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Bosnien und Herzegowina - geographie.

Publié le 06/06/2013

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Bosnien und Herzegowina - geographie. 1 EINLEITUNG Bosnien und Herzegowina (serbokroatisch Bosna i Hercegovina), Republik auf der Balkanhalbinsel im Südosten Europas. Sie grenzt an Kroatien im Norden, Westen und Süden, an Serbien im Osten, an Montenegro im Südosten und über einen kurzen Abschnitt auch ans Adriatische Meer im Süden. Bosnien und Herzegowina, eine ehemalige Teilrepublik Jugoslawiens, erklärte im März 1992 seine Unabhängigkeit. Als Folge brach in dem Land ein Bürgerkrieg (BosnischKroatisch-Serbischer Krieg) unter den drei großen Bevölkerungsgruppen - Bosniaken (muslimische Bosnier), Serben und Kroaten - aus, der 1995 beendet wurde. Auf der Grundlage des Dayton-Abkommens entstand 1995 Bosnien und Herzegowina (vereinfachend auch Bosnien genannt) als neuer demokratischer und föderaler Staat mit einem der kompliziertesten Verfassungsgebilde der Welt. Der Dreivölkerstaat, in dem Bosniaken, Serben und Kroaten in einem spannungsreichen Verhältnis zusammenleben, besteht aus zwei sich im Wesentlichen selbst regierenden Gebietseinheiten, der Bosniakisch-kroatischen Föderation (BKF) und der Serbischen Republik (SR, Republika Srpska). Der Gesamtstaat Bosnien und Herzegowina stellt einen institutionellen Rahmen zur Wahrnehmung der gemeinsamen Angelegenheiten dar. Bosnien und Herzegowina hat eine Fläche von 51 129 Quadratkilometern und etwa 4,59 Millionen Einwohner (2008). Die Hauptstadt des Landes ist Sarajevo, das gleichzeitig Regierungssitz der BKF ist. Hauptstadt der SR ist Banja Luka. Die Region Bosnien benennt sich nach dem Fluss Bosna, der nahe der Hauptstadt Sarajevo entspringt, Herzegowina (,,Herzogsland") nach dem Herzogstitel, den der Herrscher der südlichen Region Hum annahm, als er sich 1448 dem Kaiser in Wien unterstellte. 2 PHYSISCHE GEOGRAPHIE Ein großer Teil von Bosnien und Herzegowina ist gebirgig. Ausläufer des Dinarischen Gebirges erstrecken sich vor allem im Westen des Landes. Aufgrund der hohen Löslichkeit des Kalkgesteins ist ein großer Teil des Landes verkarstet. Das Wasser fließt in vielen Gebieten nicht oberflächlich ab, sondern versickert und fließt unterirdisch in Höhlensystemen weiter. Nur wenige Flüsse führen ständig Wasser. Die längsten von ihnen sind die Save, die die Nordgrenze zu Kroatien bildet, und ihre Nebenflüsse Una, Drina und Vrbas. Der längste der in das Adriatische Meer mündenden Flüsse ist die Neretva. Bosnien und Herzegowina verfügt über einen schmalen, etwa 20 Kilometer langen Küstenstreifen am Adriatischen Meer. Auf dem Staatsgebiet gibt es keine größeren Seen. Der größte Teil des Landes wird von kontinentalem Klima geprägt. Die Sommer sind in der Regel sehr heiß, die Winter kalt. In den höher gelegenen Landesteilen sind die kurzen Sommer kühl, die Winter lang und mitunter sehr kalt. Der schmale Küstenabschnitt ist mediterran beeinflusst. Die Temperaturen liegen dort höher als im Landesinneren, die Winter sind regnerisch. In Sarajevo liegt die mittlere Monatstemperatur im Januar bei -1,4 °C, im Juli um 20 °C. Die Stadt verzeichnet einen Jahresniederschlag von etwa 900 Millimetern; es regnet zu allen Jahreszeiten. Bosnien, der nördliche Teil der Republik, ist zum großen Teil dicht bewaldet, während Herzegowina im Süden flachere Gebiete mit fruchtbaren Böden aufweist, die hauptsächlich als Ackerland genutzt werden. Die tieferen Lagen in Bosnien werden vorwiegend von Laub- und Mischwäldern eingenommen, die mit zunehmender Höhe in Nadelwälder übergehen. In dem unter Naturschutz stehenden Perucica-Urwald erreichen Buchen, Tannen und Fichten Höhen von mehr als 60 Metern. Zu den in Bosnien und Herzegowina verbreiteten Raubtieren gehören Braunbären, Wölfe, Goldschakale und Wildkatzen. In den verkarsteten, nicht bewaldeten Regionen leben Gämsen. Unter den zahlreichen Reptilien des Gebiets finden sich Schlangen wie Äskulapnatter, Leopardnatter, Europäische Eidechsennatter und die Giftschlangen Kreuzotter und Sandotter. 3 BEVÖLKERUNG Die Einwohnerzahl von Bosnien und Herzegowina liegt bei etwa 4,59 Millionen (2008). Dies ergibt eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von 90 Einwohnern je Quadratkilometer. Das jährliche Wachstum der Bevölkerung beträgt im Mittel 0,67 Prozent (2008). Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt bei 74,7 Jahren für Männer und bei 82,2 Jahren für Frauen (2008). Die Zahlen über die Zusammensetzung der Bevölkerung basieren auf Schätzungen, da während des Bürgerkrieges starke Wanderungsbewegungen stattfanden: Etwa 1,3 Millionen Menschen flohen innerhalb des Landes (Binnenflüchtlinge), weitere mehr als 900 000 flüchteten sich während des Bürgerkrieges in andere Länder, vor allem in die Bundesrepublik Jugoslawien, aber auch nach Kroatien, Österreich, Deutschland, Slowenien und in andere Staaten. Die Bosniaken stellen mit einem Anteil von etwa 48 Prozent die stärkste ethnische Gruppe dar. Sie sind Nachfahren von Türken sowie von Slawen, die zum Islam konvertierten, als die Region unter der Herrschaft des Osmanischen Reiches stand. Die Serben stellen mit rund 31 Prozent die zweitgrößte Volksgruppe; etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Bosnien und Herzegowina sind Kroaten. Vor dem Bürgerkrieg lebten rund zwei Drittel der Bevölkerung in ländlichen Gebieten. Mittlerweile hat sich der Anteil der städtischen Bevölkerung von ungefähr einem Drittel auf etwa 45 Prozent erhöht (2005). Ein Großteil der Stadtbevölkerung lebt in den drei größten Städten Sarajevo, Banja Luka und Zenica. Als Folge des Bürgerkrieges, der durch umfangreiche Vertreibungen und Fluchtbewegungen im Zuge ,,ethnischer Säuberungen" gekennzeichnet war, ist die zuvor starke Durchmischung der drei Volksgruppen einer weitgehenden ethnischen Vereinheitlichung (,,Homogenisierung") der Siedlungsgebiete gewichen. Der Bürgerkrieg hatte auch massive Auswirkungen auf das Bildungswesen. In den Kriegsgebieten war kein regelmäßiger Schulbesuch möglich. In Bosnien und Herzegowina herrscht Schulpflicht für Kinder zwischen 7 und 15 Jahren. Der Schulbesuch ist kostenlos. Die meisten Kinder schließen an die Grundschulausbildung den Besuch einer Berufsschule, eines Gymnasiums oder einer anderen Schule an. Der Alphabetisierungsgrad beträgt etwa 95 Prozent. Es gibt vier Universitäten: in Sarajevo, Banja Luka, Mostar und Tuzla. Das Gesundheitswesen des Landes hängt stark von ausländischer Hilfe ab. 3.1 Sprache und Religion Amtssprachen sind Bosnisch, Kroatisch und Serbisch, die wie Slowenisch zum südlichen Zweig der slawischen Sprachen gehören. Serbisch wird mit dem kyrillischen Alphabet geschrieben, während die Kroaten und Muslime das lateinische Alphabet verwenden. 40 Prozent der Bevölkerung, fast ausschließlich ethnische Bosniaken, bekennen sich zum Islam der sunnitischen Glaubensrichtung, die Serben (31 Prozent) zum serbisch-orthodoxen Christentum; 15 Prozent der Bevölkerung, der weitaus größte Teil davon Kroaten, gehören der römisch-katholischen Kirche an. 3.2 Soziales Das Gesundheitswesen des Landes hängt stark von ausländischer Hilfe ab. Auf einen Arzt kommen 747 Einwohner. Die Kindersterblichkeitsrate liegt geschätzt bei etwa 1,0 Prozent (2006). Mehr als ein Viertel der Bevölkerung lebt unterhalb der Armutsgrenze, die offizielle Arbeitslosenquote liegt bei 45 Prozent; durch die Beschäftigung auf dem grauen Markt (informeller Sektor) reduziert sich die reale Arbeitslosenquote auf schätzungsweise 25 bis 30 Prozent (2004). 4 VERWALTUNG UND POLITIK Die derzeit gültige Verfassung von Bosnien und Herzegowina trat Ende 1995 auf der Basis des Dayton-Abkommens in Kraft und wurde zuletzt 2002 geändert. Danach ist Bosnien und Herzegowina ein parlamentarisch-demokratischer Bundesstaat, bestehend aus den beiden weitgehend selbständigen Landesteilen (so genannten Entitäten) Bosnisch-kroatischer Föderation (BKF) und Republika Srpska (SR). Auf der Ebene des Gesamtstaates werden vornehmlich Angelegenheiten der auswärtigen Beziehungen, der Verteidigung (seit 2006), der Außenwirtschaft, des Währungs- und Finanzsystems sowie der Staatsangehörigkeit, der Einwanderung und Teilbereiche der inneren Sicherheit (Justiz- und Polizeireform 2005) geregelt. Auch die internationale Strafverfolgung, die Telekommunikation und die Lufthoheit unterliegen der zentralen Zuständigkeit. Alle weiteren Zuständigkeiten einschließlich der Sozial- und Steuersysteme, des Bildungswesens und spezifischer Staatsangehörigkeiten liegen bei den Einzelrepubliken bzw. deren regionalen und kommunalen Untergliederungen (Kantonen). Eine Verfassungsreform zur Erweiterung und Stärkung der gesamtstaatlichen Ebene scheiterte 2005. In dem komplizierten Gefüge der Institutionen und in der Verteilung der politischen Ämter spiegeln sich die ethnischen Kräfteverhältnisse wider, wie sie sich nach dem Bürgerkrieg herausgebildet hatten: An der Spitze des Gesamtstaates steht ein kollektives Staatspräsidium, dessen drei Mitglieder - ein Bosniake, ein Kroate und ein Serbe - für eine Amtszeit von zwei Jahren direkt vom Volk gewählt werden (zwei in der BKF und einer, der Serbe, in der SR). Der Vorsitz in dem Gremium rotiert im Achtmonatsrhythmus. Das Zweikammerparlament setzt sich aus dem Abgeordnetenhaus und der Kammer der Völker zusammen. Das Abgeordnetenhaus besteht aus 42 für vier Jahre direkt gewählten Mitgliedern (28 aus der BKF und 14 aus der SR). Die 15 Mitglieder umfassende Kammer der Völker setzt sich paritätisch aus Vertretern der drei Volksgruppen zusammen, die von den Parlamenten der BKF (10) und der SR (5) in das Gremium delegiert werden. Der Ministerpräsident wird auf Vorschlag des Vorsitzenden des Staatspräsidiums vom Abgeordnetenhaus gewählt. Die beiden mit innerer Autonomie ausgestatteten Entitäten, die BKF und die SR (mit etwa einem Drittel der Gesamtbevölkerung), verfügen jeweils über ein eigenes umfangreiches legislatives und politisch-administratives Institutionensystem (Zweikammerparlamente, Präsidenten, Regierungen, Gerichte), das dem politischen Aufbau des Gesamtstaates ähnlich ist. Durch die Verfassungen festgelegte Schlüssel zur Verteilung der politischen Ämter auf die Volksgruppen sollen deren angemessene Vertretung gewährleisten und ethnische Diskriminierung ausschließen. Die BKF besteht aus zehn, in ihren Angelegenheiten wiederum relativ selbständigen Kantonen (von ihnen sind fünf überwiegend bosniakisch, drei kroatisch und zwei ethnisch ausgewogen besiedelt). Die SR umfasst fünf Distrikte. Die Verfassungen beider Teilrepubliken (der SR von 1992 und der BKF von 1994) wurden 2002 angeglichen und mit der des Gesamtstaates abgestimmt. Die Hauptstadt der BKF ist Sarajevo, der SR Banja Luka. In der BKF liegt gemäß der Verfassung vom 31. Mai 1994 die Legislative beim Zweikammerparlament, bestehend aus dem Abgeordnetenhaus mit 140 Mitgliedern, die für vier Jahre gewählt werden, und der Kammer der Völker mit 74 Sitzen. Der Präsident und der Vizepräsident werden vom Parlament gewählt. Ministerpräsident und Präsident dürfen nicht derselben ethnischen Gruppe angehören. Auch die SR verfügt nach der Verfassung von 1994 über zwei Parlamentskammern: die Nationalversammlung, deren 83 Mitglieder für vier Jahre gewählt werden, und die Kammer der Völker mit 28 Sitzen. Einen Sonderstatus besitzt der Br?ko-Distrikt im Nordosten des Landes (etwa 80 000 Einwohner), der faktisch eine regionale Brückenfunktion zwischen den beiden sonst getrennten Teilen der SR wahrnimmt. In weitgehender lokaler Selbstverwaltung, aber unter internationaler Aufsicht untersteht er als Kondominium beider Teilrepubliken der direkten politischen Direktive der Zentralregierung in Sarajevo. Höchste Gerichte der Republik, aber nur zuständig für Belange von gesamtstaatlicher Bedeutung, sind der Oberste Gerichtshof und das Verfassungsgericht. Dieses besteht aus neun Richtern - vier von ihnen werden vom Abgeordnetenhaus der BKF, zwei von der Nationalversammlung der SR berufen, drei nichtbosnische Richter entsendet der Präsident des Europäischen Gerichtshofes in Straßburg in das Gremium. Seit 2005 befasst sich eine Kammer des Obersten Gerichts ausschließlich mit Kriegsverbrechen. Die Teilrepubliken haben ihre eigenen Rechtssysteme ausgebildet und verfügen über ihr eigenes Gerichtswesen. Die Verfassung von Bosnien und Herzegowina ist als Anhang 4 Bestandteil des Dayton-Abkommens. Entsprechend unterliegt die Erfüllung der Verfassung und damit das gesamte Staatswesen der Überwachung durch die internationale Gemeinschaft, die zu diesem Zweck die mit umfangreichen Kompetenzen ausgestattete Behörde des Hohen Repräsentanten einrichtete (Office of the High Representative, OHR). Seine Mission soll 2007 erfüllt sein. Die wichtigsten politischen Gruppen im zersplitterten Parteiensystem sind die Demokratische Aktionspartei (SDA), die Partei für Bosnien-Herzegowina (SBiH), die Kroatische Demokratische Gemeinschaft (HDZ) und die Serbische Demokratische Partei (SDS). Der Einfluss der Parteien gründet sich auf ihre Verankerung in den jeweiligen Nationalitäten: Führende Parteien der Bosniaken (und entsprechend die stärksten Kräfte in der BKF mit ihrer eigentlichen Basis in den bosniakisch besiedelten Kantonen) sind die bosniakisch-national (muslimisch) ausgerichtete SDA sowie die SBiH, die einen integrationistischen und multiethnischen Kurs vertritt. In den kroatisch besiedelten Kantonen der BKF dominiert die nationalistische HDZ, in der SR bis zu den Wahlen 2007 die serbisch-nationalistische SDS. Die sozialdemokratischen Parteien SDP bzw. SNSD (Partei unabhängiger Sozialdemokraten), die ihre Hausmacht in der SR bzw. BKF haben, sind ethnisch neutraler orientiert und gegenüber einer gesamtstaatlichen Kooperation aufgeschlossener. 5 WIRTSCHAFT Bosnien und Herzegowina gehörte neben Mazedonien zu den ärmsten der ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken. Das Land ist noch weitgehend agrarisch geprägt. Durch den Krieg wurden jedoch weite Ackerflächen verwüstet oder lagen brach, die Produktion von Nahrungsmitteln ging rapide zurück. Von den industriellen Anlagen wurden während des Bürgerkrieges Schätzungen zufolge etwa 80 Prozent zerstört, die Wirtschaft kam zeitweise nahezu zum Erliegen, und viele Menschen waren auf Hilfsgüter aus dem Ausland angewiesen. Inflation und Arbeitslosigkeit stiegen dramatisch. Zur Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation während des Bürgerkrieges trugen ferner Wirtschaftsblockaden sowohl durch Serbien als auch Kroatien bei. Für 1995, das letzte Kriegsjahr, wurde das Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf rund 1 Milliarde US-Dollar veranschlagt. Die Staatsverschuldung war auf 3,4 Milliarden US-Dollar angewachsen, die Inflationsrate betrug 30 Prozent (1995). Dank umfangreicher Wiederaufbauprogramme internationaler Organisationen (wie Weltbank, Internationaler Währungsfonds, EU) und zahlreicher Geberländer wurden die Infrastruktur wieder weitgehend hergestellt und neue Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung auf privatwirtschaftlicher Basis geschaffen. Im Mai 1999 trat in Bosnien und Herzegowina eine Zollunion in Kraft, durch die die beiden separaten Verwaltungseinheiten einen gemeinsamen Wirtschaftsraum bilden. Seit 2000 pendelte sich das Wirtschaftswachstum auf etwa 5 Prozent des BIP jährlich ein, 2006 belief sich das BIP auf 6,5 Milliarden US-Dollar, die Staatsverschuldung auf 2,5 Milliarden US-Dollar. Die Inflationsrate, die zwischen 2000 und 2005 bei durchschnittlich 2 Prozent gelegen hatte, stieg 2006 auf 6 Prozent an. 1990 waren nach Angaben der Weltbank offiziell 4 Prozent der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft, 51 Prozent in der Industrie und 45 Prozent im Dienstleistungssektor beschäftigt. 2004 lagen diese Quoten bei 3, 36 und 61 Prozent. Der Anteil des statistisch nicht erfassbaren informellen Sektors an der Gesamtwirtschaft (am größten in der Landwirtschaft) wird auf bis zu 50 Prozent geschätzt. Die Angaben sind daher nur begrenzt aussagefähig. 5.1 Landwirtschaft Weizen, Mais und Zuckerrüben machten in der Zeit vor dem Krieg den größten Teil der landwirtschaftlichen Produktion aus. Darüber hinaus wurde auch Obst- und Weinbau betrieben. Nach Beendigung des Bürgerkrieges kommt die agrarische Produktion wieder in Gang. Die wichtigsten Anbaugebiete sind das von der Save durchflossene Tiefland sowie Teile von Herzegowina. Die vor dem Krieg überaus wichtige Rinder- und Schafzucht setzt wieder verstärkt ein. 19,5 Prozent der Gesamtfläche werden als Ackerland genutzt (2005). 5.2 Bergbau Bosnien und Herzegowina ist reich an mineralischen Rohstoffen. Zu den wichtigsten Bodenschätzen gehören Braunkohle, Eisen, Mangan, Silber, Blei, Kupfer, Chrom und Kohle. Die vor dem Krieg bedeutenden Produktionszweige Eisen- und Stahlindustrie sowie Metallverarbeitung befinden sich im Aufbau. 5.3 Währung und Bankenwesen Der Dinar, die Währung des ehemaligen Jugoslawien, war vor dem Krieg die Währungseinheit in Bosnien und Herzegowina. Mittlerweile ist die Konvertible Mark (KM) zu 100 Konvertiblen Pfennigen offizielle Landeswährung; darüber hinaus sind der Kroatische Kuna, der Bosnisch-herzegowinische Dinar und andere frühere Währungen noch im Umlauf. 5.4 Außenhandel Ausgeführt werden vorwiegend Eisenerze, Holzkohle, Steinsalz, Blei, Zink, Mangan, Bauxit und von den landwirtschaftlichen Produkten vor allem Tabak und Früchte. Die Handelsbilanz ist negativ. 5.5 Verkehrswesen Das Straßennetz hat eine Länge von 21 846 Kilometern (1999), das Eisenbahnnetz ist 1 050 Kilometer lang. Internationale Flughäfen befinden sich in Sarajevo und Mostar. 6 GESCHICHTE Die Geschichte dieser südosteuropäischen Region bzw. des Balkans ist geprägt von jahrhundertelanger Fremdherrschaft und immer wiederkehrenden Auseinandersetzungen zwischen den ethnisch und kulturell unterschiedenen Bevölkerungsgruppen, unter denen sich eine gemeinsame nationale Identität nicht herausbildete. Neben Serbien (mit den Provinzen Kosovo und Vojvodina)und Montenegro sowie Kroatien, Mazedonien und Slowenien war auch Bosnien und Herzegowina eine der Teilrepubliken des ehemaligen Jugoslawien, das seit 1918 existierte, seit 1929 diesen Namen trug und 1991/92 zerbrach (vergleiche auch die Entstehungsgeschichte von Serbien und Montenegro). 1992 mündete der Versuch zur Errichtung eines bosnisch-herzegowinischen Nationalstaates in einen Bürgerkrieg. Ob der multiethnisch konzipierte demokratisch-parlamentarische Staat, der 1995 mit Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft geschaffen wurde, dauerhaft lebensfähig sein würde, war auch ein Jahrzehnt nach seiner Neugründung nicht gesichert. 6.1 Von der Frühgeschichte bis zum 19. Jahrhundert Das von illyrischen Stämmen und Kelten besiedelte Gebiet des heutigen Bosnien und Herzegowina gehörte seit 156 v. Chr. als Teil der Provinz Illyricum (später Dalmatia) zum Römischen Reich. Die erste Aufteilung des Weltreiches durch Kaiser Diokletian (286 n. Chr.) sollte die Region dauerhaft prägen: Die Grenzziehung entlang der Drina wies Bosnien dem Westen zu, das Gebiet blieb aber den widerstreitenden Einflüssen des Weströmischen und des Oströmischen (Byzantinischen) Reiches und damit der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche ausgesetzt. 490 fiel es unter die Herrschaft der Ostgoten, 536 an das Byzantinische Reich. Im 7. Jahrhundert siedelten sich Slawen auf dem Territorium an und beherrschten die zwischen Serbien, Kroatien und dem montenegrinischen Fürstentum Zeta umstrittene Region bis ins 12. Jahrhundert hinein. In der Folgezeit geriet die Region unter die Vorherrschaft Ungarns. Die Ungarn machten Bosnien zu einem Banat (Provinz) unter der Herrschaft eines Ban (Vizekönig). Ban Stephen Kotromanic dehnte den ungarischen Einfluss bis zum Fürstentum Hum (auch Zahumlje: ,,hinter dem Berg") aus, dem späteren Herzegowina. Kotromanics Neffe und Nachfolger Stephen Tvrtko schob die Grenzen noch weiter hinaus und erklärte sich 1377 zum König von Serbien und Bosnien. Nach Tvrtkos Tod zerfiel das Königreich. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts übernahm ein bosnischer Rebell die Region Hum und nannte sie Herzegowina (,,unabhängiges Herzogtum"). Im Zuge ihrer Expansion auf dem Balkan eroberten die Osmanen bis 1463 Bosnien, bis 1485 auch die Herzegowina. Die beiden Gebiete, 1580 zu einer Provinz (dem Paschalik) vereinigt, blieben 400 Jahre lang Teil des Osmanischen Reiches. Mit der Übernahme des islamischen Glaubens durch einen großen Teil des Adels, der sich damit seine Privilegien zu erhalten suchte, aber auch durch große Teile der Bevölkerung slawischer Herkunft etablierte sich der Islam in Bosnien und Herzegowina (dieser muslimische Bevölkerungsteil bezeichnete sich später als Bosniaken). Die verschiedenen Völkerschaften und religiösen Gruppen, zu denen neben den Bosniaken vor allem die Kroaten (Katholiken), Serben (Orthodoxe), Juden und Roma zählten, lebten unter osmanischer Herrschaft über lange Zeit verhältnismäßig konfliktfrei neben- und miteinander. Im 19. Jahrhundert entwickelten sich vermehrt politische und ethnische Spannungen. Die muslimische Elite wehrte sich gegen Reformbestrebungen der osmanischen Zentralautorität (Tanzimat), während die christlich-orthodoxe bäuerliche Bevölkerung der Serben gegen die muslimische Adelsherrschaft aufbegehrte. Mehrere Aufstände wurden niedergeschlagen. 6.2 Unter der Herrschaft Österreich-Ungarns Die von Österreich-Ungarn unterstützten Erhebungen in Bosnien und Herzegowina gegen Steuereintreibungen des vom Staatsbankrott bedrohten Osmanischen Reiches (1875) gaben Anlass zum Russisch-Türkischen Krieg von 1877/78, dem eine territoriale Neuordnung auf dem Balkan durch die europäischen Großmächte auf dem Berliner Kongress folgte (1878). Österreich-Ungarn erhielt die Verwaltung von Bosnien und Herzegowina zugesprochen. Doch statt die Region zu befrieden, provozierte die Doppelmonarchie mit ihrem Regime Widerstand und ließ sie zu einem Zentrum des Kampfes für nationale Unabhängigkeit und kulturelle Autonomie der Balkanvölker werden. Die Annexion Bosnien und Herzegowinas (1908), das eine eigene Verfassung erhielt, fachte den serbischen Widerstand weiter an. In der so genannten Bosnischen Annexionskrise, die Europa an den Rand eines Krieges führte, zeichnete sich teilweise schon die Mächtekonstellation des 1. Weltkrieges ab: Während Deutschland Österreich-Ungarn den Rücken stärkte, stützten Russland und Großbritannien den Anspruch des Königreiches Serbien auf Bosnien und Herzegowina. Am 28. Juni 1914 verübte ein nationalistischer Serbe aus Bosnien, Mitglied des Verschwörerzirkels Jung-Bosnien, mit Unterstützung der großserbischen Geheimorganisation Schwarze Hand in Sarajevo ein tödliches Attentat auf den habsburgischen Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand und dessen Frau ( siehe Attentat von Sarajevo). Diese Tat löste den 1. Weltkrieg aus. An diesem Krieg beteiligten sich die Serben auf Seiten der Entente in der Hoffnung auf die Errichtung eines Königreiches, das alle südslawischen Völker vereinen sollte. Die muslimischen Bosniaken kämpften dagegen auf der Seite Österreich-Ungarns. 6.3 Im jugoslawischen Königreich Nach dem Untergang der Habsburger Doppelmonarchie bei Kriegsende wurde Bosnien und Herzegowina Serbien angegliedert. Mit der Vereinigung beider Landesteile am 1. Dezember 1918 proklamierte der serbische Prinzregent Alexander (König ab 1921) den ersten südslawischen Nationalstaat, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen unter der serbischen Königsdynastie der Karaðorðevi?. Die Konflikte zwischen Serben und den anderen Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kroaten, führten immer wieder zu Spannungen. Sie verschärften sich noch, nachdem Alexander I. 1929 eine Königsdiktatur errichtet und das Land in Jugoslawien (Land der Südslawen) umbenannt hatte, um eine Integration der Nationalitäten zu erzwingen. Während der Regierungszeit seines Vetters Paul, der Kroatien durch Zugeständnisse im Staatsverband halten wollte, einigten sich Serben und Kroaten 1939 auf eine Teilung von Bosnien und Herzegowina in serbisch und kroatisch beherrschte Provinzen. Während des 2. Weltkrieges beendeten das nationalsozialistische Deutsche Reich und das faschistische Italien mit dem Einmarsch ihrer Truppen im April 1941 die Existenz des Königreiches Jugoslawien und teilten es auf. Auch die noch nicht vereinnahmten Teile Bosniens und Herzegowinas fielen nun an das von der faschistischen Ustascha beherrschte und von Deutschland und Italien abhängige Kroatien. Die meisten bosnisch-serbischen Widerstandskämpfer schlossen sich den Partisanenverbänden der multiethnischen Nationalen Befreiungsarmee der kroatischen Kommunistischen Partei unter Josip Broz Tito an, andere liefen den nationalistischen und antikommunistischen Royalisten (Tschetniks) zu, die sich einen Bürgerkrieg mit den Tito-Partisanen lieferten und schließlich mit den deutschen Besatzern kollaborierten. Mindestens ebenso gespalten verhielten sich die Bosniaken: Viele kämpften mit den Kommunisten, aber die nationalsozialistische Waffen-SS stellte auch einige bosniakische Freiwilligeneinheiten auf. 6.4 Im sozialistischen Staat Nach Ende des Krieges vereinigte Tito, der die Besatzer, das Ustascha-Regime und die Tschetniks besiegt hatte, die Teile des früheren Königreiches Jugoslawien in einem Bundesstaat, in dem Bosnien und Herzegowina mit der Verfassung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien vom 31. Januar 1946 - neben Serbien, Kroatien, Montenegro, Mazedonien und Slowenien - den Status einer Teilrepublik erhielt. Serbisch dominiert, litten die Muslime insbesondere unter der Unterdrückung der Religionsausübung, die Ende der fünfziger Jahre gelockert wurde. Um die Selbstverwaltung nach einem neuen Wirtschaftsmodell (Selbstverwaltungssozialismus) zu stärken, erhielt mit der Verfassung von 1963, die Jugoslawien als ,,Sozialistische Föderative Republik" konstituierte, auch die Teilrepublik Bosnien und Herzegowina mehr Spielraum, vor allem in wirtschaftlichen Fragen. 1968 wurde den Bosniaken der Status einer ,,eigenen Nation" zuerkannt, womit sie den Serben und Kroaten gleichgestellt wurden. Am weiterhin prekären Verhältnis zwischen den ethnischen Hauptgruppen änderte jedoch auch die neue Verfassung von 1974 wenig, die der Teilrepublik weitere Autonomierechte zugestand. Die Spannungen verstärkten sich nach dem Tod Titos (1980), der mit seiner Autorität die Einheit des Staates verkörpert hatte. Der aggressive serbischnationalistische Kurs von Slobodan Milosevi?, der 1987 als Vorsitzender des serbischen Bundes der Kommunisten und 1989 zusätzlich als Präsident die politische Führung Serbiens übernahm, steigerte Misstrauen und Feindseligkeiten. 6.5 Unabhängigkeit und Bürgerkrieg Nach Spaltung des Bundes der Kommunisten Jugoslawiens und Aufgabe seines Parteienmonopols im Mai 1990 bildete sich schnell ein breites Spektrum an Parteien heraus. Die stärksten von ihnen gaben der nationalistischen Stimmung in den jeweiligen Volksgruppen Ausdruck. Bei den ersten freien Parlamentswahlen am 18. November 1990 in Bosnien und Herzegowina gewannen die islamisch-religiös fundierte Partei der Demokratischen Aktion (SDA) der Bosniaken 86 der insgesamt 240 Mandate, die Serbische Demokratische Partei (SDS) 72, die Kroatische Demokratische Union (HDZ) 44 Mandate. Präsident der Republik wurde am 19. Dezember der SDA-Vorsitzende Alija Izetbegovi?, Regierungschef einer Koalition aus allen drei großen Parteien der Kroate Jure Pelivan (HDZ), Parlamentspräsident der Serbe Mom?ilo Kraji?nik. Vor dem Hintergrund des Konflikts Sloweniens und Kroatiens mit Serbien, das unter Präsident Slobodan Milosevi? seinen Vormachtanspruch in dem für unantastbar erklärten jugoslawischen Staatsverband behaupten wollte, verschärfte sich auch die Auseinandersetzungen über die Zukunft Bosniens und Herzegowinas. Als Reaktion auf den SDSPlan, die bosnisch-serbischen Gebiete, von denen sich im September 1991 drei schon als ,,Serbische Autonome Regionen" für unabhängig erklärt hatten, Serbien anzuschließen, proklamierte das bosnische Parlament am 15. Oktober 1991 die staatliche Souveränität Bosniens und Herzegowinas. Die serbischen Abgeordneten hatten die Abstimmung boykottiert und konstituierten in Banja Luka ihr eigenes Parlament, die Nationalversammlung der Serbischen Republik (SR, Republika Srpska). Nach einer Volksabstimmung in den serbischen Regionen rief deren Präsident Radovan Karad?i? am 9. Januar 1992 die Unabhängigkeit der SR aus; im März gaben sich die abtrünnigen Serben eine eigene Verfassung. Internationale Anerkennung erlangte im April und Mai 1992 jedoch nur der Gesamtstaat. Zuvor hatte die Regierung in Sarajevo am 29. Februar und 1. März ein Referendum durchgeführt, bei dem - bei einer Stimmbeteiligung von 63 Prozent, bei Boykott durch die meisten Serben - 99,4 Prozent der Teilnehmer für die Unabhängigkeit votierten. Auf die erneute Ausrufung der Souveränität am 3. März folgte der Ausbruch der Kämpfe, in denen die bosnisch-serbischen Milizen unter dem Kommando von General Ratko Mladi? mit Unterstützung der jugoslawischen Bundesarmee schnell große Gebiete eroberten. Die Serben, die knapp ein Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachten, erhoben Anspruch auf 65 Prozent des Gesamtterritoriums von Bosnien und Herzegowina. In Mostar, das die Kroaten kurz zuvor eingenommen hatten, rief am 3. Juli 1992 die kroatische Bevölkerungsgruppe im Südwesten der Republik die von Kroatien unterstützte ,,Kroatische Republik Herceg-Bosna" unter Führung von Mate Boban (HDZ) aus. Nach dem Waffenstillstand im Krieg mit Serbien hatte auch Kroatien sich in Bosnien und Herzegowina militärisch zu engagieren begonnen. Die Vermittler von Europäischer Union (EU) und Vereinten Nationen (UN) schlugen eine Aufteilung des Landes in autonome Einheiten vor, um den Krieg zu beenden. Dieser Vorschlag, wie auch später weitere, wurden von den Kriegsparteien jedoch abgelehnt. Zum Verlauf des Bürgerkrieges siehe Bosnisch-Kroatisch-Serbischer Bürgerkrieg. Im März 1994 wurden die Kämpfe zwischen Bosniaken und Kroaten beendet, nachdem die beiden Gruppen sich darauf verständigt hatten, eine Föderation unter Führung des Kroaten Kre?imir Zubak zu bilden, in der auch die von ihm regierte selbst ernannte Kroatische Republik Herceg-Bosna in Form von selbst verwalteten Kantonen aufging. Die BKF existierte neben der bestehenden Regierung von Bosnien und Herzegowina unter Führung von Präsident Alija Izetbegovi?. Um den Anspruch der BKF auf 51 Prozent des gesamtbosnischen Territoriums durchzusetzen, mussten die nun verbündeten bosniakischen und kroatischen Streitkräfte noch Gebiete von den Serben und die von abtrünnigen bosniakischen Separatisten beherrschte Region um Biha? zurückerobern. Im Sommer 1995 eskalierten die Kämpfe erneut: Im Juli 1995 eroberten die bosnischen Serben die UN-Schutzzonen Srebrenica und ?epa, richteten unter den ansässigen Bosniaken Massaker an und griffen wiederum Sarajevo an. UN und NATO reagierten darauf mit Luftangriffen auf serbische Stellungen. In der Folgezeit konnten die kroatischen und muslimischen Truppen Gebietsgewinne erzielen, so dass die von der Internationalen Kontaktgruppe im Juli 1994 vorgeschlagene Aufteilung im Verhältnis von 51 zu 49 Prozent erreicht wurde. Damit war die Aufteilung Bosniens unter den drei Nationalitäten, die ihre Territorien im Verlauf des Bürgerkrieges u. a. durch Gewaltexzesse und Vertreibungen der jeweiligen Minderheitsbevölkerung ethnisch weitgehend ,,gesäubert" hatten, besiegelt. Das Dayton-Abkommen, vereinbart am 21. November und unterzeichnet von den Staatspräsidenten Restjugoslawiens, Kroatiens und Bosnien-Herzegowinas in Paris am 14. Dezember 1995, schrieb im Wesentlichen die aus dem Bürgerkrieg erwachsenen Gebietsverteilungen fest. Mit der Bestätigung der Integrität des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina verbunden war die innere Konstruktion eines komplizierten Staatsgebildes, das den beiden Teilstaaten, der BKF und der SR, eine weitgehende Autonomie einräumt (siehe oben ,,Verwaltung und Politik"). Die militärische Sicherung erfolgte durch eine von den Vereinten Nationen beauftragte internationale Friedenstruppe (zunächst IFOR, ab Ende 1996 SFOR, ab Ende 2004 die von der EU gestellte EUFOR). Zur Aufsicht über die zivile Umsetzung des Dayton-Abkommens wurde die Behörde des Hohen Repräsentanten (Office of the High Representative, OHR) geschaffen, eingerichtet durch einen Friedensimplementierungsrat (Peace Implementation Council, PIC), den rund 50 Staaten und 20 internationale Organisationen noch im Dezember 1995 ins Leben gerufen hatten. 6.6 Nach dem Ende des (Bürger-)Krieges 6.6.1 Gesamtstaatliche Entwicklung Unter dem militärischen Schirm der Friedenstruppen und der zivilen Aufsicht des Hohen Repräsentanten (HR) normalisierten sich im Jahrzehnt nach Vereinbarung des Dayton-Abkommens die Lebensverhältnisse. Maßgeblich dafür war nicht zuletzt die massive finanzielle Hilfe, die von der internationalen Gemeinschaft zum Wiederaufbau geleistet wurde; allein bis 1999 wurden 5,1 Milliarden US-Dollar aufgebracht. Gleichwohl bewahrten die Bevölkerungsgruppen ihr gegenseitiges Misstrauen, so dass von dem angestrebten Zusammenwachsen zu einer multikulturellen Staatengemeinschaft keine Rede sein konnte. Die Teilstaaten entwickelten sich weitgehend separat. Die gesamtstaatlichen Institutionen konnten nur gestärkt und ausgebaut werden, wenn es dem Hohen Repräsentanten gelang, den von den nationalistischen Parteien getragenen partikularistischen Widerstand zu überwinden. Dazu stattete ihn der Friedensimplementierungsrat (PIC) 1997/98 mit umfassenden Vollmachten aus, die das Land faktisch zu einer Art Protektorat werden ließen, in dem der HR mit Hunderten von Dekreten Regie führte. Unter anderem setzte er durch, dass die Bürger einheitliche Pässe und Autonummernschilder sowie eine gemeinsame Nationalflagge und mit der Konvertiblen Mark (gebunden im Verhältnis 1:1 an die Deutsche Mark, später an den Euro) eine gemeinsame Währung erhielten (1998). Der HR setzte zahlreiche hohe Mandatsträger in Politik, Verwaltung und Justiz wegen Korruption, Obstruktion oder Verstoßes gegen den Dayton-Friedensprozess ab und verhängte Betätigungsverbote gegen sie, darunter auch gegen einen Präsidenten der Serbischen Republik und mehrere Mitglieder des Staatspräsidiums. 2002 veranlasste der HR die Anpassung der Verfassungen der beiden Teilstaaten an die Verfassung des Gesamtstaates, so dass die drei Staatsvölker - Bosniaken, Serben und Kroaten - überall als solche anerkannt und in allen politischen Institutionen, u. a. durch Quotenregelungen, angemessen vertreten sind. 2004 verfügte der HR eine einheitliche multikulturelle Verwaltung für die Stadt Mostar, die bis dahin zwischen Kroaten und Bosniaken aufgeteilt und getrennt verwaltet worden war. Schließlich setzte er 2004/05 die Bildung einer nationalen militärischen und politischen Führung der Armee und eine Polizeireform zur einheitlichen Organisation der inneren Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung durch. 2006 scheiterte er jedoch mit dem Vorhaben, eine Verfassungsreform zur Stärkung der Befugnisse der Zentralregierung und Ablösung des kollektiven Staatspräsidiums durchzusetzen, am Widerstand der Nationalisten im Abgeordnetenhaus. Im Februar 2006 trat der deutsche Politiker Christian Schwarz-Schilling als HR sein Amt an (zuvor hatten u. a. der Österreicher Wolfgang Petritsch und der Brite Paddy Ashdown dieses Amt inne). Ursprünglich sollte das Mandat dieser Institution 2007 auslaufen und Bosnien und Herzegowina seine volle Souveränität erhalten, aber angesichts der noch längst nicht abgeschlossenen Stabilisierung des Landes verlängerte der PIC das Amt des HR um ein Jahr. Im Juli 2007 übernahm der Slowake Miroslav Laj?ák das Amt des HR. 6.6.2 Innenpolitische Entwicklung Die Spaltung des Landes in ethnisch separierte Regionen und das Trauma des Bürgerkrieges belasteten die innenpolitische Entwicklung nachhaltig. Die nationalistischen Parteien behaupteten im Wesentlichen ihre Vormachtstellung und blockierten sich in den politischen Institutionen des Gesamtstaates häufig gegenseitig. Darüber hinaus kam es, vor allem in der SR, des Öfteren zu Machtkämpfen zwischen den kompromisslos separatistischen Gefolgsleuten des 1996 entmachteten Serbenführers Radovan Karad?i?, die jede Umsetzung des Dayton-Abkommens zu obstruieren versuchten, und kompromissbereiteren Politikern. Zu ihnen zählte Biljana Plav?i?, die als Amtsnachfolgerin von Karad?i? als Präsidentin der SR (1996) einen Kurswechsel vollzog und daraufhin 1998 ihr Amt an den nationalistischen Radikalen Nikola Poplasen verlor, den der HR im März 1999 absetzte. Kooperationsbereiter zeigten sich im Allgemeinen die nationalen Kräfte in der BKF. Allerdings fand unter den Kroaten die Forderung große Resonanz, den von ihnen dominierten Kantonen den Status eines dritten autonomen Teilstaates einzuräumen. Bewegung in die politische Landschaft brachten die Wahlen zu den Parlamenten der beiden Teilrepubliken sowie des Gesamtstaates und des Staatspräsidiums am 1. Oktober 2006. In der SR verdoppelte der eher reformerisch orientierte Milorad Dodik den Stimmenanteil seines Bundes der Unabhängigen Sozialdemokraten (SNSD); zuvor hatte er allerdings einen Kurswechsel vollzogen und für die serbische Teilrepublik ein Unabhängigkeitsreferendum nach dem Beispiel Montenegros gefordert. Damit warf er die konkurrierende ehemalige Karad?i?-Partei SDS auf den zweiten Platz zurück. In der BKF dominierte unter den bosnischen Kroaten weiterhin die nationalistische Kroatische Demokratische Gemeinschaft (HDZ), unter den Bosniaken die Partei der Demokratischen Aktion (SDA). Als zweitstärkste Kraft, fast gleichauf mit der SDA, etablierte sich die bosniakisch dominierte, jedoch multiethnisch und proeuropäisch ausgerichtete Partei für Bosnien und Herzegowina (SBiH). Ihr Vorsitzender Haris Silajd?i? zog - neben Neboj?a Radmanovi? (SNSD) und dem Kroaten ?eljko Kom?i? von der multiethnischen Sozialdemokratischen Partei Bosnien und Herzegowinas - in das dreiköpfige Staatspräsidium ein. Kom?i?, der im Bürgerkrieg auf Seiten der Bosniaken gekämpft hatte, ist der erste Kroate, der auch mit Hilfe der Stimmen von bosniakischen Wählern ins höchste Staatsamt kam. Die neue Zusammensetzung des im November 2006 vereidigten Staatspräsidiums weckte Hoffnungen auf eine beschleunigte Annäherung an EU und NATO. Im Januar 2007 trat Nikola ?piri? (SNDS) als erster Serbe das Amt des gesamtstaatlichen Ministerpräsidenten an. Er bildete eine heterogene Siebenparteienkoalition, an der sich neben SBiH auch HDZ und SDA beteiligen. Schon im November 2007 trat er wieder zurück, und zwar aus Protest gegen die auf eine Stärkung des Gesamtstaates abzielenden Verordnungen des Hohen Repräsentanten Laj?ák, kehrte aber schon im Folgemonat in sein Amt zurück. 6.6.3 Flüchtlingsproblematik 1997 verständigten sich das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und die westlichen Staaten darauf, dass die Bürgerkriegsflüchtlinge, die mit bis zu 2,3 Millionen Menschen (nach Schätzung des UNHCR) etwa die Hälfte der Bevölkerung vor Beginn der Kämpfe ausmachten, in ihre Heimat bzw. in die von ihrer Volksgruppe kontrollierten Gebiete zurückkehren sollten. Die so genannte abgestufte Repatriierung sollte 1998 abgeschlossen werden, wurde jedoch durch Übergriffe und hinhaltenden Widerstand der jeweiligen Mehrheitsbevölkerung gegen die Rückkehr von Angehörigen der Minderheit lange verzögert. Auch der Versuch des Hohen Repräsentanten, durch Dekrete Gemeinden zur Aufnahme von zurückgekehrten Flüchtlingen zu zwingen, erwies sich nur als begrenzt wirksam, zumal diese Flüchtlinge es eher vorzogen, ihre neue Heimstatt in Gegenden zu wählen, in denen sie zur Mehrheitsgruppe gehörten. Insofern wirkte die so genannte ethnische Homogenisierung auch nach Ende des Bürgerkrieges noch fort. Mitte 2005 berichtete das UNHCR, dass bis dahin 440 000 Flüchtlinge nach Bosnien und Herzegowina repatriiert worden seien, mehr als 500 000 Binnenflüchtlinge seien wieder in ihre ursprünglichen Heimatorte zurückgekehrt. Diese Angaben wurden von Migrationsexperten angezweifelt. 6.6.4 Aufarbeitung der Kriegsverbrechen Neben der Flüchtlingsproblematik erwies sich die Verfolgung der Kriegsverbrecher als schwerste innenpolitische Hypothek des Bürgerkrieges. Mancher der vom Internationalen Tribunal für Verbrechen im früheren Jugoslawien (ICTY) in Den Haag schwerer Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen Angeklagten wurde und wird als Nationalheld verehrt und seine Verfolgung behindert. Anfang 2007 befanden sich noch vier bosnisch-herzegowinische Angeklagte auf freiem Fuß, unter ihnen als mutmaßliche Hauptkriegsverbrecher der ehemalige Führer der bosnischen Serben und Präsident der SR, Radovan Karad?i?, sowie Ratko Mladi?, der ehemalige Armeeführer im Bürgerkrieg, hauptverantwortlich u. a. für das Massaker in Srebrenica im Juli 1995 mit etwa 8 000 Todesopfern. Erst 2004 anerkannte die Führung der SR, dass das von den UN als Völkermord qualifizierte schwerste Verbrechen in Europa seit dem Ende des 2. Weltkrieges von bosnisch-serbischen Truppen begangen worden war, und bat die Hinterbliebenen um Entschuldigung. Als ranghöchste politische Amtsträger verurteilte das ICTY 2003 die frühere Präsidentin der SR (1996-1998), Biljana Plav?i?, wegen ihrer Mitverantwortlichkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu elf Jahren Haftstrafe und 2006 den früheren serbischen Parlamentspräsidenten Mom?ilo Kraji?nik (Mitglied des Staatspräsidiums von 1996 bis 1998) zu 27 Jahren. Als ranghöchste bosnische Militärs wurden verurteilt: der kroatische General Tihomir Bla?ki? zu 45 Jahren Haft (2000; 2004 reduziert auf neun Jahre), der serbische General Radislav Krsti? zu 46 Jahren (2001), der bosniakische General Naser Ori? zu zwei Jahren (2006). Zur Entlastung des ICTY, das bis 2008 seine Arbeit einstellen will, richtete das Oberste Gericht in Sarajevo im März 2005 eine Kammer ein, die sich ausschließlich mit Kriegsverbrechen in minder schweren Fällen befasst. Eine Klage, die Bosnien und Herzegowina beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen gegen Serbien wegen Völkermordes im Bürgerkrieg eingereicht hatte, beschied das Gericht 2007 im Wesentlichen abschlägig. Es stellte zwar außer Frage, dass das Massaker von Srebrenica als Völkermord zu bewerten sei; für alle anderen von Serben in Bosnien und Herzegowina verübten Gräueltaten sei dieser Tatbestand jedoch nicht bewiesen, und auch eine direkte Beteiligung der serbischen Regierung sei nicht zu erkennen. 6.6.5 Sicherung des Friedensprozesses Ende 1995 löste die NATO-geführte Implementation Force (IFOR) die UN-Schutztruppe (UNPROFOR) ab, um mit bis zu 70 000 Soldaten die militärische Umsetzung des Dayton-Abkommens zu gewährleisten, d. h., um insbesondere die Volksgruppen von Feindseligkeiten untereinander abzuhalten. An die Stelle der IFOR trat ein Jahr später die etwa halb so große Stabilization Force (SFOR), an der wie schon an der IFOR neben den NATO-Staaten auch Soldaten von zahlreichen weiteren Staaten beteiligt waren. Sie wurde auch mit dem Auftrag ausgestattet, die Rückkehr von Flüchtlingen zu schützen und mutmaßliche Kriegsverbrecher festzunehmen. Die Mission der SFOR ging Ende 2004 auf die bis zu 7 000 Mann starke European Union Force (EUFOR) der EU über (,,Mission Althea" mit Soldaten aus 33 Staaten). Parallel zum multinationalen militärischen Engagement zur Friedenssicherung stellten die UN eine 1 500 Mann starke internationale Polizeitruppe (IPTF), die Anfang 2003 von der Polizeimission der EU (EUPM) mit rund 500 Polizeibeamten abgelöst wurde. Anfang 2007 beschlossen die EU-Staaten, die EUFOR bis Ende des Jahres auf etwa 2 500 Soldaten zu verringern. Verfasst von: Wieland Eschenhagen Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« der Verteidigung (seit 2006), der Außenwirtschaft, des Währungs- und Finanzsystems sowie der Staatsangehörigkeit, der Einwanderung und Teilbereiche der innerenSicherheit (Justiz- und Polizeireform 2005) geregelt.

Auch die internationale Strafverfolgung, die Telekommunikation und die Lufthoheit unterliegen der zentralenZuständigkeit.

Alle weiteren Zuständigkeiten einschließlich der Sozial- und Steuersysteme, des Bildungswesens und spezifischer Staatsangehörigkeiten liegen bei denEinzelrepubliken bzw.

deren regionalen und kommunalen Untergliederungen (Kantonen).

Eine Verfassungsreform zur Erweiterung und Stärkung der gesamtstaatlichenEbene scheiterte 2005. In dem komplizierten Gefüge der Institutionen und in der Verteilung der politischen Ämter spiegeln sich die ethnischen Kräfteverhältnisse wider, wie sie sich nach demBürgerkrieg herausgebildet hatten: An der Spitze des Gesamtstaates steht ein kollektives Staatspräsidium, dessen drei Mitglieder – ein Bosniake, ein Kroate und ein Serbe – für eine Amtszeit von zwei Jahrendirekt vom Volk gewählt werden (zwei in der BKF und einer, der Serbe, in der SR).

Der Vorsitz in dem Gremium rotiert im Achtmonatsrhythmus.

Das Zweikammerparlamentsetzt sich aus dem Abgeordnetenhaus und der Kammer der Völker zusammen.

Das Abgeordnetenhaus besteht aus 42 für vier Jahre direkt gewählten Mitgliedern (28 aus derBKF und 14 aus der SR).

Die 15 Mitglieder umfassende Kammer der Völker setzt sich paritätisch aus Vertretern der drei Volksgruppen zusammen, die von den Parlamentender BKF (10) und der SR (5) in das Gremium delegiert werden.

Der Ministerpräsident wird auf Vorschlag des Vorsitzenden des Staatspräsidiums vom Abgeordnetenhausgewählt. Die beiden mit innerer Autonomie ausgestatteten Entitäten, die BKF und die SR (mit etwa einem Drittel der Gesamtbevölkerung), verfügen jeweils über ein eigenesumfangreiches legislatives und politisch-administratives Institutionensystem (Zweikammerparlamente, Präsidenten, Regierungen, Gerichte), das dem politischen Aufbau desGesamtstaates ähnlich ist.

Durch die Verfassungen festgelegte Schlüssel zur Verteilung der politischen Ämter auf die Volksgruppen sollen deren angemessene Vertretunggewährleisten und ethnische Diskriminierung ausschließen.

Die BKF besteht aus zehn, in ihren Angelegenheiten wiederum relativ selbständigen Kantonen (von ihnen sindfünf überwiegend bosniakisch, drei kroatisch und zwei ethnisch ausgewogen besiedelt).

Die SR umfasst fünf Distrikte.

Die Verfassungen beider Teilrepubliken (der SR von1992 und der BKF von 1994) wurden 2002 angeglichen und mit der des Gesamtstaates abgestimmt.

Die Hauptstadt der BKF ist Sarajevo, der SR Banja Luka. In der BKF liegt gemäß der Verfassung vom 31.

Mai 1994 die Legislative beim Zweikammerparlament, bestehend aus dem Abgeordnetenhaus mit 140 Mitgliedern, die fürvier Jahre gewählt werden, und der Kammer der Völker mit 74 Sitzen.

Der Präsident und der Vizepräsident werden vom Parlament gewählt.

Ministerpräsident und Präsidentdürfen nicht derselben ethnischen Gruppe angehören.

Auch die SR verfügt nach der Verfassung von 1994 über zwei Parlamentskammern: die Nationalversammlung, deren83 Mitglieder für vier Jahre gewählt werden, und die Kammer der Völker mit 28 Sitzen. Einen Sonderstatus besitzt der Brčko-Distrikt im Nordosten des Landes (etwa 80 000 Einwohner), der faktisch eine regionale Brückenfunktion zwischen den beiden sonstgetrennten Teilen der SR wahrnimmt.

In weitgehender lokaler Selbstverwaltung, aber unter internationaler Aufsicht untersteht er als Kondominium beider Teilrepubliken derdirekten politischen Direktive der Zentralregierung in Sarajevo. Höchste Gerichte der Republik, aber nur zuständig für Belange von gesamtstaatlicher Bedeutung, sind der Oberste Gerichtshof und das Verfassungsgericht.

Dieses bestehtaus neun Richtern – vier von ihnen werden vom Abgeordnetenhaus der BKF, zwei von der Nationalversammlung der SR berufen, drei nichtbosnische Richter entsendet derPräsident des Europäischen Gerichtshofes in Straßburg in das Gremium.

Seit 2005 befasst sich eine Kammer des Obersten Gerichts ausschließlich mit Kriegsverbrechen.

DieTeilrepubliken haben ihre eigenen Rechtssysteme ausgebildet und verfügen über ihr eigenes Gerichtswesen. Die Verfassung von Bosnien und Herzegowina ist als Anhang 4 Bestandteil des Dayton-Abkommens.

Entsprechend unterliegt die Erfüllung der Verfassung und damit dasgesamte Staatswesen der Überwachung durch die internationale Gemeinschaft, die zu diesem Zweck die mit umfangreichen Kompetenzen ausgestattete Behörde des HohenRepräsentanten einrichtete ( Office of the High Representative, OHR).

Seine Mission soll 2007 erfüllt sein. Die wichtigsten politischen Gruppen im zersplitterten Parteiensystem sind die Demokratische Aktionspartei (SDA), die Partei für Bosnien-Herzegowina (SBiH), die KroatischeDemokratische Gemeinschaft (HDZ) und die Serbische Demokratische Partei (SDS).

Der Einfluss der Parteien gründet sich auf ihre Verankerung in den jeweiligenNationalitäten: Führende Parteien der Bosniaken (und entsprechend die stärksten Kräfte in der BKF mit ihrer eigentlichen Basis in den bosniakisch besiedelten Kantonen)sind die bosniakisch-national (muslimisch) ausgerichtete SDA sowie die SBiH, die einen integrationistischen und multiethnischen Kurs vertritt.

In den kroatisch besiedeltenKantonen der BKF dominiert die nationalistische HDZ, in der SR bis zu den Wahlen 2007 die serbisch-nationalistische SDS.

Die sozialdemokratischen Parteien SDP bzw.SNSD (Partei unabhängiger Sozialdemokraten), die ihre Hausmacht in der SR bzw.

BKF haben, sind ethnisch neutraler orientiert und gegenüber einer gesamtstaatlichenKooperation aufgeschlossener. 5 WIRTSCHAFT Bosnien und Herzegowina gehörte neben Mazedonien zu den ärmsten der ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken.

Das Land ist noch weitgehend agrarisch geprägt.

Durchden Krieg wurden jedoch weite Ackerflächen verwüstet oder lagen brach, die Produktion von Nahrungsmitteln ging rapide zurück.

Von den industriellen Anlagen wurdenwährend des Bürgerkrieges Schätzungen zufolge etwa 80 Prozent zerstört, die Wirtschaft kam zeitweise nahezu zum Erliegen, und viele Menschen waren auf Hilfsgüter ausdem Ausland angewiesen.

Inflation und Arbeitslosigkeit stiegen dramatisch.

Zur Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation während des Bürgerkrieges trugen fernerWirtschaftsblockaden sowohl durch Serbien als auch Kroatien bei.

Für 1995, das letzte Kriegsjahr, wurde das Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf rund 1 Milliarde US-Dollarveranschlagt.

Die Staatsverschuldung war auf 3,4 Milliarden US-Dollar angewachsen, die Inflationsrate betrug 30 Prozent (1995).

Dank umfangreicherWiederaufbauprogramme internationaler Organisationen (wie Weltbank, Internationaler Währungsfonds, EU) und zahlreicher Geberländer wurden die Infrastruktur wiederweitgehend hergestellt und neue Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung auf privatwirtschaftlicher Basis geschaffen.

Im Mai 1999 trat in Bosnien und Herzegowinaeine Zollunion in Kraft, durch die die beiden separaten Verwaltungseinheiten einen gemeinsamen Wirtschaftsraum bilden.

Seit 2000 pendelte sich das Wirtschaftswachstumauf etwa 5 Prozent des BIP jährlich ein, 2006 belief sich das BIP auf 6,5 Milliarden US-Dollar, die Staatsverschuldung auf 2,5 Milliarden US-Dollar.

Die Inflationsrate, diezwischen 2000 und 2005 bei durchschnittlich 2 Prozent gelegen hatte, stieg 2006 auf 6 Prozent an. 1990 waren nach Angaben der Weltbank offiziell 4 Prozent der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft, 51 Prozent in der Industrie und 45 Prozent im Dienstleistungssektorbeschäftigt.

2004 lagen diese Quoten bei 3, 36 und 61 Prozent.

Der Anteil des statistisch nicht erfassbaren informellen Sektors an der Gesamtwirtschaft (am größten in derLandwirtschaft) wird auf bis zu 50 Prozent geschätzt.

Die Angaben sind daher nur begrenzt aussagefähig. 5.1 Landwirtschaft Weizen, Mais und Zuckerrüben machten in der Zeit vor dem Krieg den größten Teil der landwirtschaftlichen Produktion aus.

Darüber hinaus wurde auch Obst- und Weinbaubetrieben.

Nach Beendigung des Bürgerkrieges kommt die agrarische Produktion wieder in Gang.

Die wichtigsten Anbaugebiete sind das von der Save durchflossene Tieflandsowie Teile von Herzegowina.

Die vor dem Krieg überaus wichtige Rinder- und Schafzucht setzt wieder verstärkt ein.

19,5 Prozent der Gesamtfläche werden als Ackerlandgenutzt (2005). 5.2 Bergbau Bosnien und Herzegowina ist reich an mineralischen Rohstoffen.

Zu den wichtigsten Bodenschätzen gehören Braunkohle, Eisen, Mangan, Silber, Blei, Kupfer, Chrom undKohle.

Die vor dem Krieg bedeutenden Produktionszweige Eisen- und Stahlindustrie sowie Metallverarbeitung befinden sich im Aufbau.. »

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