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Magistrat - Geschichte.

Publié le 13/06/2013

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Magistrat - Geschichte. Magistrat (lateinisch magistratus), in der Römischen Republik Bezeichnung für den vom Volk gewählten Inhaber eines staatlichen Ehrenamtes (honos) sowie für das Amt selbst. Die Magistrate waren unterteilt in höhere bzw. kurulische Ämter, die zunächst nur dem Patriziat zugänglich waren und deren Inhaber in den Zenturiatkomitien gewählt wurden, und in die niederen Ämter, die mit Plebejern besetzt und deren Inhaber in den Tributkomitien oder von der Volksversammlung gewählt wurden. Die höheren Magistrate waren die Konsuln, die Prätoren, die Zensoren und die kurulischen Ädilen; die nichtkurulischen, niederen Magistrate waren die Quästoren, die Volkstribune und die plebejischen Ädilen. Alle diese ordentlichen Ämter waren gekennzeichnet durch Annuität (einjährige Dauer; mit Ausnahme des Zensorenamtes) und Kollegialität (Doppel- bzw. Mehrfachbesetzung), wobei die Kollegen gegeneinander das Interzessionsrecht (Einspruchsrecht) besaßen. Das gleiche Amt oder auch verschiedene Ämter durften nicht unmittelbar hintereinander bekleidet werden sondern erst nach Ablauf einer bestimmten Frist; ebenso wenig durften mehrere Ämter gleichzeitig übernommen werden. Die außerordentlichen Ämter wie das des Diktators, des magister equitum und des interrex (,,Zwischenkönig", mit fünftägiger Amtszeit bei Ausfall oder verspäteter Wahl der Konsuln) folgten weder dem Kollegialitäts- noch dem Annuitätsprinzip. Konsuln und Prätoren konnten nach Ablauf ihres Amtsjahres als Prokonsuln oder Proprätoren mit Sonderaufgaben betraut werden wie etwa mit der Fortführung eines Feldzuges oder der Verwaltung einer Provinz; die Annuität blieb damit gewahrt, das Kollegialitätsprinzip sowie die übliche ämterlose Frist zwischen zwei Ämtern entfielen. Die Magistrate waren weder absetzbar noch angreifbar; erst nach Ablauf ihrer Amtszeit konnten sie für Vergehen im Amt vor Gericht gestellt werden. Die obersten Magistrate - Konsuln, Prätoren, Prokonsuln, Proprätoren, Diktator, magister equitum, interrex - verfügten über das Imperium und wurden von einer bestimmten Anzahl Liktoren begleitet; sie hatten auch das Recht, den Senat und die Volksversammlung einzuberufen. Allen kurulischen Magistraten stand als Zeichen ihres Ranges die sella curulis, der mit Elfenbein beschlagene Klappstuhl, und die toga praetexta, die mit Purpur gesäumte Toga, zu. Nach Ablauf ihrer Amtszeit wurden die Magistrate in der Regel in den Senat aufgenommen. Seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. bildete sich eine bestimmte Reihenfolge in der Ausübung der Ämter heraus; 180 v. Chr. wurde dieser cursus honorum (Ämterlaufbahn) in der lex Villia annalis festgeschrieben, die auch das Mindestalter für die Übernahme eines Amtes festlegte. In der Kaiserzeit verloren die Magistrate an politischem Einfluss und Bedeutung. Im modernen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff Magistrat im Allgemeinen ein öffentliches Amt bzw. eine Behörde, im Besonderen die oberste Verwaltungsbehörde einer Gemeinde mit Magistratsverfassung (in Deutschland) bzw. die Bezirksverwaltung einer Stadtgemeinde (in Österreich). Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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