Bürger Bürger (von althochdeutsch burgari, ursprünglich ,,Burgverteidiger", später ,,Burg- und Stadtbewohner"),
Publié le 16/06/2013
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Bürger Bürger (von althochdeutsch burgari, ursprünglich ,,Burgverteidiger", später ,,Burg- und Stadtbewohner"), im allgemeinen Sinn das freie, in politischer und sozialer Hinsicht vollberechtigte Mitglied einer politischen Gesellschaft oder eines Staates; im weiteren Sinn jemand, der der Regierung eines Staates Untertanenpflichten schuldet und dem im Gegenzug der Staat Schutz schuldet. Im Zusammenhang mit dem Staat spricht man vom ,,Staatsbürger". Der spezifischere Sinn des Begriffs ,,Bürger" hat eine lange Geschichte. In den freien Republiken des klassischen Altertums bezeichnete der Begriff polites (griechisch, ,,Bürger") nicht nur den Einwohner einer Stadt, sondern ein durch Geburt freies, an der Herrschaft beteiligtes Mitglied des Staates. Im Römischen Reich entsprach dem der Begriff der civitas, der nicht nur eine Stadt bzw. Stadtgemeinde und manchmal sogar den Staat, sondern auch das Bürgerrecht bezeichnete (von civitas leiten sich z. B. die englische Bezeichnung für Bürger: citizen und die französische: citoyen ab, und auch das deutsche zivil als Adjektiv oder in Wortverbindungen kommt von lateinisch civitas bzw. civis: der Bürger). Im griechischen Verständnis von polites, wie Aristoteles es zum Ausdruck gebracht hat, besaßen die Freien das Recht, sowohl an den gesetzgebenden wie an den rechtsprechenden Aufgaben ihres politischen Gemeinwesens mitzuwirken. Über dieses Recht wurde sorgsam gewacht, und es wurde selten jemandem gewährt, der im Ausland geboren war. Im frühen Mittelalter bezeichnete der Begriff zunächst die Bewohner einer Burg und diejenigen, die sich z. B. bei befestigten Kirchen und Adelssitzen ansiedelten. Der Begriff verband sich noch nicht mit bestimmten Rechten, sondern bezog sich allein auf die Tatsache, dass die Bürger in einer bestimmten Ansiedlung nachbarschaftlich zusammenlebten. Im Lauf der Zeit gelangten die Bürger, meist Gewerbetreibende, zu Wohlstand und erkämpften sich ihre Unabhängigkeit von ihren kirchlichen oder adligen Stadtherren; im Hochmittelalter war der Großteil der Städte weitgehend unabhängig, und das freie Bürgertum begann sich als dritter Stand neben Bauern und Adel zu etablieren. Bürger war, wer in der Stadt oder in ihrem Gebiet über Grundbesitz verfügte; ausgeschlossen aus dem Kreis der Bürger waren Arme, das Gesinde, Gesellen sowie Juden. Die Bürger waren in städtischen Schwurgemeinschaften zusammengeschlossen; mit dem Bürgereid schworen sie der Stadt Treue und Gehorsam und kamen damit in den Genuss des vollen Bürgerrechts, d. h. sie durften Handel und Gewerbe treiben, das Bürgerrecht vererben, am politischen Leben der Stadt teilnehmen, und sie erfuhren Schutz seitens der Stadt. Im Spätmittelalter erweiterte sich nach zum Teil langwierigen innerstädtischen Kämpfen (z. B. zwischen Zünften und Patriziern) der Kreis der Bürger, die am politischen Leben der Stadt teilhatten. Seit der frühen Neuzeit, besonders unter dem Einfluss des Absolutismus, verlagerte sich die Bedeutung des Begriffs Bürger zunehmend auf die territoriale Ebene, d. h. er bezeichnete nun alle Untertanen eines Herrschers, blieb aber weiterhin auf den sozialen Status bezogen, auf den dritten Stand neben Bauern und Adel. Seit der Französischen Revolution sind die Begriffe Bürger und Staatsbürger identische Begriffe und verbunden mit für alle Bürger gleichen, konkreten staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten (Wahlrecht, Steuerpflicht etc.). Die auch als bürgerliche Ehrenrechte bezeichneten Rechte, wie etwa das passive und aktive Wahlrecht, können freilich aberkannt werden, z. B. wegen Straffälligkeit. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
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