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Vereinte Nationen - Geschichte.

Publié le 15/06/2013

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Vereinte Nationen - Geschichte. 1 EINLEITUNG Vereinte Nationen (UN für englisch United Nations oder UNO für United Nations Organization), weltweite Staatenorganisation zur Erhaltung des Weltfriedens, zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie zur Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte auf der Grundlage der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker. Der Hauptsitz der Vereinten Nationen befindet sich in New York (Nebensitze in Genf, Wien und Nairobi). Sie stehen der Mitgliedschaft eines jeden Staates offen, der sich auf die Ziele und Regeln der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet. Sie umfassen seit der Teilung des Staatenbundes Serbien und Montenegro und der Aufnahme beider Nachfolgestaaten in die UN im Juni 2006 192 Mitglieder und damit fast alle Staaten der Erde. Lediglich die Vatikanstadt und die international nicht anerkannten Länder Taiwan und Demokratische Arabische Republik Sahara (DARS) gehören ihnen nicht an. Zur Durchführung ihrer Aufgaben verfügt die UNO über mehrere Organe, deren wichtigste die Generalversammlung, der Sicherheitsrat und das Generalsekretariat sind, sowie über zahlreiche Nebenorganisationen und Institutionen. Ihr vorrangiges Ziel, den Frieden auf der Welt zu gewährleisten, hat die UNO nicht erreichen können. Ihre bedeutendsten Verdienste liegen in ihrem Beitrag zur Emanzipation der Völker der Dritten Welt und bei der globalen Durchsetzung der Menschenrechte. 2 ENTSTEHUNGSGESCHICHTE Obwohl mit dem Völkerbund ein erster Versuch gescheitert war, eine weltweite überstaatliche Organisation zur Kriegsverhütung und Friedensbewahrung zu schaffen, richteten im 2. Weltkrieg die Kriegsgegner der Achsenmächte Deutschland, Italien und Japan frühzeitig ihre Bestrebungen auf die Gründung einer Weltorganisation, die als effektives Bündnis aller ,,friedliebenden Staaten" gegen jeden den Weltfrieden gefährdenden Aggressor fungieren konnte und die nach den Prinzipien der demokratischen Staaten aufgebaut sein sollte. Programmatische Elemente einer solchen Organisation formulierten die Alliierten in einer Reihe von Proklamationen und Vereinbarungen, insbesondere in der Atlantikcharta von 1941 und in der Erklärung von Washington, die am 1. Januar 1942 von 26 Staaten unterzeichnet wurde. Diese 26 Staaten bezeichneten sich hier erstmals als ,,United Nations", ,,Vereinte Nationen". Vom April bis Oktober 1944 erarbeiteten Vertreter Chinas, Großbritanniens, der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten in Dumbarton Oaks (bei Washington D.C., USA) die Satzung für die zu errichtende Weltorganisation; zentrale, noch umstrittene Punkte wurden dann im Februar 1945 auf der Konferenz von Jalta weitgehend geklärt, und am 26. Juni 1945 unterzeichneten schließlich 50 Staaten (Polen trat als 51. Gründungsmitglied später hinzu) in San Francisco die ,,Charta der Vereinten Nationen" als Satzung der neuen Organisation. Sie trat am 24. Oktober 1945 in Kraft. 3 ZIELE UND GRUNDSÄTZE In einer Präambel und 19 Kapiteln verzeichnet die Charta die Ziele und Grundsätze, die Verpflichtungen der Mitglieder, die Struktur und die Aufgaben der Organe der Vereinten Nationen. Als vornehmste Ziele benennt Artikel 1, - ,,den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren", - ,,freundschaftliche ... Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln", - ,,eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme ... zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ... zu fördern und zu festigen", - ,,ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden". Zur Erreichung dieser Ziele verpflichten sich die Mitglieder, grundsätzlich auf jede Gewaltandrohung oder -anwendung, ,,die gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit irgendeines Staates gerichtet oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist", zu verzichten und ihre internationalen Streitigkeiten friedlich beizulegen (Artikel 2). Um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu gewährleisten, verfügt die UNO über den Sicherheitsrat als politische und den Internationalen Gerichtshof als richterliche Instanz. Gegen Staaten, die den Weltfrieden verletzen, kann der Sicherheitsrat Zwangs- und Sanktionsmaßnahmen anordnen, die für alle Mitglieder verbindlich sind. Um der Entstehung von Konflikten vorzubeugen, die den Weltfrieden gefährden, erklären sich die Mitgliedsstaaten bereit, bei der Weiterentwicklung des Völkerrechts, der Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritts und der Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zusammenzuarbeiten. Die Mitgliedsstaaten können aber nicht zur aktiven Teilnahme an diesen Programmen verpflichtet werden. 4 ORGANISATION Die UNO verfügt über sechs Hauptorgane: 4.1 General- oder Vollversammlung In ihr sind alle Mitgliedsstaaten vertreten; entsprechend dem Völkerrechtsprinzip der souveränen Gleichheit aller Nationen verfügt hier jeder Mitgliedsstaat, unabhängig von seiner Größe, über eine Stimme. Die Generalversammlung tritt jährlich einmal für etwa drei Monate zu einer ordentlichen Tagung zusammen, gelegentlich aber auch zu Sondersitzungen, und sie kann alle Angelegenheiten beraten, für die sie nach der Charta zuständig ist. Ihre Beschlüsse, die sie in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fassen muss, haben den Charakter bloßer Empfehlungen (mit Ausnahme organisatorischer Entscheidungen). Neue Mitglieder nimmt sie auf Empfehlung des Sicherheitsrates mit Zweidrittelmehrheit auf. Zu Beginn einer jeden Jahrestagung wählt die Versammlung ihren Sitzungspräsidenten. 4.2 Sicherheitsrat Der Sicherheitsrat trägt der Charta zufolge die ,,Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens". Entsprechend verfügt er über weit reichende Kompetenzen, Maßnahmen zur Friedenswahrung oder -schaffung in die Wege zu leiten. Hierzu kann er besondere Instrumente einsetzen, wie z. B. die Friedenstruppen (,,Blauhelme") oder Hilfsorgane wie die Sonderkommission für die Vernichtung von Massenvernichtungswaffen im Irak (UNSCOM) oder die Internationalen Tribunale für Kriegsverbrechen in Ruanda (ICTR) und für Verbrechen im früheren Jugoslawien (ICTY). Dem Sicherheitsrat gehören (seit 1964) 15 Mitglieder an; fünf davon haben gemäß der Charta den Status ständiger Mitglieder: Frankreich, Großbritannien, Russland (seit 1991 in der Nachfolge der Sowjetunion), USA und die Volksrepublik China (seit 1971 anstelle des ausgeschlossenen Taiwan). Die zehn nichtständigen Mitglieder (fünf aus Asien und Afrika, je zwei aus Lateinamerika und Westeuropa, eines aus Osteuropa) werden für zwei Jahre von der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit gewählt, wobei in jedem Jahr fünf Mitglieder neu bestimmt werden. Die Beschlüsse des Sicherheitsrates bedürfen der Mehrheit von neun Stimmen einschließlich der Zustimmung aller fünf ständigen Mitglieder, die damit über ein Vetorecht verfügen. Aus diesem Grund war die UNO im Lauf ihrer Geschichte in zahlreichen, den Weltfrieden bedrohenden Konflikten zur Untätigkeit verdammt, weil die Großmächte keine Einigkeit über die zu ergreifenden Maßnahmen erzielten. 4.3 Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) Das Gremium ist zuständig für die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Programme, die zur Vermeidung und Beseitigung der Konfliktursachen auf der Erde beitragen sollen. Es umfasst (seit 1973) 54 Mitglieder, von denen jedes Jahr ein Drittel nach einem regionalen Verteilungsschlüssel für drei Jahre gewählt wird. Der ECOSOC kann Empfehlungen an die UN-Mitglieder und -Organe aussprechen und internationale Konferenzen einberufen, die auch auf die Weltöffentlichkeit einwirken. Zu seinen zahlreichen Nebenorganen gehören ständige und Sonderausschüsse, Fachkommissionen (u. a. für Bevölkerung und Entwicklung, Menschenrechte, Soziale Entwicklung, Frauenrechte, Drogen) und fünf regionale Wirtschaftskommissionen. Dem ECOSOC sind auch die selbständigen Sonderorganisationen und Hochkommissariate zugeordnet, z. B. die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD), die UNESCO, das Weltkinderhilfswerk (UNICEF), der Hohe Kommissar für Flüchtlinge (UNHCR), der Hohe Kommissar für Menschenrechte (UNHCHR). Faktisch haben auch im ECOSOC die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates und jene Staaten eine starke Position, die als größte Geldgeber die Finanzmittel bereitstellen. 4.4 Internationaler Gerichtshof Das Hauptrechtsprechungsorgan der Weltorganisation mit Sitz in Den Haag (Niederlande) besteht aus 15 unabhängigen Richtern aus verschiedenen Ländern, die von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat für neun Jahre gewählt werden. Die Hauptaufgabe des Internationalen Gerichtshofes ist die Behandlung zwischenstaatlicher Streitigkeiten; er kann jedoch nur dann tätig werden, wenn alle an dem zu verhandelnden Konflikt beteiligten Parteien sich generell oder für den konkreten Fall seiner Gerichtsbarkeit unterwerfen. Die Urteile, die der Gerichtshof fällt, sind endgültig und lassen keine Berufung zu. Allerdings hat der Gerichtshof keinerlei Möglichkeiten, seine Urteile auch durchzusetzen; dies liegt in der Kompetenz des Sicherheitsrates. 4.5 Generalsekretariat Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird auf Vorschlag des Sicherheitsrates von der Generalversammlung für fünf Jahre gewählt. Er besitzt wenige aus der Charta abgeleitete politische Kompetenzen, kann jedoch vom Sicherheitsrat mit der Vorbereitung und Durchführung Frieden sichernder Maßnahmen beauftragt werden. Mit seinem allgemeinen Auftrag, zur Wahrung des Weltfriedens beizutragen, und aufgrund seines unabhängigen Status kann er als neutrale Autorität internationale Konflikte lösen helfen. Als höchster Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär zudem für die Administration der Weltorganisation verantwortlich, die mehr als 52 000 Menschen beschäftigt, davon 7 500 im Sekretariat. Die Diplomaten und Beamten des Generalsekretariats müssen sich mit ihrer politischen Loyalität ganz in den Dienst der UNO stellen und ihre Aufgaben unabhängig von den nationalen Interessen, z. B. ihrer Heimatländer, erfüllen. 4.6 Treuhandrat Aufgabe des Treuhandrates war bis 1994 die Aufsicht über die der UNO unterstellten Treuhandgebiete und deren Verwaltung; er setzte sich aus allen Staaten, die Treuhandgebiete verwalteten, sowie ebensovielen Nicht-Treuhänder-Staaten einschließlich der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates zusammen. Nach der Entlassung Palaus, des letzten UN-Treuhandgebiets, in die Unabhängigkeit stellte der Treuhandrat am 1. November 1994 seine Arbeit in der bisherigen Form ein und gab sich eine neue Geschäftsordnung. Seither gehören dem Treuhandrat die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates an, und er tritt nur noch bei Bedarf zusammen und nicht mehr, wie bis 1994 einmal jährlich. 5 FINANZIERUNG Die UNO finanziert sich durch die Pflichtbeiträge ihrer Mitgliedsstaaten, deren Höhe sich nach der jeweiligen Wirtschaftskraft richtet; für die Durchführung von Sonderprogrammen und Friedensmissionen werden Umlagen erhoben oder freiwillige Leistungen erbracht. Das Budget der Kern-UNO für 2005 belief sich für den regulären Haushalt auf rund 1,9 Milliarden US-Dollar sowie auf etwa 4,8 Milliarden US-Dollar für friedenserhaltende Maßnahmen und 315 Millionen US-Dollar für die Internationalen Tribunale für das frühere Jugoslawien und Ruanda. Für die Sonderorganisationen wie UNESCO und WHO fallen weitere Pflicht- oder freiwillige Beiträge an. Acht Industriestaaten kommen für fast drei Viertel der Gesamtkosten auf; den größten Beitrag leisten die USA mit 22 Prozent, gefolgt von Japan mit knapp 20 Prozent und Deutschland mit knapp 9 Prozent. 6 GESCHICHTE Die wechselvolle Rolle und Bedeutung der Weltorganisation war im Lauf ihrer Geschichte geprägt von der Entwicklung des Ost-West-Konflikts, dem zunehmenden Gewicht der Länder der Dritten Welt im Zuge der Dekolonisation und der Entstehung neuer Konfliktherde seit Ende der achtziger Jahre. 6.1 Die UNO im Kalten Krieg Mit der zunehmenden Rivalität der beiden Großmächte USA und Sowjetunion verlor die UNO schon frühzeitig ihre eigentliche Grundlage für eine effektive weltweite Frieden sichernde Arbeit. Sah eine der beiden Mächte ihre Interessensphäre direkt berührt, lähmte sie den Sicherheitsrat durch ihr Veto. Zu Entscheidungen kam es im ersten Jahrzehnt des Bestehens der UNO daher nur über Palästina (1947), Indonesien (1949) und Kaschmir (1949). Der Beschluss zur ,,Polizeiaktion" gegen Nordkorea - der ersten militärischen ,,Frieden erzwingenden" Aktion der UNO -, die am Beginn des Koreakrieges 1950 stand, kam zustande, weil die Sowjetunion den Sicherheitsrat boykottierte. In den wenigen weiteren Militäraktionen bis Mitte der achtziger Jahre (Suezkrise 1956, Kongokrise 1960, Zypernkrise 1964) blieb die UNO ,,friedenssichernd" neutral. Auf Wirtschaftssanktionen einigte sich der Sicherheitsrat gegen Rhodesien (1966) und Südafrika (1978). 6.2 Vom Ost-West- zum Nord-Süd-Konflikt Bis Mitte der sechziger Jahre wurde die Weltorganisation von den USA dominiert, denen sich die westeuropäischen und lateinamerikanischen Länder angeschlossen hatten. Mit dem Fortschreiten der Entkolonialisierung nahm jedoch schon seit Mitte der fünfziger Jahre das Gewicht der Länder der Dritten Welt in der UNO zu, und in den sechziger Jahren begann die Gruppe der jungen Staaten, die nun in die Weltorganisation aufgenommen wurden, zunehmend die Arbeit der UNO zu prägen. Dabei profitierten die Dritte-Welt-Staaten von der aufbrechenden Uneinigkeit der westlichen Länder, zu denen auch die alten Kolonialmächte gehörten, in Fragen der Entkolonialisierung sowie von der nicht uneigennützigen Unterstützung durch die sozialistischen Staaten. (Erst nach dem Einmarsch der Sowjetunion in Afghanistan 1979 lösten sich die meisten blockfreien Staaten aus der engen Zusammenarbeit mit den Staaten des Warschauer Pakts.) 1964/65 wurden neue Sonderorgane und Programme geschaffen, die sich vorrangig der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der armen Staaten widmen. Als wichtigste entstanden die Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) zur Förderung des internationalen Handels, insbesondere mit den Entwicklungsländern, und das UNEntwicklungsprogramm (UNDP) als Dachorganisation zur Koordination von Hilfeleistungen. In dem Maß, in dem sich die UNO als Forum der Dritten Welt zu bewähren begann, trat neben den Ost-West-Konflikt der Nord-Süd-Konflikt. Als dieser sich in den siebziger Jahren im Gefolge der Wirtschaftskrisen in der industrialisierten und aufgrund der zunehmenden Verelendung in der Dritten Welt verschärfte, erarbeitete die UNO mit einer Serie von Weltkonferenzen Elemente einer ,,Neuen Weltwirtschaftsordnung". Die begrenzten Erfolge dieser Bemühungen schlagen sich u. a. in der Verpflichtung der industrialisierten Länder nieder, 0,7 Prozent ihres Bruttosozialprodukts in Entwicklungsprojekte für die Dritte Welt zu investieren - eine Quote, die bis heute bei weitem nicht erreicht wurde. 6.3 Die Rolle der UNO in der neuen ,,Weltunordnung" Mit der Auflösung der bipolaren Welt des Ost-West-Konflikts seit Mitte der achtziger Jahre gewann die UNO wieder eine aktivere Rolle in der Friedenssicherung, weil sich die Sowjetunion bzw. Russland und die USA in der globalen Sicherheitspolitik einander annäherten. UNO-Friedenstruppen sicherten u. a. Namibias Übergang in die Unabhängigkeit (1989/90) und die Beendigung der Bürgerkriege in Angola (hier nur zeitweise), Nicaragua, Moçambique und Kambodscha. Während es bis 1988 weltweit nur 13 Blauhelm-Einsätze gab, wurden allein zwischen 1993 und 1995 parallel 17 Missionen mit zeitweise rund 80 000 Soldaten durchgeführt, um Kriege und Konflikte zu verhindern, von denen zwölf erst in den Jahren nach 1990 ausgebrochen waren. 1991 führte die UNO mit Hilfe einer von den USA geführten internationalen Streitmacht - erstmals seit 1950 (Korea) - wieder einen ,,Frieden erzwingenden" Krieg, den Zweiten Golfkrieg gegen den Kuwait-Aggressor Irak. Aus der neuen ,,Weltunordnung" erwuchsen für die UNO, die unterdessen bis auf wenige Ausnahmen alle Staaten der Welt angehörten, Belastungen, denen sie nicht gewachsen war. Die Friedenssicherung wurde wieder ein vorrangiges Thema der UNO, ohne dass ihr jedoch für die rapide angewachsenen Aufgaben die ausreichenden finanziellen und militärischen Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Der Versuch, ,,Frieden schaffend" den Clankrieg in Somalia mit Hilfe von UN-Truppen zu beenden, die weitgehend von den USA gestellt wurden, schlug fehl (1992/93). Aufgrund dieser negativen Erfahrungen weigerte sich der Sicherheitsrat während des Bürgerkrieges in Ruanda 1994, der Empfehlung von Generalsekretär Boutros-Ghali zu folgen und die Bürgerkriegsparteien durch ausreichend ausgestattete Friedenstruppen am Massenmorden zu hindern. Eine fünf Jahre später vom neuen Generalsekretär Kofi Annan eingesetzte Untersuchungskommission wies insbesondere dem Sicherheitsrat die Mitverantwortung für den Völkermord in Ruanda zu, da er trotz eindeutiger Warnungen und Hinweise untätig geblieben sei. Im Bosnisch-Kroatisch-Serbischen Krieg scheiterte der bis dahin größte Einsatz der UNO: Rund 25 000 UN-Soldaten konnten die serbischen Massaker an bosnischen Zivilisten (u. a. in Srebrenica 1995) nicht verhindern; die leicht bewaffnete und auf Kampfaufträge nicht eingestellte UN-Truppe und ihre Sicherheitszonen mussten 1995 von einer Schnellen Eingreiftruppe der NATO geschützt werden. Nach dem Frieden von Dayton beauftragte die UNO die multinationale Implementation Force (IFOR) mit der Sicherung des instabilen Friedens in Bosnien und Herzegowina; ein Jahr später übernahm die Stabilization Force (SFOR) unter Regie der NATO diese Aufgabe. Als sich im Kosovo-Konflikt 1998/99 der Sicherheitsrat erneut als handlungsunfähig erwies, Maßnahmen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien zu beschließen, um der ,,ethnischen Säuberung" gegen die Kosovo-Albaner ein Ende zu machen, übergingen die westlichen Staaten die Weltorganisation und ließen die NATO einen völkerrechtlich umstrittenen Luftkrieg gegen Jugoslawien führen. Erst der Wiederaufbau und die Wahrung des Friedens im Kosovo nach Kriegsende durch die zivile Übergangsverwaltung UNMIK und die Kosovo Force (KFOR) vollzogen sich dann wieder unter der Ägide der UNO. Zur Verfolgung der schweren Menschenrechtsverletzungen, die während der Bürgerkriege in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien begangen worden waren, richtete die UNO zwei Sondergerichtshöfe ein (siehe oben Abschnitt 4.2.), deren Zuständigkeiten jedoch räumlich und zeitlich begrenzt waren. Um auch (im Idealfall) weltweit schwere Vergehen gegen die Menschenrechte wie Völkermord und Kriegsverbrechen ahnden zu können, beschlossen die Vereinten Nationen 1998 die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs. Dessen Statut trat am 1. Juli 2002 in Kraft; die Wirkungsmöglichkeiten des Strafgerichtshofs drohten jedoch durch die Weigerung einiger Staaten (darunter die USA und Israel), dem Statut beizutreten, erheblich eingeschränkt zu werden. Auf die verheerenden Terroranschläge auf Ziele in den USA am 11. September 2001 reagierte die UNO ungewöhnlich rasch: Zweieinhalb Wochen nach den Anschlägen verabschiedete der Sicherheitsrat einstimmig eine, verschiedentlich als ,,historisch" bezeichneten Akt von den USA eingebrachte Antiterrorresolution, die alle Staaten zum gemeinsamen Kampf gegen den internationalen Terrorismus verpflichtet. Konkret wird in der Resolution zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung aufgefordert, zur Bekämpfung von Rekrutierung und Bewaffnung von Terroristen durch einschlägige Organisationen, zu besserem Informationsaustausch und stärkerer Kooperation zwischen den Staaten etc. Bisher waren entsprechende Resolutionen und Konventionen regelmäßig daran gescheitert, dass sie nicht von der erforderlichen Anzahl von 100 Staaten ratifiziert worden waren; nun griff der Sicherheitsrat auf Artikel 7 der UNO-Charta zurück und machte damit die Resolution für alle UNO-Mitglieder verbindlich. Auf Sanktionen bei Nichteinhaltung allerdings verzichtete die Resolution ebenso wie auf eine Definition des Begriffs ,,Terrorist". Unmittelbar vor ihrer Initiative im Sicherheitsrat stellten die USA die Mittel zur Begleichung eines Teils ihrer Schulden bei der UNO bereit. Nach dem Sturz des Taliban-Regimes in Afghanistan, den die USA ohne die Beteiligung der UNO durch Militäreinsätze herbeigeführt hatten, engagierte sich die UNO für den politischen Wiederaufbau Afghanistans: Sie leitete u. a. die Afghanistan-Konferenz auf dem Petersberg bei Bonn Ende November/Anfang Dezember 2001, auf der sich die maßgeblichen politischen und ethnischen Kräfte Afghanistans auf die Rückkehr zu demokratischen Strukturen einigten, und sie stellte eine Schutztruppe für Afghanistan zur Verfügung, die den politischen Wiederaufbau absichern sollte. Dass die USA jedoch immer wieder bereit sind, auch ohne UN-Mandat einzugreifen, wenn ihrer Ansicht nach die eigenen nationalen Interessen oder der Weltfrieden bedroht sind, manifestierten sie erneut im Irak-Konflikt: Obwohl sich der Sicherheitsrat mehrheitlich gegen die USA und ihre Forderung nach einem Militäreinsatz gegen den Irak stellte und ihnen folglich kein Mandat erteilte, griffen die USA zusammen mit ihrem Alliierten Großbritannien im März 2003 militärisch im Irak ein. Erst lange nach dem militärischen Sieg über den Irak, erst als sich abzeichnete, dass es den Besatzungsmächten USA und Großbritannien allein nicht gelingen würde, den Irak zu befrieden und politisch wieder aufzubauen, erklärten sich die USA bereit, der UNO doch eine verantwortungsvollere Rolle im Irak einzuräumen. Am 19. August 2003 wurde die UNO durch den bis dahin schwersten und schwerwiegendsten Anschlag in ihrer Geschichte erschüttert: Bei einem Bombenanschlag auf das irakische Hauptquartier der UNO in Bagdad kamen etwa zwei Dutzend UN-Mitarbeiter ums Leben, darunter der UN-Sonderbeauftragte für den Irak und Hochkommissar für Menschenrechte, Sergio Vieira de Mello. Das Attentat wurde einer islamistischen, der al-Qaida nahe stehenden Terrororganisation zugeschrieben und repräsentierte nicht die Haltung der irakischen Bevölkerung, die im Gegenteil ihre Hoffnungen, was eine demokratische, friedliche und gerechte Neuordnung ihres Landes anbelangte, eindeutig auf die UNO richtete und nicht auf die Besatzungsmächte USA und Großbritannien, denen immer größerer Widerstand entgegenschlug. Kurz nach dem Anschlag verabschiedete der Sicherheitsrat die Resolution 1502 zum Schutz von humanitären Helfern und Friedenssoldaten. Diese Resolution verurteilt jede Art von Gewalt gegen humanitäre Helfer und setzt vorsätzliche Gewalt gegen solches Personal Kriegsverbrechen gleich. Was den Zeitpunkt ihrer Verabschiedung anbelangte, war die Resolution eine Reaktion auf den Anschlag. Jedoch war die Resolution schon Monate zuvor im Sicherheitsrat eingebracht worden; sie scheiterte aber lange Zeit am Widerspruch der USA, die sich gegen die - in der Endfassung nicht mehr vorhandene - Einbeziehung des Internationalen Strafgerichtshofes sperrten. 7 REFORMPERSPEKTIVE Die kostspieligen Friedensmissionen, aber auch die immer umfangreicheren Programme zugunsten der Dritten Welt und der Umwelt stürzten die Vereinten Nationen in eine schwere Finanzkrise. Sie verschärfte sich durch die wiederholte Drohung oder gar Weigerung der USA, ihren Beitragsverpflichtungen nachzukommen, solange die UNO sich nicht zu tief greifenden Strukturreformen entschließt. Generalsekretär Kofi Annan leitete 1997 ein erstes Reformprogramm ein, das den Schwerpunkt auf Sparmaßnahmen legte. Ein breit angelegtes, von Kofi Annan vorgelegtes Reformprogramm, das nicht nur Aufgaben und Strukturen der UNO tief greifend reformieren, sondern auch das Völkerrecht modernisieren sollte, wurde auf dem UN-Weltgipfel im September 2005 lediglich in sehr reduzierter Form verabschiedet; viele Reformvorschläge wurden weitgehend relativiert, manche vertagt und einige wichtige Themen sogar völlig ignoriert. Eines der wenigen greifbaren Ergebnisse war die Ablösung der in die Kritik geratenen UN-Menschenrechtskommission durch einen Menschenrechtsrat, die dann ein halbes Jahr später formell beschlossen wurde. Gescheitert war der große Wurf u. a. an den partikularen Interessen einiger Staaten und Staatengruppen, aber auch an dem Gegensatz zwischen Industriestaaten und Dritter Welt. Größtes Hindernis für eine effektive Weltfriedenspolitik der Vereinten Nationen sind jedoch die nach wie vor bestehenden Differenzen zwischen den ,,global players" der Weltpolitik über eine globale Sicherheitsarchitektur. Angesichts der Zunahme ethnischer und religiöser Konflikte in aller Welt und nach den Erfahrungen des Kosovo- Konflikts gehört zu einer wirkungsvollen Sicherheitsarchitektur z. B. auch eine Erweiterung der Interventionsrechte der Weltgemeinschaft gegenüber souveränen Staaten, in denen die Menschenrechte schwerwiegend verletzt werden; jedoch sperrt sich eine große Anzahl von Staaten gegen jegliche Art von Intervention in ihre inneren Angelegenheiten. Die unkontrollierte Ausweitung von Massenvernichtungsmitteln, insbesondere der nuklearen, und die Gefahr von ökologischen Großkatastrophen sowie - seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 vehement ins Problembewusstsein gedrungen - der auf globaler Ebene agierende Terrorismus stellen weitere weltpolitische Herausforderungen dar, denen nur eine handlungsfähige Weltorganisation begegnen kann. Vom Gelingen der Reformen hängt es ab, ob die UNO den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen ist. Machtpolitisches Kernproblem jeder fundamentalen Reform der UNO sind die Zusammensetzung und Kompetenzen des Sicherheitsrates, die immer noch die Welt von 1945 widerspiegeln. Gegen die hegemoniale Rolle der USA, die mangels Gegenkraft seit Ende der achtziger Jahre dazu neigen, sich die UNO ihren weltpolitischen Interessen dienstbar zu machen, organisiert sich zunehmender Widerstand von Staaten und Staatengruppen, die selbst zu den aufstrebenden Mächten zählen und kein angemessenes Gewicht bei den weltpolitisch bedeutenden Entscheidungen haben. Jedoch hält selbst der Widerstand von Vetomächten wie Russland, Frankreich und China die USA nicht davon ab, auch gegen das Mehrheitsvotum des Sicherheitsrates zu agieren, wie am Beispiel des Irak-Krieges deutlich wurde. Über eine Erweiterung des Sicherheitsrates wird seit den neunziger Jahren beraten, ohne dass ein Ergebnis zustande gekommen wäre; als Kandidaten für zusätzliche weitere ständige Sitze gelten Deutschland, Brasilien, Japan und Indien. 2001 wurden die UNO und ihr Generalsekretär Kofi Annan für ihren Einsatz für eine besser organisierte und friedlichere Welt mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Verfasst von: Wieland Eschenhagen Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« 4.3 Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) Das Gremium ist zuständig für die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Programme, die zur Vermeidung und Beseitigung der Konfliktursachen aufder Erde beitragen sollen.

Es umfasst (seit 1973) 54 Mitglieder, von denen jedes Jahr ein Drittel nach einem regionalen Verteilungsschlüssel für drei Jahre gewählt wird.

DerECOSOC kann Empfehlungen an die UN-Mitglieder und -Organe aussprechen und internationale Konferenzen einberufen, die auch auf die Weltöffentlichkeit einwirken.

Zuseinen zahlreichen Nebenorganen gehören ständige und Sonderausschüsse, Fachkommissionen (u.

a.

für Bevölkerung und Entwicklung, Menschenrechte, SozialeEntwicklung, Frauenrechte, Drogen) und fünf regionale Wirtschaftskommissionen.

Dem ECOSOC sind auch die selbständigen Sonderorganisationen und Hochkommissariatezugeordnet, z.

B.

die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Internationale Bank für Wiederaufbau undEntwicklung, der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD), die UNESCO, dasWeltkinderhilfswerk (UNICEF), der Hohe Kommissar für Flüchtlinge (UNHCR), der Hohe Kommissar für Menschenrechte (UNHCHR).

Faktisch haben auch im ECOSOC dieständigen Mitglieder des Sicherheitsrates und jene Staaten eine starke Position, die als größte Geldgeber die Finanzmittel bereitstellen. 4.4 Internationaler Gerichtshof Das Hauptrechtsprechungsorgan der Weltorganisation mit Sitz in Den Haag (Niederlande) besteht aus 15 unabhängigen Richtern aus verschiedenen Ländern, die von derGeneralversammlung und vom Sicherheitsrat für neun Jahre gewählt werden.

Die Hauptaufgabe des Internationalen Gerichtshofes ist die Behandlung zwischenstaatlicherStreitigkeiten; er kann jedoch nur dann tätig werden, wenn alle an dem zu verhandelnden Konflikt beteiligten Parteien sich generell oder für den konkreten Fall seinerGerichtsbarkeit unterwerfen. Die Urteile, die der Gerichtshof fällt, sind endgültig und lassen keine Berufung zu.

Allerdings hat der Gerichtshof keinerlei Möglichkeiten, seine Urteile auch durchzusetzen;dies liegt in der Kompetenz des Sicherheitsrates. 4.5 Generalsekretariat Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird auf Vorschlag des Sicherheitsrates von der Generalversammlung für fünf Jahre gewählt.

Er besitzt wenige aus der Chartaabgeleitete politische Kompetenzen, kann jedoch vom Sicherheitsrat mit der Vorbereitung und Durchführung Frieden sichernder Maßnahmen beauftragt werden.

Mit seinemallgemeinen Auftrag, zur Wahrung des Weltfriedens beizutragen, und aufgrund seines unabhängigen Status kann er als neutrale Autorität internationale Konflikte lösenhelfen.

Als höchster Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär zudem für die Administration der Weltorganisation verantwortlich, die mehr als 52 000 Menschenbeschäftigt, davon 7 500 im Sekretariat.

Die Diplomaten und Beamten des Generalsekretariats müssen sich mit ihrer politischen Loyalität ganz in den Dienst der UNO stellenund ihre Aufgaben unabhängig von den nationalen Interessen, z.

B.

ihrer Heimatländer, erfüllen. 4.6 Treuhandrat Aufgabe des Treuhandrates war bis 1994 die Aufsicht über die der UNO unterstellten Treuhandgebiete und deren Verwaltung; er setzte sich aus allen Staaten, dieTreuhandgebiete verwalteten, sowie ebensovielen Nicht-Treuhänder-Staaten einschließlich der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates zusammen.

Nach derEntlassung Palaus, des letzten UN-Treuhandgebiets, in die Unabhängigkeit stellte der Treuhandrat am 1.

November 1994 seine Arbeit in der bisherigen Form ein und gabsich eine neue Geschäftsordnung.

Seither gehören dem Treuhandrat die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates an, und er tritt nur noch bei Bedarf zusammen undnicht mehr, wie bis 1994 einmal jährlich. 5 FINANZIERUNG Die UNO finanziert sich durch die Pflichtbeiträge ihrer Mitgliedsstaaten, deren Höhe sich nach der jeweiligen Wirtschaftskraft richtet; für die Durchführung vonSonderprogrammen und Friedensmissionen werden Umlagen erhoben oder freiwillige Leistungen erbracht.

Das Budget der Kern-UNO für 2005 belief sich für den regulärenHaushalt auf rund 1,9 Milliarden US-Dollar sowie auf etwa 4,8 Milliarden US-Dollar für friedenserhaltende Maßnahmen und 315 Millionen US-Dollar für die InternationalenTribunale für das frühere Jugoslawien und Ruanda.

Für die Sonderorganisationen wie UNESCO und WHO fallen weitere Pflicht- oder freiwillige Beiträge an.

AchtIndustriestaaten kommen für fast drei Viertel der Gesamtkosten auf; den größten Beitrag leisten die USA mit 22 Prozent, gefolgt von Japan mit knapp 20 Prozent undDeutschland mit knapp 9 Prozent. 6 GESCHICHTE Die wechselvolle Rolle und Bedeutung der Weltorganisation war im Lauf ihrer Geschichte geprägt von der Entwicklung des Ost-West-Konflikts, dem zunehmenden Gewichtder Länder der Dritten Welt im Zuge der Dekolonisation und der Entstehung neuer Konfliktherde seit Ende der achtziger Jahre. 6.1 Die UNO im Kalten Krieg Mit der zunehmenden Rivalität der beiden Großmächte USA und Sowjetunion verlor die UNO schon frühzeitig ihre eigentliche Grundlage für eine effektive weltweite Friedensichernde Arbeit.

Sah eine der beiden Mächte ihre Interessensphäre direkt berührt, lähmte sie den Sicherheitsrat durch ihr Veto.

Zu Entscheidungen kam es im erstenJahrzehnt des Bestehens der UNO daher nur über Palästina (1947), Indonesien (1949) und Kaschmir (1949).

Der Beschluss zur „Polizeiaktion” gegen Nordkorea – der erstenmilitärischen „Frieden erzwingenden” Aktion der UNO –, die am Beginn des Koreakrieges 1950 stand, kam zustande, weil die Sowjetunion den Sicherheitsrat boykottierte.

Inden wenigen weiteren Militäraktionen bis Mitte der achtziger Jahre (Suezkrise 1956, Kongokrise 1960, Zypernkrise 1964) blieb die UNO „friedenssichernd” neutral.

AufWirtschaftssanktionen einigte sich der Sicherheitsrat gegen Rhodesien (1966) und Südafrika (1978). 6.2 Vom Ost-West- zum Nord-Süd-Konflikt Bis Mitte der sechziger Jahre wurde die Weltorganisation von den USA dominiert, denen sich die westeuropäischen und lateinamerikanischen Länder angeschlossen hatten.Mit dem Fortschreiten der Entkolonialisierung nahm jedoch schon seit Mitte der fünfziger Jahre das Gewicht der Länder der Dritten Welt in der UNO zu, und in den sechzigerJahren begann die Gruppe der jungen Staaten, die nun in die Weltorganisation aufgenommen wurden, zunehmend die Arbeit der UNO zu prägen.

Dabei profitierten dieDritte-Welt-Staaten von der aufbrechenden Uneinigkeit der westlichen Länder, zu denen auch die alten Kolonialmächte gehörten, in Fragen der Entkolonialisierung sowievon der nicht uneigennützigen Unterstützung durch die sozialistischen Staaten.

(Erst nach dem Einmarsch der Sowjetunion in Afghanistan 1979 lösten sich die meistenblockfreien Staaten aus der engen Zusammenarbeit mit den Staaten des Warschauer Pakts.) 1964/65 wurden neue Sonderorgane und Programme geschaffen, die sich vorrangig der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der armen Staaten widmen.

Als wichtigsteentstanden die Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) zur Förderung des internationalen Handels, insbesondere mit den Entwicklungsländern, und das UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) als Dachorganisation zur Koordination von Hilfeleistungen.

In dem Maß, in dem sich die UNO als Forum der Dritten Welt zu bewährenbegann, trat neben den Ost-West-Konflikt der Nord-Süd-Konflikt.

Als dieser sich in den siebziger Jahren im Gefolge der Wirtschaftskrisen in der industrialisierten undaufgrund der zunehmenden Verelendung in der Dritten Welt verschärfte, erarbeitete die UNO mit einer Serie von Weltkonferenzen Elemente einer „Neuen. »

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