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Zwei-plus-Vier-Vertrag - Geschichte.

Publié le 13/06/2013

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Zwei-plus-Vier-Vertrag - Geschichte. Zwei-plus-Vier-Vertrag, offizielle Bezeichnung ,,Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland", von den Außenministern der vier ehemaligen Besatzungsmächte in Deutschland (USA, UdSSR, Frankreich und Großbritannien) sowie den Außenministern der beiden deutschen Staaten (Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik) am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnetes Abkommen, das die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit sowie die Fragen der Sicherheit der Nachbarstaaten behandelt. Auf der Grundlage des Zwei-plus-Vier-Vertrages konnte die deutsche Wiedervereinigung vollzogen werden. Am 13. Februar 1990 wurde am Rande einer Abrüstungskonferenz in Ottawa (Kanada) das so genannte ,,Zwei-plus-Vier-Konzept" erstellt, dem zufolge die vier alliierten Siegermächte aus dem 2. Weltkrieg sowie die beiden deutschen Staaten über die Bedingungen verhandeln sollten, unter denen ein vereintes, souveränes Deutschland geschaffen werden könnte. Ein erstes ,,Zwei-plus-Vier-Gespräch" der sechs Außenminister fand am 5. Mai 1990 in Bonn statt, zwei weitere am 22. Juni 1990 in Berlin und am 17. Juli 1990 in Paris. Die Pariser Gesprächsrunde, an der auch der polnische Außenminister teilnahm, erklärte die Verbindlichkeit der deutschen Staatsgrenzen, insbesondere der Oder-Neiße-Linie als der deutschen Ostgrenze. Im Rahmen ihres vierten und letzten Treffens am 12. September in Moskau unterzeichneten die sechs Außenminister den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag legte u. a. die Grenzen des deutschen Staates fest (Art. 1), definierte die Höchststärke der deutschen Streitkräfte (maximal 370 000 Soldaten, Art. 3), regelte den Abzug der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der DDR (Art. 4 und 5) und stellte die volle Souveränität Deutschlands in Bezug auf seine inneren und äußeren Angelegenheiten wieder her (Art. 7). Ergänzt wurde der Vertrag durch ein Dokument der vier alliierten Mächte vom 1. Oktober 1990, in dem sie erklärten, ab dem 3. Oktober, dem Tag des Beitritts der fünf neuen Bundesländer zur Bundesrepublik, ihre bisherigen Rechte in Deutschland nicht mehr auszuüben; außerdem durch den deutsch-sowjetischen Truppenabzugsvertrag vom 12. Oktober 1990 und durch den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990. Verfasst von: Fedor Bochow Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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