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Konsul - Geschichte.

Publié le 13/06/2013

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Konsul - Geschichte. 1 EINLEITUNG Konsul (lateinisch consul: Berater), Titel eines ständigen Vertreters in einem Land ohne vollständigen diplomatischen Status (siehe Diplomatie). Konsulate treten in diesem Fall an die Stelle diplomatischer Vertretungen (Botschaften). Den im Völkerrecht (Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963) verankerten Konsulaten obliegt die Wahrnehmung von Verkehrs- und Wirtschaftsinteressen ebenso wie die Ausstellung von Visa und Ähnlichem. Im Gegensatz zu einem Botschafter hat der Konsul jedoch keine politischen Aufgaben und Befugnisse. Arbeitsrechtlich ist der hauptberufliche Konsul ein Beamter. Man unterscheidet die Rangstufen Generalkonsul, Konsul und Vizekonsul. Daneben gibt es den (ehrenamtlichen) Titel eines Honorarkonsuls. Dabei handelt es sich oft um Personen aus dem Wirtschaftsleben, die neben ihrem eigentlichen Beruf hauptsächlich die allgemeinen Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern pflegen. Die Konsulate genießen im jeweiligen Gastland begrenzte Exterritorialität, die Konsulatsbeamten dürfen nicht festgenommen werden (Immunität). 2 GESCHICHTE Seinen Ursprung hat der Begriff des Konsuls in der antiken römischen Republik. Dabei handelte es sich um den Titel der beiden obersten Beamten, die von der Volksversammlung auf jeweils ein Jahr gewählt bzw. in der Kaiserzeit von den Kaisern ernannt wurden. Der Überlieferung zufolge wurde das Konsulat um 510 v. Chr. nach der Vertreibung der Könige geschaffen und war seit 300 v. Chr. eine feste Einrichtung. Ein Gesetz regelte das Mindestalter der Konsuln, das 43 Jahre betrug. Die Konsuln riefen Senats- und Volksversammlungen ein, die sie auch leiteten. Zeichen ihrer Würde war eine prächtige purpurumsäumte Toga und ein imposanter Stuhl aus Elfenbein. Sie führten die Verhandlungen über Friedensverträge und Bündnisse, hatten das Oberkommando über das Heer und waren nach ihrer Amtszeit berechtigt, als Prokonsuln eine römische Provinz zu leiten. Im römischen Kalender wurden Jahre nach Konsuln benannt (,,im Konsulatsjahr von ..."). In der frühen Republik schlugen die Konsuln ihre Nachfolger vor, die dann jährlich von den Komitien, der römischen Volksversammlung, gewählt wurden. In der späteren Republik rekrutierten sich die Kandidaten für das Konsulat in der Regel aus den Inhabern wichtiger Ämter, wie dem des Quästors. Lange Zeit konnten Konsuln nur aus einem Patriziergeschlecht gewählt werden, nicht jedoch aus dem gemeinen Volk, der plebs. Schließlich ernannte man jedoch zwei Volkstribunen (tribuni plebis), deren Hauptaufgabe in der Vertretung der plebejischen Interessen bestand. Dies führte zur Öffnung des Konsulats für Plebejer, und 367 v. Chr. wurde durch die Lex Licinia verfügt, dass einer der Konsuln aus den Reihen der Volkstribunen stammen müsse. Die Einrichtung neuer Magistrate, wie das Amt des Zensors nach 443 v. Chr., der Ädilen und des Prätors nach 367 v. Chr.; schränkte die Gewalt der Konsuln ein. Dennoch war die Macht (imperium), die beide auf sich vereinigten, enorm, solange sie sich untereinander einig waren. In Kriegszeiten wurde die Armee zwischen den Konsuln aufgeteilt, und das militärische Kommando wechselte täglich. Als sich das römische Staatsgebiet immer weiter ausdehnte, wurden jedem Konsul Teilgebiete oder Provinzen (provinciae) zugewiesen, woraus sich der bereits erwähnte Brauch entwickelte, ehemalige Konsuln als Prokonsuln zu Provinzstatthaltern zu machen. In der römischen Kaiserzeit ab 14 n. Chr. wurden die Konsuln vom Kaiser ernannt. Das Konsulat blieb weiterhin das höchste Amt, das ein Zivilbürger innehaben konnte, auch wenn die Befugnisse des Konsuls immer geringer wurden und schließlich nur noch formalen Charakter hatten. Die italienischen Städte des Mittelalters, die in Byzanz und im übrigen Orient Handelsstationen errichtet hatten, bestellten dort einen Consul mercatorum zum Gerichtsherrn und Statthalter für die eigenen Landsleute. Der Titel lebte in Frankreich in der Ersten Republik (1792-1804) unter Napoleon I. kurz noch einmal auf, indem dieser sich zum obersten von drei Konsuln bzw. bald darauf zum alleinigen Konsul (auf Lebenszeit) ernannte. Insgesamt dauerte diese Phase aber nur fünf Jahre (1799-1804), gefolgt vom so genannten Ersten Kaiserreich. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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