Kanton (Verwaltungseinheit) Kanton (Verwaltungseinheit), Bezeichnung für einen Verwaltungsbezirk, ursprünglich aus dem Französischen übernommen, wo canton Landstrich, Kreis, Bezirk heißt.
Publié le 16/06/2013
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Kanton (Verwaltungseinheit) Kanton (Verwaltungseinheit), Bezeichnung für einen Verwaltungsbezirk, ursprünglich aus dem Französischen übernommen, wo canton Landstrich, Kreis, Bezirk heißt. In Frankreich werden die Arrondissements, d. h. die Unterabteilungen der Departements, cantons genannt. In Luxemburg und Belgien bezeichnet man damit einfach die Verwaltungsbezirke. In der Schweiz bilden die Kantone die einzelnen Gliedstaaten des eidgenössischen Bundes. Die Kantone der Schweiz, die in der Bundesverfassung festgelegt sind, heißen Aarau, Appenzell, Basel, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Luzern, Neuenburg, Sankt Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Thurgau, Unterwalden, Uri, Waadt, Wallis, Zug und Zürich. Appenzell, Basel und Unterwalden sind in je zwei Halbkantone unterteilt. Die Kantone entsenden Abgeordnete in den Nationalrat. Staatsaufgaben, die nicht in die ausdrückliche Verfassungskompetenz des Bundes fallen, werden von den Kantonen wahrgenommen. Verfasst von: Andreas Nohl Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
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- Philosophie Philosophie (von griechisch philo und sophia: ,,Liebe zur Weisheit"), ursprünglich die Bezeichnung für das Erkenntnisstreben nach den Anfangsgründen, Ursachen und Elementen aller Dinge und dem letzten Ziel des Handelns.
- Mord Mord, Bezeichnung für einen spezifischen Straftatbestand aus der Gruppe der Tötungsdelikte.
- Sekten Sekten (lateinisch secta, vom Verb sequi: nachfolgen), Bezeichnung, die heute meist einen negativen Klang besitzt und von den Großkirchen verwendet wird, um aus ihrer Perspektive Religionsgemeinschaften zu bezeichnen, die in Lehre und Ritus von ihnen abweichen.
- Demokratie Demokratie (von griechisch demos: Volk; und kratein: herrschen), ,,Volksherrschaft", Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen, in denen sich die Herrschaft auf den Willen des Volkes beruft und dem Volk rechenschaftspflichtig ist.
- Bundesländer Bundesländer, Bezeichnung für die Gliedstaaten eines Bundesstaates, die allerdings nicht dem verfassungsrechtlichen Sprachgebrauch entspricht.