Devoir de Philosophie

Menschenrechte - Politik.

Publié le 16/06/2013

Extrait du document

Menschenrechte - Politik. 1 EINLEITUNG Menschenrechte, grundlegende Rechte, die jedem Einzelnen zustehen, weil sie in seiner Menschenwürde wurzeln. Sie gelten als angeboren, unantastbar und unveräußerlich und dürfen vom Staat nicht genommen oder eingeschränkt werden. Zu ihnen zählen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungs- und Glaubensfreiheit, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, Folter und Sklaverei sowie vor Diskriminierung und Verfolgung wegen ethnischer, religiöser und geschlechtlicher Zugehörigkeit. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bindet in Artikel 1 Abs. 3 Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die unmittelbar geltenden Grundrechte, die neben den allgemeinen Menschenrechten auch die politischen Rechte des deutschen Staatsbürgers umfassen. 2 IDEENGESCHICHTLICHE GRUNDLAGEN Die ideengeschichtlichen Wurzeln von vor- oder überstaatlichen Rechten, die dem Menschen von Natur aus gegeben sind, reichen bis in die Antike zurück. Wichtigste Quellen der modernen Menschenrechtslehre sind das Naturrecht, die Aufklärung und der Liberalismus. John Locke entwarf in seiner politischen Theorie am Beispiel des Rechts auf Leben, Freiheit und Eigentum eine der ersten systematischen Begründungen für die Forderung nach Beachtung der Menschenrechte durch die staatliche Gewalt. In der Aufklärung gehörten Voltaire, Montesquieu und Rousseau zu den Architekten eines Verständnisses vom vernünftigen Gemeinwesen, das nur bestehen kann, wenn es seinen Bürgern fundamentale Rechte gewährleistet. In Deutschland klärten Kant und Fichte philosophische Grundlagen der Menschenrechte. 3 GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG Als Ausgangspunkt für die Geschichte der modernen Menschenrechte gilt die Magna Charta libertatum von 1215, in der sich der britische König zur Garantie des persönlichen Rechts auf Leben, Freiheit und Eigentum und zum Schutz des ,,Freien" vor Rechtswillkür verpflichtete. Die nordamerikanischen Kolonien nahmen in ihrem Ablösungsprozess von Großbritannien das Erbe der mehrere hundert Jahre dauernden Rechtsentwicklung im Mutterland auf und hielten fundamentale Rechte in den Verfassungen der Einzelstaaten fest. Mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789) schuf die Französische Revolution das Fundament für die Fortentwicklung und Verankerung von Menschenrechten in den Verfassungen der modernen Staaten. Die Deklaration diente u. a. als Modell für die 1790 beschlossenen Zusatzartikel der Unionsverfassung der USA von 1789. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis 1848 (Vormärz) wurden Menschenrechte auch in die neu geschaffenen Verfassungen mehrerer deutscher Einzelstaaten aufgenommen, u. a in Bayern und Baden 1818, Württemberg 1819, Kurhessen und Kursachsen 1831. Während der - nicht beschlossene - Verfassungsentwurf der Frankfurter Nationalversammlung einen umfangreichen Katalog von ,,Grundrechten des deutschen Volkes" aufführte, wurde in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 auf einen solchen verzichtet. Die Verfassung der Weimarer Republik (1919) und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1949) knüpften an die Tradition von 1848 an. 4 MENSCHENRECHTE IM VÖLKERRECHT 4.1 Anfänge Das internationale Recht, das sich auf der Souveränität der Einzelstaaten begründet, bezieht sich in der Regel auf die Beziehungen zwischen Staaten und betrachtet die Beschäftigung eines Staates mit dem Schicksal der Bürger eines anderen als unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten. Ansätze der Staatengemeinschaft, sich dennoch des Schutzes des Menschen anzunehmen, zeigten sich schon im Sklavereiverbot des Wiener Kongresses (1815), in den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 und in den Aktivitäten des Völkerbundes. Eine Wende brachten die Enthüllungen der deutschen Kriegsverbrechen und des Holocaust im 2. Weltkrieg. Erstmals urteilte ein internationales Gericht in den Nürnberger Prozessen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ab und bezog sich dabei - nicht unumstritten, weil international nicht kodifiziert - auf allgemein geltendes Menschenrecht. 4.2 Vereinte Nationen Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie enthält einen Katalog der Freiheitsrechte und politischen Rechte (Artikel 3-21), denen Gleichheitsrechte in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur folgen (Artikel 22-28). Auf dieser Grundlage überwacht der Hohe Kommissar für Menschenrechte (UNHCHR) die weltweite Menschenrechtslage und fördert die Durchsetzung besserer internationaler Standards. Da die UNODeklaration von 1948 rechtlich unverbindlich ist, wurden später Teilaspekte des Menschenrechtskomplexes in mehreren internationalen Vertragswerken kodifiziert. Zu den wichtigsten gehören die Genfer Konventionen von 1949/51 und die Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie über bürgerliche und politische Rechte von 1966, die seit 1976 in Kraft sind. Die Allgemeine Erklärung und die beiden Pakte werden als ,,Internationale Menschenrechtscharta" zusammengefasst. 1993 und 1994 errichtete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Ad-hoc-Tribunale zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord im ehemaligen Jugoslawien (Internationales Tribunal für Verbrechen im früheren Jugoslawien mit Sitz in Den Haag) bzw. in Ruanda (Internationales Tribunal für Kriegsverbrechen in Ruanda mit Sitz in Arusha). 1998 beschloss eine internationale Staatenkonferenz in Rom zur Verfolgung derselben Verbrechen, jedoch ohne räumliche und zeitliche Begrenzung die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs mit Sitz in Den Haag, dessen Statut am 1. Juli 2002 in Kraft trat. 4.3 Europa Auf europäischer Ebene wurde der Menschenrechtskatalog der UNO-Deklaration von 1948 in die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aufgenommen, die 1950 von den Mitgliedsstaaten des Europarates unterzeichnet wurde und seitdem durch mehrere Zusatzprotokolle fortentwickelt wurde. Der Ständige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte soll als Rechtsschutzorgan für die Durchsetzung und Einhaltung der Rechtsgarantien in den Einzelstaaten sorgen. Die Europäische Sozialcharta von 1961, seit 1965 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft (aber nicht von allen Mitgliedern des Europarates ratifiziert), ergänzt die MRK im sozialen Bereich. Wesentliche Bedeutung für die Verbesserung der Menschenrechtslage in den osteuropäischen Staaten gewann die in Helsinki am 1. August 1975 vereinbarte Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in die, rechtlich nicht verbindlich aber politisch wirksam, Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte Eingang fanden. 5 MENSCHENRECHTSBEWEGUNGEN Durch das weltweite Engagement von Bürgern für die Wahrung der Menschenrechte gewannen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zunehmende Bedeutung. Sie beobachten in den einzelnen Staaten die Umsetzung der Menschenrechtsvereinbarungen, machen Verletzungen publik, organisieren Proteste und drängen auf eine effektivere nationale und internationale Institutionalisierung von Menschenrechten. Zu den wichtigsten Organisationen in diesem Bereich gehören amnesty international (ai), Human Rights Watch (HRW), die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH), die Internationale Helsinki-Föderation für Menschenrechte (IHF) und die Internationale Liga der Menschenrechte (ILHR). Die 1977 auf der Grundlage der KSZE-Schlussakte gegründete Menschenrechtsbewegung Charta 77 in der Tschechoslowakei und andere Initiativen zur Beobachtung des ,,Helsinki-Prozesses" im damaligen Ostblock hatten einen wesentlichen Anteil an der Entwicklung zur politischen Wende 1989. 6 MENSCHENRECHTE HEUTE Trotz erheblicher Fortschritte in der weltweiten Beachtung der Menschenrechte werden weiterhin Jahr für Jahr zahlreiche gravierende Verletzungen festgestellt, die u. a. in den Jahresberichten von amnesty international (ai) verzeichnet werden. Für 2000 meldete ai schwerwiegende Verletzungen von Menschenrechten aus 144 Staaten, für die entweder staatliche Stellen oder auch bewaffnete politische Gruppen verantwortlich waren. Verfasst von: Wieland Eschenhagen Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« 6 MENSCHENRECHTE HEUTE Trotz erheblicher Fortschritte in der weltweiten Beachtung der Menschenrechte werden weiterhin Jahr für Jahr zahlreiche gravierende Verletzungen festgestellt, die u.

a.

inden Jahresberichten von amnesty international (ai) verzeichnet werden.

Für 2000 meldete ai schwerwiegende Verletzungen von Menschenrechten aus 144 Staaten, für dieentweder staatliche Stellen oder auch bewaffnete politische Gruppen verantwortlich waren. Verfasst von:Wieland EschenhagenMicrosoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation.

Alle Rechte vorbehalten.. »

↓↓↓ APERÇU DU DOCUMENT ↓↓↓

Liens utiles