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Demokratie Demokratie (von griechisch demos: Volk; und kratein: herrschen), ,,Volksherrschaft", Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen, in denen sich die Herrschaft auf den Willen des Volkes beruft und dem Volk rechenschaftspflichtig ist.

Publié le 16/06/2013

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Demokratie Demokratie (von griechisch demos: Volk; und kratein: herrschen), ,,Volksherrschaft", Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen, in denen sich die Herrschaft auf den Willen des Volkes beruft und dem Volk rechenschaftspflichtig ist. In der griechischen Antike bedeutet der Begriff Demokratie die unmittelbare Teilnahme des Volkes an der Politik des jeweiligen Stadtstaates (polis) und stand im Gegensatz zu den Herrschaftsformen Oligarchie (als Herrschaft einiger weniger), Monarchie (Herrschaft eines Einzelnen) und Aristokratie (Herrschaft der Besten). Zum politikberechtigten Volk zählten allerdings nur die Vollbürger; die große Mehrheit der Bewohner des Staatsgebietes, u. a. Frauen, Halbfreie, Sklaven etc., waren von der Politik ausgeschlossen. Diese Form der Demokratie - die nur einem Teil der erwachsenen männlichen Bevölkerung die direkte Teilnahme an der Politik ermöglichte - galt lange Zeit als die einzig mögliche Form der Demokratie. Nach heutigem Verständnis sind folgende Grundprinzipien notwendige Bedingungen für eine Demokratie: Das Prinzip der Gleichheit und damit verbunden die Beteiligung des gesamten Volkes (bzw. seines erwachsenen, wahlberechtigten Teiles), das als Träger der Volkssouveränität Inhaber der Staatsgewalt ist, ist von zentraler Bedeutung. Weiterhin wird in einer Demokratie die Regierung in freier, geheimer und allgemeiner Volkswahl gewählt und kann vom Volk bzw. seinen Repräsentanten auch abgewählt werden, und sie wird vom Volk bzw. seinen Repräsentanten kontrolliert. Die Regierung ist ferner auf das Rechtsstaatsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen mit der Verfassung und den Gesetzen übereinstimmen) und auf das Mehrheitsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen dem Mehrheitswillen folgen) verpflichtet. Ein weiteres zentrales Merkmal der Demokratie ist ein hohes Maß an Meinungsfreiheit und -vielfalt sowie das Vorhandensein einer Opposition (Pluralismus). Und schließlich zählen auch Gewaltenteilung, das Vorhandensein von Institutionen des Verfassungsstaates und die Unabhängigkeit der Gerichte zu unabdingbaren Bestandteilen einer Demokratie. Im Hinblick auf die Staatsform lassen sich demokratische Republiken von demokratisch-parlamentarischen Monarchien (wie z. B. Großbritannien) unterscheiden, im Hinblick auf das Regierungssystem die unmittelbare und die mittelbare Demokratie. Bei der unmittelbaren (oder plebiszitären) Demokratie verbleibt die Macht auch faktisch beim Volk, politische Entscheidungen bedürfen der Zustimmung durch ein Plebiszit; in der mittelbaren (oder repräsentativen) Demokratie liegt die Entscheidungsgewalt in den Händen gewählter Volksvertreter (Repräsentanten); das Volk übt die Herrschaft im Staat nur mittelbar, über Abgeordnete, aus. Weiterhin lassen sich die parlamentarische und die präsidiale Demokratie unterscheiden. In der parlamentarischen Demokratie liegt die größte Macht beim Parlament, d. h., dass ohne eine Mehrheit im Parlament keine weiterreichenden politischen Entscheidungen getroffen werden können; die Regierung ist vom Vertrauen des Parlaments abhängig. In der präsidialen Demokratie verfügt der Regierungschef, der meist zugleich Staatspräsident ist und in der Regel vom Volk gewählt wird, über zum Teil sehr weit reichende Machtbefugnisse. In bestimmten Kernbereichen ist aber auch der Regierungschef in einer Präsidialdemokratie, die im Übrigen durch eine scharfe Trennung von Exekutive und Legislative gekennzeichnet ist, auf die Unterstützung des Parlaments angewiesen, bzw. muss sich dessen Entscheidungen beugen. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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