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Diktatur - Politik.

Publié le 16/06/2013

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Diktatur - Politik. 1 EINLEITUNG Diktatur, Bezeichnung für ein Herrschaftssystem, in dem sich alle (oder fast alle) staatliche Gewalt in der Hand eines Herrschers (des Diktators) oder einer politischen Gruppe (z. B. der Partei im Einparteiensystem und der Militärjunta in der Militärdiktatur) konzentriert. 2 BEGRIFF, ERSCHEINUNGSFORMEN UND MERKMALE In der römischen Antike (siehe Römische Republik) galt die Diktatur als Sonderform der Demokratie in Zeiten ihrer existentiellen Bedrohung; die Allein- und Willkürherrschaft wurde als Tyrannis oder Despotie gekennzeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet Diktatur als Gegenbegriff zur Demokratie eine Vielfalt von Erscheinungsformen der Alleinherrschaft. Unter den mannigfachen Ausprägungen der Diktatur lassen sich beispielhaft folgende unterscheiden: Im Hinblick auf die konkrete Form der Machtausübung die gemäßigte und die harte Diktatur sowie die ,,autoritäre" und die ,,totalitäre Diktatur", im Hinblick auf die Zahl der Machthaber die monokratische und die oligarchische Diktatur (etwa die Herrschaft der Parteiführung im Einparteiensystem), weiterhin die Zivil- und die Militärdiktatur, nach der politischen Ausrichtung die Links- und die Rechtsdiktatur (also etwa die Diktatur des Proletariats im Sozialismus bzw. die rassenorientierte Diktatur im Nationalsozialismus) sowie nach den sozialen und wirtschaftlichen Zielsetzungen als Beharrungs- und Entwicklungsdiktatur (Letztere schafft neue soziale, wirtschaftliche, politische Verhältnisse und wehrt die Wiederherstellung der alten Verhältnisse ab). Trotz aller Unterschiede weisen moderne Diktaturen eine Reihe von Merkmalen auf, die in jedem diktatorischen System - in jeweils unterschiedlicher Ausprägung - zu beobachten sind: Die gesamte Staatsmacht liegt in den Händen einer Person oder einer fest umrissenen Gruppe bzw. deren führender Vertreter (etwa einer Partei oder des Militärs), die Gewaltenteilung ist aufgehoben, die Opposition und jegliche abweichende Meinung und Verhaltensweise und damit der Pluralismus werden unterdrückt, die Menschen- und Bürgerrechte sind außer Kraft gesetzt oder zumindest stark eingeschränkt, eine Kontrolle der Macht ist praktisch nicht möglich, die Kontrolle der Bürger dagegen nimmt einen breiten Raum im Staatsapparat ein. Der wahre Charakter einer Diktatur wird oftmals durch scheindemokratische und pseudorechtsstaatliche Elemente verschleiert. So kann die Beteiligung der Bürger durch manipulative Plebiszite und ein machtloses Parlament vorgetäuscht werden, das aus (manipulierten) Wahlen ohne politische und personelle Alternativen hervorgeht. Oder die Justiz kann den Anschein der Gerechtigkeit erwecken, wenn sie ihre repressive Funktion hinter einem Schleier von undurchsichtigen Gesetzeswerken, formaljuristischen Vorschriften und einer Vielzahl von Instanzen und Behörden verbirgt. Und Polizei und Militär können das Gefühl von Sicherheit und Ordnung vermitteln, während sie bereitstehen, im Ernstfall oppositionelle Bewegungen niederzuschlagen, und die Geheimdienste ihr Werk im Stillen verrichten. Bei der Diktatur als einer Spielart der Autokratie erhält der Herrscher seine Macht meist nicht nach traditionellen Prinzipien (wie z. B. dem der Erbmonarchie im Absolutismus), sondern durch den Bruch mit den bis dahin geltenden Regeln. Wegbereiter der Diktatur sind daher zumeist schwere gesellschaftliche Krisen oder von außen drohende Gefahren, denen sich die bisherige Herrschaftsform nicht gewachsen zeigt. Die Diktatur zerstört nicht nur die Grundlagen für eine freie Entwicklung der Gesellschaft und oft das Leben vieler Menschen, sondern sie endet meist in einem größeren gesellschaftlichen Chaos als sie vorgefunden hat: Gegenüber anderen Staaten häufig abgeschlossen (mit der Tendenz zur wirtschaftlichen Autarkie) und nach innen erstarrt, behindern die diktatorischen Systeme den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt. Ihr Scheitern versuchen sie hinauszuzögern, indem sie die innerstaatliche Unterdrückung steigern und oft ihre Gewalt in kriegerischer Form nach außen kehren oder durch Kriege von inneren Problemen abzulenken und den staatlichen Zusammenhalt zu festigen suchen. 3 DIKTATUREN IN DER GESCHICHTE In der Römischen Republik übte der Diktator - zeitlich begrenzt - allein die oberste Exekutivgewalt aus, wenn es galt, in einem Ausnahmezustand große äußere Gefahren (z. B. im Kriegsfall) abzuwehren oder innere Krisen (z. B. bei Aufständen) zu bewältigen. Die Ausweitung der schon mehrjährigen Diktatorenvollmacht Caesars auf Lebenszeit (dictator perpetuus, 45 v. Chr.) kennzeichnete den Wandlungsprozess der Diktatur von einer Institution zur Rettung der Demokratie hin zur Alleinherrschaft einer Führergestalt. Die Geschichte kennt zahlreiche Fälle, in denen in Zeiten des Notstands verfassungsmäßige bzw. demokratische Verhältnisse in eine Diktatur umschlugen, die sich mit dem Vorwand legitimierte, die gefährdete Ordnung zu erhalten oder wiederherzustellen. Im 14. Jahrhundert, zur Zeit der Renaissance, versuchte der Adel in den italienischen Stadtstaaten (u. a. Mailand, Verona, Florenz und Venedig), seine Herrschaft durch die Errichtung von Familiendiktaturen zu behaupten (Signorien). Als frühe Form der modernen Diktatur gilt das Protektorat von Oliver Cromwell in England nach Hinrichtung des Königs und Entmachtung des Parlaments Mitte des 17. Jahrhunderts. Ende des 18. Jahrhunderts bedeutete die Diktatur der Jakobiner während der Französischen Revolution eine Phase der Schreckensherrschaft (1793/94). Wenige Jahre später errichtete Napoleon Bonaparte mit seinem Staatsstreich und der Ernennung zum Konsul eine Militärdiktatur (1799), auf deren Grundlage er sich 1804 zum Kaiser erhob. Sein Neffe, Louis Napoléon, riss nach seinem Staatsstreich 1851 zunächst diktatorische Vollmachten an sich, machte sich ein Jahr später als Napoleon III. zum Kaiser der Franzosen und festigte seine Herrschaft durch eine Verfassung, die ihm die faktische Alleinherrschaft sicherte. Das 20. Jahrhundert wurde wesentlich durch Diktaturen geprägt, die teils Folge, teils Triebkraft umfassender gesellschaftlicher Umbrüche waren. Die Diktaturen des Nationalsozialismus und des Stalinismus sind die wohl verheerendsten und folgenreichsten der Geschichte. Die zahlreichen und vielfältigen Diktaturen dieses Jahrhunderts stehen in ursächlichem Zusammenhang mit Entwicklungen und Ereignissen, für die als Hauptstichworte anzugeben sind: - 1. Weltkrieg, Zusammenbruch maroder Monarchien, Russische Revolution (Russland: sowjetisches Einparteiensystem/Stalinismus); - Scheitern der jungen demokratischen Republiken Europas (Italien, Portugal, Spanien, Polen, Ungarn, Österreich: Faschismus unterschiedlicher Ausprägung; Deutschland: Nationalsozialismus); - Ost-West-Blockbildung und Kalter Krieg nach dem 2. Weltkrieg (Ostblockstaaten einschließlich DDR: sozialistische Einparteiendiktaturen unterschiedlicher Ausprägung); - Bürgerkrieg in China (Maoismus); - Dekolonisation in Asien, Afrika und Nahost (in zahlreichen Staaten der Dritten Welt Einparteien- oder Einpersonendiktaturen); - gesellschaftliche Stagnation und wirtschaftliche Krisen in Süd- und Lateinamerika unter Einflussnahme der USA (Rechts- und Linkscaudillismo, Militärdiktaturen in zahlreichen Ländern); - Krisen der Nachkriegsdemokratien (Militärdiktaturen in Griechenland 1967-1974, Türkei 1960/61 und 1980-1983, Chile 1973-1990); - Beendigung der Ost-West-Blockpolitik und Zerfall der Sowjetunion seit Ende der achtziger Jahre: Die Diktaturen können sich seitdem nicht mehr unter den Schutz einer der blockbildenden Großmächte stellen. Die Tendenzen zur Lockerung und Liberalisierung der diktatorischen Regime unter dem Einfluss der Globalisierung und der Stärkung des internationalen Rechtssystems durch die Vereinten Nationen nehmen zu. In manchen Nachfolgestaaten der Sowjetunion usurpierten frühere kommunistische Führungskader diktatorische Macht (Weißrussland, Kasachstan, Turkmenistan, Usbekistan, Kirgisistan, Tadschikistan). 3.1 Deutschland: Von der konstitutionellen zur totalitären Diktatur Die Verfassungen der meisten demokratischen Staaten ermächtigen das Parlament, einen inneren oder äußeren Notstand festzustellen und damit der Regierung oder dem Staatspräsidenten befristet eine mehr oder weniger begrenzte Ausnahmegewalt zur effektiven Krisenbewältigung zuzusprechen. Eine solche konstitutionelle Diktatur ermöglichte z. B. der Artikel 48 der Verfassung der Weimarer Republik (so genannter Diktaturparagraph). Zum Schutze der demokratischen Ordnung gedacht, erlaubte er dem Reichspräsidenten, Notverordnungen zu erlassen, die der parlamentarischen Kontrolle weitgehend entzogen waren. Diese Regelung erwies sich als Einfallstor für die Nationalsozialisten zur scheinlegalen ,,Machtergreifung", die in die totale und totalitäre Diktatur Adolf Hitlers führte. Verfasst von: Wieland Eschenhagen Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« 3.1 Deutschland: Von der konstitutionellen zur totalitären Diktatur Die Verfassungen der meisten demokratischen Staaten ermächtigen das Parlament, einen inneren oder äußeren Notstand festzustellen und damit der Regierung oder demStaatspräsidenten befristet eine mehr oder weniger begrenzte Ausnahmegewalt zur effektiven Krisenbewältigung zuzusprechen.

Eine solche konstitutionelle Diktaturermöglichte z.

B.

der Artikel 48 der Verfassung der Weimarer Republik (so genannter Diktaturparagraph).

Zum Schutze der demokratischen Ordnung gedacht, erlaubte erdem Reichspräsidenten, Notverordnungen zu erlassen, die der parlamentarischen Kontrolle weitgehend entzogen waren.

Diese Regelung erwies sich als Einfallstor für dieNationalsozialisten zur scheinlegalen „Machtergreifung”, die in die totale und totalitäre Diktatur Adolf Hitlers führte. Verfasst von:Wieland EschenhagenMicrosoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation.

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