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Ruanda - geographie.

Publié le 06/06/2013

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Ruanda - geographie. 1 EINLEITUNG Ruanda (Rwanda), Republik im Osten Zentralafrikas. Ruanda grenzt im Norden an Uganda, im Osten an Tansania, im Süden an Burundi sowie im Westen an den Kivusee und an die Demokratische Republik Kongo. Die Landesfläche beträgt 26 338 Quadratkilometer. 2 PHYSISCHE GEOGRAPHIE Die Zentralregion Ruandas wird von einer hügeligen Hochebene mit einer durchschnittlichen Höhe von 1 700 Metern dominiert. Gegen Osten, in Richtung Tansania, flacht das Land zum höheren Kagera River hin ab; dort befindet sich eine Kette von versumpften Seen. Auf der westlichen Seite der Hochebene liegt ein Gebirgszug, der sich bis auf circa 2 740 Meter erhebt und die Wasserscheide zwischen dem Nil und dem Kongo bildet. Die nördlichen Ausläufer dieses Gebirges enthalten die Virungavulkane mit dem höchsten Berg des Landes, dem Karisimbi (4 507 Meter). Im Westen fallen diese Erhebungen zum Kivusee hin auf 1 460 Meter ab. 2.1 Klima Im Januar herrscht eine kurze Trockenperiode. Die Hauptregenzeit dauert von Februar bis Ende Mai. Die Zeit von Mai bis Ende September ist wieder von einer Trockenheit geprägt. Die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge beträgt 787 Millimeter, die höchsten Niederschlagsmengen werden in den westlichen und nordwestlichen Gebirgsregionen erreicht. Bedingt durch die Höhendifferenzen treten große Temperaturschwankungen auf. Die durchschnittlichen Tagestemperaturen liegen bei 22,8 °C. In den nordöstlichen Gebirgen kann es zu Nachtfrost kommen. 2.2 Flora und Fauna Tropische Regenwälder, die einmal große Flächen Ruandas bedeckten, konzentrieren sich heute auf die westlichen Gebirgslandschaften und die Landschaft um den Kivusee. Insgesamt sind 18,2 Prozent (2005 geschätzt) der Staatsfläche bewaldet. Die ebenfalls im Westen verbreiteten Feuchtsavannen gehen im Osten in Trockensavanne über. In höheren Lagen wächst Bambus. Die Vegetation im Bereich der Feuchtgebiete des Kagera River wird von Papyrus dominiert. In Ruanda sind 7,6 Prozent (2007) der Gesamtfläche als Naturschutzgebiete ausgewiesen. In Ruanda wurden 750 Vogelarten nachgewiesen, u. a. Schuhschnabel, Heiliger Ibis, Marabu, Frankolinhühner, Honiganzeiger, Nektarvögel, Spinte (Verwandte des Bienenfressers), Nachtschwalben, Segler, Kuckucke, Papageien (u. a. Graupapagei, Kongopapagei), Eulen (u. a. Fleckenuhu, Bindenfischeule) und Greifvögel (u. a. Gaukler, Fledermausaar, Schlangenadler, Palmgeier). Hier leben noch wenige Hundert der akut bedrohten Berggorillas. Zu den weiteren größeren Säugetieren gehören Meerkatzen, Löwen, Leoparden, Servale, Hyänen, Zebras, Büffel, Elefanten, Flusspferde und Impalas. 3 BEVÖLKERUNG 78 Prozent der Ruander leben auf dem Land (2005). Die Bevölkerung setzt sich aus drei ethnischen Gruppen zusammen: den Hutu (ca. 90 Prozent, eine Bantu sprechende Gruppe), den Tutsi (meist Rinderzüchter, 9 Prozent) und den Twa-Pygmäen (1 Prozent, wahrscheinlich die Ureinwohner des Landes). Die Amtssprachen sind Kinyarwanda, eine Bantusprache, Französisch und Englisch. Als Verkehrssprache dient Swahili. Etwa 65 Prozent der Bevölkerung bekennen sich zum römisch-katholischen und ungefähr 9 Prozent zum protestantischen Glauben. Rund 17 Prozent der Einwohner sind Anhänger traditioneller afrikanischer, meist animistischer, religiöser Vorstellungen. Weitere 9 Prozent bekennen sich zum Islam. Ruanda hat etwa 10,2 Millionen Einwohner (2008); es ist mit 408 Einwohnern pro Quadratkilometer eines der am dichtesten besiedelten Länder Afrikas. Die beiden wichtigsten Städte sind die Hauptstadt Kigali mit rund 656 000 Einwohnern und Butare mit 43 000 Einwohnern. Das jährliche Bevölkerungswachstum beträgt 2,78 Prozent (2008). Die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer beträgt 48,6 Jahre, für Frauen liegt sie bei 51 Jahren (2008). 3.1 Soziales 1962 trat ein Sozialplan in Kraft, in dem Renten für Arbeiter garantiert wurden. Ein staatliches Entwicklungsprojekt sieht neue Gemeindezentren und Einrichtungen des Gesundheitswesens vor. 4 KULTUR, BILDUNG, MEDIEN Ruanda besitzt keine einheitliche Kultur; vielmehr werden die lokalen Kulturformen, vor allem Musik und Tanz, von den jeweiligen ethnischen Gruppen geprägt. Der Alphabetisierungsgrad liegt bei 72,7 Prozent (Frauen 67,6 Prozent, Männer 78 Prozent). Das Schulsystem ist zweistufig in Primar- und Sekundarschule gegliedert. Die Einschulungsquote liegt offiziell bei 80 Prozent, die Sekundarschule wird jedoch nur noch von 15 Prozent der Jugendlichen besucht. Die Medien werden staatlich kontrolliert. Es existiert keine Pressefreiheit, kritische Journalisten müssen mit Verfolgung rechnen. Radio Rwanda untersteht dem staatlichen Presseamt ORINFOR und strahlt Radio- und zwei Fernsehprogramme aus. ORINFOR gibt auch zwei Zeitschriften heraus: IMVAHO und Nouvelle Releve. Die englischsprachige New York Times erscheint zweimal, Rwanda Herald einmal wöchentlich. Presseagentur des Landes ist Rwandan News Agency (RNA). Im Jahr 2000 verfügten 1 000 Nutzer über einen Zugang zum Internet. Die Deutsche Welle (DW) unterhält in Kigali eine Station. 5 VERWALTUNG UND POLITIK Nach der neuen Verfassung, die am 4. Juni 2003 in Kraft trat, ist die Republik Ruanda eine parlamentarische Demokratie mit semipräsidentiellem Regierungssystem. Die Verfassung garantiert die Grundrechte, die Gewaltenteilung und ein durch mehrere Kontrollinstanzen gesichertes Mehrparteiensystem. Wesentliches Merkmal der Verfassung ist die Einrichtung verschiedener Institutionen zur Verhinderung eines neuen Völkermordes wie der Kommission zum Kampf gegen den Genozid und der Versöhnungskommission. Die Verfassung fixiert die Gleichheit von Mann und Frau und fordert zu deren Gewährleistung die Gründung einer unabhängigen Institution, des Gender Monitoring Office. In beiden Parlamentskammern gilt für Frauen eine Mindestquote von jeweils 30 Prozent. Zur Sicherung des Rechts auf eine gesunde Umwelt erhebt die Verfassung den Umweltschutz zur Staatsaufgabe. Ruanda gliedert sich in den Hauptstadtdistrikt und elf Provinzen, denen 106 Distrikte untergeordnet sind. Die Distrikte bestehen aus mehreren kommunalen Verwaltungsbezirken. 5.1 Exekutive Staatsoberhaupt der Republik Ruanda ist der für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt gewählte Staatspräsident, der die Minister des Kabinetts ernennt. Regierungschef ist der für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannte Ministerpräsident. 5.2 Legislative Das Zweikammerparlament der Republik Ruanda besteht aus dem Abgeordnetenhaus mit 80 Abgeordneten und dem Senat mit 26 Senatoren; die Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses währt fünf Jahre, die des Senats acht Jahre. 53 Abgeordnete werden in freier, allgemeiner und geheimer Wahl bestimmt, weitere 24 Mandate gehen an Frauen, die von einem nur mit Frauen besetzten Wahlausschuss gewählt werden. Vertreter der Behinderten und der Bevölkerung unter 35 Jahren bestimmen die übrigen drei Abgeordneten. Zwölf Senatoren werden in indirekter und geheimer Wahl gewählt, acht Senatoren ernennt der Staatspräsident aus Minderheitengruppen, vier Senatoren werden vom Forum der politischen Parteien bestimmt, und die beiden übrigen Sitze übernehmen Vertreter der Hochschulen. 5.3 Judikative Die höchste Instanz liegt beim Obersten Gerichtshof, der auch die von der Legislative verabschiedeten Gesetze prüft. Der ersten Instanz unterstehen die Appellationsgerichte und kommunalen Gerichte. Seit 2002 gibt es landesweit 11 000 Gacaca-Gerichte, die mit insgesamt 260 000 Laienrichtern über Schuld und Strafmaß der des Völkermordes beschuldigten 85 000 inhaftierten Angeklagten entscheiden. Die aus je 19 Richtern bestehenden Gacaca-Gerichte dürfen Haftstrafen bis ,,lebenslänglich" aussprechen. Von der GacacaGerichtsbarkeit ausgenommen sind die Täter der Kategorie A, die für Planung, Organisation und Anstiftung des Völkermordes verantwortlich sind. 5.4 Politik Die größten Parteien sind der Front Patriotique Rwandais (FPR), der Parti Social Démocrate (PSD) sowie der Parti Libéral (PL). 5.5 Verteidigung Ruandas Streitkräfte umfassen ein Heer aus 50 000 Berufssoldaten und eine Luftwaffe mit 1 000 Soldaten. Die ruandische Gendarmerie besteht aus 30 000 Mann. 6 WIRTSCHAFT Das Land hat mit der Bodenerosion und gelegentlichen Dürreperioden zu kämpfen. Daraus resultierende Hungersnöte haben zu einer weitgehenden Abhängigkeit von Entwicklungshilfegeldern, vor allem aus Belgien, geführt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt 2 494 Millionen US-Dollar (2006). 6.1 Landwirtschaft Die Mehrzahl der Bevölkerung ist von der Subsistenzwirtschaft (Produktion für den eigenen Bedarf) abhängig. Das wichtigste Exportgut ist der Arabica-Kaffee, andere Exportprodukte sind Tee und Pyrethrum. Des Weiteren werden Bananen, Mohrenhirse, Maniok, Süßkartoffeln und Bohnen angebaut. Der Viehbestand umfasst überwiegend Ziegen, Rinder, Schafe und Schweine. Wegen der Überbeanspruchung der Weideflächen versucht die Regierung, neue Methoden der Viehzucht und Viehfütterung einzuführen. 6.2 Bergbau Erze sind Ruandas zweitwichtigstes Exportgut. Neben Kassiterit, einem wichtigen Grundstoff für metallisches Zinn, werden Beryll, Wolfram und Gold abgebaut. 6.3 Währung und Außenhandel Ein Ruanda-Franc zählt 100 Centimes. Die Nationalbank von Ruanda (1964) gibt die Währung aus. Die Hauptexportgüter, Kaffee, Tee und Kassiterit, werden vor allem nach Deutschland und in andere Länder der Europäischen Union (EU) verschifft. Importiert werden Kraftfahrzeuge, Mineralöle, Textilien und Maschinen, hauptsächlich aus Belgien, Kenia, Frankreich und Japan. Die Handelsbilanz ist stark defizitär. 6.4 Verkehrswesen Das Straßennetz umfasst 14 008 Kilometer (2004), lediglich 19 Prozent sind asphaltiert. Das Land verfügt über kein eigenes Schienennetz, ist aber über die Straße an das Uganda-Kenia-Eisenbahnsystem angebunden. Drehscheibe des Imports und Exports ist der Hafen von Mombasa in Kenia. Der internationale Flughafen befindet sich in der Nähe von Kigali. 7 GESCHICHTE Als Ureinwohner Ruandas gelten die Jäger und Sammler der Twa-Pygmäen, die spätestens um 300 v. Chr. von Eisen verarbeitenden Bantu verdrängt wurden. Archäologische Funde aus der frühen Eisenzeit im Hochland Ruandas belegen, dass die Kenntnis der Eisenverhüttung dort bereits vor mehr als 2 500 Jahren verbreitet war. 7.1 Die alten Reiche Das Königreich Ruanda entwickelte sich im 15./16. Jahrhundert aus mehreren kleinen Reichen zwischen dem nordöstlichen Kongo und dem westlichen Uganda. Die Elite dieser Reiche bildeten die reichen Viehzüchter, die ,,Tutsi" genannt wurden. ,,Hutu" dagegen war die Bezeichnung für die Ackerbauern, die die Mehrheit der Bevölkerung stellten. Die Mitglieder der etwa 200 Clans setzten sich in der Regel aus Hutu und Tutsi zusammen; Hutu und Tutsi verkörperten traditionell unterschiedliche Schichten derselben Gesellschaft, in der soziale Mobilität möglich war. Erst im 19. Jahrhundert entstand ein zentral organisiertes Reich: Um 1860 riss ein lokaler Herrscher, Mwami (König) Kigeri Rwabugiri, die Macht in der Region an sich und machte die Bauern zu Untertanen in einem Staat mit straffer Verwaltung und stehendem Heer. Mit Kigeri Rwabugiri begann in Ruanda die Alleinherrschaft der TutsiMinderheit über die Bevölkerung der Hutu. Diese neue Ordnung wurde während der Kolonialherrschaft mit der von den Europäern entwickelten Theorie einer elitären, vor Jahrhunderten zugewanderten ,,Herrenrasse" der Tutsi legitimiert. Siehe auch Burundi 7.2 Die Kolonialherrschaft (1890-1962) Ruanda entdeckten die europäischen Kolonialmächte erst in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts für sich. Gemäß der Berliner Kongokonferenz wurde 1890 die Übergabe der belgisch besetzten Gebiete in Ruanda und Burundi als Verwaltungseinheit ,,Ruanda-Urundi" an Deutschland vertraglich vereinbart. Nach Abschluss von Schutzverträgen mit König Yuhi Musinga gehörte das Gebiet seit 1899 als Protektorat zu Deutsch-Ostafrika. Kontrolliert wurde es von einem militärischen Statthalter, der die Herrschaft des Königs nicht antastete und die Privilegierung der Tutsi auf allen Verwaltungsebenen förderte. Auch die Missionare des katholischen Ordens der Weißen Väter bevorrechtigten die herrschende Tutsi-Minderheit. 1916 beendeten belgische und britische Truppen die deutsche Kolonialherrschaft in Ruanda; 1920 fiel Ruanda-Urundi wieder an Belgien, das die Länder bis 1946 als Mandat des Völkerbundes und von 1946 bis 1962 als UN-Treuhandgebiet verwaltete. Die belgische Kolonialverwaltung behielt das bestehende Machtgefüge der Tutsi bei und baute es zu Ungunsten der Hutu-Mehrheit noch weiter aus. Zusammen mit der katholischen Kirche förderte die belgische Verwaltung gezielt die Elitebildung der herrschenden Minderheit und stärkte damit deren Stellung gegenüber der Hutu-Mehrheit. 7.2.1 Vom Widerstand zur Unabhängigkeit Ende der fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts führte der wachsende Widerstand gegen die Unterdrückung der Hutu und gegen die belgische Kolonialherrschaft zu den ersten Parteigründungen. Der 1957 gegründete Parti du Mouvement de l'Emancipation Hutu (PARMEHUTU) rief in dem im selben Jahr veröffentlichten ,,Hutu-Manifest" zum Kampf gegen die Tutsi auf. In der Union Nationale Rwandaise (UNAR) organisierte sich die Tutsi-Elite, die die Unabhängigkeit des ruandischen Königreiches forderte. Gleichzeitig wurde von liberalen Tutsi die Partei Rassemblement Démocratique Rwandais (RADER) gegründet, die die Bildung eines gemeinsam von Hutu und Tutsi demokratisch regierten Ruanda erstrebte. In ihren Propagandaschriften grenzten sich Hutu wie königstreue Tutsi als zwei unterschiedliche Volksgruppen voneinander ab und verliehen damit dem sozialen Konflikt eine vermeintlich ethnische Begründung. 1959 stürzte die so genannte Bauernrevolution der Hutu die Tutsi-Herrschaft; blutige Unruhen im ganzen Land zwangen fast 200 000 Tutsi zur Flucht in die Nachbarländer, von wo aus sie in der Folge mit Rebellenarmeen mehrmals in Ruanda eindrangen. Anfang 1960 beendete belgisches Militär die bürgerkriegsähnlichen Kämpfe. Mit Billigung der Belgier wurden im September 1961 die Monarchie abgeschafft und erste Parlamentswahlen abgehalten; Grégoire Kayibanda gewann mit dem PARMEHUTU die große Mehrheit der Sitze in der Nationalversammlung und proklamierte die Republik Ruanda. 7.3 Die Republik Ruanda (1962-2000) Unter dem Druck der Vereinten Nationen akzeptierte Belgien am 1. Juli 1962 die Unabhängigkeit der Republik Ruanda und des inzwischen abgetrennten Burundi. Staatspräsident wurde Grégoire Kayibanda, Parteiführer des PARMEHUTU; er wurde in den Wahlen von 1965 und 1969 jeweils im Amt bestätigt. Seine Politik der Aussöhnung zwischen Hutu und Tutsi scheiterte - auch an den Putschversuchen der königstreuen Tutsi aus dem Ausland. Die Versuche der emigrierten Tutsi, die Macht in Ruanda mit Waffengewalt an sich zu reißen, zogen Rachefeldzüge der Hutu nach sich, die mindestens 14 000 Tutsi das Leben kosteten. Zur selben Zeit flüchteten Tausende unterdrückter Hutu aus Burundi nach Ruanda. 7.3.1 Der Einparteienstaat des Juvénal Habyarimana Nach neuen bürgerkriegsähnlichen Unruhen übernahm im Juli 1973 der Verteidigungsminister, der Hutu Juvénal Habyarimana, im Zuge eines Staatsstreiches die Macht. 1978 trat eine neue Verfassung in Kraft, und Präsident Habyarimana wurde für weitere fünf Jahre in seinem Amt bestätigt. Habyarimana trat für einen Ausgleich der Gegensätze zwischen Hutu und Tutsi ein, fand dafür aber bei den konservativen Hutu keine Unterstützung; dennoch wurde er 1983 und 1988 wieder gewählt. Infolge internationalen Drucks kündigte Habyarimana im Juli 1990 die Demokratisierung seines Regimes an, konnte damit das Wiederaufflammen des Bürgerkrieges jedoch nicht verhindern. 7.3.2 Der Völkermord an den Tutsi Im Oktober 1990 marschierte die von Uganda unterstützte Rebellenarmee Front Patriotique Rwandais (FPR), der Exil-Tutsi und gemäßigte Hutu angehörten, in Ruanda ein und brachte den Norden des Landes unter ihre Kontrolle. Mit Hilfe belgischer und französischer Truppen hielt die Regierungsarmee den Süden. 1993 unterzeichneten Präsident Habyarimana und die Führer des FPR, der Tutsi Paul Kagame und Alexis Kanyarangew, das Friedensabkommen von Arusha (Tansania); in diesem Friedensvertrag rang die Tutsi-Guerillaorganisation der Hutu-Regierung Zugeständnisse an die Tutsi-Bevölkerung ab und erreichte die Teilhabe an der Macht durch die Bildung einer Übergangsregierung. Im August 1993 trat das Abkommen von Arusha in Kraft, in dem auch die Stationierung einer UN-Schutztruppe vereinbart war. Der Bürgerkrieg war damit jedoch nicht beendet. Denn in den folgenden Monaten bereiteten Angehörige der Hutu-Regierung, die sich eines perfekt verzahnten Verwaltungsund Propagandaapparates bedienten, mit dem Militär, der Polizei und den Massenmedien den Völkermord an den Tutsi vor. Am 6. April 1994 fiel Präsident Habyarimana einem Attentat zum Opfer: Das Flugzeug, in dem er und sein burundischer Amtskollege Cyprien Ntaryamira saßen, wurde über Kigali abgeschossen. Nach dem Tod des Präsidenten wurde der Völkermord an den Tutsi systematisch in die Tat umgesetzt; noch in der Nacht nach dem Attentat begann im ganzen Land die gezielte Ermordung der Tutsi. Milizsoldaten, Polizisten sowie Armeeoffiziere und die durch die Hetzpropaganda in Zeitung und Radio aufgestachelte Hutu-Bevölkerung töteten in den folgenden 100 Tagen 800 000 Tutsi und oppositionelle Hutu. Die seit November 1993 zur Friedenssicherung stationierten 2 500 UN-Soldaten griffen nicht ein. Obwohl der Chef der UNTruppe, Roméo Dallaire, den UN-Sicherheitsrat bereits im Januar 1994 über den geplanten Völkermord informiert hatte, war die UN-Truppe nicht durch ein erweitertes Mandat zur Anwendung militärischer Gewalt ermächtigt worden. Im weiteren Verlauf des Massenmordes zogen die Vereinten Nationen die meisten ihrer Soldaten ab, oder es wurden Fehlentscheidungen getroffen wie etwa von Frankreich, das den Mördern im Mai Waffen lieferte und ihnen im Juni die Flucht vor den heranrückenden FPRTruppen nach Zaire (heute Demokratische Republik Kongo) ermöglichte. 7.3.3 Das Ende des Bürgerkrieges und seine Folgen Nach dreimonatigen Kämpfen beendete der militärische Sieg des FPR über die Regierungsarmee und die Hutu-Milizen im Juli 1994 den Völkermord; die HutuÜbergangsregierung wurde gestürzt. Am 18. Juli erklärte der FPR den Bürgerkrieg für beendet. Der Krieg hatte insgesamt 1,75 Millionen Menschen das Leben gekostet und drei Millionen Menschen in die Flucht getrieben, davon zwei Millionen Hutu nach Zaire. Unter den Flüchtlingen befanden sich auch die maßgeblich am Völkermord beteiligten Hutu-Milizen, insbesondere die Miliz Interahamwe, die sich in Zaire neue Versorgungsbasen schufen. Der Flüchtlingsstrom nach Zaire destabilisierte die zairische KivuRegion an der Grenze zu Uganda, Ruanda und Burundi und rief dort schwere Unruhen hervor. In letzter Konsequenz führte der Völkermord an den Tutsi über den Sturz des zairischen Diktators Mobutu zum Kongokrieg (1998-2002). Gemäß dem Friedensabkommen von Arusha ernannte der FPR am 19. Juli 1994 den Hutu Pasteur Bizimungu (FPR) zum Staatspräsidenten und bestätigte Premierminister Faustin Twagiramungu, ebenfalls einen Hutu, in seinem Amt als Regierungschef; Vizepräsident und Verteidigungsminister wurde Paul Kagame (FPR). Seit 1996 kämpften ruandische Truppen gegen die Hutu-Milizen in Zaire und unterstützten in wechselnden Bündnissen die Aufstände regimekritischer Gruppen, insbesondere die der Alliance des Forces Démocratique pour la Libération du Congo-Zaire (AFDL), die unter Führung von Laurent-Désiré Kabila im Mai 1997 das MobutuRegime stürzte. Ab August 1998 intervenierten ruandische Truppen erneut in einem innerkongolesischen Konflikt, der sich in der Folge zum Kongokrieg auswuchs: Ruanda unterstützte nun die neue Rebellenbewegung Rassemblement Congolais pour la Démocratie (RCD), um durch den Sturz Kabilas die eigenen Interessen im rohstoffreichen Ostkongo zu sichern. Nachdem im Juni 1996 die letzten UN-Soldaten das Land verlassen hatten, kehrten 1996/97 rund 900 000 Flüchtlinge aus Zaire und aus Tansania nach Ruanda zurück; unter den Rückkehrern sollten die des Völkermordes Beschuldigten identifiziert werden. Das Internationale Tribunal für Kriegsverbrechen in Ruanda ( International Criminal Tribunal for Rwanda, ICTR) fällte im September 1998 Schuldsprüche wegen Genozids und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Jean Kambanda, den Chef der ruandischen Übergangsregierung, und im Mai 1999 gegen den ehemaligen Gouverneur Clément Kayishema. Wegen Anstachelung zum Völkermord verurteilte das ICTR am 1. Juni 2000 den belgischen Journalisten Georges Ruggiu, der 1994 in einem von Hutu-Extremisten betriebenen ruandischen Radiosender Hetzkampagnen gegen die Tutsi verbreitet hatte. Im Jahr 2000 waren mehr als 130 000 Menschen wegen Beteiligung am Völkermord inhaftiert. Um die Gerichtsverfahren zu beschleunigen, führte die Regierung das Gacaca-Gericht (,,Gras"-Gericht), ein vorkoloniales Verfahren, ein. Im November 2002 begannen landesweit die Verfahren der 11 000 Gacaca-Gerichte, in denen 260 000 gewählte Laienrichter über Schuld und Strafe der Angeklagten urteilen. 7.4 Ruanda unter Paul Kagame (seit 2000) Als Nachfolger für den vom Präsidentenamt zurückgetretenen Pasteur Bizimungu wählte das ruandische Parlament am 17. April 2000 den Tutsi Paul Kagame zum neuen Staatsoberhaupt. Im Juli 2002 unterzeichneten Kagame und der Staatspräsident der Demokratischen Republik Kongo, Joseph Kabila, ein Friedensabkommen, das das seit vier Jahren andauernde militärische Engagement Ruandas im Kongo beenden sollte; im Gegenzug verpflichtete sich Kabila, die seit 1994 im Ostkongo operierenden HutuMilizen an Ruanda auszuliefern. In einer Volksabstimmung wurde am 26. Mai 2003 die neue Verfassung angenommen. Nach den Erfahrungen des Völkermordes sollte die neue Verfassung insbesondere auch die Alleinherrschaft einer Partei verhindern. Nach der ersten freien Präsidentschaftswahl am 25. August 2003 wurde Paul Kagame am 12. September als Staatspräsident vereidigt. Kagames Wahlsieg mit 95 Prozent der Stimmen wurde von dem gemäßigten Hutu-Oppositionellen Twagiramungu nicht anerkannt; internationale Wahlbeobachter stellten Unregelmäßigkeiten fest, würdigten die Wahlen aber als ersten Erfolg in der Demokratisierung des Landes. Die Parlamentswahlen am 29. September 2003 - die erste echte Mehrparteienwahl seit der Unabhängigkeit 1962 - gewann die Regierungskoalition, ein Fünfparteienbündnis unter der Führung des FPR mit knapp 74 Prozent der Stimmen, gefolgt von der größten Oppositionspartei, dem Parti Social Démocrate (PSD) mit 12,3 Prozent. Der Parti Libéral (PL) erreichte 10,6 Prozent der Stimmen. Entsprechend der Mindestquote für Frauen, die ihnen 30 Prozent der Mandate im Parlament sichert, erreichten die Ruanderinnen fast 50 Prozent der Sitze in beiden Kammern - weltweit der höchste Frauenanteil in einem Parlament. Anlässlich der Gedenkfeier zum zehnten Jahrestag des Völkermordes im April 2004 erhob Roméo Dallaire, der damalige Befehlshaber der UN-Friedensmission in Ruanda, schwere Vorwürfe gegen die Vereinten Nationen, Großbritannien, Frankreich und die USA wegen ihrer Passivität angesichts des Massenmordes. 7.4.1 Brüchiger Frieden Seit Mai 2004 gefährdeten neue Kämpfe im Ostkongo den Frieden. Die von Ruanda gesteuerte kongolesische Tutsi-Guerillaorganisation RCD lieferte sich schwere Kämpfe mit der Regierungsarmee des Kongo. Unter Vermittlung des US-amerikanischen Außenministers Colin Powell nahmen am 16. Juli 2004 die Außenminister Ruandas, Burundis und des Kongo neue Waffenstillstandsverhandlungen auf. Nach einem Massaker an kongolesischen Tutsi-Flüchtlingen in Burundi im August 2004 verdächtigte Kagame die seit 1994/95 im Ostkongo operierende ruandische HutuMiliz Interahamwe der Tat. Im Dezember 2004 drangen, wie von Kagame mehrmals angedroht, ruandische Soldaten in den Osten Kongos ein, vorgeblich, um gegen die noch immer von dort aus operierenden Hutu-Extremisten vorzugehen, vermutlich aber vor allem, um diese rohstoffreiche Region unter ruandische Kontrolle zu bringen. Der Kongokonflikt drohte wieder aufzuflammen. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« 5.2 Legislative Das Zweikammerparlament der Republik Ruanda besteht aus dem Abgeordnetenhaus mit 80 Abgeordneten und dem Senat mit 26 Senatoren; die Legislaturperiode desAbgeordnetenhauses währt fünf Jahre, die des Senats acht Jahre. 53 Abgeordnete werden in freier, allgemeiner und geheimer Wahl bestimmt, weitere 24 Mandate gehen an Frauen, die von einem nur mit Frauen besetzten Wahlausschussgewählt werden.

Vertreter der Behinderten und der Bevölkerung unter 35 Jahren bestimmen die übrigen drei Abgeordneten. Zwölf Senatoren werden in indirekter und geheimer Wahl gewählt, acht Senatoren ernennt der Staatspräsident aus Minderheitengruppen, vier Senatoren werden vom Forumder politischen Parteien bestimmt, und die beiden übrigen Sitze übernehmen Vertreter der Hochschulen. 5.3 Judikative Die höchste Instanz liegt beim Obersten Gerichtshof, der auch die von der Legislative verabschiedeten Gesetze prüft.

Der ersten Instanz unterstehen dieAppellationsgerichte und kommunalen Gerichte. Seit 2002 gibt es landesweit 11 000 Gacaca -Gerichte, die mit insgesamt 260 000 Laienrichtern über Schuld und Strafmaß der des Völkermordes beschuldigten 85 000 inhaftierten Angeklagten entscheiden.

Die aus je 19 Richtern bestehenden Gacaca -Gerichte dürfen Haftstrafen bis „lebenslänglich” aussprechen.

Von der Gacaca - Gerichtsbarkeit ausgenommen sind die Täter der Kategorie A, die für Planung, Organisation und Anstiftung des Völkermordes verantwortlich sind. 5.4 Politik Die größten Parteien sind der Front Patriotique Rwandais (FPR), der Parti Social Démocrate (PSD) sowie der Parti Libéral (PL). 5.5 Verteidigung Ruandas Streitkräfte umfassen ein Heer aus 50 000 Berufssoldaten und eine Luftwaffe mit 1 000 Soldaten.

Die ruandische Gendarmerie besteht aus 30 000 Mann. 6 WIRTSCHAFT Das Land hat mit der Bodenerosion und gelegentlichen Dürreperioden zu kämpfen.

Daraus resultierende Hungersnöte haben zu einer weitgehenden Abhängigkeit vonEntwicklungshilfegeldern, vor allem aus Belgien, geführt.

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt 2 494 Millionen US-Dollar (2006). 6.1 Landwirtschaft Die Mehrzahl der Bevölkerung ist von der Subsistenzwirtschaft (Produktion für den eigenen Bedarf) abhängig.

Das wichtigste Exportgut ist der Arabica-Kaffee, andereExportprodukte sind Tee und Pyrethrum.

Des Weiteren werden Bananen, Mohrenhirse, Maniok, Süßkartoffeln und Bohnen angebaut.

Der Viehbestand umfasst überwiegendZiegen, Rinder, Schafe und Schweine.

Wegen der Überbeanspruchung der Weideflächen versucht die Regierung, neue Methoden der Viehzucht und Viehfütterungeinzuführen. 6.2 Bergbau Erze sind Ruandas zweitwichtigstes Exportgut.

Neben Kassiterit, einem wichtigen Grundstoff für metallisches Zinn, werden Beryll, Wolfram und Gold abgebaut. 6.3 Währung und Außenhandel Ein Ruanda-Franc zählt 100 Centimes.

Die Nationalbank von Ruanda (1964) gibt die Währung aus.

Die Hauptexportgüter, Kaffee, Tee und Kassiterit, werden vor allem nachDeutschland und in andere Länder der Europäischen Union (EU) verschifft.

Importiert werden Kraftfahrzeuge, Mineralöle, Textilien und Maschinen, hauptsächlich ausBelgien, Kenia, Frankreich und Japan.

Die Handelsbilanz ist stark defizitär. 6.4 Verkehrswesen Das Straßennetz umfasst 14 008 Kilometer (2004), lediglich 19 Prozent sind asphaltiert.

Das Land verfügt über kein eigenes Schienennetz, ist aber über die Straße an dasUganda-Kenia-Eisenbahnsystem angebunden.

Drehscheibe des Imports und Exports ist der Hafen von Mombasa in Kenia.

Der internationale Flughafen befindet sich in derNähe von Kigali. 7 GESCHICHTE Als Ureinwohner Ruandas gelten die Jäger und Sammler der Twa-Pygmäen, die spätestens um 300 v.

Chr.

von Eisen verarbeitenden Bantu verdrängt wurden.Archäologische Funde aus der frühen Eisenzeit im Hochland Ruandas belegen, dass die Kenntnis der Eisenverhüttung dort bereits vor mehr als 2 500 Jahren verbreitet war. 7.1 Die alten Reiche Das Königreich Ruanda entwickelte sich im 15./16.

Jahrhundert aus mehreren kleinen Reichen zwischen dem nordöstlichen Kongo und dem westlichen Uganda.

Die Elitedieser Reiche bildeten die reichen Viehzüchter, die „Tutsi” genannt wurden.

„Hutu” dagegen war die Bezeichnung für die Ackerbauern, die die Mehrheit der Bevölkerungstellten.

Die Mitglieder der etwa 200 Clans setzten sich in der Regel aus Hutu und Tutsi zusammen; Hutu und Tutsi verkörperten traditionell unterschiedliche Schichtenderselben Gesellschaft, in der soziale Mobilität möglich war. Erst im 19.

Jahrhundert entstand ein zentral organisiertes Reich: Um 1860 riss ein lokaler Herrscher, Mwami (König) Kigeri Rwabugiri, die Macht in der Region an sich und machte die Bauern zu Untertanen in einem Staat mit straffer Verwaltung und stehendem Heer.

Mit Kigeri Rwabugiri begann in Ruanda die Alleinherrschaft der Tutsi-Minderheit über die Bevölkerung der Hutu.

Diese neue Ordnung wurde während der Kolonialherrschaft mit der von den Europäern entwickelten Theorie einer elitären, vorJahrhunderten zugewanderten „Herrenrasse” der Tutsi legitimiert. Siehe auch Burundi 7.2 Die Kolonialherrschaft (1890-1962) Ruanda entdeckten die europäischen Kolonialmächte erst in den letzten Jahrzehnten des 19.

Jahrhunderts für sich.

Gemäß der Berliner Kongokonferenz wurde 1890 die. »

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