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Bürgerrechte Bürgerrechte, das Recht, am politischen Leben des Gemeinwesens, dessen Bürger man ist, unter Beachtung der geltenden Gesetze teilzunehmen.

Publié le 16/06/2013

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Bürgerrechte Bürgerrechte, das Recht, am politischen Leben des Gemeinwesens, dessen Bürger man ist, unter Beachtung der geltenden Gesetze teilzunehmen. Gemäß Art. 33 des Grundgesetzes hat jeder Deutsche in jedem Land der Bundesrepublik die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Dazu gehören z. B. das Wahlrecht und das Recht auf Zugang zu öffentlichen Ämtern sowie die Steuerpflicht. Diese Rechte und Pflichten bestehen insbesondere unabhängig vom religiösen Bekenntnis oder der Zugehörigkeit zu irgendeiner Weltanschauung. Einzelne Bürgerrechte können jedoch im Gefolge einer strafrechtlichen Verurteilung zeitweise oder dauerhaft aberkannt werden. Die Bürgerrechte sind zu unterscheiden von den Menschenrechten. Siehe auch Europäische Menschenrechtskonvention Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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