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Absolutismus - Geschichte.

Publié le 13/06/2013

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Absolutismus - Geschichte. 1 EINLEITUNG Absolutismus, die Staatsform, in der die Herrschaftsgewalt im Staat weitgehend beim Monarchen liegt; auch die Bezeichnung für die durch die absolutistische Staatsform charakterisierte Epoche der europäischen Geschichte (vom 16. Jahrhundert bis zur Französischen Revolution 1789 bzw. in seiner Spätphase bis zur Revolution von 1848/49). Der Begriff Absolutismus ist eine Neuschöpfung des 19. Jahrhunderts und geht auf die von den Staatsdenkern Jean Bodin und Thomas Hobbes im 16. und 17. Jahrhundert wieder aufgenommene römische Rechtsformel princeps legibus solutus (lateinisch ,,der von den Gesetzen losgelöste Fürst") zurück, die besagt, dass des Herrschers Wille als oberstes Gesetz absolut gilt. Der Begriff steht also für eine Regierungsform, in der der Herrscher seinen Willen mit Hilfe einer von ihm abhängigen Bürokratie, einer ihm ergebenen Armee und einer ihm unterstehenden obersten Gerichtsbarkeit durchsetzt, in der er ohne die Mitwirkung einer Volksvertretung wie der Stände und ohne Kontrollorgan regiert und die ungeteilte Herrschaftsgewalt in seinen Händen vereint. Von der Willkürherrschaft z. B. eines Despoten unterscheidet sich der Absolutismus insofern, als sich der absolutistische Monarch auf das Gottesgnadentum beruft, d. h. er beansprucht für sich, aus göttlichem Recht zu regieren, und sich dem überkommenen menschlichen Recht verpflichtet sieht. Oberste Maximen des absolutistischen Herrschers sind die Souveränität und die Staatsraison, also die Unabhängigkeit des Monarchen nach innen und nach außen sowie das auf die Wahrung und Mehrung des Nutzen des Staates ausgerichtete Handeln. 2 KLASSISCHER ABSOLUTISMUS Die mangelnde Ordnungskraft der feudalen Ständestaaten erklärt das Aufkommen der frühen absolutistischen Regierungsformen in Europa bis Ende des 15. Jahrhunderts; die Erschütterung von Staat und Gesellschaft im Zuge der Glaubenskriege des 16. Jahrhunderts forcierte das Entstehen starker Zentralgewalten. Als Modell des frühen Absolutismus steht die Herrschaft Heinrichs IV. in Frankreich. Er schuf im durch die Hugenottenkriege zerrütteten Frankreich eine straffe Verwaltung und stärkte die königliche Zentralgewalt; zudem, und das ist bis auf wenige Ausnahmen kennzeichnend für den Absolutismus, zeigte er zugunsten des inneren Friedens und im Sinne der Staatsraison Toleranz gegenüber konfessionellen Minderheiten. Ludwig XIV. führte in Frankreich den absolutistischen Machtstaat unter dem Motto ,,L'état c'est moi" (französisch, ,,Der Staat bin ich") im 17. Jahrhundert zu seinem Höhepunkt. In England dagegen konnte sich das Parlament endgültig 1688 gegen absolutistische Tendenzen der Krone durchsetzen, und im Heiligen Römischen Reich scheiterten im 16. und 17. Jahrhundert die Versuche der Kaiser, das Reich im Sinne einer Stärkung der Zentralgewalt umzugestalten, am Widerstand der Landesfürsten; in einzelnen deutschen Territorialstaaten dagegen gelang die Errichtung absolutistischer Herrschaften. Charakteristisch für den absolutistischen Staat war die weitgehende politische Entmachtung der Stände und die Zurückdrängung des Adels und des Klerus (wobei die ständische Sozialordnung bestehen blieb) und, im Gegenzug, die Heranziehung des gebildeten und des Handel treibenden Bürgertums als loyale, nur dem König verpflichtete Beamtenschicht und als bedeutende Wirtschaftskraft. Das weisungsgebundene Beamtentum war das wichtigste Instrument des absolutistischen Monarchen zur Durchsetzung der Zentralgewalt im Inneren; das stehende, nur dem Herrscher unterstehende Heer sein wichtigstes Instrument zur Verteidigung der Souveränität des Staates nach außen. Der straffen Zentralisierung und der Schaffung rationaler Verwaltungsorgane entsprach im Bereich der Wirtschaft die Etablierung von Organisationsformen wie Merkantilismus und Kameralismus zur Regulierung der Wirtschaft und zur Sicherung der Staatsfinanzen. Ein weiteres wesentliches Merkmal des Absolutismus ist - trotz der Berufung auf das Gottesgnadentum - die Enttheologisierung des Staatswesens und die Aufhebung der weltlichen Herrschaftsbefugnisse der Kirche. 3 AUFGEKLÄRTER ABSOLUTISMUS Die Aufklärung brachte auch in der Staatstheorie einen Wandel. Der aufgeklärte Fürst wie etwa Friedrich II. von Preußen oder Joseph II. von Österreich definierte sich nunmehr als ,,erster Diener des Staates" und als primär dem Gemeinwohl verpflichtet. Im Sinne einer humanitären Staatsidee führte der aufgeklärte absolutistische Monarch das Gemeinwohl fördernde Reformen durch, leitete z. B. mit umfangreichen Rechtskodifikationen wie dem ,,Allgemeinen Landrecht" in Preußen oder dem ,,Bürgerlichen Gesetzbuch" in Österreich erste Schritte auf dem Weg zur Rechtsstaatlichkeit ein, schaffte Folter und Leibeigenschaft ab und führte die allgemeine Schulpflicht ein. Seine Legitimation bezog der aufgeklärte Herrscher aus der Erfüllung der aus der Verpflichtung auf das Gemeinwohl erwachsenden Aufgaben, der bloße Verweis auf das Gottesgnadentum war nun nicht mehr hinreichend. Der absolutistische Herrscher stützte sich zwar in Verwaltung und Wirtschaft in großem Umfang auf das aufstrebende Bürgertum, versagte ihm aber die entsprechende politische Repräsentanz im Staatswesen. Diese Spannung entlud sich dann in den Revolutionen von 1789 bzw. 1848. Auf der anderen Seite wurden z. B. mit der beginnenden Nivellierung der mittelalterlichen Sozialstrukturen, mit der Rechtskodifikation und mit der Schaffung durchschaubarer Verwaltungsstrukturen in der Zeit des Absolutismus wichtige Schritte in Richtung Modernisierung und Demokratisierung des Staates getan. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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