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Bundeskanzler Bundeskanzler, in den Bundesrepubliken Deutschland und Österreich der Leiter der Bundesregierung.

Publié le 16/06/2013

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Bundeskanzler Bundeskanzler, in den Bundesrepubliken Deutschland und Österreich der Leiter der Bundesregierung. In Deutschland bestimmt nach dem Grundgesetz (Art. 65) der Bundeskanzler ,,die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung", und er schlägt dem Bundespräsidenten die Bundesminister zur Ernennung bzw. Entlassung vor. Die starke Stellung des Bundeskanzlers im System der parlamentarischen Demokratie (Kanzlerdemokratie) folgt aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und dient der Stabilität des Regierungssystems insgesamt. Sie ruht auf drei Pfeilern: der Richtlinienkompetenz, der Sanktionsmacht gegenüber den Ministern und der Möglichkeit des Parlaments zum konstruktiven Misstrauensvotum. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt und muss innerhalb von sieben Tagen nach seiner Wahl vom Bundespräsidenten ernannt werden. Seine Amtszeit endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Neben dem Bundeskanzleramt unterstehen ihm direkt das Bundespresseamt und der Bundesnachrichtendienst. Im Verteidigungsfall übernimmt der Bundeskanzler das Oberkommando über die Streitkräfte. Bisherige Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland: Konrad Adenauer, Ludwig Erhard, Kurt Georg Kiesinger, Willy Brandt, Helmut Schmidt, Helmut Kohl, Gerhard Schröder und Angela Merkel. In Österreich wird der Bundeskanzler vom Bundespräsidenten ernannt. Anders als der deutsche Bundeskanzler hat er keine Richtlinienkompetenz, kann aber durch sein Vorschlagsrecht für die Besetzung der Ministerämter die Zusammensetzung der Bundesregierung weitgehend mitbestimmen. Bundeskanzler Österreichs seit 1945: Karl Renner, Leopold Figl, Julius Raab, Alfons Gorbach, Josef Klaus, Bruno Kreisky, Fred Sinowatz, Franz Vranitzky, Viktor Klima, Wolfgang Schüssel und Alfred Gusenbauer. In der Schweiz wird der Bundeskanzler für die Dauer von vier Jahren von Bundesversammlung und Bundesrat gewählt; er ist der Chef der Bundeskanzlei. Verfasst von: Wolfram Schellberger Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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