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Parlament - Politik.

Publié le 16/06/2013

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Parlament - Politik. 1 EINLEITUNG Parlament (englisch parliament, aus mittellateinisch parlamentum, und altfranzösisch parlement: Unterredung), repräsentative Versammlung, im modernen Staatsrecht die Volksvertretung, die in der Geschichte des Parlamentarismus in verschiedener Form und mit unterschiedlichem Gewicht Anteil an der politischen Macht gewann. In Demokratien setzt sich das Parlament aus frei und geheim gewählten Abgeordneten zusammen, gilt daher als institutioneller Ausdruck der Volkssouveränität und ist maßgeblich für die Gesetzgebung (Legislative) und die Kontrolle der Regierung (Exekutive) zuständig. In nicht freiheitlichen Regierungssystemen mit scheindemokratischen Verfassungen wird das Parlament in der Regel nicht frei gewählt, seine Abgeordneten vertreten im Wesentlichen nur die herrschenden gesellschaftlichen Kräfte und sind in ihren Rechten substantiell eingeschränkt. 2 FORMEN: EINKAMMER- UND ZWEIKAMMERSYSTEM Historisch haben sich zwei Arten von Parlamenten herausgebildet: Im Einkammersystem verfügt eine Kammer oder ein ,,Haus" über sämtliche parlamentarischen Kompetenzen (z. B. das Folketing in Dänemark, Storting in Norwegen, Reichstag in Finnland und Schweden); im Zweikammersystem verteilen sie sich auf zwei Institutionen. Die erste Kammer ist oft ein Relikt des früheren Ständestaates (z. B. das britische Oberhaus) oder verkörpert das Prinzip des Föderalismus (z. B. der von den Landesregierungen besetzte Bundesrat in Deutschland und der von den Landtagen gewählte Bundesrat in Österreich). Sie ist, zumal nicht oder nur indirekt gewählt, meist mit minderen Rechten ausgestattet (Ausnahmen: der Senat in den USA - siehe Kongress der Vereinigten Staaten - und der Ständerat in der Schweiz, deren Mitglieder in den Bundesstaaten bzw. Kantonen direkt gewählt werden). Die zweite Kammer ist aus allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen und nimmt als Verkörperung des demokratischen Prinzips heute in der Regel die wesentlichen parlamentarischen Funktionen wahr: so z. B. das Unterhaus in Großbritannien, der Bundestag in Deutschland, die Nationalversammlung in Frankreich, das Abgeordnetenhaus in Italien, der Nationalrat in Österreich und in der Schweiz, das Repräsentantenhaus in den USA. 3 FUNKTION UND RECHTE DES PARLAMENTS 3.1 Das parlamentarische Regierungssystem Das parlamentarische Regierungssystem orientiert sich an dem von John Locke entworfenen Leitbild der Volkssouveränität. Danach muss alle politische Herrschaftsausübung in einer ununterbrochenen demokratischen Legitimationskette auf das Volk zurückführbar sein; das Parlament kontrolliert die gesellschaftlichstaatliche Ordnung. Als wichtigste, durch die Verfassung garantierte Hoheitsrechte stehen dem Parlament die Gesetzgebungskompetenz, die Berufung und Abberufung der Regierung bzw. des Regierungschefs, die Bereitstellung der Finanzmittel für deren Arbeit durch die Genehmigung des Haushalts sowie die Kontrolle der Exekutive zu. Im Gegenzug kann der Regierungschef unter bestimmten Voraussetzungen die Auflösung des Parlaments erzwingen und Neuwahlen veranlassen. In der Verfassungswirklichkeit arbeiten die Regierung und die sie tragende Mehrheit des Parlaments in der Regel eng zusammen. Gegenspieler der Regierung ist die als Opposition auftretende Minderheit. Dem parlamentarischen Regierungssystem sind die meisten demokratischen Staaten, darunter auch die meisten europäischen, zuzuordnen 3.2 Das präsidiale Regierungssystem Das präsidiale Regierungssystem, wie es modellhaft in den USA praktiziert wird, unterscheidet sich vom parlamentarischen vor allem durch die verfassungsrechtlich nahezu gleichrangige Stellung von Präsident, der zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef ist, und Parlament. Sie ergibt sich durch die Legitimation des Präsidenten aus der - durch Wahlmänner vermittelten, aber faktisch direkten - Wahl durch das Volk. Der vom Präsidenten getrennt gewählte Kongress kann den Präsidenten nicht aus politischen Gründen stürzen, wie es im parlamentarischen System bei veränderten Mehrheiten die Regel ist. Der Präsident und die Mitglieder seiner Regierung dürfen nicht dem Kongress angehören - mit Ausnahme des Vizepräsidenten, der qua Amt gleichzeitig Vorsitzender des Senats ist. Das französische Regierungssystem der Fünften Republik stellt eine Mischform zwischen präsidialer und parlamentarischer Demokratie dar. In ihr hat ein starker, direkt gewählter und vom Parlament weitgehend unabhängiger Präsident besondere Befugnisse gegenüber der Regierung. Da diese jedoch von der Nationalversammlung gewählt wird, kann es zur Cohabitation politischer Gegner in der Staatsführung kommen. 3.3 Parlamentarische Monarchie Obwohl sich historisch das Parlament seine Rechte gegen die Krone erstritten hat, ist es heute unerheblich, ob der demokratische Staat als Republik oder konstitutionelle Monarchie verfasst ist. In der parlamentarischen Monarchie nimmt der König die zugunsten des Parlaments stark eingeschränkten Rechte des Staatsoberhaupts wahr, die in der parlamentarischen Demokratie dem Präsidenten zukommen. 4 GREMIEN UND ARBEITSWEISE DES PARLAMENTS 4.1 Parlamentsautonomie In der parlamentarischen Demokratie organisiert das Parlament seine Arbeit selbst und regelt seine Belange im Parlamentsrecht. Grundlage hierfür bilden die verfassungsmäßigen Rechte der Abgeordneten. 4.2 Der Abgeordnete und die Fraktion Durch ihr Mandat gelten die Abgeordenten als ,,Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" (Grundgesetz Art. 38, Abs. 1). Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können sie die wissenschaftlichen und technischen Dienste nutzen, die ihnen die Bürokratie des Parlaments zur Verfügung stellt. Sie organisieren sich, entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit und Anzahl, in Fraktionen bzw. Gruppen, die mit besonderen Rechten und Mitteln ausgestattet sind, oder müssen sich, wenn eine Fraktions- oder Gruppenbildung nicht möglich ist, als Einzelne mit den Basisrechten des Abgeordneten begnügen. Als Angehörige einer Fraktion unterwerfen sie sich der Partei- bzw. Fraktionsdisziplin, die sich zum Fraktionszwang steigern kann. 4.3 Plenum, Ausschüsse, Präsident Im Plenum versammeln sich die Abgeordneten zur Debatte und abschließenden Entscheidung über vorliegende Anträge, die zu ihrer Annahme eines bestimmten Quorums bedürfen (z. B. Mehrheit der anwesenden oder aller Mitglieder des Hauses, Zweidrittelmehrheit bei Verfassungsänderungen). Die Vorbereitung der Parlamentsbeschlüsse findet in der Regel in den Fraktionen (politische Willensbildung) und in den Ausschüssen statt, in denen (meist auf der Grundlage von Regierungsentwürfen) in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit die gesetzestechnische Arbeit geleistet wird. Ständige Ausschüsse begleiten die Regierungspolitik auf besonders wichtigen und sensiblen Feldern, im Deutschen Bundestag z. B. in der Haushalts-, Außen-, und Verteidigungspolitik und zur Überwachung der Geheimdienste. Der Aufklärung bestimmter Sachverhalte dienen Untersuchungsausschüsse, die im Sinne des parlamentarischen Kontrollrechtes und im Interesse der Opposition eingerichtet werden müssen, wenn eine qualifizierte Minderheit dies verlangt. Darüber hinaus können Parlamente Beauftragte zur Wahrnehmung bestimmter parlamentarischer (Kontroll-)Rechte ernennen, z. B. den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags. Der Präsident des Parlaments, in diesem Amt zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet, leitet die Sitzungen des Plenums und überwacht die Einhaltung der Geschäftsordnung, unterstützt vom Ältestenrat. Entsprechend dem Stellenwert des Parlaments in der Demokratie ist die Position des Parlamentspräsidenten, ungeachtet seiner in der Regel geringen Machtbefugnisse, in der Staatshierarchie hoch angesiedelt: Im britischen Unterhaus vertritt der Speaker das Parlament beim Monarchen. In Deutschland rangiert der Bundesratspräsident nach dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt an zweiter, der Bundestagspräsident an dritter Stelle (der Bundeskanzler an vierter). 5 DIE ROLLE DER PARTEIEN IM PARLAMENT In Abweichung von der klassischen Lehre von der Gewaltenteilung verlagert sich in parlamentarischen Demokratien das Zentrum der politischen Macht aus dem Parlament in die Führungszentrale(n) der stärksten Partei(en). Dies ergibt sich aus der doppelten Verschränkung der Regierung mit der Mehrheitsfraktion oder der Koalition, aus der sie hervorgeht und von der sie gestützt wird, sowie mit der Partei selbst, an deren Spitze der Regierungschef häufig in Personalunion steht. Die ursprünglich dem gesamten Parlament zugeschriebene Rolle der Kontrolle der Exekutive ist damit auf die parlamentarische Opposition übergegangen. Ihren bestimmenden Einfluss auf die Willensbildung im Parlament, durch den sich die Parteiendemokratie - mit der Tendenz zum Parteienstaat - auszeichnet, erwerben die Parteien vor allem durch ihr faktisches Monopol auf die Aufstellung von Kandidaten zur Parlamentswahl. Hieraus leitet sich die Verpflichtung der Abgeordneten auf Einhaltung der Fraktionsdisziplin ab. Verfasst von: Wieland Eschenhagen Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« parlamentarischen Kontrollrechtes und im Interesse der Opposition eingerichtet werden müssen, wenn eine qualifizierte Minderheit dies verlangt.

Darüber hinaus könnenParlamente Beauftragte zur Wahrnehmung bestimmter parlamentarischer (Kontroll-)Rechte ernennen, z.

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den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags. Der Präsident des Parlaments, in diesem Amt zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet, leitet die Sitzungen des Plenums und überwacht die Einhaltung derGeschäftsordnung, unterstützt vom Ältestenrat.

Entsprechend dem Stellenwert des Parlaments in der Demokratie ist die Position des Parlamentspräsidenten, ungeachtetseiner in der Regel geringen Machtbefugnisse, in der Staatshierarchie hoch angesiedelt: Im britischen Unterhaus vertritt der Speaker das Parlament beim Monarchen.

In Deutschland rangiert der Bundesratspräsident nach dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt an zweiter, der Bundestagspräsident an dritter Stelle (der Bundeskanzler anvierter). 5 DIE ROLLE DER PARTEIEN IM PARLAMENT In Abweichung von der klassischen Lehre von der Gewaltenteilung verlagert sich in parlamentarischen Demokratien das Zentrum der politischen Macht aus dem Parlamentin die Führungszentrale(n) der stärksten Partei(en).

Dies ergibt sich aus der doppelten Verschränkung der Regierung mit der Mehrheitsfraktion oder der Koalition, aus dersie hervorgeht und von der sie gestützt wird, sowie mit der Partei selbst, an deren Spitze der Regierungschef häufig in Personalunion steht.

Die ursprünglich dem gesamtenParlament zugeschriebene Rolle der Kontrolle der Exekutive ist damit auf die parlamentarische Opposition übergegangen.

Ihren bestimmenden Einfluss auf dieWillensbildung im Parlament, durch den sich die Parteiendemokratie – mit der Tendenz zum Parteienstaat – auszeichnet, erwerben die Parteien vor allem durch ihrfaktisches Monopol auf die Aufstellung von Kandidaten zur Parlamentswahl.

Hieraus leitet sich die Verpflichtung der Abgeordneten auf Einhaltung der Fraktionsdisziplin ab. Verfasst von:Wieland EschenhagenMicrosoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation.

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