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Österreichisch-Ungarische Monarchie - Geschichte.

Publié le 14/06/2013

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Österreichisch-Ungarische Monarchie - Geschichte. 1 EINLEITUNG Österreichisch-Ungarische Monarchie, volkstümlich auch Donaumonarchie genannt, amtliche Bezeichnung für den Vielvölkerstaat, der 1867 im österreichisch-ungarischen Ausgleich aus dem Kaiserreich Österreich entstanden war und bis 1918 existierte. Österreich-Ungarn bildete 1914 mit 676 615 Quadratkilometern Fläche nach Russland den zweitgrößten aller europäischen Staaten. Die Gesamtbevölkerung wuchs zwischen 1869 und 1914 von rund 34 Millionen auf rund 53 Millionen Einwohner an. Staatsrechtlich handelte es sich um eine Realunion von Österreich und Ungarn, die durch die Person des österreichischen Kaisers, der zugleich König von Ungarn war, verbunden war. Beide Teile der Doppelmonarchie waren gleichberechtigt und hatten keine gemeinsame Verfassung. Einem Gemeinsamen Ministerrat bzw. Delegationen oblagen die als gemeinsam definierten Angelegenheiten Außenpolitik, Heerwesen und Finanzen; innenpolitisch handelten die beiden Monarchien selbständig, hatten jeweils eigene Volksvertretungen und eine eigene kaiserlich-königliche bzw. königlich-ungarische Regierung. Nach dem Niedergang des Osmanischen Reiches annektierte Österreich-Ungarn Bosnien und die Herzegowina; die annektierten Gebiete wurden von beiden Teilen der Doppelmonarchie gemeinsam verwaltet. 2 ZISLEITHANIEN Im österreichischen Teil der Doppelmonarchie, in Zisleithanien, dem Land diesseits der Leitha, lebten 1910 etwa 28 Millionen Menschen, 33 Prozent von ihnen Deutsche, 22 Prozent Tschechen, 15 Prozent Polen, 12 Prozent Ukrainer, 5 Prozent Slowenen, 3 Prozent Italiener, 3 Prozent Serbokroaten und 7 Prozent andere Nationalitäten. Zusammen mit dem Reichsrat war der Kaiser die gesetzgebende Gewalt. Der Reichsrat setzte sich aus zwei Kammern zusammen, dem Herrenhaus, dem 291 Mitglieder angehörten, und dem Abgeordnetenhaus mit 516 auf sechs Jahre gewählten Parlamentariern (1914). Der Staatsverwaltung in Wien gehörten neun Ressortminister und zeitweise drei Minister ohne eigenes Ressort an. 3 TRANSLEITHANIEN Das ungarische Transleithanien, das Land jenseits der Leitha, bestand aus Ungarn mit Siebenbürgen, Fiume und Kroatien-Slawonien. Hier stellten die Magyaren, das ungarische Staatsvolk, 1910 etwa 54 Prozent der sich auf rund 18 Millionen belaufenden Gesamtbevölkerung. Diesen standen 17 Prozent Rumänen, 11 Prozent Deutsche, 11 Prozent Slowaken, 4 Prozent Serbokroaten und 3 Prozent andere Nationalitäten gegenüber. In Transleithanien übte der König zusammen mit dem Reichstag die gesetzgebende Gewalt aus. Das Oberhaus, die Magnatentafel, mit 366 Mitgliedern und das Abgeordnetenhaus, die Repräsentantentafel, mit 413 Abgesandten bildeten zusammen den Reichstag. Diese Abgesandten gingen aus einer Zensuswahl hervor, was zu einer für große Teile der Bevölkerung völlig unbefriedigenden politischen Repräsentation führte. 4 KRISEN Das labile Staatsgebilde wurde in dem halben Jahrhundert seines Bestehens von zahlreichen Krisen heimgesucht. Letztlich hatte sich die Doppelmonarchie nur bedingt als fähig erwiesen, die ihr angehörenden Nationalitäten zu integrieren. Da Wahlrecht und Regierungspraxis des Monarchen die Staatsvölker der Deutschen und der Ungarn gegenüber der slawischen Bevölkerungsmehrheit eindeutig bevorzugten, konnten Spannungen nicht ausbleiben. In Zisleithanien verbündeten sich nach dem Ende der Ära des Liberalismus die konservativen Alttschechen mit russischen Panslawisten, um so die Vorherrschaft der Deutschen brechen zu können (siehe Österreich: Geschichte). 1868 forderten die Landtage in Böhmen und Mähren die Autonomie der Länder der böhmischen Krone. Erst die von Innenminister Graf Taafe gemachten Zugeständnisse an die nicht deutschsprachige Bevölkerung, so die Einführung einer zweiten Amtssprache für Böhmen und Mähren, ließen 1880 die Tschechen in den Reichstag zurückkehren. Der deutsch-tschechische Konflikt blieb aber bis zum Ende der Doppelmonarchie ebenso bestehen wie die Konflikte zwischen den Deutschen und den anderen Nationalitäten. Grundsätzliche Reichsreformen misslangen, so dass die kaiserliche und königliche Monarchie lediglich mit polizeistaatlichen Maßnahmen gegenüber den ethnischen Minderheiten bis 1914 die Regierungskontrolle aufrechterhalten konnte. Die ungarische Regierung betrieb nach einer zunächst liberalen Nationalitätenpolitik ab den siebziger Jahren eine brutale Magyaisierungspolitik gegenüber den südslawischen Autonomiebewegungen. Dieser Konflikt internationalisierte sich rasch, die Interessen der Doppelmonarchie standen dem panslawischen Machtanspruch Russlands und dem Großmachtanspruch Serbiens entgegen und führten in den 1. Weltkrieg. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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