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Partei - Politik.

Publié le 16/06/2013

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Partei - Politik. 1 EINLEITUNG Partei (von französisch partie: Gruppe, Teil; zu lateinisch pars: Teil, Anteil), Bezeichnung für 1. in allgemeiner Bedeutung: Gruppe von Menschen mit gemeinsamen Interessen in bestimmten Fragen, z. B. als Vertragspartner oder Prozesspartei (Kläger oder Angeklagter) vor Gericht. 2. in politischer Bedeutung: Organisationen, die das Ziel verfolgen, einen möglichst großen Anteil an politischer Macht im Staat zu erwerben, um in Konkurrenz zu anderen Parteien ihre ideellen oder materiellen Interessen durchsetzen können. Ihren Machtanspruch legitimieren sie in der Regel mit dem gesellschaftlichen Gewicht ihrer Anhängerschaft, mit der Bedeutung der Grundwerte bzw. Ziele, für die sie einstehen, und mit dem Konzept, das deren Verwirklichung gewährleisten soll. In diesem Sinne gab es schon in der Antike und gibt es in nahezu allen Staatssystemen Parteien. In der jüngeren Geschichte entstanden Parteien zuerst in den USA (Jacksonian Democracy um 1830) und mit der Entwicklung des Parlamentarismus im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts in Europa. In modernen parlamentarischen Demokratien sind Parteien die dominierenden gesellschaftlichen Akteure der Politik: Sie besitzen ein faktisches Monopol auf die Kandidatenaufstellung bei Parlamentswahlen auf allen Ebenen, stellen das politische Führungspersonal, ihre Fraktionen im Parlament tragen die Regierung oder bilden - verfassungsrechtlich abgesichert - die Opposition. Durch ihre Öffentlichkeitsarbeit, die ihren Höhepunkt in den Wahlkampagnen findet, und ihr Zusammenspiel mit den Medien beeinflussen und kanalisieren sie maßgeblich die politische Willensbildung im Staat. Wenn Parteien auch Schlüsselpositionen der öffentlichen Verwaltung unter ihre Kontrolle bringen - u. a. durch Entsendung ihrer Vertreter (Ämterpatronage) in Institutionen - ist die Tendenz zum Parteienstaat gegeben. Gleichwohl setzen das auf Parteiunabhängigkeit verpflichtete Berufsbeamtentum und die Kontrollfunktion der Medien dem Einfluss von Parteien im öffentlichen Leben Grenzen. In Gesellschaften, die sich zu Parteiendemokratien entwickelt haben, gehören demokratische Verhältnisse innerhalb der Parteien (innerparteiliche Demokratie) zu den Voraussetzungen der Demokratie im Staat. Entsprechend den historischen Bedingungen und den kulturellen Traditionen, der sozialen Struktur und den vorherrschenden gesellschaftlichen Problemen und Konflikten haben sich Parteiensysteme und Parteien in den verschiedenen Ländern unterschiedlich entwickelt, mit einer Vielfalt von Organisationsformen, Ideologien, Parteiprogrammen und politischer Praxis. In der Bundesrepublik Deutschland ist die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien in Artikel 21 des Grundgesetzes umrissen. Den Rahmen für das Tätigwerden von Parteien liefert das Parteiengesetz. 2 ROLLE DER PARTEIEN Als wesentliche Funktionen, die den Parteien in den meisten demokratisch verfassten Staaten zukommen, lassen sich benennen: Die Parteien vertreten gesellschaftliche Interessen und formulieren politische Ziele. In einem Programm verknüpfen sie diese mit einem von bestimmten Grundwerten geprägten Gesellschaftsbild oder einer für richtig gehaltenen Ideologie, nach denen sie, einmal an der Macht, den Staat zu gestalten versprechen, z. B. konservativ, national(istisch), sozial(istisch), kommunistisch, liberal, christlich. Dieser Aspekt prägt vor allem Programmparteien, die sich als Teil einer politischen Bewegung verstehen oder sich an ihre Spitze stellen (Bewegungsparteien). Mit der Nivellierung politisch-ideologischer Konflikte in den westlichen Gesellschaften ergab sich die Tendenz zu Volksparteien, die einen Verlust an programmatischem Profil im Kauf nahmen, um ihre politische Basis zu erweitern. Indem die Parteien Bürger als Mitglieder anwerben und Anhänger bzw. Sympathisanten an sich binden, formieren sich gesellschaftliche Gruppen zu politisch zielgerichteten Kräften im Wettbewerb um die Macht im Staat. Je nach organisatorischer Basis, Programm und Zielgruppen findet diese Funktionsbestimmung ihre Entsprechung im Charakter der Partei als Mitgliederpartei (bei der eine enge Bindung zwischen Wählerschaft und Partei besteht, ein relativ hoher Anteil der Wähler ist zugleich Parteimitglied) oder Wählerpartei (die sich ohne breite Mitgliedschaft in der Hauptsache als Wahlkampfmaschine zur Durchsetzung ihrer Kandidaten versteht, wie z. B. in den USA), als Klassenpartei (die den politischen Herrschaftsanspruch einer sozialen Klasse durchsetzen will, z. B. kommunistische Parteien); sie kann zugleich eine Massenpartei sein, wenn sie ihre politische Kraft nicht nur durch die Zahl ihrer Wähler, sondern auch durch das politische Engagement ihrer Anhänger entfaltet; Volksparteien bieten sich entsprechend ihrer programmatischen Offenheit einer sozial breiten Mitgliederschaft an. Die Parteien bieten dem Staatsbürger die Möglichkeit, sich am politischen Prozess zu beteiligen (Partizipationsfunktion). Durch ihre zum Teil maßgebliche Rolle bei der politischen Willensbildung, als Repräsentation ihrer Mitglieder und Wähler auf der politischen Bühne und als Ausgangspunkt für politisches Handeln vermitteln sie zwischen dem politischen System und dem Bürger (Mediationsfunktion). Die Parteien qualifizieren und präsentieren die Kandidaten für die politische Führung des Staates auf allen Ebenen (Rekrutierungsfunktion). 3 ORGANISATION UND ARBEITSWEISE DER PARTEIEN Abhängig von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und ihren Zielvorstellungen geben sich Parteien eine Struktur, die sie befähigen soll, ihr Programm zu verwirklichen. In autoritären Staaten und Diktaturen, in denen oft eine Einheitspartei die politische Szene beherrscht (wie z. B. die NSDAP im Nationalsozialismus), ist auch die innere Ordnung der Partei entsprechend ausgerichtet (z. B. nach dem Führerprinzip oder - in Kaderparteien des kommunistischen Demokratischen Zentralismus - nach dem Kaderprinzip). Demokratische Parteien organisieren sich nach Prinzipien der innerparteilichen Demokratie - von unten nach oben und mit dem Grundsatz der Wählbarkeit aller Führungsorgane auf allen Ebenen. Gleichermaßen werden auf Parteitagen die Partei- und Wahlprogramme beschlossen und die Kandidaten für die Wahlen zu den verschiedenen regionalen und nationalen Vertretungskörperschaften aufgestellt. Im Machtgefüge des Staates positionieren sich die Parteien durch ihre gewählten und so mit einem Mandat versehenen Abgeordneten, die in Fraktionen zusammenarbeiten und, gebunden an die Parteidisziplin, nach Maßgabe der Kräfteverhältnisse für die Umsetzung der Parteiprogramme sorgen. Formal demokratische Verfahren schließen die Entstehung bürokratischer und oligarchischer Strukturen, die politische Willensbildung von oben nach unten und Machtkonzentration bei wenigen Führungspersönlichkeiten nicht aus. Informationsvorsprung sowie Ämter- und Mandatshäufung gehören zu den wesentlichen Ursachen. Der Trend zu Volksparteien und populistischen Wahlstrategien in westlichen Demokratien führt zur herausgehobenen Rolle von einzelnen, möglichst charismatischen bzw. medienwirksamen Politikern, auf deren Unterstützung in personalisierten Wahlkämpfen der gesamte Parteiapparat als effektive Wahlkampf-,,Maschine" ausgerichtet wird. Als Konsequenz aus der herausgehobenen Stellung der Parteien im Verfassungssystem beteiligt sich der Staat in der Regel an der Parteienfinanzierung, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. 4 PARTEIENKRITIK Die Kritik an der Rolle und politischen Praxis von Parteien im demokratischen Staat ist vielfältig, ohne dass bislang tragfähige Alternativen sichtbar wurden, die politischen Interessen in der pluralen Gesellschaft in demokratischen Verfahren zu formulieren, zu bündeln und umzusetzen. Zu den wichtigsten Gesichtspunkten der Kritik gehört die Gefahr, dass Parteien zur Elitebildung und Bürokratisierung neigen, mit der Folge mangelhafter innerparteilicher Demokratie; dass sie der Förderung oftmals partikularer Interessen Vorrang vor dem Gemeinwohl geben (nicht nur, wenn sie sich als Interessenpartei dazu bekennen); und dass sie sich mit Blick auf Wählerstimmen auf eine Politik mit kurzem Zeithorizont konzentrieren anstatt sich langfristig tragfähigen Problemlösungen zu widmen. Skandale um Versuche von führenden Politikern, sich und/oder ihrer Partei durch Ämterpatronage, Korruption und Machtmissbrauch politische und wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen, diskreditieren immer wieder das Bild der Parteien in der Öffentlichkeit. In eine Legitimationskrise droht das Parteiensystem zu geraten, wenn die dominierenden Parteien Wahlversprechen brechen und wenn sie sich neuen politischen Herausforderungen nicht gewachsen zeigen. Als Folge der Partei- und Politikverdrossenheit kann Parteien dann eine Konkurrenz in Form von Bürgerinitiativen, neuen sozialen Bewegungen und Nichtregierungsorganisationen erwachsen, die sich auf einzelnen Politikfeldern engagieren und dabei neue Organisationsformen suchen, um Politik zu gestalten. 5 DAS PARTEIWESEN IN DEUTSCHLAND 5.1 Anfänge, Kaiserreich Mit Beginn der Verfassungsentwicklung (Konstitutionalismus) nach den Befreiungskriegen (1813/15) bildeten sich in konstitutionellen Fürstentümern lockere Zusammenschlüsse von angesehenen Bürgern, die sich in die neu entstandenen Parlamente wählen ließen (Honoratiorenparteien). Nach der Märzrevolution 1848 entstanden während der Beratungen der Frankfurter Nationalversammlung die ersten gesamtdeutschen Parteigruppen. Mit Ausnahme der extremen Rechten und der linken Revolutionäre, die nicht vertreten waren, zeigten sich hier schon die politischen Hauptrichtungen, wie sie für die weitere Geschichte des deutschen Parteienwesens teilweise bis in die Gegenwart prägend blieben: Konservative, Rechtsliberale, Linksliberale und demokratische Linke. Mit dem 1863 gegründeten Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein begann die Sozialdemokratie als Klassenpartei in die politischen Verhältnisse einzugreifen; nach Aufhebung des Sozialistengesetzes etablierte sie sich als mitglieder- und wählerstärkste Massenpartei und formierte nach den Wahlen von 1912 die größte Fraktion im Reichstag, der gegenüber der kaiserlichen Regierung nur mit eingeschränkten Rechten ausgestattet war. Als weitere bedeutende Partei formierte sich 1870 das katholische Zentrum. 5.2 Weimarer Republik, Nationalsozialismus In der parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik waren die Parteien erstmals hauptverantwortlich für die politische Entwicklung. Der durch die gesellschaftliche Konfliktlage mitbedingte Aufstieg radikaler Parteien auf der Linken (KPD) und der Rechten (u. a. NSDAP, DNVP) und die von der Verfassung begünstigte Zersplitterung der demokratischen politischen Kräfte trugen zur faktischen Selbstzerstörung des Parteiensystems bei. Sie mündete nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 im Verbot oder in der Selbstauflösung aller Parteien mit Ausnahme der NSDAP, die im Juli 1933 die Einparteienherrschaft proklamierte. 5.3 Deutsche Demokratische Republik Die Sowjetische Militär-Administration ließ in ihrem Herrschaftsbereich schon im Juni 1945 vier Parteien zu (KPD, SPD, CDU, LDP). Nach der Zwangvereinigung von KPD und SPD 1946 etablierte die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) eine kommunistische Einparteienherrschaft, unter der die anderen Parteien - 1948 kamen die Demokratische Bauernpartei (DBD) und die National-Demokratische Partei (NDPD) hinzu - als Blockparteien ihre Eigenständigkeit verloren. Auf der Einheitsliste, welche die Nationale Front zur Wahl (faktisch zur Bestätigung) der Volkskammer präsentierte, erhielten sie nach einem festen Schlüssel Mandate zugeteilt. Im Zuge der politischen Wende wandelte sich die SED 1989 zur Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS), die CDU ging mit der Wiedervereinigung in ihrer westlichen ,,Schwesterpartei" auf, die LDP in der FDP. Die junge Grüne Partei der DDR und das aus Bürgerrechtsgruppen hervorgegangene Bündnis 90 vereinigten sich 1990 bzw. 1993 mit den westdeutschen Grünen zu Bündnis 90/Die Grünen. 5.4 Bundesrepublik Auf der Basis von ausgewählten Lizenzen der Westalliierten knüpfte das Parteiwesen in Westdeutschland teilweise an die Zeit vor 1933 an; insbesondere die SPD baute auf früheren Traditionen auf. Als führende bürgerlich-christlich Kraft etablierten sich die Schwesterparteien CDU und CSU (letztere auf Bayern beschränkt). In der neoliberalen FDP fanden sich Kräfte der früheren linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei und der ehemaligen rechtsliberalen Deutschen Volkspartei wieder. Die politische Entwicklung dieser drei Parteien (SPD, CDU/CSU und FDP) und die Geschichte ihrer wechselseitigen Beziehungen prägte - ungeachtet der zeitweiligen Bedeutung weiterer Parteien in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts - das Parteiensystem in der Bundesrepublik bis zum Aufkommen von Bündnis 90/Die Grünen in den achtziger Jahren und dem Erstarken der aus der PDS hervorgegangenen Partei Die Linke auch in den westdeutschen Ländern und auf Bundesebene zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Die Stabilität der Parteiendemokratie in der Bundesrepublik war einerseits dem Wahlsystem mit der herausragenden Bedeutung der Fünfprozentklausel zu verdanken. Andererseits zahlte sich die Strategie der CDU/CSU aus, als überkonfessionelle konservative Sammlungs- bzw. Volkspartei verschiedene gesellschaftliche und politische Strömungen zu integrieren. Darüber hinaus ließen das Demokratiegebot des Grundgesetzes (Artikel 21) und die Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur sowie der kommunistischen Herrschaft in der DDR extremistischen Parteien von links und rechts keine Chance, größeres politisches Gewicht zu erlangen. Das Bundesverfassungsgericht verbot 1952 die nationalsozialistische Sozialistische Reichspartei (SRP), 1956 die KPD. Erscheinungen scharf am Rande des allgemeinen Demokratieverständnisses sind die reaktionär-nationalistischen Republikaner, die speziell die in den neunziger Jahren verstärkt aufkeimende Ausländerfeindlichkeit in weiten Kreisen der Bevölkerung zeitweise geschickt für sich zu nutzen verstanden, sowie Nationaldemokratische Partei (NPD) und Deutsche Volksunion (DVU), zwei rechtsextreme Parteien, die in noch erheblich stärkerem Maße mit der Ausländerfeindlichkeit spielten. Für die NPD stellten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat 2001 beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag, der jedoch 2003 zurückgewiesen wurde, und zwar aus rein formalen Gründen. Grundlegende politische Alternativen jenseits des etablierten Parteiensystems suchten die Studentenbewegung und die Außerparlamentarische Opposition. Aus ihnen rekrutierten sich später Führungspersönlichkeiten der Grünen. 6 POLITISCHE PARTEIEN IN ÖSTERREICH UND DER SCHWEIZ Die beiden großen Volksparteien Österreichs sind die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und die Österreichische Volkspartei (ÖVP). Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) war als Juniorpartner sowohl an SPÖ- als auch an ÖVP-geführten Regierungen beteiligt, wandelte sich allerdings von einer ursprünglich liberalen zu einer rechtspopulistischen Partei, die am Ende als Koalitionspartner nicht mehr tragbar war. Von der FPÖ spalteten sich 1993 das Liberale Forum (LIF) ab, und 2005 löste sich das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ). In der Parteienlandschaft eine ähnliche Rolle wie die deutschen Grünen spielt die Grüne Alternative Liste (GAL). Die Schweizer Konkordanzdemokratie stützt sich auf die vier größten Parteien, unter denen sie nach der Zauberformel die Sitze im Bundesrat verteilt: die FreisinnigDemokratische Partei (FDP); die Christlichdemokratische Partei (CVP), die Sozialdemokratische Partei (SPS) und die Schweizerische Volkspartei (SVP). Wie in Deutschland und Österreich so entwickelte sich auch die Grüne Partei der Schweiz (GPS) in den achtziger Jahren zu einer festen Größe neben den vier alten, etablierten Parteien. Daneben gibt es eine ganze Reihe kleinerer, teilweise nur kantonal verankerter Parteien, die mit wenigen oder sogar nur einem Abgeordneten im Nationalrat vertreten sind wie etwa die Liberale Partei (LPS), die Evangelische Volkspartei (EVP), die Lega dei Tecinesi (LdT) und die Partei der Arbeit in der Schweiz (PdA). Bearbeitet von: Wieland Eschenhagen Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« und/oder ihrer Partei durch Ämterpatronage, Korruption und Machtmissbrauch politische und wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen, diskreditieren immer wieder das Bildder Parteien in der Öffentlichkeit. In eine Legitimationskrise droht das Parteiensystem zu geraten, wenn die dominierenden Parteien Wahlversprechen brechen und wenn sie sich neuen politischenHerausforderungen nicht gewachsen zeigen.

Als Folge der Partei- und Politikverdrossenheit kann Parteien dann eine Konkurrenz in Form von Bürgerinitiativen, neuensozialen Bewegungen und Nichtregierungsorganisationen erwachsen, die sich auf einzelnen Politikfeldern engagieren und dabei neue Organisationsformen suchen, umPolitik zu gestalten. 5 DAS PARTEIWESEN IN DEUTSCHLAND 5.1 Anfänge, Kaiserreich Mit Beginn der Verfassungsentwicklung (Konstitutionalismus) nach den Befreiungskriegen (1813/15) bildeten sich in konstitutionellen Fürstentümern lockereZusammenschlüsse von angesehenen Bürgern, die sich in die neu entstandenen Parlamente wählen ließen (Honoratiorenparteien).

Nach der Märzrevolution 1848entstanden während der Beratungen der Frankfurter Nationalversammlung die ersten gesamtdeutschen Parteigruppen.

Mit Ausnahme der extremen Rechten und der linkenRevolutionäre, die nicht vertreten waren, zeigten sich hier schon die politischen Hauptrichtungen, wie sie für die weitere Geschichte des deutschen Parteienwesens teilweisebis in die Gegenwart prägend blieben: Konservative, Rechtsliberale, Linksliberale und demokratische Linke.

Mit dem 1863 gegründeten Allgemeinen DeutschenArbeiterverein begann die Sozialdemokratie als Klassenpartei in die politischen Verhältnisse einzugreifen; nach Aufhebung des Sozialistengesetzes etablierte sie sich alsmitglieder- und wählerstärkste Massenpartei und formierte nach den Wahlen von 1912 die größte Fraktion im Reichstag, der gegenüber der kaiserlichen Regierung nur miteingeschränkten Rechten ausgestattet war.

Als weitere bedeutende Partei formierte sich 1870 das katholische Zentrum. 5.2 Weimarer Republik, Nationalsozialismus In der parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik waren die Parteien erstmals hauptverantwortlich für die politische Entwicklung.

Der durch die gesellschaftlicheKonfliktlage mitbedingte Aufstieg radikaler Parteien auf der Linken (KPD) und der Rechten (u.

a.

NSDAP, DNVP) und die von der Verfassung begünstigte Zersplitterung derdemokratischen politischen Kräfte trugen zur faktischen Selbstzerstörung des Parteiensystems bei.

Sie mündete nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 imVerbot oder in der Selbstauflösung aller Parteien mit Ausnahme der NSDAP, die im Juli 1933 die Einparteienherrschaft proklamierte. 5.3 Deutsche Demokratische Republik Die Sowjetische Militär-Administration ließ in ihrem Herrschaftsbereich schon im Juni 1945 vier Parteien zu (KPD, SPD, CDU, LDP).

Nach der Zwangvereinigung von KPD undSPD 1946 etablierte die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) eine kommunistische Einparteienherrschaft, unter der die anderen Parteien – 1948 kamen dieDemokratische Bauernpartei (DBD) und die National-Demokratische Partei (NDPD) hinzu – als Blockparteien ihre Eigenständigkeit verloren.

Auf der Einheitsliste, welche dieNationale Front zur Wahl (faktisch zur Bestätigung) der Volkskammer präsentierte, erhielten sie nach einem festen Schlüssel Mandate zugeteilt.

Im Zuge der politischenWende wandelte sich die SED 1989 zur Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS), die CDU ging mit der Wiedervereinigung in ihrer westlichen „Schwesterpartei” auf, dieLDP in der FDP.

Die junge Grüne Partei der DDR und das aus Bürgerrechtsgruppen hervorgegangene Bündnis 90 vereinigten sich 1990 bzw.

1993 mit den westdeutschenGrünen zu Bündnis 90/Die Grünen. 5.4 Bundesrepublik Auf der Basis von ausgewählten Lizenzen der Westalliierten knüpfte das Parteiwesen in Westdeutschland teilweise an die Zeit vor 1933 an; insbesondere die SPD baute auffrüheren Traditionen auf.

Als führende bürgerlich-christlich Kraft etablierten sich die Schwesterparteien CDU und CSU (letztere auf Bayern beschränkt).

In der neoliberalenFDP fanden sich Kräfte der früheren linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei und der ehemaligen rechtsliberalen Deutschen Volkspartei wieder.

Die politischeEntwicklung dieser drei Parteien (SPD, CDU/CSU und FDP) und die Geschichte ihrer wechselseitigen Beziehungen prägte – ungeachtet der zeitweiligen Bedeutung weitererParteien in den fünfziger Jahren des 20.

Jahrhunderts – das Parteiensystem in der Bundesrepublik bis zum Aufkommen von Bündnis 90/Die Grünen in den achtziger Jahrenund dem Erstarken der aus der PDS hervorgegangenen Partei Die Linke auch in den westdeutschen Ländern und auf Bundesebene zu Beginn des 21.

Jahrhunderts. Die Stabilität der Parteiendemokratie in der Bundesrepublik war einerseits dem Wahlsystem mit der herausragenden Bedeutung der Fünfprozentklausel zu verdanken.Andererseits zahlte sich die Strategie der CDU/CSU aus, als überkonfessionelle konservative Sammlungs- bzw.

Volkspartei verschiedene gesellschaftliche und politischeStrömungen zu integrieren.

Darüber hinaus ließen das Demokratiegebot des Grundgesetzes (Artikel 21) und die Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur sowie derkommunistischen Herrschaft in der DDR extremistischen Parteien von links und rechts keine Chance, größeres politisches Gewicht zu erlangen.

DasBundesverfassungsgericht verbot 1952 die nationalsozialistische Sozialistische Reichspartei (SRP), 1956 die KPD.

Erscheinungen scharf am Rande des allgemeinenDemokratieverständnisses sind die reaktionär-nationalistischen Republikaner, die speziell die in den neunziger Jahren verstärkt aufkeimende Ausländerfeindlichkeit inweiten Kreisen der Bevölkerung zeitweise geschickt für sich zu nutzen verstanden, sowie Nationaldemokratische Partei (NPD) und Deutsche Volksunion (DVU), zweirechtsextreme Parteien, die in noch erheblich stärkerem Maße mit der Ausländerfeindlichkeit spielten.

Für die NPD stellten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat 2001beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag, der jedoch 2003 zurückgewiesen wurde, und zwar aus rein formalen Gründen.

Grundlegende politische Alternativenjenseits des etablierten Parteiensystems suchten die Studentenbewegung und die Außerparlamentarische Opposition.

Aus ihnen rekrutierten sich späterFührungspersönlichkeiten der Grünen. 6 POLITISCHE PARTEIEN IN ÖSTERREICH UND DER SCHWEIZ Die beiden großen Volksparteien Österreichs sind die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und die Österreichische Volkspartei (ÖVP).

Die Freiheitliche ParteiÖsterreichs (FPÖ) war als Juniorpartner sowohl an SPÖ- als auch an ÖVP-geführten Regierungen beteiligt, wandelte sich allerdings von einer ursprünglich liberalen zu einerrechtspopulistischen Partei, die am Ende als Koalitionspartner nicht mehr tragbar war.

Von der FPÖ spalteten sich 1993 das Liberale Forum (LIF) ab, und 2005 löste sich dasBündnis Zukunft Österreich (BZÖ).

In der Parteienlandschaft eine ähnliche Rolle wie die deutschen Grünen spielt die Grüne Alternative Liste (GAL). Die Schweizer Konkordanzdemokratie stützt sich auf die vier größten Parteien, unter denen sie nach der Zauberformel die Sitze im Bundesrat verteilt: die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP); die Christlichdemokratische Partei (CVP), die Sozialdemokratische Partei (SPS) und die Schweizerische Volkspartei (SVP).

Wie in Deutschlandund Österreich so entwickelte sich auch die Grüne Partei der Schweiz (GPS) in den achtziger Jahren zu einer festen Größe neben den vier alten, etablierten Parteien.Daneben gibt es eine ganze Reihe kleinerer, teilweise nur kantonal verankerter Parteien, die mit wenigen oder sogar nur einem Abgeordneten im Nationalrat vertreten sindwie etwa die Liberale Partei (LPS), die Evangelische Volkspartei (EVP), die Lega dei Tecinesi (LdT) und die Partei der Arbeit in der Schweiz (PdA). Bearbeitet von:Wieland EschenhagenMicrosoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation.

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