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Holocaust - Geschichte.

Publié le 13/06/2013

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Holocaust - Geschichte. 1 EINLEITUNG Holocaust (von griechisch holokaustos: völlig verbrannt, übertragen ,,Brandopfer", ,,Massenvernichtung"), aus der englischen Bibelsprache ins Deutsche übernommener Begriff, der allgemein die Tötung einer großen Zahl von Menschen - in der Regel durch Feuer - bezeichnet, dann aber speziell auf die Ermordung der europäischen Juden durch die Nationalsozialisten im Rahmen der so genannten ,,Endlösung" übertragen wurde. In Deutschland wurde der Begriff in den achtziger Jahren anhand einer ambitionierten amerikanischen Fernsehserie eingeführt und in offensichtlicher Ermangelung eines angemessenen deutschsprachigen Begriffs auf breiter Ebene akzeptiert. Wegen der begrifflichen Implikation des ,,Geopfertwerdens" ist die Bezeichnung Holocaust allerdings nicht unumstritten; passender erscheint zumindest den Angehörigen des Judentums das hebräische Wort Shoa, das die Leiden des jüdischen Volkes in Vertreibung und Krieg bezeichnet. 2 DIE ANFÄNGE (1933-1935) Bereits kurz nach ihrer Machtergreifung am 30. Januar 1933 begannen die Nationalsozialisten, ihr antisemitisches Programm in die Tat umzusetzen. Mehr als 50 zwischen April 1933 und September 1935 erlassene Gesetze verbannten die Juden aus dem öffentlichen Leben Deutschlands. Die akademischen Berufe, Schulen, Hochschulen sowie einflussreiche Positionen in Staat und Verwaltung waren ihnen nun verschlossen. Aufbauend auf einer vorher schon latent vorhandenen Judenfeindlichkeit kam es jetzt verstärkt zu - zum Teil organisierten - Übergriffen gegen Juden, so etwa ausgehend von Thüringen im Februar und März 1933, und bereits am 1. April 1933 riefen die Nationalsozialisten erfolgreich zum Boykott jüdischer Geschäfte auf. 3 VON DEN NÜRNBERGER GESETZEN ZUR ,,REICHSKRISTALLNACHT" (1935-1938) Einen ersten Höhepunkt erreichte die nationalsozialistische antisemitische Politik mit zwei Gesetzen vom September 1935, dem ,,Reichsbürgergesetz" und dem ,,Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Diese Nürnberger Gesetze zielten darauf ab, den staatsbürgerlichen Status der Juden auf ein Minimum zu reduzieren und sie aus der Gesellschaft auszuschließen; gleichzeitig versuchte man, sie aus dem Wirtschaftsleben zu entfernen. In den folgenden Jahren wurden jüdische Geschäftsleute enteignet bzw. die von emigrierenden Juden zwangsweise aufgegebenen Geschäfte und Wirtschaftsunternehmen an so genannte ,,Volksdeutsche" übergeben, sprich ,,arisiert". Die ,,Nürnberger Gesetze" bildeten die rechtliche Grundlage für die nun folgende planmäßige Verfolgung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung. Vor Ausbruch des 2. Weltkrieges emigrierten noch etwa 315 000 Juden aus Deutschland. Danach war ein legales Ausreisen nicht mehr möglich. Zudem erschwerte die Eroberung der westlichen und nördlichen Nachbarländer (Frankreich, Niederlande, Dänemark) durch das Hitler-Regime spätere Fluchtpläne zunehmend. Auch hier erfolgten Deportationen durch die deutschen Besatzer bzw. die kollaborierende Verwaltung, etwa unter der Vichy-Regierung. Einige Länder (z. B. die Schweiz) wehrten sich auch gegen den anschwellenden Flüchtlingsstrom durch restriktive Einreisebestimmungen, denen im Ergebnis viele Juden zum Opfer fielen. Die antijüdischen Aktionen kulminierten zunächst in der Nacht vom 9. zum 10. November 1938. Im Verlauf der verharmlosend als Reichskristallnacht bezeichneten Ausschreitungen wurden jüdische Synagogen, Wohnungen, Geschäfte und andere Einrichtungen zerstört, 97 Juden kamen ums Leben. Im Anschluss wurden erstmals etwa 30 000 Juden in Konzentrationslagern interniert. Der ausgesucht schlechten Behandlung in diesen Lagern und den häufig sadistischen Ausfällen der Lagerkommandanten sowie der bei miserabler Ernährung und Unterbringung zu leistenden Zwangsarbeit fielen unzählige Menschen (neben rassisch verfolgten wie Juden und Sinti und Roma auch politische Häftlinge und Homosexuelle) zum Opfer (,,Vernichtung durch Arbeit"). 4 DIE ,,ENDLÖSUNG" IM 2. WELTKRIEG (1939-1945) Mit der Besetzung einiger osteuropäischer Staaten zu Beginn des 2. Weltkrieges gelangte auch dort eine große Zahl von Juden in den Machtbereich der Nationalsozialisten. Die Juden per Druck zur Emigration zu veranlassen, schien den nationalsozialistischen Machthabern kein geeignetes Mittel mehr, um die angestrebte ,,Judenfreiheit" ihres Einflussbereichs zu erreichen. Stattdessen war die Ausrottung aller Juden, der flächendeckende Genozid, im Grunde bereits beschlossen. Die polnischen Juden wurden daher in abgeriegelten Stadtvierteln, den Ghettos, in Warschau, Lodz, Krakau, Tarnow und Lublin unter unmenschlichen Verhältnissen auf engstem Raum festgehalten. Allein im Winter 1940/41 starben infolge von Hunger, Durst und Seuchen im Warschauer Ghetto 20 Prozent der Juden. Mit dem Überfall auf die Sowjetunion vom 22. Juni 1941 nahm die systematische Ausrottung der europäischen Juden durch die Nationalsozialisten ihren Anfang. Die neu eingerichteten und dem Reichssicherheitshauptamt unterstellten Einsatzgruppen folgten dem deutschen Heer in den Osten und ermordeten dort annähernd eine Million Juden systematisch durch Erschießungen. Im Januar 1942 schließlich plante man auf der Wannseekonferenz die Tötung von geschätzten 14,7 Millionen Juden mittels Gas in Vernichtungslagern und begann augenblicklich mit der Umsetzung dieses Planes. Die in Güterwaggons herangeschafften Menschen wurden bei der Ankunft in den Lagern zunächst in Arbeitsfähige und unmittelbare Todeskandidaten vorsortiert. Unter dem Vorwand einer Desinfektionsmaßnahme wurden die Opfer mittels Zyklon B, das aus den Duschköpfen strömte, erstickt (vergast). Die ungeheuren Mengen an Leichnamen wurden schließlich in lagereigenen Krematoriumsöfen verbrannt. Bevor die militärische Niederlage Deutschlands diese beispiellose Vernichtungsmaschinerie zum Stillstand brachte, starben fast drei Millionen Juden aus ganz Europa allein in den Vernichtungslagern Auschwitz, Chelmno, Belzec, Sobibór, Treblinka und Majdanek. Nach neuesten Schätzungen beträgt die Gesamtzahl der Opfer des Holocaust zwischen 5,3 und knapp über sechs Millionen Menschen. Die nach Kriegsende von den Alliierten und später der bundesrepublikanischen Justiz angestrengten Strafprozesse gegen die (zum Teil erfolgreich untergetauchten) Verantwortlichen ziehen sich teilweise bis in die Gegenwart. Um eine Ahndung sicherzustellen, wurde die sonst übliche Verjährungsfrist für diese ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" kurz vor deren Eintreten per Gesetz aufgehoben. Verfasst von: David von Mayenburg Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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