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Polizei Polizei, staatliche Behörde, der die Aufgabe obliegt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren und von der Allgemeinheit und dem Einzelnen Gefahren abzuwehren sowie Straftaten zu verhüten und zu verfolgen.

Publié le 15/06/2013

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Polizei Polizei, staatliche Behörde, der die Aufgabe obliegt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren und von der Allgemeinheit und dem Einzelnen Gefahren abzuwehren sowie Straftaten zu verhüten und zu verfolgen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Polizei größtenteils eine Angelegenheit der Bundesländer; in die Zuständigkeit des Bundes fallen nur jene Behörden, die bundesweite Zuständigkeiten haben, wie etwa die Bundespolizei (bis 30. Juni 2005 Bundesgrenzschutz) und das Bundeskriminalamt. Polizeirecht und Organisation der Polizeien der Länder sind in Landesgesetzen geregelt, wobei das Polizeirecht zwischen den einzelnen Bundesländern nur minimal voneinander abweicht, während in der Organisation größere Unterschiede bestehen können. Die wichtigsten Aufgaben der Polizei sind die Gefahrenabwehr und die Verfolgung strafbarer Handlungen. Bei der Strafverfolgung sind die Polizeibeamten Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Zu den wichtigsten polizeilichen Maßnahmen gehören die Identitätsfeststellung, erkennungsdienstliche Maßnahmen, die polizeiliche Verwahrung, die Durchsuchung von Personen und Wohnungen sowie die Beschlagnahme von Gegenständen. Die Verfügungen der Polizei können mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dazu gehören das Ausführen einer Handlung auf Kosten des Handlungspflichtigen (Ersatzvornahme), die Festsetzung eines Zwangsgeldes sowie die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt oder Waffen (unmittelbarer Zwang). Die polizeilichen Maßnahmen dürfen die Grundrechte des Einzelnen nicht unzulässig einschränken. Ein wichtiger Grundsatz im Polizeirecht ist daher der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Verfasst von: Helmut W. Müller Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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