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Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.

Publié le 15/06/2013

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Europäische Wirtschafts- und Währungsunion. 1 EINLEITUNG Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), im Vertrag von Maastricht vereinbarte Wirtschafts- und Währungsunion der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, mit der ein einheitlicher europäischer Wirtschaftsraum mit einer gemeinsamen Währung geschaffen wurde. Politische Bestrebungen zur Schaffung einer derartigen Union wurden seit Ende der sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts unternommen. 2 CHRONOLOGIE Die stufenweise Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion in Europa erwähnte erstmals der so genannte Werner-Bericht von 1970 (erste Fassung Mai 1970, endgültige Fassung Oktober 1970). Dieser Bericht ist nach dem damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner benannt; er leitete eine Sachverständigenkommission, die den Auftrag hatte, einen Plan zur Vereinheitlichung von Wirtschaft und Währung auf dem Gebiet der EG zu erarbeiten. Basierend auf dem Werner-Konzept verabschiedete der Ministerrat der EG (siehe Rat der Europäischen Union) 1971 einen Stufenplan für eine derartige Union, die bis Ende der siebziger Jahre erreicht werden sollte. Die Eckpfeiler dieses Vorhabens waren u. a.: völlige Freizügigkeit des Geld- und Kapitalverkehrs innerhalb der EG, zentral gesteuerte Kredit- und Währungspolitik sowie unveränderliche Wechselkurse ohne Schwankungsbreite. Zu diesem Zweck beschloss der Ministerrat im März 1972 die Gründung des Europäischen Wechselkursverbundes. Jedoch kam eine Union innerhalb des gesetzten Zeitrahmens nicht zustande, da einige EG-Mitgliedsstaaten nicht bereit waren, ihre nationalen Souveränitätsrechte in Bezug auf die Bereiche Geld und Währung auf eine europäische Zentrale (z. B. eine Zentralbank) zu übertragen. Im Dezember 1978 beschloss der Rat die Gründung des Europäischen Währungssystems (EWS) mit dem Ziel, ein System fester Wechselkurse zwischen den Währungen der EG-Mitgliedsstaaten zu schaffen. Zu diesem Zweck wurde die ECU (European Currency Unit) als europäische Währungseinheit eingeführt. Sie diente u. a. als Recheneinheit zwischen den Zentralbanken. Wichtigstes Element des EWS war der so genannte Wechselkursmechanismus (WKM). 1989 legte Jacques Delors, damals Präsident der EU-Kommission, einen detaillierten Plan für eine Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen vor, den so genannten Delors-Bericht. Die Kernziele dieses Planes gingen dann in den Vertrag von Maastricht ein, den die Regierungschefs der zwölf EG-Mitgliedsländer am 7. Februar 1992 unterzeichneten; am 1. November 1993 trat der Vertrag in Kraft. 3 DIE DREI STUFEN DER EWWU Die erste Stufe der EWWU begann am 1. Juni 1990 und dauerte bis Ende 1993. Wichtigste Ziele dieser Stufe waren: Liberalisierung des Kapitalverkehrs durch weitgehende Aufhebung aller Verkehrskontrollen innerhalb der EU; durch Schaffung des Europäischen Binnenmarktes (seit 1. Januar 1993 in Kraft) eine engere Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik zwischen den Mitgliedsstaaten, wobei oberstes Ziel Preisstabilität sein sollte; gleiche Teilnahmebedingungen am EWS für alle Währungen, wobei die Schwankungsbreite der Wechselkurse maximal ±2,25 Prozent um die festgelegten bilateralen Leitkurse sein durfte. Das Ziel ,,Konvergenz der Währungen" wurde 1992 durch das Ausscheiden der Italienischen Lira und des Britischen Pfunds aus dem EWS und durch die Anhebung der Bandbreite der Wechselkurse auf ±15 Prozent gedämpft. Die zweite Stufe der EWWU begann am 1. Januar 1994 und dauerte bis Ende 1998. Wichtige Ziele dieser Stufe waren: Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken; Schaffung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) am 1. Januar 1994. Das EWI diente als Vorgängerorganisation der späteren Europäischen Zentralbank; weitere Annäherung der wirtschaftlichen Entwicklung der Teilnehmerstaaten, Preisstabilität sowie Vermeidung übermäßiger Haushaltsdefizite und Staatsverschuldungen. Mit Beginn der dritten Stufe (seit 1. Januar 1999 in Kraft) löste die Europäische Zentralbank (EZB) als Dachinstitution des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) das EWI ab. Die Wechselkurse zwischen den teilnehmenden Währungen wurden festgelegt, der Euro, der den ECU ersetzte, zunächst als so genanntes Buchgeld eingeführt. Die alten nationalen Währungen blieben zwar vorläufig weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel, aber nur als Nebenwährung mit rein nationaler Gültigkeit. Zugleich wurde das EWS II eingeführt, das die Währungen der zu diesem Zeitpunkt noch nicht an der Währungsunion beteiligten EU-Staaten an den Euro anbinden sollte. Am 1. Januar 2002 wurden die Eurobanknoten und -münzen eingeführt. In einer (freiwilligen) Übergangsphase von zwei bzw. drei Monaten wurden die nationalen Banknoten und Münzen vom Einzelhandel angenommen und von Banken kostenlos in Euro umgetauscht. Später ließen sich die nationalen Währungen nur noch bei den nationalen Zentralbanken in Euro tauschen. Seit dem 1. Juli 2002 ist in den Mitgliedsländern der EWWU nur noch der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen. Die EU-Finanzminister setzten den Kurs des Euro am 31. Dezember 1998 fest. Danach entsprach 1 Euro 1,95583 DM bzw. 13,7603 Österreichischen Schilling. 4 KONVERGENZKRITERIEN UND EWWU-MITGLIEDSCHAFT Die Mitgliedschaft an der EWWU erfolgt nicht automatisch, die einzelnen Teilnehmer müssen sich qualifizieren. Der EU-Vertrag benennt hierfür so genannte Konvergenzkriterien: 1. Während der letzten zwei Jahre vor Eintritt in die Währungsunion muss sich die Währung des entsprechenden Landes innerhalb der festgelegten Grenzen des EWS II bewegt haben. 2. Die durchschnittliche Inflationsrate bei den Verbraucherpreisen darf nicht mehr als 1,5 Prozent über den Raten der drei Länder liegen, die im Vorjahr das niedrigste Inflationsergebnis hatten, also die inflationsstabilsten waren. 3. Der durchschnittliche Zinssatz für langfristige Anlagen darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Zinssatz der drei Länder liegen, die im Vorjahr am preisstabilsten waren. 4. Das öffentliche Defizit sollte nicht mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, und das Verhältnis der gesamten Staatsverschuldung zum BIP sollte nicht über 60 Prozent liegen. Mit Beginn der dritten Stufe (1999) nahmen elf EU-Mitgliedsstaaten an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teil: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Griechenland folgte zum 1. Januar 2001. Dänemark und Großbritannien machten von der ihnen im EU-Vertrag eingeräumten Ausstiegsklausel Gebrauch und nahmen vorerst nicht an der Währungsunion teil. In Schweden entschied sich die Bevölkerung 2003 in einem Referendum gegen die Einführung des Euro. Zum 1. Januar 2007 wurde auch Slowenien Mitglied der EWWU, und zum 1. Januar 2008 folgten Malta und Zypern. Die anderen neuen EU-Staaten (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik und Ungarn) hatten sich bis 2008 nach den Konvergenzkriterien noch nicht qualifiziert. 5 POLITISCHE DISKUSSION Für ihre Befürworter bildet die EWWU den Rahmen der wirtschaftlichen und politischen Stabilität Europas. Mit der Einführung des Euro (1. Januar 1999, Buchgeld) als dritte Stufe zur Vollendung der EWWU verband sich vor allem die Hoffnung auf eine Stimulierung von Wirtschaft und Beschäftigung, eine verbesserte globale Wettbewerbsfähigkeit und nicht zuletzt eine innenpolitische Stärkung der Europäischen Union. Kritiker verweisen jedoch darauf, dass durch die Wirtschafts- und Währungsunion die Bedingungen für die Lohn-, Sozial- und Steuerpolitik wesentlich verändert und auch die nationalen Sozialsicherungssysteme unter erhöhten Druck geraten werden. Letzteres wird insbesondere für die schwächeren Mitgliedsstaaten als Gefahr gesehen, die den verschärften Wettbewerbsbedingungen nur schwerlich standhalten können. Angesichts der sich stark unterscheidenden Produktivitätsniveaus der einzelnen EU-Länder und des deutlichen ökonomischen Gefälles wird ein übergreifendes Harmonisierungskonzept als notwendig erachtet, damit die Marktkräfte den Prozess des Sozialabbaus nicht unkontrolliert vorantreiben. Darüber hinaus wird kritisiert, dass anstelle von Wohlfahrt und Solidarität zwischen den europäischen Nachbarn nun Konvergenz und Stabilität getreten seien. Gerade die rigiden Stabilitätskriterien würden der europäischen wie auch der nationalen Förderpolitik enge Grenzen setzen. Außerdem befürchten Kritiker, dass einem Anstieg der Verschuldung eines Staates vor allem mit Einsparungen in defizitären Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Sozialwesen, Kultur und Umwelt begegnet werden wird. 5.1 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt Eine weitere Gefahr sehen Kritiker in dem 1996 vom Europäischen Rat vereinbarten Stabilitäts- und Wachstumspakt zur Sicherung der Haushaltsdisziplin ( siehe Eurostabilitätspakt). Der Pakt könnte die Kluft zwischen den ärmeren und reicheren Staaten weiter vertiefen. Die mögliche Folge wäre ein Zwei-Klassen-Europa, in dem die ärmeren Länder die zur Aufnahme in die EWWU geforderten Konvergenzkriterien aus eigener Kraft kaum erfüllen können. 6 WIRTSCHAFTSPOLITISCHER AUSBLICK Unter Beteiligung aller EU-Mitgliedsstaaten wird die EWWU einen Wirtschaftsraum bilden, der hinsichtlich seiner Wirtschaftskraft und seines Handelsvolumens mit den USA vergleichbar sein wird. Eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik soll dazu führen, dass die Konjunkturzyklen in den einzelnen Mitgliedsländern in zunehmendem Maß einen synchronen Verlauf nehmen, was die Bedeutung der wirtschaftlichen Entwicklung der Eurozone noch verstärken soll. Im Hinblick auf den EU-Binnenmarkt gilt die Einführung des Euro als notwendige Voraussetzung für dessen tatsächliche Verwirklichung. Der Wegfall von Wechselkursrisiken und Transaktionskosten durch den Währungsumtausch entlastet vor allem die exportorientierten Unternehmen. Während die unterschiedlichen Währungen mit ihren teils stark schwankenden Wechselkursen noch ein gravierendes Handels- und Investitionshemmnis darstellten, bietet die einheitliche Währung den Unternehmen nun eine größere Planungssicherheit bezüglich langfristiger Investitionen, was sich wiederum positiv auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung auswirken soll. Höhere Gewinne und Investitionen und daraus resultierende Wachstumsimpulse setzen jedoch voraus, dass der Euro als gemeinsame Währung dauerhaft stabil bleibt. Ein zu ,,weicher" Euro birgt das Risiko der höheren Inflation, Zinsen und Lohnkosten und würde Verluste der preislichen Wettbewerbsfähigkeit verursachen. Bearbeitet von: Maurice Wiederhold Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« Stufe zur Vollendung der EWWU verband sich vor allem die Hoffnung auf eine Stimulierung von Wirtschaft und Beschäftigung, eine verbesserte globaleWettbewerbsfähigkeit und nicht zuletzt eine innenpolitische Stärkung der Europäischen Union. Kritiker verweisen jedoch darauf, dass durch die Wirtschafts- und Währungsunion die Bedingungen für die Lohn-, Sozial- und Steuerpolitik wesentlich verändert und auchdie nationalen Sozialsicherungssysteme unter erhöhten Druck geraten werden.

Letzteres wird insbesondere für die schwächeren Mitgliedsstaaten als Gefahr gesehen, dieden verschärften Wettbewerbsbedingungen nur schwerlich standhalten können.

Angesichts der sich stark unterscheidenden Produktivitätsniveaus der einzelnen EU-Länderund des deutlichen ökonomischen Gefälles wird ein übergreifendes Harmonisierungskonzept als notwendig erachtet, damit die Marktkräfte den Prozess des Sozialabbausnicht unkontrolliert vorantreiben. Darüber hinaus wird kritisiert, dass anstelle von Wohlfahrt und Solidarität zwischen den europäischen Nachbarn nun Konvergenz und Stabilität getreten seien.

Gerade dierigiden Stabilitätskriterien würden der europäischen wie auch der nationalen Förderpolitik enge Grenzen setzen.

Außerdem befürchten Kritiker, dass einem Anstieg derVerschuldung eines Staates vor allem mit Einsparungen in defizitären Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Sozialwesen, Kultur und Umwelt begegnet werden wird. 5.1 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt Eine weitere Gefahr sehen Kritiker in dem 1996 vom Europäischen Rat vereinbarten Stabilitäts- und Wachstumspakt zur Sicherung der Haushaltsdisziplin ( siehe Eurostabilitätspakt).

Der Pakt könnte die Kluft zwischen den ärmeren und reicheren Staaten weiter vertiefen.

Die mögliche Folge wäre ein Zwei-Klassen-Europa, in dem dieärmeren Länder die zur Aufnahme in die EWWU geforderten Konvergenzkriterien aus eigener Kraft kaum erfüllen können. 6 WIRTSCHAFTSPOLITISCHER AUSBLICK Unter Beteiligung aller EU-Mitgliedsstaaten wird die EWWU einen Wirtschaftsraum bilden, der hinsichtlich seiner Wirtschaftskraft und seines Handelsvolumens mit den USAvergleichbar sein wird.

Eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik soll dazu führen, dass die Konjunkturzyklen in den einzelnen Mitgliedsländern in zunehmendem Maßeinen synchronen Verlauf nehmen, was die Bedeutung der wirtschaftlichen Entwicklung der Eurozone noch verstärken soll. Im Hinblick auf den EU-Binnenmarkt gilt die Einführung des Euro als notwendige Voraussetzung für dessen tatsächliche Verwirklichung.

Der Wegfall von Wechselkursrisikenund Transaktionskosten durch den Währungsumtausch entlastet vor allem die exportorientierten Unternehmen.

Während die unterschiedlichen Währungen mit ihren teilsstark schwankenden Wechselkursen noch ein gravierendes Handels- und Investitionshemmnis darstellten, bietet die einheitliche Währung den Unternehmen nun einegrößere Planungssicherheit bezüglich langfristiger Investitionen, was sich wiederum positiv auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung auswirken soll. Höhere Gewinne und Investitionen und daraus resultierende Wachstumsimpulse setzen jedoch voraus, dass der Euro als gemeinsame Währung dauerhaft stabil bleibt.

Einzu „weicher” Euro birgt das Risiko der höheren Inflation, Zinsen und Lohnkosten und würde Verluste der preislichen Wettbewerbsfähigkeit verursachen. Bearbeitet von:Maurice WiederholdMicrosoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation.

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