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Gesellschaft - Soziologie.

Publié le 15/06/2013

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Gesellschaft - Soziologie. 1 EINLEITUNG Gesellschaft, sehr weiter und vieldeutiger Grundbegriff der Soziologie; im allgemeinen Sinn: eine zeitlich andauernde Gemeinschaft von Lebewesen, d. h. von Menschen, Tieren und/oder Pflanzen; enger gefasst und nur auf den Menschen bezogen: eine räumlich, zeitlich oder sozial begrenzte Menge von Individuen oder auch Gruppen von Individuen. Die Menschen einer Gesellschaft sind durch direkte oder indirekte Wechselbeziehungen miteinander verbunden. Das Zusammenleben regelt sich über allgemein gültige Normen und Gesetze. Im soziologischen Sinne ist die Gesellschaft genau wie eine Gruppe oder Primärgruppe und die Gemeinschaft ein soziales Gebilde, d. h. ein strukturiertes und organisiertes System menschlichen Zusammenlebens. Allerdings umfasst eine Gesellschaft mehr Menschen als eine Gruppe. Von der Gemeinschaft als der gefühlsmäßigen, auf weitgehender Homogenität, Vertrauen und seelischer Verbundenheit beruhenden Gesellungsform (siehe Tönnies) unterscheidet sich die aus unterschiedlichen, oft gegensätzlich ausgerichteten Gruppen zusammengesetzte Gesellschaft dadurch, dass die Einzelnen ihr Handeln nicht in erster Linie nach dem Allgemeinwohl ausrichten, sondern nach egoistischen Zielsetzungen oder den Erfordernissen der Zweckmäßigkeit sowie durch die daraus resultierenden lockeren sozialen Beziehungen. 2 KLASSIFIZIERUNG VON GESELLSCHAFTEN Gesellschaften werden in der Soziologie gewöhnlich nach politisch-herrschaftlichen Verhältnissen, nach zugehöriger Wirtschaftsweise oder nach soziokulturellen Phänomenen klassifiziert. 2.1 Herrschaftsverhältnisse und Gesellschaft Ist die Macht zwischen den verschiedenen Individuen und Gruppen einer Gesellschaft in etwa gleich verteilt, spricht man für den europäischen Kulturraum von einer genossenschaftlichen Gesellschaft, d. h. es existieren keine Stände oder Klassen, die auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten beruhen. In der Ethnologie, die sich meist mit außereuropäischen Kulturen beschäftigt, bezeichnet man solche Gesellschaften als egalitäre Gesellschaften. Diese sind häufig in zahlenmäßig kleinen Gruppen organisiert, so z. B. die Aborigines, Eskimo-Ethnien und die San. Umfassen solche Gesellschaften wie die Nuer Hunderttausende von Mitgliedern, werden sie aufgrund ihrer horizontalen sozialen Schichtung meist als segmentäre Gesellschaften bezeichnet. In genossenschaftlichen Gesellschaften ist der einzelne Mensch von der Geburt bis zum Tod in verschiedene Kollektive oder Lebensgemeinschaften eingebettet: Familie, Sippe, Männerbünde, Abstammungsgruppe. Die herrschaftliche Gesellschaft, in der Ethnologie als stratifizierte oder geschichtete Gesellschaft bezeichnet, beruht auf sozialer Ungleichheit; es bestehen wesentliche Machtunterschiede zwischen gesellschaftlichen Gruppen. Im Gegensatz zu dem Nebeneinander in genossenschaftlichen Gesellschaften ist die herrschaftliche Gesellschaft in Gruppen geschichtet, die mehr oder weniger Macht besitzen. Drei Haupttypen der herrschaftlichen Gesellschaft werden in der Soziologie unterschieden: 1. Die einfache Klassengesellschaft mit Oberschicht, also Führung und Repräsentation; Freien und Sklaven, wobei alle drei Schichten wirtschaftlich tätig und nicht streng voneinander getrennt sind. 2. Die ständische Gesellschaft, in der die Stände streng voneinander getrennt sind (z. B. indisches Kastenwesen). Der Mensch wird in einen Stand hineingeboren und gehört ihm zeitlebens an. Jeder Stand hat seine eigenen Lebensformen (Sprache, Sitten, Gebräuche). Im späten deutschen Mittelalter gab es vier Stände: Adel und Geistlichkeit, Bürger und Bauern. 3. Die kapitalistische Klassengesellschaft, die durch die Industrialisierung entstanden ist und eine offene Gesellschaft darstellt, weil Übergänge in auf- und absteigender Richtung möglich sind. In diesem Zusammenhang spricht man von vertikaler und horizontaler Mobilität. Die Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht ergibt sich dabei nicht aus Geburt, Herkunft oder Gruppenbewusstsein, sondern aus wirtschaftlichen Gemeinsamkeiten: Einkommen, Besitz, Bildung und Beruf bzw. dem damit verbundenen Prestige. Eine als evolutionäre Höherentwicklung gedachte Abfolge dieser Gesellschaftsformen, exemplarisch von Louis Henry Morgan 1877 in seinem Hauptwerk Ancient society dargestellt, wird heute von den meisten Kultur- und Sozialwissenschaftlern abgelehnt, obgleich nicht bestritten wird, dass sich komplex stukturierte Gesellschaften aus weniger komplexen Gesellschaftsformen entwickelt haben. 2.2 Wirtschaftsweise und Gesellschaft Vor allem in den Wirtschaftswissenschaften gebräuchlich ist die Klassifizierung von Gesellschaften nach historischen Perioden, die einer bestimmten Wirtschaftsform zugerechnet werden. Historische und zeitgenössische Gesellschaften werden dabei in Agrargesellschaften, Industriegesellschaften (früh-, hoch- und spätindustriell) und postindustrielle Gesellschaft (häufig als Informationsgesellschaft klassifiziert) unterteilt. Die klassische marxistische Theorie unterscheidet mehrere notwendig aufeinander folgende, durch den jeweiligen Stand der Produktivkräfte bestimmte, historische Gesellschaftsformationen. Als Gesellschaft wird die Gesamtheit der Beziehungen und Verhältnisse der Individuen, die aus dem wechselseitigen Handeln der Menschen entstehen, definiert. Aufgrund des jeweiligen Standes der Produktivkräfte einer Gesellschaft entstehen unterschiedliche Produktionsverhältnisse, die die jeweilige Herrschafts- und Gesellschaftsform bestimmen. Ziel ist es, die durch die Industrialisierung entstandene kapitalistische Klassengesellschaft aufzuheben. Diese war vor allem eine bürgerliche Gesellschaft, denn das Bürgertum besaß die wirtschaftliche Macht. Das Fortschreiten der Produktivkräfte soll in letzter Instanz zur Revolution der Arbeiterklasse führen und über die Diktatur des Proletariats in die klassenlose Gesellschaft führen. Diese traditionelle marxistische Gesellschafts- und Geschichtstheorie ist stark vom evolutionistischen Gedankengut des 19. Jahrhunderts durchsetzt und wurde von modernen marxistischen Theoretikern weitgehend modifiziert (siehe Kritische Theorie). Fast allen modernen Gesellschaftstheorien liegt aber das Marx'sche Verständnis von Gesellschaft als einem dynamischen System zugrunde (siehe Dialektik). Marx selbst hat dies folgendermaßen dargelegt: ,,Die Gesellschaft besteht nicht aus Individuen, sondern drückt die Summe der Beziehungen, Verhältnisse aus, worin diese Individuen zu einander stehen." 2.3 Soziokulturelle Bestimmung Seit Ende des 2. Weltkrieges wird aufgrund einer stärker werdenden Anwendungsorientierung der Soziologie immer öfter versucht, die rasante Veränderung der Industriegesellschaften, u. a. hervorgerufen durch die schnelle Entwicklung in den Kommunikationstechnologien, durch beschreibend positivistische Gesellschaftsanalysen zu erfassen. Technische Neuerungen und politische Umwälzungen haben danach das Leben in vielen gesellschaftlichen Bereichen (Familie, Bildung, Beruf, Wirtschaft, Kultur) wie auch zwischen den einzelnen Menschen zum Teil erheblich verändert. Das Leben in dieser postmodernen komplexen pluralistischen Gesellschaft hat viele Facetten. So genannte Bindestrich-Gesellschaften sollen die verschiedenen, oftmals widersprüchlichen Aspekte unseres Alltags charakterisieren: Waren-Gesellschaft (alle Bedürfnisse, auch emotionale, werden materialistisch in Warenwerten ausgedrückt); Freizeit-Gesellschaft (im Mittelpunkt des menschlichen Interesses steht die Freizeitgestaltung); Konsum- und Leistungs-Gesellschaft (immer mehr Leistung erhöht das Prestige und ermöglicht den vermehrten Konsum von Waren und Dienstleistungen); Wegwerf- und Wiederverwertungs-Gesellschaft (vormals langlebige Gebrauchsgüter werden einerseits nicht mehr repariert, sondern weggeworfen, andererseits entsteht eine schnell wachsende Wiederverwertungs-Industrie); Informations-Gesellschaft (Nachrichten aus aller Welt überfluten die Menschen durch eine Vielzahl von Medien), Risiko-Gesellschaft (Beck) usw. Es ist jedoch offensichtlich, dass es mit solchen anwendungsorientierten Ein-Punkt-Bestimmungen von Gesellschaften nicht gelingen kann, den Erfordernissen einer Theorie von Gesellschaft, die immer komplexer werdende soziale Systeme beschreiben soll, gerecht zu werden. Die Entwicklung des Gesellschaftsbegriffs ist historisch an das Zeitalter der National- und Territorialstaaten gebunden. Mit abnehmender Bedeutung nationalstaatlicher Organisation verlieren soziologische Bestimmungen von Gesellschaften allgemein an analytischer Schärfe. Die Idee der abstrakten Vergesellschaftung innerhalb einer auf die Identität von Kultur, Volk, Wirtschaft und Staat ausgerichteten Nation, die den meisten europäischen Gesellschaftstheorien seit ihren modernen Anfängen in den Rousseau'schen Thesen über den Gesellschaftsvertrag zugrunde liegt, kann die komplexen Strukturen der zeitgenössischen Gesellschaft immer weniger erklären. Deshalb verliert der Gesellschaftsbegriff und die Frage nach dem Warum von Gesellschaften, die für langenzeit im Zentrum soziologischer Forschung stand, für die Soziologie zunehmend an Bedeutung. 3 VERTRAGSGESELLSCHAFTEN Im juristischen Sprachgebrauch bezeichnet Gesellschaft einen vertraglichen Zusammenschluss von mehreren Personen mit dem Ziel, gemeinsam einen bestimmten Zweck zu erreichen. Sie werden unterschieden 1. nach dem Zweck: Gesellschaften mit ideellem Zweck (wohltätig, wissenschaftlich, künstlerisch) werden als Vereine geführt. Gesellschaften mit wirtschaftlichem Zweck sind z. B. Handels- und Holdinggesellschaften, Konzerne; 2. nach der Rechtsform: Personalgesellschaften (z. B. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften) und Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« Organisation verlieren soziologische Bestimmungen von Gesellschaften allgemein an analytischer Schärfe.

Die Idee der abstrakten Vergesellschaftung innerhalb einer auf dieIdentität von Kultur, Volk, Wirtschaft und Staat ausgerichteten Nation, die den meisten europäischen Gesellschaftstheorien seit ihren modernen Anfängen in denRousseau'schen Thesen über den Gesellschaftsvertrag zugrunde liegt, kann die komplexen Strukturen der zeitgenössischen Gesellschaft immer weniger erklären.

Deshalbverliert der Gesellschaftsbegriff und die Frage nach dem Warum von Gesellschaften, die für langenzeit im Zentrum soziologischer Forschung stand, für die Soziologiezunehmend an Bedeutung. 3 VERTRAGSGESELLSCHAFTEN Im juristischen Sprachgebrauch bezeichnet Gesellschaft einen vertraglichen Zusammenschluss von mehreren Personen mit dem Ziel, gemeinsam einen bestimmten Zweckzu erreichen.

Sie werden unterschieden 1.

nach dem Zweck: Gesellschaften mit ideellem Zweck (wohltätig, wissenschaftlich, künstlerisch) werden als Vereine geführt.Gesellschaften mit wirtschaftlichem Zweck sind z.

B.

Handels- und Holdinggesellschaften, Konzerne; 2.

nach der Rechtsform: Personalgesellschaften (z.

B.

Gesellschaft desbürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften) und Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation.

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