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Welthandelsorganisation.

Publié le 15/06/2013

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Welthandelsorganisation. 1 EINLEITUNG Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO), internationale Organisation für Handelsfragen mit Sitz in Genf. Die WTO nahm am 1. Januar 1995 ihre Arbeit auf und zählt 150 Mitgliedsländer (2007). Ihre zentralen Aufgaben sind die Liberalisierung und Stärkung der Welthandelsordnung, die Überwachung der Handelspolitik ihrer Mitglieder und die Schlichtung von Handelsstreitigkeiten. 2 ENTWICKLUNGSGESCHICHTE Die WTO ist die Nachfolgeorganisation des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT). Die Ersetzung des provisorischen GATT-Vertrags durch eine handlungsfähige internationale Organisation war ein zentraler Aspekt der neuen Welthandelsordnung, die bei Beendigung der Uruguay-Runde (1986-1993) am 15. Dezember 1993 in Marrakesch beschlossen wurde. Auf dieser achten multilateralen Verhandlungsrunde der GATT-Mitglieder wurden zudem weitere Handelsliberalisierungen durch den Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen (siehe Freihandel) und die stärkere Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel vereinbart. Wichtige Neuerungen sind außerdem die Erweiterung der Welthandelsordnung um die Themen Dienstleistungshandel und geistige Eigentumsrechte (siehe Urheberrecht). 3 DIE ZENTRALEN ELEMENTE DER WTO Die neue Welthandelsordnung beruht auf multilateralen Verträgen, die von den Vertragsparteien nur in ihrer Gesamtheit angenommen werden können, sowie plurilateralen Verträgen, die nur für die ratifizierungswilligen Staaten bindend sind. Zu Ersteren gehören die Verträge über Güterhandel, Dienstleistungshandel und geistige Eigentumsrechte, die die drei Säulen der WTO darstellen. 3.1 GATT Der GATT-Vertrag und seine Prinzipien der Liberalisierung, Reziprozität, Nichtdiskriminierung und Transparenz bestehen im Rahmen der WTO weiter fort. Vertieft und modernisiert wurde das Regelwerk durch die Einbindung der zuvor ausgenommenen Sektoren Landwirtschaft und Textilindustrie sowie die Reform der Schutzklausel, die den Mitgliedern unter bestimmten Bedingungen das Recht zur Anwendung protektionistischer Maßnahmen einräumt; außerdem kamen die Präzisierung der Antidumpingbestimmungen, die Einschränkung handelsverzerrender Subventionen sowie die Regelung handelsbezogener Investitionsmaßnahmen (Trade Related Investment Measures, TRIMS) hinzu. 3.2 GATS Das allgemeine Dienstleistungsabkommen (General Agreement on Trade in Services, GATS) ist ein Kernstück der neuen Welthandelsordnung. Obwohl der Anteil des Dienstleistungshandels zwischen den vierziger und den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts von rund 10 auf rund 30 Prozent des Welthandels gestiegen war, wurde er durch kein internationales Abkommen geregelt. Mit dem GATS wurden Meistbegünstigungs-, Transparenz- und Inländerprinzip auf den Handel mit Dienstleistungen ausgeweitet. Analog zum GATT haben Regierungen in bestimmten Fällen die Möglichkeit, zu Ausnahmen von den Liberalisierungsverpflichtungen zu greifen und von protektionistischen Instrumenten Gebrauch zu machen, beispielsweise zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder aus Datenschutzgründen. Vom GATS ausgenommen sind die Sektoren Meeresschifffahrt, audiovisuelle Dienstleistungen und bestimmte Bereiche von Luftverkehrs-, Telekommunikations- und Finanzdienstleistungen. Seit Januar 2000 ist die weitere Liberalisierung von Dienstleistungen Thema multilateraler Handelsverhandlungen, die von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, die Nachteile für die Entwicklungsländer befürchten, scharf kritisiert werden. 3.3 TRIPS Da die wirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums in Form von Patenten (siehe Patentrecht) und Markennamen ständig zunimmt, stellt der Missbrauch geistiger Eigentumsrechte durch Produkt- und Markenpiraterie für viele Unternehmen ein großes Problem dar. Originalhersteller leiden unter der Schädigung ihrer Reputation durch Billigimitate und die Minderung ihrer Absatzchance, außerdem werden Forschungs- und Investitionsanreize gemindert. Durch das Abkommen über den Schutz geistiger Eigentumsrechte (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, TRIPS) wird der Schutz des geistigen Eigentums für inländische Eigentümer auch ausländischen Eigentümern zugestanden (Prinzip der Inländerbehandlung), und bilateral eingeräumte Schutzbedingungen werden multilateralisiert (Meistbegünstigungsprinzip). Des Weiteren dürfen irreführende geographische Herkunftsangeben sanktioniert und Imitationen von den Zollbehörden konfisziert werden. 4 ORGANISATION UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG Wichtigstes Beschlussgremium der WTO ist die Ministerkonferenz, die mindestens alle zwei Jahre tagt und bisher in den Jahren 1996 (Singapur), 1998 (Genf), 1999 (Seattle), 2001 (Doha), 2003 (Cancún) und 2005 (Hongkong) zusammengekommen ist. Entscheidungen in Bezug auf Vertragsänderungen, die das Prinzip der Meistbegünstigung, das Inländerprinzip oder das Entscheidungsverfahren berühren, erfordern Einstimmigkeit. Für Vertragsänderungen, die die Rechte und Pflichten der Mitglieder betreffen, ist eine Zweidrittelmehrheit ausreichend, wobei jedes Land über eine ungewichtete Stimme verfügt. Der Allgemeine Rat, der sich aus Experten auf Beamtenebene zusammensetzt und in kürzeren Abständen tagt, fungiert als Streitschlichtungsgremium (Dispute Settlement Body, DSB) sowie als Instanz zur Überprüfung der Handelspolitik der Mitgliedsländer (Trade Policy Review Mechanism, TRPM). Unterorgane sind der Rat für den Warenhandel, der so genannte GATT-Rat, der Rat für Handel mit Dienstleistungen und der Rat für handelsbezogene Rechte des geistigen Eigentums. Die Leitung des Generalsekretariats, das 550 Mitarbeiter beschäftigt, unterliegt dem Generalsekretär. Da die Entscheidungsfindung in der Hand der Ministerkonferenz liegt, hat das Generalsekretariat keine Beschlusskompetenzen, sondern unterstützt die verschiedenen Ausschüsse und Räte und führt Analysen durch. Erster Generalsekretär der WTO war der frühere italienische Handelsminister Renato Ruggiero (1995-1999); ihm folgten an der Spitze der WTO der ehemalige neuseeländische Premierminister Michael Moore (1999-2002) sowie der frühere stellvertretende Ministerpräsident von Thailand, Supachai Panitchpakdi (2002-2005). Seit dem 1. September 2005 ist der ehemalige EU-Handelskommissar Pascal Lamy Generalsekretär der WTO. 5 AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND AUSBLICK Nachdem der Beschluss zur Aufnahme einer neuen Freihandelsrunde, der so genannten Millenniumsrunde, auf der dritten Ministerkonferenz 1999 in Seattle (USA) an Interessenkonflikten zwischen der Europäischen Union und den USA sowie zwischen Industrie- und Entwicklungsländern gescheitert war, konnten sich die Minister auf der vierten Ministerkonferenz im November 2001 in Doha (Katar) immerhin auf den Beginn einer neuen Verhandlungsrunde einigen. Zentrale Themen waren die stärkere Einbindung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft (weswegen diese Runde auch als Entwicklungsrunde bezeichnet wurde), der Abbau von den Wettbewerb verzerrenden Subventionen, insbesondere in der Landwirtschaft, und die Einbeziehung von Umweltstandards in die Welthandelsordnung. Neben der Verhandlung neuer Themen galt der Implementierung der teilweise noch nicht umgesetzten Beschlüsse aus der Uruguay-Runde besonderes Interesse. Die fünfte Ministerkonferenz im September 2003 in Cancún (Mexiko) offenbarte jedoch die weiter bestehenden Diskrepanzen zwischen armen und reichen Ländern, und sie brachte auch in der Frage des Abbaus von Agrarsubventionen keinerlei Fortschritt; die Konferenz wurde ergebnislos beendet. Erst Mitte 2004 gelang ein Durchbruch in den Verhandlungen, der vorerst noch das Scheitern der Doha-Runde abwendete: Am 1. August 2004 verabschiedeten die WTO-Mitgliedsländer ein Rahmenabkommen, das die Liberalisierung der Weltwirtschaft vorantreiben sollte. Das Abkommen sah neben dem Abbau von Subventionen und Zöllen für Agrargüter in den reichen Industriestaaten die Reduzierung von Industriezöllen, eine weitere Öffnung der Märkte für Dienstleistungen sowie eine Entbürokratisierung der Zollformalitäten vor. Die Details wie etwa Mengen oder Prozentsätze beim Abbau von Subventionen und Zöllen blieben jedoch offen. Zwei Jahre später, im Juli 2006, schien die Doha-Runde endgültig gescheitert, und zwar im Wesentlichen am Konflikt über die Öffnung der Agrarmärkte der reichen Industrieländer für Importe aus den ärmeren Staaten bzw. über den Abbau von Agrarsubventionen in den Industrieländern zugunsten der ärmeren Staaten. Vor allem über den Abbau der Agrarsubventionen in den USA und der EU konnte man keine Einigung erzielen. Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Doha-Konferenz war die offizielle Aufnahme der Volksrepublik China. Da China die sechstgrößte Handelsnation der Welt ist, wird es in Zukunft eine wichtige Rolle für die Entwicklung der Welthandelsordnung spielen. Der WTO-Beitritt des Landes ermöglichte auch die Aufnahme von Taiwan. Zu den Staaten, die (noch) nicht Mitglied der WTO sind, gehören neben vorwiegend kleineren Ländern auch große und wirtschaftlich potente Staaten wie Russland. Die sechste Ministerkonferenz im November/Dezember 2005 in Hongkong endete mit einem Minimalkompromiss in Bezug auf Agrargüter: Die Industriestaaten erklärten sich bereit, ihre Exportsubventionen für landwirtschaftliche Produkte bis 2013 aufzuheben, während die Entwicklungs- und Schwellenländer ein Auslaufen der Subventionen bis 2010 gefordert hatten. Den am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed Countries, LDC) wollten die reichen Länder jedoch schon bis 2008 einen weitgehend zoll- und quotenfreien Zugang zu ihren Märkten einräumen. Konkrete Detailvereinbarungen wurden allerdings wieder nicht getroffen. Verfasst von: Ursula Hönich Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« Abbaus von Agrarsubventionen keinerlei Fortschritt; die Konferenz wurde ergebnislos beendet.

Erst Mitte 2004 gelang ein Durchbruch in den Verhandlungen, der vorerstnoch das Scheitern der Doha-Runde abwendete: Am 1.

August 2004 verabschiedeten die WTO-Mitgliedsländer ein Rahmenabkommen, das die Liberalisierung derWeltwirtschaft vorantreiben sollte.

Das Abkommen sah neben dem Abbau von Subventionen und Zöllen für Agrargüter in den reichen Industriestaaten die Reduzierung vonIndustriezöllen, eine weitere Öffnung der Märkte für Dienstleistungen sowie eine Entbürokratisierung der Zollformalitäten vor.

Die Details wie etwa Mengen oderProzentsätze beim Abbau von Subventionen und Zöllen blieben jedoch offen.

Zwei Jahre später, im Juli 2006, schien die Doha-Runde endgültig gescheitert, und zwar imWesentlichen am Konflikt über die Öffnung der Agrarmärkte der reichen Industrieländer für Importe aus den ärmeren Staaten bzw.

über den Abbau von Agrarsubventionenin den Industrieländern zugunsten der ärmeren Staaten.

Vor allem über den Abbau der Agrarsubventionen in den USA und der EU konnte man keine Einigung erzielen. Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Doha-Konferenz war die offizielle Aufnahme der Volksrepublik China.

Da China die sechstgrößte Handelsnation der Welt ist, wird es inZukunft eine wichtige Rolle für die Entwicklung der Welthandelsordnung spielen.

Der WTO-Beitritt des Landes ermöglichte auch die Aufnahme von Taiwan.

Zu den Staaten,die (noch) nicht Mitglied der WTO sind, gehören neben vorwiegend kleineren Ländern auch große und wirtschaftlich potente Staaten wie Russland. Die sechste Ministerkonferenz im November/Dezember 2005 in Hongkong endete mit einem Minimalkompromiss in Bezug auf Agrargüter: Die Industriestaaten erklärtensich bereit, ihre Exportsubventionen für landwirtschaftliche Produkte bis 2013 aufzuheben, während die Entwicklungs- und Schwellenländer ein Auslaufen der Subventionenbis 2010 gefordert hatten.

Den am wenigsten entwickelten Ländern ( Least Developed Countries, LDC) wollten die reichen Länder jedoch schon bis 2008 einen weitgehend zoll- und quotenfreien Zugang zu ihren Märkten einräumen.

Konkrete Detailvereinbarungen wurden allerdings wieder nicht getroffen. Verfasst von:Ursula HönichMicrosoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation.

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