verlängern.

Der Präsident ist zugleich Vorsitzender des Präsidiums des Ministerkabinetts, das sich aus dem Ministerpräsidenten und dessen Stellvertreterzusammensetzt und gegenüber den Ministern weisungsbefugt ist.

Außerdem ernennt der Präsident die Gouverneure (Hokime) der Gebiete.

Die Exekutive liegt bei derde facto vom Präsidenten dominierten Regierung, die Legislative beim Parlament ( Olij Madzlis, Hohe Versammlung), dessen 250 Abgeordnete jeweils für fünf Jahre gewählt werden und das gegenüber Präsident und Regierung nur über eine schwache Stellung verfügt.

Seit 2005 verfügt das Parlament über eine zweite Kammer, den Senat, dersich aus Vertretern der Provinzparlamente und vom Präsidenten ernannten Mitgliedern zusammensetzt. Die offiziell zugelassenen Parteien sind ausschließlich regierungsnah, wurden teilweise sogar auf Betreiben des Präsidenten gegründet, vermutlich um zumindest denAnschein von Demokratie aufrechtzuerhalten.

Zu diesen Parteien und Gruppierungen gehören die Volksdemokratische Partei ( Chalk Demokratik Partijasi, CDP), die Nachfolgeorganisation der Kommunistischen Partei, die Bewegung Fidokorlar, die Partei der Gerechtigkeit (Adolat), die Partei der Nationalen Wiedergeburt (Milliy Tiklanisch) sowie die Hokimiats-Gruppierung, eine Gruppe von ins Parlament gewählten Vertretern der Gebietskörperschaften und anderer gesellschaftlicher Institutionen.Oppositionelle Parteien und Bewegungen sind nicht zugelassen, infolgedessen auch nicht im Parlament vertreten.

Die wichtigsten dieser außerparlamentarisch agierendenOppositionsparteien sind die Partei Erk (Freiheit), die nationalusbekische Volksbewegung Birlik (Einheit) sowie die radikal-islamische Hisb-ut Tahrir. Usbekistan gliedert sich verwaltungsmäßig in zwölf Regionen und die Karakalpakische Autonome Republik. 6 GESCHICHTE Das Gebiet des heutigen Usbekistan war seit dem 2.

Jahrtausend von iranischen Völkern besiedelt.

Um 329 v.

Chr.

wurde das Gebiet, damals die persische ProvinzSogdiana, von Alexander dem Großen erobert und war dann Bestandteil des Seleukidenreiches.

Ab dem späten 7.

Jahrhundert n.

Chr.

kam das Gebiet unter arabischeHerrschaft und damit unter den Einfluss des Islam; ab dem 13.

Jahrhundert gehörte es zum Mongolenreich von Dschingis Khan bzw.

Timur-i Läng.

Im 15.

Jahrhundertdrangen von Norden her Usbeken in das Gebiet ein und errichteten um 1500 ein erstes usbekisches Reich.

Das hatte jedoch nicht einmal ein Jahrhundert lang Bestand:Ende des 16.

Jahrhunderts zerfiel es in die Khanate Buchara, Chiwa und Kokand. Im Rahmen seiner Expansionspolitik in Zentralasien brachte das Russische Reich in der zweiten Hälfte des 19.

Jahrhunderts auch Usbekistan unter seine Herrschaft:Buchara und Chiwa wurden 1868 bzw.

1873 russische Protektorate, das restliche Gebiet wurde im Rahmen des 1867 geschaffenen Gouvernements Turkestan unmittelbar indas Russische Reich eingegliedert.

1916 beteiligten sich Usbeken zusammen mit benachbarten Völkern am mittelasiatischen Aufstand gegen die Zarenherrschaft. Nach der Oktoberrevolution von 1917 wurden auf dem Boden des heutigen Usbekistan 1918 die Autonome Sozialistische Sowjetrepublik (ASSR) Turkestan und 1920 dieVolksrepubliken Buchara und Choresmien (das ehemalige Chiwa) errichtet; allerdings gab es auch eine starke antirussische und antibolschewistische Widerstandsbewegung,die Basmatschen, die sich lange, aber letztlich erfolglos gegen die russisch-bolschewistische Herrschaft auflehnten.

1924 wurden Teile der Turkestanischen ASSR sowieBuchara und Choresmien zusammengefasst und als Usbekische Sozialistische Sowjetrepublik (SSR) 1925 in die Sowjetunion integriert.

1929 wurde die Usbekische SSR umTadschikistan, das als eigenständige Unionsrepublik ausgegliedert wurde, verkleinert, dafür wurde ihr 1936 die Karakalpakische ASSR zugeschlagen.. »

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