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Österreich - Geschichte.

Publié le 14/06/2013

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Österreich - Geschichte. 1 EINLEITUNG Österreich, Republik in Mitteleuropa, grenzt im Nordosten an die Tschechische Republik und die Slowakei, im Osten an Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien, im Westen an die Schweiz und an Liechtenstein und im Nordwesten an Deutschland. Österreich hat eine Gesamtfläche von 83 858 Quadratkilometern. Die Hauptstadt des Landes ist Wien. 2 LAND Die Alpen- und Donaurepublik erstreckt sich vom Bodensee im Westen bis zum Neusiedler See im Osten. Die maximale Ausdehnung beträgt von Westen nach Osten etwa 570 Kilometer, von Norden nach Süden rund 300 Kilometer, an der schmalsten Stelle in Vorarlberg nur knapp 35 Kilometer. Über 60 Prozent des Landes gehören zu den Ostalpen, die durch Längstäler in drei Großräume gegliedert werden: Die Nördlichen Kalkalpen, der Wienerwald und der Bregenzer Wald bilden einen naturräumlichen Großraum; sie gehören zu den Nordalpen und umfassen zahlreiche Alpenrandseen. Zu den größten Berggruppen gehören Lechtaler Alpen, Allgäuer Alpen sowie Nordtiroler, Salzburger und Steirisch-Niederösterreichische Kalkalpen. Östlich des Inntales ist das Gestein stark verkarstet. Die Längstäler der Flüsse (von West nach Ost) Inn, Salzach und Enns begrenzen die Nördlichen Kalkalpen nach Süden. An sie schließen nach Süden als weitere Großeinheit die aus kristallinen Gesteinen aufgebauten Zentralalpen an. Dazu gehören der österreichische Anteil an der Silvrettagruppe, Ötztaler, Stubaier und Zillertaler Alpen, Hohe und Niedere Tauern sowie die Gurktaler Alpen. In den Hohen Tauern erhebt sich der Großglockner, mit 3 797 Metern der höchste Berg des Landes. Der dritte Großraum schließlich umfasst die von den Zentralalpen durch Puster- und Drautal getrennten Südlichen Kalkalpen mit den Gebirgszügen der Gailtaler Alpen, der Karnischen Alpen und der Karawanken. Diese Bergketten nehmen im Vergleich zu den Nördlichen Kalkalpen und den Zentralalpen eine verhältnismäßig kleine Fläche ein. Im Norden gehen die Alpen in das hügelige Alpenvorland über, das sich bis zum Donautal erstreckt. Hier liegen das Hügelland des Innviertels und der Hausruck. In nordöstlicher Richtung steigt das Land im Weinviertel allmählich zum Karpatenvorland an. Mühl- und Waldviertel sind Teile des Böhmischen Massivs. Sie erreichen im Plöckenstein mit 1 378 Metern ihren höchsten Punkt. Das Wiener Becken ist ein Einbruchsbecken zwischen den Alpen und den Karpaten; es begrenzt die Alpen in östlicher Richtung. Die Grazer Bucht im Südosten des Landes gehört bereits zum Pannonischen Becken. Zahlreiche Alpenpässe, wie der Brenner, der Plöckenpass, das Timmelsjoch und der Semmering, ermöglichen die Überquerung der Gebirgszüge. 2.1 Flüsse und Seen Fast das gesamte Land (96 Prozent) liegt im Einzugsbereich der Donau. Eine Ausnahme bilden Vorarlberg, das vom Rhein durchzogen wird, und Teile des Mühl- und Waldviertels, die im Einzugsbereich der Elbe bzw. der in die Elbe mündenden Moldau liegen. Der längste Fluss Österreichs ist die Donau, die bei Passau in das Land eintritt und Österreich auf einer Länge von etwa 350 Kilometern von Westen nach Osten durchfließt. Sie strömt u. a. durch Linz und Wien und verlässt Österreich nahe Bratislava (Preßburg), der Hauptstadt der Slowakischen Republik. Die längsten rechten Nebenflüsse der Donau sind die auf deutschem Staatsgebiet bzw. als Grenzfluss mündenden Lech und Inn mit Salzach sowie Traun, Enns und Ybbs. Im Süden des Landes ist die an der östlichen Grenze Kroatiens in die Donau mündende Drau (mit Mur und Mürz) ein wichtiger Nebenfluss. Von links münden kleinere Flüsse wie Krems und March. In Österreich gibt es zwei markante Seenlandschaften, das Salzkammergut mit Atter-, Traun-, Mond- und Wolfgangsee sowie das Gebiet der Seen in Kärnten mit Weißensee sowie Ossiacher, Millstätter und Wörther See. Diese Seen entstanden in von eiszeitlichen Gletschern geformten Becken. Größter See des Landes ist der Neusiedler See. Er hat eine maximale Wassertiefe von nur zwei Metern. 2.2 Klima Österreich befindet sich größtenteils im Bereich des mitteleuropäischen Übergangsklimas, das durch ozeanische und kontinentale Einflüsse gekennzeichnet ist. Das Klima prägende Faktoren sind vorherrschende Westwinde und hohe Niederschläge. Die Alpen bilden einen eigenen Klimaraum; hier herrscht alpines Klima mit kurzen, kühlen Sommern und schneereichen Wintern. Die Niederschläge erreichen hier bis zu 3 000 Millimeter im Jahr. Lediglich in den Leelagen der Becken- und Tallandschaften innerhalb der Alpen sind die Niederschläge deutlich geringer. Der Westen und der Norden des Landes stehen unter ozeanischen Einflüssen mit hohen Jahresniederschlägen (bis 2 000 Millimeter) und vergleichsweise geringen Schwankungen der Temperatur im Jahresverlauf. Relativ milden Wintern stehen mäßig warme Sommer gegenüber. In Salzburg liegt die mittlere Temperatur im Januar bei 2 °C, im Juli bei 18 °C. In den östlichen Landesteilen herrscht kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern. Die Mitteltemperaturen betragen um -4 °C im Januar und etwa 20 °C im Juli. Die Niederschlagsmengen liegen hier bei rund 600 Millimetern pro Jahr. 2.3 Flora und Fauna 46,1 Prozent des österreichischen Staatsgebiets sind bewaldet (2005). Wälder mit Eichen und Buchen als vorherrschenden Baumarten bedecken weite Flächen des nördlichen Alpenvorlandes. Im Waldviertel und im Hausruck sowie in den tieferen Lagen der Nördlichen und Südlichen Kalkalpen und des Ostteils der Zentralalpen sind Laub- bzw. Laubmischwälder mit Buche, Eiche, Ahorn und Fichte verbreitet. Sie gehen in mittleren Lagen zunächst in Tannen-Fichten-Wälder über. Mit zunehmender Höhe steigen die Anteile von Lärchen und Zirbelkiefern (Arven), die zunächst geschlossene Bestände bilden, nahe der Waldgrenze (in 1 500 bis 2 200 Meter Höhe) dann in kleineren Baumgruppen auftreten. Oberhalb der Waldgrenze sind Sträucher, alpine Rasen und Polsterpflanzen verbreitet. Im Kleinen Ungarischen Tiefland gibt es Steppenvegetation. Der saure Regen stellt das schwerwiegendste Umweltproblem Österreichs dar. Er entsteht infolge von Industrieemissionen, ein durch den Tourismus bedingtes hohes Verkehrsaufkommen und beträchtliche Luftverschmutzung durch andere Länder - vor allem Deutschland, die Slowakei und die Tschechische Republik. Ein Viertel der Wälder ist davon betroffen, und in einigen Gegenden wird der Baumbestand voraussichtlich spürbar zurückgehen. Flächenintensive Landwirtschaft, der Bau von Staudämmen zur Erzeugung von hydroelektrischer Energie und die durch den Rückgang der Waldgebiete bedingte Bodenerosion stellen weitere Bedrohungen für die Umwelt dar. Die Tierwelt Österreichs umfasst überwiegend mitteleuropäische Arten. Charakteristische Säugetiere der höheren Bergregionen sind Gämsen, Steinböcke und Murmeltiere, in den Wäldern leben u. a. Rehe, Rothirsche und Wildschweine. In Österreich gibt es zwei Dutzend frei lebender Braunbären, die seit 1997 in einem Schutzprogramm betreut werden. Im östlichen Landesteil leben Feldhamster und Ziesel. Hinsichtlich der Avifauna (Vogelwelt) sind Brutvorkommen von Purpurreihern, Löfflern und Großtrappen besonders bemerkenswert; der Waldrapp wurde wieder eingebürgert. Zudem übersommern in Österreich Gänsegeier. Im warmen Klima Südkärntens sind Sandottern, Äskulapnattern und Mauereidechsen beheimatet. Für den Naturschutz sind in Österreich hauptsächlich die neun Bundesländer zuständig. Insgesamt stehen ungefähr 24 Prozent des Landes unter Naturschutz, es gibt drei Nationalparks und Hunderte von Naturreservaten, Naturparks und Landschaftsschutzgebieten. Innerhalb der Schutzzonen ist Jagen und Fischen mit lokalen Einschränkungen normalerweise erlaubt. In Österreich gibt es 18 vom Europarat anerkannte Reservate und sechs Biosphärenreservate, die der UNESCO unterstehen. 3 BEVÖLKERUNG Die Einwohnerzahl beträgt 8,21 Millionen (2008), was einer Bevölkerungsdichte von 100 Einwohnern pro Quadratkilometer entspricht. Das jährliche Bevölkerungswachstum liegt bei 0,06 Prozent (2008). Die Lebenserwartung beträgt für Männer 76,5 Jahre und für Frauen 82,4 Jahre (2008). Die Bevölkerung ist sehr ungleichmäßig über das Land verteilt. Weite Gebiete in den Alpen sind unbewohnt. Etwa 93 Prozent der Bevölkerung sind Österreicher. Zu den zahlenmäßig stärksten Minderheiten zählen Deutsche, Kroaten, Ungarn (vor allem im Burgenland), Slowenen (überwiegend in Kärnten), Tschechen (besonders in Wien) und jeweils eine kleinere Gruppe Italiener, Serben und Rumänen. 3.1 Wichtige Städte 66 Prozent der Bevölkerung leben in Städten (2005). Größte Stadt des Landes ist die Hauptstadt Wien mit 1,65 Millionen Einwohnern. Weitere bedeutende Städte sind Graz, ein Zentrum für Schwerindustrie (245 000 Einwohner), Linz, Donauhafen und Landeshauptstadt Oberösterreichs (188 000 Einwohner), das Kultur- und Fremdenverkehrszentrum Salzburg (148 000 Einwohner) und Innsbruck, die Landeshauptstadt von Tirol, die ebenfalls ein beliebter Fremdenverkehrsort ist (117 000 Einwohner). 3.2 Sprache und Religion Die Amtssprache in Österreich ist Deutsch, regional auch Slowenisch und Kroatisch. Die bedeutendsten Minderheitensprachen sind Serbisch, Türkisch, Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch und Tschechisch. Etwa 78 Prozent der Bevölkerung gehören der römisch-katholischen Kirche an. Ungefähr 5 Prozent sind Protestanten. Der Rest setzt sich aus verschiedenen Minderheiten zusammen, darunter Muslime und Juden. Neben Neujahr (1. Januar) ist auch Epiphanias (6. Januar) ein Feiertag. Der österreichische Fasching erfreut sich großer Beliebtheit. Die Faschingszeit wird von der Fastenzeit abgelöst. In Österreich feiert man den Ostersonntag und -montag. Gesetzliche Feiertage sind der Tag der Arbeit am 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag und -montag, Fronleichnam und Mariä Himmelfahrt (15. August). Österreich begeht seinen Nationalfeiertag am 26. Oktober. Allerheiligen ist am 1. November und Mariä Empfängnis am 8. Dezember. Die Weihnachtsfeiertage stehen im Zeichen der Familie. 3.3 Soziales Der Lebensstandard der Bevölkerung ist einer der höchsten in Europa. Das Gesundheitswesen ist hervorragend entwickelt. Sozial- und Altersabsicherung sind gut ausgebaut. Auch in Österreich hat sich die Arbeitslosenrate im Zuge der weltweiten Rezession erhöht; sie liegt jedoch mit 4,9 Prozent (2004) im Vergleich zu vielen anderen Ländern in Europa niedrig. 4 BILDUNG UND KULTUR Die Grundlage des österreichischen Bildungswesens bildet das Landesgesetz, das eine Schulpflicht von 9 Jahren für alle Jugendlichen vorschreibt. Österreichs Tradition kostenloser Erziehungseinrichtungen geht auf das Reformgesetz für Bildung von 1774 unter Kaiserin Maria Theresia zurück. Die größte der 18 Universitäten des Landes ist die Universität Wien, die 1365 gegründet wurde. Zu den wichtigsten Bildungseinrichtungen zählen weiterhin die Universitäten von Graz, Innsbruck und Salzburg. Österreich hat zwei technische Universitäten, Fachhochschulen für Bergbau, Landwirtschaft, Veterinärmedizin und Handel sowie fünf Kunst- und Musikakademien, die für ausländische Studenten attraktive Sommerkurse anbieten. 4.1 Bibliotheken und Museen Die größte der 2 400 Bibliotheken des Landes ist die Nationalbibliothek, die 1526 errichtet wurde. Die einstige königliche Sammlung enthält Staatspapiere, die bis auf das Jahr 816 zurückgehen, sowie Sammlungen des Heiligen Römischen Reiches von 1555, Dokumente zur Geschichte des Österreichischen Kaiserreiches, des ÖsterreichischUngarischen Königreiches und der Zeit nach 1918. Die Wiener Museen für Kunst und Wissenschaft sowie viele der Privatsammlungen genießen internationalen Ruf. Das Kunsthistorische Museum in der Landeshauptstadt ist für seine Gemäldesammlung der Malerfamilie Breughel und die Arbeiten holländischer, italienischer und deutscher Meister bekannt. Ebenfalls über die Grenzen des Landes hinaus bekannt sind die Albertina mit Drucken, Kupferstichen (u. a. von Albrecht Dürer) und Zeichnungen, die Schatzkammer in der Hofburg mit den Juwelen und Reliquien des Heiligen Römischen Reiches, die Österreichische Galerie, das Technische Museum und das Museum für Volkskunde. Salzburg, der Geburtsort von Wolfgang Amadeus Mozart, unterhält zwei Museen mit Manuskripten und Erinnerungsstücken des Komponisten. 4.2 Literatur und Film Siehe österreichische Literatur; österreichischer Film 4.3 Bildende Kunst Siehe österreichische Kunst und Architektur 4.4 Musik Neben Mozart haben Komponisten wie Paul von Hofhaimer, Johann Joseph Fux, Matthias Georg Monn, Georg Christoph Wagenseil, Johann Nepomuk Hummel, Anton Bruckner, Joseph Haydn, Franz Schubert, Johann Strauß, Ludwig van Beethoven, Franz von Suppé, Gustav Mahler, Alban Berg, Anton Webern, Franz Lehár, Franz von Suppè, Arnold Schönberg, Hugo Wolf, Franz Schreker, Alexander von Zemlinsky, Fritz Kreisler, Robert Stolz, Gottfried von Einem, Friedrich Gulda und Friedrich Cerha sowie die Dirigenten Felix Weingartner, Clemens Krauss, Karl Böhm, Herbert von Karajan, Carlos Kleiber und Nikolaus Harnoncourt - neben vielen anderen - die österreichische Musik sowie die Musikgeschichte generell bereichert; bedeutend war auch die Wiener Schule. Die Wiener Sängerknaben, die Wiener Philharmoniker und die Wiener Symphoniker genießen Weltruf; bekannt wurden darüber hinaus die Tänzerin Fanny Elßler, der Pianist Alfred Brendel sowie der Liedermacher Wolfgang Ambros und der Sänger Falco. Wien besitzt zwei Opernhäuser, die Volksoper (1904 eröffnet) und die Wiener Staatsoper (1869 fertig gestellt), die für ihre prachtvolle Architektur und die hohe Qualität ihrer Darbietungen bekannt sind. Zusätzlich verfügt die Hauptstadt über das Burgtheater. Die Sommerfestivals in Wien und Bregenz sind musikalische Ereignisse höchsten Ranges, ebenso wie die Musik und Theater gleichermaßen verpflichteten Salzburger Festspiele. 5 VERWALTUNG UND POLITIK Österreich ist eine parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik. Die Verfassung (Bundes-Verfassungsgesetz, B-VG) basiert auf der Verfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1938 suspendiert und am 1. Mai 1945 wieder in Kraft gesetzt und seither mehrmals geändert wurde. Daneben bestehen zahlreiche ergänzende Verfassungsgesetze. 5.1 Exekutive Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, der vom Volk für die Dauer von sechs Jahren gewählt wird; eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Seine Befugnisse entsprechen in etwa dem des deutschen Bundespräsidenten, aber anders als dieser benennt er den Bundeskanzler; auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt er die übrigen Mitglieder der Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung, hat jedoch, anders als der deutsche Bundeskanzler, keine Richtlinienkompetenz. Die Bundesregierung setzt sich aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den Fachministern sowie Staatssekretären zusammen, wobei die Zahl der Bundesministerien und deren Kompetenzbereiche per Bundesgesetz festgeschrieben sind. 5.2 Legislative Die Legislative liegt beim Nationalrat und beim Bundesrat. Wichtigstes Gesetzgebungsorgan ist der Nationalrat, dessen 183 Mitglieder nach dem Verhältniswahlrecht für einen Zeitraum von vier Jahren vom Volk gewählt werden (gemäß der Wahlrechtsreform von 2007 ab der nächstfolgenden Legislaturperiode, der XXIV., für fünf Jahre). Das aktive Wahlrecht auf nationaler Ebene haben seit der Wahlrechtsreform von 2007 alle Staatsbürger und -bürgerinnen ab dem 16. Lebensjahr. Der Bundesrat vertritt die Interessen der Bundesländer. Seine 64 Mitglieder werden von den Landtagen der Bundesländer gewählt; je nach ihrer Einwohnerzahl entsenden die Bundesländer bis zu zwölf Abgeordnete in den Bundesrat. Für Gesetzesbeschlüsse ist die Zustimmung beider Kammern notwendig, allerdings kann der Bundesrat die Verabschiedung von Gesetzen durch ein temporäres Vetorecht nur verzögern. Zusammen bilden Nationalrat und Bundesrat die Bundesversammlung, die im Wesentlichen nur zur Angelobung (Vereidigung) des Bundespräsidenten zusammentritt sowie zur Beschlussfassung über eine Kriegserklärung. 5.3 Judikative Es gibt drei oberste Instanzen: Der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof nehmen die außerordentliche Gerichtsbarkeit wahr. Der Oberste Gerichtshof ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Darunter gibt es vier Oberlandesgerichte, 17 Kreis- und Landesgerichte und etwa 200 Bezirksgerichte. 5.4 Kommunalverwaltung Österreich ist in neun Bundesländer unterteilt: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Die Bundesländer werden von Landesregierungen verwaltet, die von den Landtagen gewählt werden. Die Landtage wiederum werden wie der Nationalrat gewählt. An der Spitze der Landesregierung steht der Landeshauptmann. In Wien ist der Landeshauptmann zugleich Bürgermeister, und die Landesregierung ist der Stadtsenat. Städte und Gemeinden werden durch gewählte Gemeinderäte verwaltet; die Bürgermeister, die den Gemeinderäten vorstehen, werden von den Gemeindebürgern gewählt. 5.5 Politische Parteien Die wichtigsten Parteien des Landes sind die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) und die Grüne Alternative Liste. Als Abspaltungen von der FPÖ existieren das Liberale Forum (LiF) und das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ). 5.6 Verteidigung Seit 1955 besteht in Österreich die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Staatsbürger zwischen 17 und 50 Jahren. Die Dauer der Wehrdienstzeit beim Bundesheer beträgt seit dem 1. Januar 2006 sechs Monate (zuvor acht). Seit 1998 können auch Frauen einen freiwilligen Wehrdienst ableisten. Die österreichische Armee hat eine Präsenzstärke von 33 200 (2004) Soldaten beim Heer und 6 700 (2004) Soldaten bei der Luftwaffe. 6 WIRTSCHAFT Österreich verfügt über eine moderne Wirtschaftsstruktur. Das produzierende Gewerbe ist sehr vielseitig entwickelt, und der Dienstleistungssektor ist differenziert aufgebaut. Eine wichtige wirtschaftliche Bedeutung nimmt der Tourismus ein. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt 322 001 Millionen US-Dollar (2006). Hierzu trug der Dienstleistungssektor 67,4 Prozent, die Industrie 30,9 Prozent und die Landwirtschaft 1,7 Prozent bei. Rechnerisch ergibt sich damit ein BIP pro Einwohner von 38 884,80 US-Dollar. Rund 67 Prozent der Erwerbstätigen sind in der Dienstleistungsbranche beschäftigt, 28 Prozent in der Industrie und 6 Prozent in der Landwirtschaft. 6.1 Land- und Forstwirtschaft Von der Gesamtfläche des Landes eignen sich etwa 42 Prozent zur landwirtschaftlichen Nutzung. In den Alpen und im Alpenvorland sind vor allem Milchwirtschaft und Viehzucht verbreitet. Der Ackerbau beschränkt sich auf die flacheren Gebiete im Nordosten des Landes, auf Niederösterreich und das Burgenland. Wichtigste Anbauprodukte sind Mais, Gerste, Zuckerrüben, Weizen und Kartoffeln. Wein- und Obstbau werden in den klimatisch begünstigten Regionen betrieben. 46,1 Prozent der Gesamtfläche des Landes sind bewaldet (2005). Ein umfangreiches Programm zur Wiederaufforstung und Erhaltung des Waldes wird seit Beginn der fünfziger Jahre durchgeführt, um die Schäden, die während des 2. Weltkrieges und durch die übermäßige Abholzung entstanden waren, auszugleichen. Mehr als 80 Prozent des Waldes bestehen aus Nadelhölzern, davon hauptsächlich Fichten, die für die Papierindustrie und die Bauwirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Für die forstliche Nutzung besonders ergiebige Wälder befinden sich in der Steiermark und in Kärnten. 6.2 Bergbau Österreich verfügt im Alpenraum über Blei-, Zink-, Wolfram- und Eisenerze. Der Magnesitbergbau liefert rund 7 Prozent der Weltproduktion. Auch der Salzbergbau hat an Bedeutung zugenommen. Weitere Bodenschätze sind beispielsweise Gips, Quarzsand, Graphit und Kaolin. Erdöl- und Erdgasvorkommen beschränken sich vor allem auf das Wiener Becken; in Oberösterreich und in der Steiermark gibt es Braunkohle. Der Umfang der Förderung ist bei den meisten mineralischen Rohstoffen rückläufig, da der Abbau in den meisten Fällen zunehmend an Rentabilität verliert. Österreich importiert daher einen Großteil der benötigten Rohstoffe. 6.3 Industrie Die Industrie konzentriert sich in erster Linie auf die Landeshauptstädte und die wichtigsten Verkehrsachsen im Traisen- und Ybbstal sowie in der Mur-Mürz-Furche. Betriebe der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sind im gesamten Land verbreitet, während sich die Textil- und Bekleidungsindustrie hauptsächlich in und um Wien angesiedelt hat. Für die Eisen- und Stahlindustrie ist Linz, für den Fahrzeugbau Steyr der wichtigste Produktionsstandort. Chemische Erzeugnisse und Erdölprodukte werden in Linz, Sankt Pölten, Schwechat und Traiskirchen hergestellt. 6.4 Währung und Bankwesen Offizielle Währungseinheit ist seit dem 1. Januar 2002 der Euro zu 100 Cents, der den Österreichischen Schilling (Kürzel: ATS) zu 100 Groschen als alleiniges Zahlungsmittel ablöste. In einer (freiwilligen) Übergangsphase wurde der Schilling noch bis März bzw. April 2002 vom Einzelhandel angenommen und kostenlos von den Banken in Euro umgetauscht. Spätestens ab April 2002 ist der Umtausch nur noch bei der Österreichischen Nationalbank und der Münze Österreich möglich. Ab dem 1. Juli 2002 wird der Österreichische Schilling ungültig. Siehe auch Europäische Wirtschafts- und Währungsunion Die bislang schon größte österreichische Bank, die Bank Austria, übernahm im Januar 1997 für rund 17,5 Milliarden Schilling (etwa 1,27 Milliarden Euro) die CreditanstaltBankverein AG (CA) und gehört damit fortan zu den dreißig größten Bankhäusern Europas. Über diese beiden Großbanken werden rund 70 Prozent aller in Österreich getätigten kommerziellen Bankgeschäfte und etwa 80 Prozent des Wiener Börsenhandels abgewickelt. Die Bank Austria war 1991 durch eine Fusion aus der Wiener Zentralsparkasse und der österreichischen Länderbank entstanden. 6.5 Außenhandel Die Handelsbilanz Österreichs ist negativ; die Kosten für Importe übersteigen die Erlöse aus dem Export. Maschinen, Kraftfahrzeuge, Rohstoffe, Konsumgüter und chemische Erzeugnisse sind die Haupteinfuhrgüter. Zu den wichtigsten Exportartikeln zählen Maschinen, Eisen und Stahl, Textilien, Motoren- und Motorenteile sowie Metallwaren. Deutschland ist zugleich der größte Markt und der größte Lieferant für die österreichische Industrie. Weitere bedeutende Handelspartner sind Italien und andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Japan, die Vereinigten Staaten, die Schweiz und Ungarn. 6.6 Verkehrswesen Österreich verfügt über ein hoch entwickeltes Schienen-, Luftfahrt-, Wasser- und Straßenverkehrsnetz. Die Schifffahrt beschränkt sich hauptsächlich auf die Donau. Die Donaudampfschiffahrts-Gesellschaft, das größte Schifffahrtsunternehmen des Landes, befördert Frachtgut und Personen. Die Flughäfen des Landes werden von vielen internationalen Fluglinien angeflogen. Der Flugverkehr konzentriert sich hauptsächlich auf Schwechat in der Nähe von Wien. Austrian Airlines, die ehemals staatliche Fluglinie, fliegt europäische und inländische Routen. Als wichtiges Transitland verfügt Österreich über zahlreiche Alpenpässe. Vor allem die Nord-Süd-Achsen (u. a. Brennerpass und Tauern-Autobahn) werden durch den Güter- und Reiseverkehr von Mittel- nach Süd- und Südosteuropa stark befahren. Insgesamt umfasst das Straßennetz rund 133 900 Kilometer (2003), das Schienennetz erstreckt sich über 5 781 Kilometer (2005). 6.7 Tourismus Das kulturelle Angebot und die Vielzahl der Erholungsmöglichkeiten ziehen alljährlich eine große Anzahl von Touristen nach Österreich, so dass der Fremdenverkehr ein bedeutender Wirtschaftszweig geworden ist. Neben den Alpen sind vor allem die größeren Städte bevorzugte Reiseziele der Besucher (1999 rund 17,6 Millionen Auslandsgäste), von denen mehr als die Hälfte aus Deutschland kommen. 6.8 Energie Österreich betreibt zahlreiche Wasserkraftwerke, die 58,9 Prozent des Strombedarfs des Landes decken (2003). Der restliche Teil wird überwiegend in Wärmekraftwerken erzeugt. Die Nutzung der Kernenergie wurde durch Volksentscheid im Jahr 1978 abgelehnt. 7 GESCHICHTE Zu Beginn der christlichen Zeitrechnung war das Gebiet des heutigen Österreich relativ dünn von illyrischen und keltischen Stämmen besiedelt, die gelegentlich Vorstöße in die Ebenen Norditaliens unternahmen. 7.1 Römerzeit und Völkerwanderung 16 v. Chr. besetzten die Römer Noricum in den Ostalpen, das Zentrum des späteren Österreich, und machten es 45 n. Chr. zur prokuratorischen Provinz. Noricum erstreckte sich im Westen bis nach Rätien, im Osten bis nach Pannonien, und im Norden wurde die Provinz von der Donau begrenzt. Unter den Römern entwickelte sich die Provinz zu einem militärischen Vorposten gegen die ,,Barbaren", d. h. Germanen im Norden, und dank ihrer strategisch wichtigen Pässe in den östlichen Alpen spielte die Provinz eine wichtige Rolle im Verkehr zwischen Nord- und Süd- sowie West- und Osteuropa. Eine der ersten römischen Befestigungen in Noricum war Vindobona, das heutige Wien; es lag am Knotenpunkt zweier wichtiger Handelsstraßen und mehrerer Verbindungsstraßen in das fruchtbare Niederösterreich. Carnuntum (heute Petronell in Niederösterreich), um 73 n. Chr. gegründet, war eine weitere bedeutende römische Siedlung. Im Zuge der Völkerwanderung kam es ab der zweiten Hälfte des 2. Jahrhunderts n. Chr. an den Grenzen der Provinz immer wieder zu kriegerischen Auseinandersetzungen mit germanischen Stämmen, und im Lauf des 4. Jahrhunderts brachen die Grenzen vollständig zusammen. Goten, Langobarden, Vandalen und Hunnen drangen in die Ebenen um Wien ein, die Heruler nahmen Iuvavum (heute Salzburg), und die Goten stießen außerdem entlang der Drau vor. Von Osten und Südosten kamen im 6. Jahrhundert Slawen und Awaren über Pannonien nach Noricum, während zugleich Germanen von Nordwesten her vordrangen. Um die Mitte des 6. Jahrhunderts hatten die Bajuwaren das Voralpengebiet Rätiens und Noricums besetzt, und die Alemannen hatten sich im Westen angesiedelt. Die Slawen wurden durch die Auseinandersetzungen der Awaren und Bajuwaren um die Donauebene in zwei Gruppen, eine nördliche und eine südliche, geteilt. Die Awaren hinterließen kaum Spuren in Österreich, wohingegen sich die Slowenen, die südslawische Gruppe, in den entvölkerten Tälern der Ostalpen niederließen. Diejenigen slowenischen Siedlungen, in die keine Siedler nachströmten, wurden von Germanen in Besitz genommen; nur in Teilen des heutigen Kärnten und der Steiermark konnten sich die Slowenen dauerhaft ansiedeln. 7.2 Früh- und Hochmittelalter Im Verlaufe des späten 6. Jahrhunderts festigten die Bajuwaren ihre Herrschaft im Donauraum und im rätischen und norischen Voralpengebiet, und nach dem Abzug der Langobarden nach Italien dehnten sie ihren Herrschaftsbereich sukzessive Richtung Süden bis über die Alpen aus. Ab der Mitte des 8. Jahrhunderts unterwarfen sie nach und nach die Slowenen und brachten damit Kärnten unter ihre Herrschaft; im Südosten des expandierenden Frankenreiches hatten sie nun eine Vormachtstellung inne. Dank ihrer engen Anlehnung an die Franken gelang es den Agilolfingern, den bajuwarischen Herzögen, die Selbständigkeit ihres Herzogtums zunächst weitgehend zu behaupten; 787/788 aber setzte Karl der Große den letzten Agilolfinger-Herzog, Tassilo III., ab, zerschlug das ältere bayerische Stammesherzogtum und gliederte es in das Frankenreich ein. Nach der Zerschlagung des Awarenreiches 791/796 dehnte Karl der Große das bayerische Territorium weiter nach Südosten aus und errichtete zur Sicherung der Grenzen nach Osten und zur Festigung der fränkischen Herrschaft die Awarische bzw. Pannonische Mark; die östlichen Randgebiete gingen jedoch bald wieder an die Ungarn verloren. Otto der Große stellte nach seinem Sieg über die Ungarn in der Lechfeldschlacht 955 die Marken wieder her, u. a. die Awarische Mark, jetzt unter der Bezeichnung ,,Ostmark" (der Name ,,Ostarrichi" für die Ostmark tauchte erstmals 996 auf). 976 trennte Otto II. Kärnten als eigenständiges Herzogtum von Bayern ab; zugleich verlieh er den Babenbergern die Ostmark als Reichslehen, das zunächst allerdings in Lehensabhängigkeit von Bayern blieb. Die Babenberger konnten ihren Herrschaftsbereich nach und nach erweitern; sie etablierten sich als mächtigster Faktor im Südosten des Reiches, konsolidierten ihre Landesherrschaft mit der Ostmark als Kern des späteren Österreich und errangen schließlich eine von Bayern unabhängige Position. 1156 erhob Kaiser Friedrich I. durch das Privilegium minus die Ostmark zum selbständigen Herzogtum Österreich und den Babenberger Heinrich II. Jasomirgott zum Herzog. Die Babenberger setzten ihr Expansions- und Konsolidierungswerk zielstrebig fort: 1192 erwarben sie das Herzogtum Steiermark und 1232 die Krain; beide waren ebenfalls aus Marken hervorgegangen. Mit dem Tod Friedrichs II., des Streitbaren, 1246 erlosch das Haus der Babenberger. 1251 bemächtigte sich König Ottokar II. von Böhmen, verheiratet mit Friedrichs Schwester Margarete, Österreichs, 1260 erwarb er die Steiermark, und 1269 erbte er Kärnten und Krain. Nach Ottokars Tod 1278 belehnte König Rudolf I. von Habsburg 1282/83 seine Söhne Albrecht I. und Rudolf II. mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark. Kärnten und Krain gingen an den Grafen von Görz und Tirol. Mit dieser Belehnung leitete Rudolf I. die über 600-jährige Herrschaft der Habsburger in Österreich ein. 7.3 Die Herrschaft der Habsburger Während des 14. Jahrhunderts erweiterten die Habsburger ihre Hausmacht beträchtlich: 1335 erwarb Albrecht II., der Lahme, Kärnten und Krain; 1363 übertrug Margarete Maultasch Albrechts Sohn Rudolf IV. die Grafschaft Tirol, und 1374/1382 gewann Rudolfs jüngerer Bruder Leopold III. Inner-Istrien und Triest. Der enorm gestiegenen Macht des Hauses Habsburg suchte Rudolf IV. 1358/59 durch das gefälschte Privilegium maius, durch das die habsburgischen Herzöge einen kurfürstenähnlichen Status erhalten sollten, formal Anerkennung zu verschaffen; Kaiser Karl IV. lehnte jedoch die Bestätigung des Privilegs ab. Die Machtposition des Hauses Habsburg erfuhr eine deutliche Schwächung durch die Aufteilung des habsburgischen Besitzes auf zwei bzw. drei Linien (1379 bzw. 1406/11): die Leopoldinische (oder innerösterreichische Linie mit Steiermark, Kärnten, Krain, Triest, Inner-Istrien), die Albertinische (oder niederösterreichische Linie mit Nieder- und Oberösterreich) und die Vorder- oder Oberösterreichische Linie (mit den ,,Vorlanden" Tirol und Vorarlberg sowie den alten habsburgischen Besitzungen in Schwaben, im Elsass und in der Schweiz). 1437/38 folgte die Albertinische Linie mit Herzog Albrecht V. auf Grund eines Erbvertrages mit den Luxemburgern Kaiser Sigismund auf dem böhmischen und dem ungarischen Thron nach; zugleich bestieg Albrecht als Albrecht II. auch den römisch-deutschen Thron. Sein Nachfolger als österreichischer Herzog und römisch-deutscher König, Friedrich III. (als Herzog Friedrich V.) aus der Leopoldinischen Linie, erhob Österreich 1453 zum Erzherzogtum; die Auseinandersetzung um die böhmische und die ungarische Krone nach dem Aussterben der Albertinischen Linie mit Ladislaus V. Postumus verlor er jedoch, zudem hatte er sich mit Adel und Ständen in Österreich auseinanderzusetzen, mit ersten Einfällen der Osmanen und der teilweisen Besetzung Österreichs durch den ungarischen König Matthias Corvinus. Dennoch gelang es Friedrich, seine österreichische Hausmacht zu bewahren und durch die Verheiratung seines Sohnes Maximilian I. mit Maria, der Erbtochter Karls des Kühnen von Burgund, noch zu erweitern. Über dreieinhalb Jahrhunderte lang, von 1438 bis zum Ende des alten Reiches 1806 (mit Ausnahme der Jahre 1742 bis 1745), stellten die Habsburger die Könige bzw. Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Maximilian I. konnte 1491 die um das burgundische Erbe (soweit es nicht an Frankreich verloren war) erweiterten habsburgischen Erblande wieder in einer Hand vereinen und durch geschickte Heiratspolitik bedeutend vergrößern: 1496 verheiratete er seinen Sohn Philipp den Schönen mit Johanna von Kastilien und León (der Erbtochter von Ferdinand II. und Isabella I.), und erwarb so Spanien mit seinen italienischen Besitzungen und seinen Kolonien für die Habsburger. Philipps ältester Sohn Karl V. erhielt das gesamte habsburgische Erbe - die spanischen, die burgundischen und die österreichischen Lande - und folgte 1519 seinem Großvater Maximilian auch auf dem römischdeutschen Thron nach. Philipps zweiter Sohn Ferdinand I. heiratete in das böhmisch-ungarische Herrscherhaus ein und wurde 1526, nach dem Tod Ludwigs II. von Böhmen und Ungarn, zum König von Böhmen und von Ungarn gewählt; bereits 1521/22 waren ihm von Karl die österreichischen Erblande übertragen worden. Damit wurde Ferdinand zum Begründer der österreichischen Linie der Habsburger, die nach Karls Abdankung 1556 auch die römisch-deutsche Kaiserwürde übernahm. In Ungarn machte jedoch Johann I. Zápolya, der von einem Teil der ungarischen Stände 1526 ebenfalls zum König gewählt worden war, Ferdinand die Herrschaft streitig. Johann Zápolya verbündete sich mit dem osmanischen Sultan Süleiman II. gegen Ferdinand und konnte sich mit Süleimans Hilfe im Osten Ungarns behaupten. 1529 zog Süleiman bis vor Wien und belagerte die Stadt (siehe Belagerungen von Wien), musste sich jedoch bald wieder zurückziehen. In Ungarn dagegen konnten sich die Osmanen schließlich festsetzen. In den österreichischen Erblanden selbst führte die ,,Türkennot", die Notwendigkeit einer konzentrierten Abwehr der Türkengefahr, zu einer Reform der Verwaltung: Auf Druck der Stände errichtete Ferdinand länderübergreifende Zentralbehörden, die im Wesentlichen bis 1848 Bestand hatten. 7.3.1 Reformation, Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg Im Heiligen Römischen Reich insgesamt gewann die Reformation rasch an Boden. Kaiser Karl V. hatte die Reformation aus religiösen und politischen Gründen bekämpft; die Wahrung bzw. Wiederherstellung der Einheit der Christenheit in einem christlichen Universalreich unter der Führung des Kaisers stand im Mittelpunkt seiner Herrschaftsidee. Karls Kampf um die religiöse Einheit führte im Inneren zu einem Religionskrieg, der sich bald mit den Kriegen gegen Frankreich und gegen das Osmanische Reich verknüpfte. Der Augsburger Religionsfrieden von 1555, der von dem auf Ausgleich bedachten Ferdinand gegen den Widerstand Karls V. vermittelt worden war, brachte eine Atempause im Religionskonflikt. Im Reich wie auch in seinen eigenen Landen hielt Ferdinand I. die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens ein, desgleichen sein ältester Sohn und Nachfolger im Reich, in Österreich, Böhmen und Ungarn, Kaiser Maximilian II., der dem Protestantismus zeitweise durchaus positiv gegenüberstand, sowie dessen Brüder Erzherzog Ferdinand, der nach dem Tod Ferdinands I. Tirol und die Vorlande, und Erzherzog Karl, der Innerösterreich erhalten hatte. Erst Maximilians Sohn und Nachfolger, Kaiser Rudolf II., leitete in den neunziger Jahren des 16. Jahrhunderts in seinen Ländern gegenreformatorische Maßnahmen ein und provozierte damit mehrere Aufstände; 1609 musste er den böhmischen Ständen im Majestätsbrief die Religions- und Gewissensfreiheit garantieren. Energischer als Rudolf trieb sein Vetter Ferdinand, der spätere Kaiser Ferdinand II., in seinem Erbland Innerösterreich seit dem späten 16. Jahrhundert die Gegenreformation voran und beendete die Phase der Zugeständnisse an die protestantischen Stände als Gegenleistung für deren Unterstützung in den Türkenkriegen. In Böhmen provozierte Ferdinand II., seit 1617 König von Böhmen, mit seinen rigorosen Rekatholisierungsmaßnahmen 1618 den so genannten Prager Fenstersturz, der den Auftakt zum Böhmischen Aufstand gegen die habsburgische Herrschaft bildete; der Böhmische Aufstand wiederum leitete in den Dreißigjährigen Krieg über. Die kaiserlichen Truppen schlugen den Böhmischen Aufstand, der auch auf die österreichischen Lande übergegriffen hatte, nach anfänglichen Misserfolgen schließlich blutig nieder; Ferdinand ließ zahlreiche Anführer des Aufstandes hinrichten, etwa ein Viertel des böhmischen Adels vertreiben und durch Kaisertreue ersetzen, und er schaffte das böhmische Wahlkönigtum ab. Durch die ,,Verneuerte Landordnung" von 1627 entmachtete Ferdinand schließlich die böhmischen Stände und band Böhmen in die österreichischen Erblande ein. Bis zum Eingreifen Schwedens und Frankreichs in den Dreißigjährigen Krieg (1630/35) behaupteten die Habsburger nicht nur in ihren Erblanden, sondern auch im Reich ihre Machtposition; dann allerdings wendete sich im Reich das Blatt entscheidend zuungunsten des Kaisers. Durch den Westfälischen Frieden, der 1648 den Dreißigjährigen Krieg beendete, verlor das Kaisertum entscheidend an Autorität im Reich; alle Versuche Ferdinands III. und seiner Nachfolger, ihr Kaisertum im Reich wieder machtvoll zur Geltung zu bringen, scheiterten, so dass sich die österreichischen Habsburger fortan auf ihre Hausmacht- und Dynastiepolitik konzentrierten. In ihren eigenen, den österreichischen und den böhmischen Ländern etablierten die Habsburger eine absolutistische Herrschaftsform, der Adel der einzelnen Länder wandelte sich - bzw. wurde gewaltsam durch Vertreibung und Neueinsetzung, wie in Böhmen geschehen, umgewandelt - in eine länderübergreifende aristokratische Schicht, die wesentlich zum Zusammenhalt der Länder und zur Durchsetzung der habsburgischen Herrschaft beitrug; der Protestantismus war in den habsburgischen Ländern dem Katholizismus unterlegen. 7.3.2 Österreich als europäische Großmacht Unter Leopold I. reihte sich Österreich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in den Kreis der europäischen Großmächte ein: Leopold konsolidierte die österreichischen Erblande zu einem einheitlichen, absolutistisch regierten Staatswesen; 1664 errang er einen ersten Sieg gegen die Osmanen; im Großen Türkenkrieg (1683-1699) wurden die Osmanen 1683 ein zweites Mal vor Wien abgewehrt, diesmal durch ein Entsatzheer unter König Johann III. Sobieski von Polen, und bis 1699 hatten die Habsburger praktisch ganz Ungarn einschließlich Siebenbürgens, aber mit Ausnahme des Banats, von den Osmanen erobert. Bereits 1687 hatte Leopold, nachdem ihm die ungarischen Stände die Krone zuerkannt hatten, Ungarn zur Erbmonarchie im habsburgischen Mannesstamm erklärt. Den Erfolgen im Osten standen zunächst Misserfolge im Westen gegenüber: Sowohl im Holländischen (1672-1679) wie auch im Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688-1697) agierte Leopold glücklos. Im Spanischen Erbfolgekrieg (1701-1713/14) mussten die österreichischen Habsburger zwar am Ende auf ihre Ansprüche auf die spanische Krone verzichten, erhielten aber aus dem Erbe der spanischen Habsburger die reichen Spanischen bzw. nun Österreichischen Niederlande sowie in Italien u. a. Mailand, Sardinien und Neapel. 1720 tauschte Karl VI. Sardinien gegen Sizilien ein. Ein weiterer, von Prinz Eugen geführter Türkenkrieg (1714-1716) brachte den Habsburgern schließlich das Banat, die Kleine Walachei und den Norden Bosniens und Serbiens ein; Österreich stand auf dem Höhepunkt seiner territorialen Ausdehnung. Im Rahmen des Polnischen Erbfolgekrieges (1733-1735) verlor Karl allerdings Sizilien und Neapel wieder, erhielt dafür Parma und Piacenza, und nach einem unglücklichen weiteren Türkenkrieg musste er 1739 auch die Kleine Walachei und Nordbosnien und -serbien wieder abgeben. 1713 hatte Karl VI. in der Pragmatischen Sanktion die Untrennbarkeit der habsburgischen Erblande und für den Fall des Aussterbens der männlichen Linie der Habsburger die weibliche Erbfolge festgeschrieben. Ungarn stimmte diesem Gesetz erst 1723 zu, nachdem Karl die ungarische Verfassung anerkannt hatte und so im Grunde die ungarische Eigenstaatlichkeit bestätigt hatte. Die Mehrheit der europäischen Monarchen akzeptierte die Pragmatische Sanktion ebenfalls; aber als Karl 1740 starb, ohne einen männlichen Erben zu hinterlassen, verwarfen sie ihre einmal gegebene Zustimmung zu der weiblichen Erbfolge in den habsburgischen Ländern. 7.3.3 Aufgeklärter Absolutismus Entsprechend der Pragmatischen Sanktion übernahm nach Karls Tod dessen Tochter Maria Theresia, seit 1736 mit Herzog Franz von Lothringen verheiratet, die Nachfolge in den habsburgischen Erblanden; Franz wurde ihr Mitregent (und 1745 als Franz I. römisch-deutscher Kaiser). Unmittelbar nach ihrem Herrschaftsantritt sah sich Maria Theresia den Gebietsansprüchen verschiedener europäischer Mächte, allen voran Preußens und Bayerns, konfrontiert. Im Österreichischen Erbfolgekrieg (1740-1748) konnte sie ihre Herrschaft in den habsburgischen Landen verteidigen, verlor jedoch den Großteil der reichen Provinz Schlesien an Preußen sowie Parma und Piacenza an Spanien. Der Siebenjährige Krieg (1756-1763) bestätigte dann den territorialen Status quo, leitete aber auch den österreichisch-preußischen Gegensatz ein, der erst mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 beigelegt wurde. An Gebietsgewinnen hatte Österreich unter Maria Theresia und ihrem Sohn Joseph II., seit 1765 ihr Mitregent, Galizien, das durch die 1. Polnische Teilung 1772 an die Habsburger kam, und die Bukowina, die 1775 vom Osmanischen Reich erworben wurde, zu verbuchen sowie das Innviertel, das Österreich durch den Bayerischen Erbfolgekrieg 1779 gewann. Die Innen- wie Außenpolitik wurden unter Maria Theresia und Joseph II. in hohem Maße von dem Staatskanzler Wenzel Graf von Kaunitz bestimmt. Unter seiner Ägide wurde das Staatswesen im Sinne des aufgeklärten Absolutismus grundlegend reformiert: Die Länder verloren weitgehend ihre verwaltungstechnische Eigenständigkeit, für die österreichischen und die böhmischen Länder wurde eine neue zentrale Verwaltungsbehörde geschaffen, Justiz und Verfassung wurden reformiert. Die Beschränkung dieser Reformen auf die österreichischen und böhmischen Länder bildete allerdings eine der Ursachen für den späteren österreichisch-ungarischen Dualismus. Nach Maria Theresias Tod führte Joseph II. das Reformwerk seiner Mutter energisch fort und forcierte es im Sinn der Aufklärung: Er schaffte die Leibeigenschaft ab, reformierte die Prozessordnung, garantierte religiöse Toleranz und lockerte die Zensur, entzog der Kirche die Kontrolle über säkulare Angelegenheiten und führte die Zentralisierung der Verwaltung weiter (siehe Josephinismus). Mit seiner Reformpolitik, die kaum Rücksicht auf nationale Sonderrechte in seinem Vielvölkerreich nahm, provozierte er jedoch in einigen seiner Länder - in Böhmen, Ungarn und den Österreichischen Niederlanden - Erhebungen, und noch kurz vor seinem Tod 1790 musste Joseph hier einen Teil seiner Reformen zurücknehmen. Erst Josephs Bruder und Nachfolger, Leopold II., konnte die Erhebungen unterdrücken. Kurz nach seinem Herrschaftsantritt suchte Leopold - vor dem Hintergrund der Französischen Revolution - in der Konvention von Reichenbach auch die Verständigung mit Preußen, das fünf Jahre zuvor unter Friedrich dem Großen den Fürstenbund organisiert hatte, der gegen Joseph II. gerichtet war, vor allem gegen dessen Versuche, zur Arrondierung seines Staatsgebietes die Österreichischen Niederlande gegen Bayern zu tauschen. 7.3.4 Koalitionskriege und Errichtung des Kaiserreiches Österreich In den Koalitionskriegen (1792-1807) gegen das revolutionäre bzw. napoleonische Frankreich und den anschließenden Napoleonischen Kriegen (1808-1812) hatte Österreich einen großen Teil der Kriegslasten der antifranzösischen Koalition zu tragen. Durch die demokratischen und nationalstaatlichen Ideen der Französischen Revolution sahen sich die absolutistischen Monarchien Europas in ihrem Bestand bedroht, so auch die Habsburgermonarchie. Franz II., Sohn und seit 1792 Nachfolger Leopolds II., übernahm zusammen mit Preußen die Initiative und die Führung im Krieg gegen das revolutionäre Frankreich (auch aus dynastischen Gründen: seine Tante Marie Antoinette war die Gemahlin König Ludwigs XVI. von Frankreich). Den 1. Koalitionskrieg (1792-1797) begannen Österreich und Preußen erfolgreich mit einem raschen Vorstoß nach Frankreich, wurden jedoch bald zurückgeschlagen, und in der Folge waren überwiegend die Truppen des revolutionären Frankreich siegreich. Nach dem Ausscheren Preußens aus dem Krieg 1795 führte Österreich den Krieg gegen Frankreich alleine weiter, wurde schließlich aber auf allen Kriegsschauplätzen geschlagen. Im Frieden von Campo Formio musste Österreich 1797 u. a. auf die Österreichischen Niederlande und die Lombardei verzichten, erhielt dafür aber Venetien, Istrien und Dalmatien. Im 2. Koalitionskrieg (1798-1801) hatte Österreich erneut die Hauptlast zu tragen und musste nach anfänglichen Erfolgen erneut eine Niederlage hinnehmen; der Friede von Lunéville bestätigte schließlich den Status quo von 1797. Am 11. August 1804 proklamierte Franz II. seine Erblande zum erblichen Kaisertum Österreich um und nahm (als Franz I.) den Titel eines Kaisers von Österreich an, um in Rang und Würde seinem Gegner Napoleon nicht nachstehen zu müssen. Die Verfassung der habsburgischen Länder blieb von der Erhebung zum Kaisertum unberührt, ebenso die römisch-deutsche Kaiserwürde. 1805 nahm Franz im 3. Koalitionskrieg den Kampf gegen Frankreich bzw. Napoleon wieder auf, der für Österreich wiederum in einer schweren Niederlage endete: Napoleon besetzte Wien und schlug die österreichisch-russischen Truppen in der Dreikaiserschlacht von Austerlitz entscheidend. Im Frieden von Preßburg vom Dezember 1805 musste Österreich u. a. Venetien abgeben und Tirol, Vorarlberg, Augsburg, Passau etc. Bayern überlassen, erhielt dafür Salzburg. Am 6. August 1806 legte Franz II. die römischdeutsche Kaiserkrone nieder und erklärte das Heilige Römische Reich für erloschen, nachdem sich wenige Tage zuvor die süd- und westdeutschen Staaten in dem von Napoleon abhängigen Rheinbund zusammengeschlossen und ihren Austritt aus dem Reichsverband erklärt hatten. Ab 1808 bereitete Österreich auf Betreiben seines Außenministers Graf von Stadion neuerlich einen Krieg gegen Napoleon vor. Nach anfänglichen Erfolgen - u. a. durch Andreas Hofer in Tirol - musste sich Österreich jedoch erneut geschlagen geben und im Frieden von Schönbrunn weitere gravierende Gebietsverluste hinnehmen: Es verlor den in der 3. Polnischen Teilung gewonnenen Teil Galiziens, Salzburg und das Innviertel, Krain, Triest, Dalmatien und Teile von Kärnten. In der Folgezeit suchte Österreich unter seinem neuen Außenminister Fürst von Metternich die Annäherung an Frankreich - u. a. wurde 1810 Franz' Tochter Marie Louise mit Napoleon verheiratet; aber nach dem Untergang der napoleonischen Grande Armée, an der sich auch Österreich mit einem Kontingent beteiligt hatte, schloss es sich im August 1813 in den Befreiungskriegen der antinapoleonischen Koalition an. Im Oktober 1813 brachte die Koalition in der Völkerschlacht bei Leipzig Napoleon die entscheidende Niederlage bei; im April 1814 dankte Napoleon ab. Im September 1814 trat der Wiener Kongress zur Neuordnung Europas zusammen. Dominiert wurde der Kongress von Metternich, dem es gelang, Österreich in seiner alten Größe wiederherzustellen: Es bekam praktisch alle verlorenen Gebiete zurück und wurde im Besitz der Lombardei und Venetiens bestätigt, musste jedoch endgültig auf die Österreichischen Niederlande sowie die alten habsburgischen Vorlande im Südwesten Deutschlands verzichten. 7.3.5 Österreich zwischen Wiener Kongress und der Revolution von 1848/49 Als wiedererstandene Großmacht übernahm Österreich im nachnapoleonischen Europa eine führende Rolle. Maßgeblich bestimmt wurde die österreichische Politik - und damit in Teilen auch die europäische - von Metternich. Noch auf dem Wiener Kongress initiierte Metternich die Gründung des Deutschen Bundes, in dem Österreich als Präsidialmacht fungierte, und er war entscheidend an der Errichtung der Heiligen Allianz beteiligt, deren Ziel die Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der vorrevolutionären, monarchischen Ordnung in Europa war und der sich fast alle europäischen Monarchien anschlossen. Das so genannte System Metternich zur Verteidigung der monarchisch-absolutistischen Ordnung gegen jegliche liberale und nationale Bewegungen beherrschte nicht nur Österreich selbst, sondern auch den Deutschen Bund und wurde von zahlreichen europäischen Staaten adaptiert. In Österreich stand das reaktionär-konservative System Metternich dringend notwendigen Reformen in Staat und Gesellschaft entgegen. Durch die rasch voranschreitende Industrialisierung und den damit verbundenen wirtschaftlichen Aufschwung entwickelte sich auf der einen Seite ein selbstbewusstes Besitzbürgertum, das - ebenso wie das liberale Bildungsbürgertum - zunehmend nach Mitwirkung im Staat verlangte, auf der anderen Seite wuchs die Schicht des besitzlosen (Industrie-)Proletariats, dem der Staat kaum Unterstützung zukommen ließ. Daneben artikulierten sich in dem Vielvölkerreich mehr und mehr auch nationale Interessen, die vielfach noch durch wirtschaftliche und politische Benachteiligung forciert wurden. Durch polizeistaatliche Methoden und strenge Zensur wurden sämtliche nationale und liberale Bestrebungen rigoros unterdrückt. Die Situation entschärfte sich geringfügig, als Staatsminister Graf von Kolowrat-Liebsteinsky in der ,,Geheimen Staatskonferenz", die ab 1835 für den geistesschwachen Kaiser Ferdinand I. die Regierung führte, als gemäßigter Gegenspieler Metternichs diesen politisch zunehmend in den Hintergrund drängte; das System Metternich wurde allmählich aufgeweicht. 1840 wurde immerhin in Ungarn das Ungarische als Staatssprache eingeführt; in Oberitalien und den überwiegend slawisch bevölkerten Ländern jedoch wurden die nationalen Bewegungen weiterhin gewaltsam niedergehalten. In der Märzrevolution 1848 machten sich dann die liberalen und die nationalen Strömungen ihrerseits gewaltsam Luft und erschütterten die gesamte Habsburgermonarchie bis in ihre Grundfesten. 7.3.6 Die Revolution von 1848/49 Im Gefolge der französischen Februarrevolution brachen im März 1848 nahezu zeitgleich überall in den habsburgischen Ländern national, liberal und sozial motivierte Aufstände aus; Schwerpunkte der Erhebungen waren Wien, Prag, Ungarn und Venetien. Die Erhebung in Wien, die vor allem von Studenten und Arbeitern getragen wurde, zeitigte rasch Erfolge: Metternich, die Symbolfigur der Restauration, wurde gestürzt, die Zensur aufgehoben, und bereits zwei Tage nach Ausbruch der Revolution am 13. März sah sich der Kaiser gezwungen, eine liberale Verfassung zuzusagen. Die neue Verfassung wurde am 25. April 1848 erlassen (nur für die österreichischen Erbländer, nicht für Ungarn); sie sah ein Zweikammersystem, die Gewaltenteilung und nationale Zugeständnisse vor. Nach einer neuerlichen Erhebung in Wien am 15. Mai 1848 musste die Aprilverfassung wieder zurückgenommen werden und die zensusfreie Wahl eines verfassunggebenden Reichstages zugestanden werden. In Prag brach die Revolution am 11./13. März aus; die wesentlichen Forderungen waren hier die Einführung der Zweisprachigkeit, die Gleichberechtigung der Tschechen bei der Ämterbesetzung und ein Sonderstatus für die böhmischen Länder innerhalb der Gesamtmonarchie. Alfred Fürst zu Windischgrätz schlug die Erhebung blutig nieder. Die Revolution in Ungarn dagegen hatte zunächst Erfolg: Knapp einen Monat nach ihrem Ausbruch am 15. März sah sich die Wiener Regierung gezwungen, die ungarische Verfassung anzuerkennen und damit eine parlamentarische Regierungsform in Ungarn und die Beschränkung der österreichisch-ungarischen Beziehung auf eine Personalunion zu akzeptieren. Die Erhebung in Venetien, die am 17. März ausbrach, wurde zwar im Zuge des Risorgimento von piemontesischen Truppen unterstützt; im Juli wurde sie durch den Sieg Josef Graf von Radetzkys bei Custoza endgültig niedergeschlagen. Am 22. Juli 1848 trat in Wien der neu gewählte verfassunggebende Reichstag zusammen. Seine Hauptaufgaben waren die Ausarbeitung einer liberalen, konstitutionellen Verfassung und vor allem die Lösung des Nationalitätenproblems. Vor dem Hintergrund andauernder Unruhen wurde der Reichstag jedoch rasch wieder vertagt und für den 15. November 1848 nach Kremsier einberufen. Unterdessen kam es im September zum Bruch zwischen Wien und der liberalen Regierung in Ungarn unter Lajos Graf Batthyány, und Wien entsandte Truppen nach Ungarn. In Reaktion auf die österreichische Intervention in Ungarn brach im Oktober 1848 erneut eine Erhebung aus, die schließlich von Windischgrätz blutig niedergeschlagen wurde. Zahlreiche Anführer der Erhebung wurden standrechtlich erschossen, so auch Robert Blum, ein Delegierter der Frankfurter Nationalversammlung. Die Siege in Prag, Italien und nun auch in Wien stärkten die Reaktion. Am 2. Dezember 1848 dankte Ferdinand I. zugunsten seines Neffen Franz Joseph I. ab; die Regierung führte seit Metternichs Sturz Felix Fürst zu Schwarzenberg. Im Winter 1848/49 arbeitete der Reichstag von Kremsier eine neue Verfassung aus, die die Umwandlung Österreichs in ein föderalistisches Staatswesen vorsah und sowohl den liberal-konstitutionellen Forderungen wie auch den nationalen Interessen Rechnung trug. Der Reichstag stimmte dem Verfassungsentwurf zu; nicht jedoch die Regierung, die am 4. März 1849 zur Annahme einer oktroyierten Verfassung, der Märzverfassung, zwang und den Reichstag auflöste. Die Märzverfassung übernahm zwar einige konstitutionelle Elemente aus dem Kremsier Verfassungsentwurf, ignorierte jedoch die nationalen Interessen in der Vielvölkermonarchie und schuf einen zentralisierten Einheitsstaat unter Einschluss Ungarns. Auf die Oktroyierung der Verfassung reagierten die Ungarn unter Lajos Kossuth am 14. April 1849 mit der Unabhängigkeitserklärung und der Absetzung des Hauses Habsburg in Ungarn. Mit russischer Unterstützung hatte Österreich bis zum August 1849 Ungarn wieder unterworfen und in den zentralistischen Gesamtstaat eingebunden. Auch in Hinblick auf die Deutsche Frage setzte sich die Regierung Schwarzenberg am Ende durch. Zwar hatte die Frankfurter Nationalversammlung im Juni 1848 Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser gewählt; in der Verfassungsfrage entschied sich jedoch schließlich die Mehrheit (wenn auch knapp) für die kleindeutsche Lösung, d. h. für ein deutsches Staatswesen ohne Österreich. Nach der Ablehnung der kleindeutschen Verfassung durch Preußen gelang Schwarzenberg 1850 in der Olmützer Punktation die Wiederherstellung des Deutschen Bundes, in dem erneut Österreich die Führung übernahm. Womit jedoch zugleich der preußisch-österreichische Dualismus wieder verschärft wurde. 7.3.7 Neoabsolutismus und außenpolitische Niederlagen Am 31. Dezember 1851 wurde die Märzverfassung, die de facto nie umgesetzt worden war, durch das Silvesterpatent wieder aufgehoben; damit hatte in Österreich die Reaktion vollends die Oberhand zurückgewonnen. Der Ministerrat wurde zu einem nur ausführenden Organ degradiert zugunsten der Wiederherstellung der absoluten Krongewalt, der Zentralismus unter Einbeziehung Ungarns ausgebaut und der Kirche wieder Einfluss auf säkulare Angelegenheiten eingeräumt, u. a. durch das Konkordat von 1855. Nach Schwarzenbergs Tod im April 1852 baute Innenminister Alexander Freiherr von Bach das neoabsolutistische, zentralistisch-klerikale System zum so genannten System Bach aus. Die Außenpolitik der Jahre bis 1867 war von Misserfolgen und Rückschlägen geprägt. Im Krimkrieg (1853-1856) suchte Österreich eine neutrale Haltung zu bewahren und zu vermitteln, drohte jedoch, sich mit Großbritannien und Frankreich zu verbünden, sofern Russland die Donaufürstentümer Moldau und Walachei nicht räumen würde. Nach dem russischen Rückzug 1854 besetzte Österreich die Fürstentümer bis zum Ende des Krieges. Russland, der langjährige Verbündete Österreichs, wurde zum dauerhaften Gegner, der nun die antiösterreichische Politik Frankreichs und Preußens unterstützte. Im Italienischen Krieg 1859 gegen das mit Frankreich verbündete Sardinien-Piemont musste Österreich nach zwei schweren Niederlagen bei Magenta und Solferino die Lombardei abtreten. Diese Niederlage löste in Österreich eine schwere Staatskrise aus, in deren Verlauf Bach zurücktreten musste und - vor allem auf ungarischen Druck hin - der Versuch unternommen wurde, den Vielvölkerstaat auf föderalistischer Basis neu zu ordnen. Das Oktoberdiplom vom 20. Oktober 1860 gestand den Landtagen der einzelnen Kronländer in bestimmten Bereichen der Verwaltung Autonomie zu, schmälerte damit die Kompetenzen der zentralen Verwaltung und schuf einen länderübergreifenden Reichsrat, der allerdings weitgehend auf beratende Funktion beschränkt blieb. Ein mit judikativen Befugnissen ausgestattetes Zentralparlament wurde nicht eingerichtet, die Krongewalt blieb unbeschnitten. Das Oktoberdiplom stellte weder die nichtdeutschen Nationalitäten zufrieden, noch die zentralistisch orientierten, im deutschsprachigen Österreich dominierenden Deutschliberalen und wurde bereits vier Monate später, am 26. Februar 1861, durch das Februarpatent ersetzt, das im Wesentlichen von dem Staatsminister Anton Ritter von Schmerling entworfen worden war. Diese neue Verfassung für den Gesamtstaat bedeutete eine Rückkehr zum Zentralismus bei abgestuften Autonomierechten für die einzelnen Länder. Der Reichsrat wurde in Abgeordneten- und Herrenhaus untergliedert. Das Februarpatent fand die Zustimmung der Deutschliberalen, stieß aber vor allem in Ungarn auf scharfe Ablehnung. Mit dem deutschliberalen Kurs im Inneren einher ging eine verstärkte Anlehnung an den Deutschen Bund, die von Preußen und seinem Ministerpräsidenten Otto von Bismarck in Hinblick auf die Lösung der schleswig-holsteinischen Frage noch gefördert wurde. 1864 stellten Österreich und Preußen ihren Konflikt um die Hegemonie im Deutschen Bund vorübergehend zurück und kämpften gemeinsam im Deutsch-Dänischen Krieg gegen Dänemark. Nach dem Sieg über Dänemark brachen allerdings über der Frage nach der Zukunft Schleswig-Holsteins rasch wieder die alten Gegensätze zwischen Preußen und Österreich auf, die im August 1865 noch einmal durch die Gasteiner Konvention beigelegt werden konnten, im Juni 1866 jedoch schließlich im Deutschen Krieg kulminierten. Österreich wurde bei Königgrätz entscheidend geschlagen; in der Folge musste es der Auflösung des Deutschen Bundes zustimmen und der Gründung des Norddeutschen Bundes, d. h. seinem Ausschluss aus dem deutschen Staatenverbund und dem Verlust seiner Vormachtstellung innerhalb der deutschen Staaten. Zudem verlor Österreich Venetien an den preußischen Verbündeten Italien. Die Niederlage und der Ausschluss Österreichs aus dem Deutschen Bund hatten schwerwiegende innenpolitische Auswirkungen: Der Machtverlust und der Verlust der Anbindung an die deutschen Staaten verliehen dem Nationalitätenproblem im Vielvölkerstaat Österreich eine neue, dringliche Qualität. Besonders Ungarn drang erneut auf seine Ausgliederung aus dem Zentralstaat. 7.4 Die Doppelmonarchie Vor diesem Hintergrund sah sich Kaiser Franz Joseph gezwungen, mit Ungarn zu einer dauerhaften Verständigung zu kommen. Unter der Federführung des Außenministers und Ministerpräsidenten Friedrich Graf von Beust handelte die österreichische Regierung mit dem ungarischen Landtag den so genannten Ausgleich aus. Der Ausgleich, am 8. Februar 1867 abgeschlossen, wandelte das Kaisertum Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn um, d. h. in eine Realunion zwischen den beiden selbständigen Staaten Österreich und Ungarn. Ungarn wurde aus der Gesamtverfassung ausgegliedert und erhielt seine Verfassung von 1848 zurück; die Innenpolitik der beiden Reichshälften fiel in die Zuständigkeit jeweils selbständiger Regierungen; für die gemeinsamen Angelegenheiten - Außenpolitik, Finanzen und Heerwesen - war ein gemeinsamer Ministerrat zuständig. Jede der beiden Reichshälften bildete eine konstitutionelle Monarchie unter einem gemeinsamen Staatsoberhaupt, dem Kaiser von Österreich und zugleich König von Ungarn. Die österreichische Reichshälfte, Zisleithanien, erhielt am 21. Dezember 1867 eine neue Verfassung, die Dezemberverfassung. Durch sie wurde in Österreich ein konstitutionelles System etabliert, und sie blieb bis zum Ende des Kaiserreichs in Kraft. Zwar garantierte die Dezemberverfassung die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und öffnete die öffentlichen Ämter allen Staatsbürgern; das Nationalitätenproblem blieb jedoch weiter virulent und wurde durch den politischen Führungsanspruch der deutschen Österreicher (die auch in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht die Führungsschicht und mit etwa 33 Prozent den relativ größten Bevölkerungsanteil bildeten) noch verschärft. Besonders die Tschechen, die zweitgrößte Bevölkerungsgruppe in Zisleithanien, opponierten gegen das sich verfestigende deutsch-zentralistische System; der liberale Kurs des ,,Bürgerministeriums" sowie der immense Wirtschaftsaufschwung ließen den Nationalitätenkonflikt jedoch vorerst in den Hintergrund treten. 1871 suchte die Regierung unter Karl Graf von Hohenwart durch eine föderalistische Neuordnung Zisleithaniens zu einer Verständigung mit vor allem Tschechen und Polen zu kommen; ihr Konzept wurde jedoch sowohl von den Deutschliberalen abgelehnt wie auch von Ungarn, das an der politischen Struktur, wie sie mit dem Ausgleich geschaffen worden war, keine Änderungen zuzulassen bereit war. Unter den Regierungen Adolf Fürst Auersperg (1871-1879) und Eduard Graf Taaffe (1879-1893) wurde die Nationalitätenfrage zunehmend zum Hauptproblem der österreichischen Innenpolitik. 1880 verfügte die Regierung Taaffe die amtliche Zweisprachigkeit in Böhmen und Mähren, 1882 in Slowenien und dem österreichischen Schlesien und erreichte damit die Rückkehr der Tschechen und Polen in den Reichsrat, den sie zuvor aus Protest gegen den deutschen Zentralismus verlassen hatten. 1882 wurde zudem in Prag eine eigene tschechische Universität eingerichtet. Ansonsten suchte Taaffe durch umfangreiche sozialpolitische Reformen, wie etwa eine Arbeitsgesetzgebung und die Einführung der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung, sowie durch die Herabsetzung des Wahlzensus 1882 von dem Nationalitätenproblem abzulenken bzw. beruhigend auf das Problem zu wirken. Aber dies sowie seine außerordentlich erfolgreiche Wirtschaftspolitik konnten nicht verhindern, dass sich in den nichtdeutschsprachigen Gebieten die nationalen Bewegungen mehr und mehr radikalisierten, bei den deutschen Österreichern die Liberalen zugunsten der radikalen Deutschnationalen an Boden verloren. In diese Zeit der innenpolitischen Polarisierung fiel auch die Gründung derjenigen Parteien, die in der Folgezeit wesentlich die politische Auseinandersetzung bestimmten: Die Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs, von Victor Adler mitbegründet, die konservativ-kleinbürgerliche Christlichsoziale Partei Karl Luegers und die deutschnationalen Alldeutschen unter Georg Ritter von Schönerer. Ab 1895, seit der Sprachenverordnung des Ministerpräsidenten Kasimir Graf Badeni (1895-1897), wurde der Nationalitätenkonflikt zum alles beherrschenden Thema und drohte den Bestand der gesamten Monarchie zu erschüttern. Weder Badeni noch den nachfolgenden Regierungen gelang es, den Konflikt auch nur ansatzweise zu lösen; vielmehr befleißigte man sich weiterhin der Politik des ,,Durchwurstelns" und suchte die sich häufenden Krisen durch Notverordnungen zu überstehen. Mitverantwortlich für die Stagnation in der Nationalitätenfrage war Ungarn, das seinen eigenen Status nicht durch weitere Ausgleiche etwa mit den Tschechen oder Polen gemindert sehen wollte. Die Verlängerung des österreichisch-ungarischen Ausgleichs selbst zögerte Ungarn in den neunziger Jahren lange hinaus und fand sich schließlich 1902 lediglich zu einem vorläufigen Abkommen bereit. Insgesamt war die innenpolitische Situation in der Doppelmonarchie am Vorabend des 1. Weltkrieges gekennzeichnet von einem hohen Maß an Instabilität und Polarisierung zwischen den verschiedenen Nationalitäten, den beiden Reichshälften und den politischen Führungsschichten. 7.4.1 Außenpolitik Nach der Reichsgründung 1871 näherte sich Österreich-Ungarn auf Betreiben seines Außenministers Gyula Graf Andrássy wieder dem Deutschen Reich an und gliederte sich in das Bismarck'sche Bündnissystem ein. 1872 verbündete sich Österreich mit dem Deutschen Reich und Russland im Dreikaiserbund. Durch den russisch-österreichischen Gegensatz auf dem Balkan, auf den Österreich seit seiner Verdrängung aus Deutschland und Italien nun seine außenpolitischen Interessen richtete, wurde dieses Bündnis jedoch schwer erschüttert, besonders seit Russland nach seinem Sieg im Russisch-Türkischen Krieg von 1877/78 mit Macht auf den Balkan drängte. Auf dem Berliner Kongress von 1878 verzichtete Russland auf Bosnien und Herzegowina, die unter österreichische Verwaltung kamen. 1881 wurde das deutsch-österreichisch-russische Bündnis im Dreikaiserbündnis erneuert; 1886 zerbrach das Bündnis mit Russland endgültig. Bereits 1879 hatten das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn den Zweibund geschlossen; 1882 wurde der Bund um Italien zum Dreibund erweitert. Serbien, das auf dem Berliner Kongress als unabhängiger Staat anerkannt worden war, lehnte sich unter Milan I. Obrenovi? und dessen Nachfolger Alexander I. zunächst eng an Österreich-Ungarn an; unter Peter I. Karaðorðevi?, der 1903 nach der Ermordung Alexanders den serbischen Thron bestiegen hatte, löste es sich von der Doppelmonarchie und verfolgte im Sinne des Panslawismus, unterstützt von Russland, die Loslösung aller südslawischen Territorien von Österreich-Ungarn. Verschärft wurde der serbisch-österreichische Gegensatz durch die Annexion Bosniens und Herzegowinas durch Österreich 1908, die zudem eine schwere gesamteuropäische Krise, die so genannte Annexionskrise, auslöste. Ein Krieg zwischen Österreich-Ungarn und Serbien schien unvermeidlich, wurde auch von dem österreichischen Generalstabschef Conrad von Hötzendorf nachdrücklich gefordert, konnte aber durch deutsche Intervention und vor allem durch die Friedenspolitik des Kaisers abgewendet werden. 1909 erkannten das Osmanische Reich, Russland und Serbien die Annexion an. Während der Balkankriege 1912/13 verhielt sich Österreich-Ungarn neutral - wiederum gegen die Forderungen Conrad von Hötzendorfs und wiederum aufgrund des Friedenswillens des Kaisers und aufgrund klarer Warnungen von deutscher Seite. Die Tatsache allerdings, dass Serbien aus den Balkankriegen deutlich gestärkt hervorgegangen war, vertiefte das Misstrauen Österreich-Ungarns gegenüber Serbien und verschärfte die österreichisch-serbischen Spannungen. 7.4.2 Der 1. Weltkrieg Am 28. Juni 1914 fielen der Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand und seine Frau in der bosnischen Hauptstadt Sarajevo dem Attentat eines serbischen Nationalisten zum Opfer (siehe Attentat von Sarajevo). Österreich-Ungarn machte Serbien für das Attentat verantwortlich und stellte der serbischen Regierung ein strenges Ultimatum. Trotz einer versöhnlichen Antwort Serbiens und der Schlichtungsversuche der europäischen Mächte erklärte Österreich-Ungarn unter Aufgabe seines Friedenskurses am 28. Juli 1914 Serbien den Krieg. Mit den Kriegserklärungen Deutschlands an Russland und Frankreich im August 1914 weitete sich der Konflikt zum 1. Weltkrieg. Die militärischen Operationen Österreich-Ungarns konzentrierten sich in den ersten Kriegsjahren auf Russland und Serbien. Im Mai 1915 verließ Italien den Dreibund und trat entgegen seiner Neutralitätserklärung von 1914 auf der Seite der Alliierten in den Krieg ein. Nach anfänglichen Rückschlägen konnte die österreichisch-ungarische Armee Russisch-Polen besetzen und mit deutscher Hilfe große Teile des Balkans erobern. 1916, nach dem Tod Kaiser Franz Josephs, übernahm dessen Großneffe Karl I. die Regierung. Er zeigte sich der Situation - Krieg und innenpolitische, vor allem durch das Unabhängigkeitsstreben der verschiedenen Nationalitäten im Habsburgerreich hervorgerufene Krisen - nicht gewachsen, und die österreichische Regierung sah sich einem unaufhaltsamen Autoritätsverfall konfrontiert. Karls Versuche, an der deutschen Regierung vorbei durch Geheimverhandlungen zu separaten Friedensverträgen mit den Alliierten zu kommen, scheiterten 1917, düpierten die Deutschen und brachten Österreich-Ungarn in noch gößere Abhängigkeit vom Deutschen Reich (siehe Sixtus-Affäre). Zugleich bildeten die Tschechen, Polen und Slawen Exilregierungen, und gegen Ende 1917 zeichnete sich bereits deutlich ab, dass die Vielvölkermonarchie nicht zu retten sein würde. Im Frühjahr und Sommer 1918 brachen die österreichischen Fronten zusammen. Lebensmittelknappheit und andere Versorgungsengpässe führten zu Streiks und Demonstrationen und bei Heer und Marine zu Meutereien. Der Zerfall der Monarchie war unausweichlich. Bereits im August 1918 hatten die Alliierten die slawischen Exilregierungen anerkannt, und am 1. Oktober stritten die Slawen dem Reichsrat das Recht auf Entscheidungen in der Nationalitätenfrage ab. Am 16. Oktober unternahm Karl mit dem Völkermanifest einen letzten, vergeblichen Versuch, die Donaumonarchie zu retten. Am 21. Oktober konstituierten sich - unter Berufung auf das Völkermanifest - die Reichsratsabgeordneten der deutschsprachigen Gebiete Zisleithaniens in Wien als Provisorische Nationalversammlung eines unabhängigen deutschösterreichischen Staates; am 28. Oktober 1918 riefen die Tschechen in Prag eine unabhängige Republik aus, und die ungarische Regierung erklärte am 31. Oktober ihre volle Unabhängigkeit. Am 3. November unterzeichnete die Regierung Lammasch Waffenstillstandsverträge mit den Alliierten. Am 11. November 1918 legte Karl I. die Regierung nieder, die Regierung Lammasch trat zurück; am 12. November proklamierte die Provisorische Nationalversammlung die demokratische Republik Deutschösterreich und erklärte ihren Anschluss an das Deutsche Reich. Regierungschef wurde der Sozialdemokrat Karl Renner. 7.5 Die Erste Republik Aus den Wahlen zur Nationalversammlung am 16. Februar 1919 ging die Sozialdemokratische Partei (SP) als stärkste Kraft hervor, dicht gefolgt von der Christlichsozialen Partei (CP). Renner blieb an der Spitze einer Koalitionsregierung aus SP und CP Regierungschef; erstes Staatsoberhaupt der Republik wurde Karl Seitz in seiner Funktion als Präsident der Nationalversammlung. Vordringliche Aufgabe der ersten gewählten Regierung der Republik war neben dem wirtschaftlichen Wiederaufbau vor allem der Kampf gegen die katastrophale Ernährungslage. Daneben sah sich die Republik mit revolutionären Bewegungen konfrontiert, die u. a. aus der Umwandlung des monarchischen Systems in ein demokratisches resultierten und die nach dem Vorbild der Ungarischen und der Münchener Räterepublik die Errichtung eines Rätesystems zum Ziel hatten. Die revolutionären Bewegungen konnten schließlich unterdrückt werden, u. a. durch eine umfangreiche Arbeits- und Sozialgesetzgebung. Den Habsburgern entzog die Nationalversammlung am 3. April 1919 durch das Habsburgergesetz alle Herrschaftsrechte, ihr Vermögen und verwies sie des Landes. Am 10. September 1919 nahm die Nationalversammlung auf Druck der alliierten Siegermächte unter Protest den Frieden von Saint-Germain an. Der Friedensvertrag bestätigte die Auflösung der Österreichisch-Ungarischen Monarchie und die im Wesentlichen bereits vollzogene staatliche Neuordnung der ehemaligen Habsburgerländer. Österreich wurde auf das heutige Staatsgebiet beschränkt, musste Südtirol an Italien abgeben, erhielt jedoch nach einer Abstimmung das Burgenland von Ungarn, die deutschsprachigen Randgebiete von Böhmen und Mähren kamen an die Tschechoslowakei. Den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich untersagte der Frieden von Saint-Germain ebenso wie der Versailler Vertrag ausdrücklich, desgleichen verbot er die Führung des Namens Deutschösterreich. Außerdem wurde Österreich neben dem Deutschen Reich der Alleinschuld am Kriegsausbruch bezichtigt und als Nachfolgestaat der Gesamtmonarchie definiert (obwohl Österreich nur etwa ein Achtel des ehemaligen Gesamtterritoriums umfasste). Als verantwortlicher Nachfolgestaat der Gesamtmonarchie wurde die junge Republik zu hohen Reparationsleistungen verpflichtet und damit mit extrem schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen konfrontiert. Mit Ungarn schlossen die Alliierten am 4. Juni 1920 den Friedensvertrag von Trianon. Am 1. Oktober 1920 wurde die neue Verfassung verabschiedet; am 10. November 1920 trat sie in Kraft. Sie schuf durch die Einführung eines Zweikammersystems, bestehend aus Bundes- und Nationalrat, und durch die Verteilung von Legislative und Exekutive auf Bund und Länder ein zentralistisch-föderalistisches Kompromisssystem. Aus den Neuwahlen zum Nationalrat am 17. Oktober 1920 ging die CP als stärkste Kraft hervor und behauptete diese führende Position auch in den Folgejahren; bis zum Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich 1938 stellte sie, zumeist an der Spitze von Koalitionsregierungen mit kleineren bürgerlichen Parteien, fast ununterbrochen den Bundeskanzler. Die SP ging in die Opposition, besetzte jedoch von 1919 bis 1934 das außerordentlich wichtige Amt des Wiener Bürgermeisters (u. a. mit Karl Seitz von 1923 bis 1934) und führte hier auf kommunaler Ebene beispielhafte Sozial- und Bildungsreformen durch. Angesichts der katastrophalen Lage der Wirtschaft und der galoppierenden Inflation, die die innenpolitischen und sozialen Spannungen drastisch verschärften, war Österreich dringend auf Unterstützung von außen angewiesen. Nach Verhandlungem mit u. a. Frankreich, Großbritannien und Italien erreichte Bundeskanzler Ignaz Seipel im Oktober 1922 in den Genfer Protokollen die Zusage und Garantie für eine Anleihe in Höhe von 650 Millionen Goldkronen, verbunden mit verschiedenen Auflagen, u. a. der Verpflichtung Österreichs zu inneren Reformen und vor allem der Bestätigung des österreichischen Verzichts auf einen Anschluss an Deutschland. Die PS sah in den Auflagen eine Entmündigung Österreichs und lehnte die Genfer Protokolle ab. Mit der Ersetzung der Krone durch den Schilling im Dezember 1924 wurde die österreichische Währung nachhaltig stabilisiert; die Sanierung der Wirtschaft insgesamt machte allerdings nur sehr zögerliche Fortschritte. Die innenpolitische Situation blieb auch in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre äußerst instabil; sie war gekennzeichnet von raschen Regierungswechseln und einer zunehmenden politisch-ideologischen Polarisierung zwischen Sozialdemokraten und Bürgerlichen, die durch die sich häufenden Auseinandersetzungen zwischen Wehrverbänden der beiden Seiten - dem sozialdemokratischen Republikanischen Schutzbund und der rechtsradikalen Frontkämpfervereinigung - noch deutlich verschärft wurde. Einen blutigen Höhepunkt in der Konfrontation zwischen rechts und links markierten die Juliunruhen 1927, in deren Folge die austrofaschistischen Heimwehren mehr und mehr Gewicht in der innenpolitischen Auseinandersetzung gewannen. 1930 waren Vertreter der Heimwehren erstmals an der Regierung beteiligt. Aus den letzten Nationalratswahlen der Ersten Republik im November 1930 ging zwar die SP vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise, die auch in Österreich Wirtschaft und Staatshaushalt erfasste und die Arbeitslosenzahlen rapide ansteigen ließ, erstmals seit 1919 wieder als stärkste Kraft hervor, blieb jedoch weiterhin von der Regierung ausgeschlossen - was die innenpolitische Polarisierung erneut verschärfte. 7.5.1 Austrofaschistische Herrschaft Im Mai 1932 übernahm Engelbert Dollfuß an der Spitze einer Koalitionsregierung aus CP und u. a. Heimatblock, der politischen Vertretung der Heimwehren im Nationalrat, die Regierung. Am 15. Juli 1932 erhielt die Regierung Dollfuß eine neuerliche internationale Anleihe; Auflage war wiederum die Bestätigung des österreichischen Verzichts auf einen Anschluss an das Deutsche Reich. Am 4. März 1933 schaltete Dollfuß auf der Grundlage des ,,Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes" von 1917 staatsstreichartig den Nationalrat (in dem seine Regierung lediglich eine Stimme Mehrheit hatte) aus; zum Anlass nahm er den Rücktritt der drei Nationalratspräsidenten, wodurch das Parlament zeitweise handlungsunfähig war. Mit Hilfe von Notverordnungen errichtete Dollfuß ein autoritäres Regime, verbot den Republikanischen Schutzbund und gründete als Basis seiner Herrschaft im Mai 1933 die Vaterländische Front, die in erster Linie gegen die Sozialdemokraten sowie die erstarkenden Nationalsozialisten gerichtet war. Zur Absicherung seines autoritären Regimes nach außen lehnte er sich eng an das faschistische Italien unter Benito Mussolini an, zum nationalsozialistischen Deutschland dagegen ging er auf Distanz. Im Juni 1933 verbot er die österreichische NSDAP, die seit der nationalsozialistischen Machtergreifung in Deutschland im Januar 1933 zunehmend mit gewaltsamen Mitteln auf den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich hinarbeitete. Im September 1933 wurden die ersten Anhaltelager zur Internierung politischer Häftlinge eingerichtet. Im Februar 1934 brachen infolge von Aktionen der Heimwehren gegen die Sozialdemokraten die Februarunruhen aus, in deren Verlauf der sozialdemokratische Widerstand gegen das Regime Dollfuß von Militär, Polizei und Heimwehren blutig niedergeschlagen wurde. SP, Gewerkschaften und andere Arbeiterorganisationen wurden verboten, sozialdemokratische Regierungen und Verwaltungen auf Landes- und Gemeindeebene wurden abgesetzt. Damit stand nun der Errichtung eines ständisch-autoritären Regimes nichts mehr im Wege; fixiert wurde das Regime durch die Maiverfassung vom 1. Mai 1934. Mit Wissen und Billigung der deutschen NSDAP-Führung unternahm am 25. Juli 1934 die österreichische NSDAP einen Putschversuch, den Juliputsch, der zwar noch am selben Tag niedergeschlagen, in dessen Verlauf aber Dollfuß ermordet wurde. Adolf Hitler distanzierte sich sowohl von dem Putsch wie auch von den österreichischen Nationalsozialisten, um das deutsch-italienische Verhältnis nicht noch weiter zu belasten, und ersetzte den mit den Putschisten sympathisierenden deutschen Gesandten in Wien durch Franz von Papen, dessen Hauptaufgabe nun die Vorbereitung des Anschlusses war. Fünf Tage nach dem Putsch wurde Kurt von Schuschnigg vom Bundespräsidenten Wilhelm Miklas zum Bundeskanzler ernannt. Der setzte innen- und außenpolitisch den von Dollfuß vorgegebenen Kurs fort. Nach dem Zerbrechen der Stresafront, dem britisch-französisch-italienischen Bündnis zur Verteidigung der Unabhängigkeit und territorialen Integrität Österreichs gegenüber dem Deutschen Reich, und vor dem Hintergrund der deutsch-italienischen Annäherung sah sich Schuschnigg zu einem Vertrag mit dem Deutschen Reich gezwungen (11. Juli 1936), in dem sich beide Seiten zur Nichteinmischung in die innenpolitischen Angelegenheiten des Vertragspartners garantierten, Österreich sich zusätzlich zu einer Außenpolitik im Sinne des Deutschen Reiches verpflichtete. 7.5.2 Österreich im Deutschen Reich Bei einem Treffen mit Schuschnigg am 12. Februar 1938 auf dem Berghof erzwang Hitler die Ernennung des Nationalsozialisten Arthur Seyß-Inquart zum österreichischen Innenminister und de facto den Verzicht auf eine eigenständige österreichische Politik. Um einen vollständigen Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich doch noch abzuwenden, beraumte Schuschnigg am 9. März 1938 für den 13. März eine Volksabstimmung über den Erhalt der österreichischen Unabhängigkeit an; unter deutschem Druck sagte er die Volksabstimmung jedoch wieder ab und trat am 11. März zurück. Noch am selben Tag wurde Seyß-Inquart zum Bundeskanzler ernannt. Am 12. März marschierten nach einem fingierten Hilferuf Seyß-Inquarts deutsche Truppen in Österreich ein, und am 13. März 1938 wurde per Gesetz der Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich vollzogen. Am 10. April 1938 stimmte die Bevölkerung Österreichs mit 99,6 Prozent dem Anschluss zu; mit dem Ostmark-Gesetz vom 14. April 1939 wurden schließlich die österreichischen Bundesländer inklusive ihrer Regierungen aufgelöst und das Land in sieben Reichsgaue gegliedert. Der Ostmark, wie Österreich nun vorerst hieß, wurden die deutschen Verwaltungs- und Herrschaftsstrukturen übergestülpt, die Führungsposten wurden mit deutschen Nationalsozialisten besetzt. Und ebenso wie im Deutschen Reich setzte auch hier unmittelbar nach der nationalsozialistischen Machtübernahme die Verfolgung politisch und rassisch unerwünschter Personen ein, die Judenverfolgung wurde auch auf Österreich ausgedehnt. Im August 1938 wurde das Konzentrationslager Mauthausen als Außenstelle des KZ Dachau errichtet; ab dem Frühjahr 1939 wurde es zu einem eigenständigen Lager ausgebaut. Während des 2. Weltkrieges teilte Österreich die Geschicke des Deutschen Reiches. 7.6 Die Zweite Republik Am 11. November 1943 legten sich die UdSSR, die USA, Großbritannien und China auf die Wiederherstellung der Republik Österreich fest, und auf der Jalta-Konferenz im Februar 1945 einigten sich die UdSSR, die USA und Großbritannien auf die Aufteilung Österreichs in Besatzungszonen. Bis Mitte April 1945 hatten sowjetische Truppen den östlichen Teil Österreichs einschließlich Wiens besetzt. Hier bildete am 27. April 1945 Karl Renner eine provisorische Regierung aus Sozialdemokraten, die sich als Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) neu formiert hatten, der neu gegründeten Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ). Noch am selben Tag verkündete die provisorische Regierung die Wiederherstellung der Republik Österreich und setzte mit Wirkung vom 1. Mai 1945 die Verfassung von 1920 in der novellierten Fassung von 1929 in Kraft. Nach dem Einmarsch amerikanischer, britischer und französischer Truppen in das westliche Österreich im Mai 1945 bildeten die vier Besatzungmächte auf der Grundlage des ersten Kontrollabkommens vom 4. Juli 1945 einen Alliierten Kontrollrat, der nun die oberste Regierungsgewalt in Österreich übernahm und dem die österreichische Legislative verantwortlich war. Zudem legten sie die Grenzen der Besatzungszonen fest; Wien wurde - wie Berlin - in vier Sektoren unterteilt. Ein zweites Kontrollabkommen vom 28. Juni 1946 erweiterte die gesetzgeberischen Kompetenzen der österreichischen Organe. 7.6.1 Die große Koalition (1945-1965) Aus den ersten Nationalratswahlen am 25. November 1945 ging die ÖVP mit 85 von insgesamt 165 Sitzen als absolut stärkste Kraft hervor, die SPÖ kam auf 76 Sitze und die KPÖ auf 4 Sitze. Am 20. Dezember 1945 wählte der Nationalrat Karl Renner zum Bundespräsidenten und Leopold Figl (ÖVP) zum Bundeskanzler. Figl bildete eine Allparteienregierung, in der die SPÖ mit Adolf Schärf den Vizekanzler stellte. Im November 1947 verließ die KPÖ aus Protest gegen die Annahme der Marshallplan-Hilfe die Regierung; in der Folge wurde Österreich bis 1966 von einer großen Koalition aus ÖVP und SPÖ regiert, wobei die ÖVP als stärkste Kraft regelmäßig den Bundeskanzler, die SPÖ den Vizekanzler stellte. Innenpolitisch kam es in den Nachkriegsjahren rasch zu einer Stabilisierung sowohl der politischen Verhältnisse wie auch - dank des Marshallplanes - der wirtschaftlichen Situation. Zum wirtschaftlichen Wiederaufstieg trug auch die Verstaatlichung der Grundstoffindustrien und der Großbanken im Juni 1946 bei sowie die Übergabe ehemals ,,deutschen Vermögens" durch die drei westlichen Besatzungsmächte an den österreichischen Staat. Die UdSSR dagegen beschlagnahmte in ihrer Zone unter Berufung auf das Potsdamer Abkommen die ehemals deutschen Vermögenswerte und unterstellte sie der Verwaltung durch die USIA, und sie sicherte sich den Zugriff auf die österreichische Erdölförderung, die nahezu ausschließlich in ihrer Zone konzentriert war. Die Außenpolitik war geprägt vor allem durch die Südtirolfrage und die Verhandlungen mit den Siegermächten über die Unabhängigkeit Österreichs. Zur Lösung der Südtirolfrage schlossen Österreich und Italien am 5. September 1946 das Gruber-De-Gasperi-Abkommen, das der deutschsprachigen Bevölkerung in Südtirol eine gewisse Autonomie zusicherte, insgesamt jedoch auf Grund seiner vagen Bestimmungen für die deutschsprachigen Südtiroler und für Österreich völlig unbefriedigend war und nicht zur Entspannung des österreichisch-italienischen Verhältnisses beitrug. Erst 1969 kam ein neues, umfassendes österreichisch-italienisches Abkommen zustande, das so genannte Südtirol-Paket; dessen Ausführungsbestimmungen galten 1992 für erfüllt. Im Januar 1947 nahm die österreichische Regierung Gespräche mit den vier Besatzungsmächten über die Beendigung des Besatzungsstatuts in Österreich, d. h. die Wiedererlangung der Unabhängigkeit auf. Nach langwierigen Verhandlungen, die durch die Verschärfung des Ost-West-Konfliktes noch deutlich erschwert wurden, erreichten Bundeskanzler Julius Raab und Außenminister Leopold Figl schließlich 1955 im Wiener bzw. Moskauer Memorandum die Einwilligung der drei Westmächte bzw. der UdSSR in die Entlassung Österreichs in die Unabhängigkeit, und am 15. Mai 1955 unterzeichneten die vier Besatzungsmächte und die österreichische Regierung in Wien den Österreichischen Staatsvertrag. Der Staatsvertrag beendete das Besatzungsstatut, stellte die - vorerst noch eingeschränkte - Souveränität Österreichs wieder her, verpflichtete auf der anderen Seite Österreich zu ,,immerwährender Neutralität" und untersagte den wirtschaftlichen oder politischen Anschluss an Deutschland. Die drei Westmächte gaben alle Forderungen nach weiteren Reparationsleistungen auf, und im August 1955 verzichtete auch die Sowjetunion auf die österreichische Erdölförderung sowie 300 ehemals deutsche Unternehmen. Am 26. Oktober stimmte auch der österreichische Nationalrat dem Staatsvertrag zu, und im Dezember wurde Österreich in die Vereinten Nationen aufgenommen. 1956 wurde Österreich Mitglied des Europarates und 1960 der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Die große Koalition aus ÖVP und SPÖ hatte zwei Jahrzehnte lang Bestand; ihre Langlebigkeit verdankte sie zum einen den traumatischen Erfahrungen aus der Ersten Republik, als die Auseinandersetzung zwischen Konservativen und Sozialdemokraten das parlamentarische Leben lähmten und den Staat an den Rand eines Bürgerkrieges führte, sowie der Notwendigkeit eines konzertierten Handelns gegenüber den Besatzungsmächten. Nach Abschluss des Staatsvertrages mehrte sich dann jedoch die Kritik an der großen Koalition und dem Fehlen einer ernst zu nehmenden parlamentarischen Opposition: Nach den Wahlen von 1956 waren nur die KPÖ (3 Sitze) und - erstmals - die FPÖ (siehe Die Freiheitlichen, 6 Sitze) als verschwindend kleine Opposition im Nationalrat vertreten, während die ÖVP über 82 Sitze und die SPÖ über 74 Sitze verfügte; nach den Wahlen von 1959 und 1962 stellte die FPÖ mit jeweils acht Mandaten alleine die Opposition. Ebenfalls mehrten sich nach 1955 die Krisen und Konflikte innerhalb der Koalition. Dem Proporzdenken zur Zeit der großen Koalition entsprechend stellte die SPÖ durchgängig den Bundespräsidenten: Nach dem Tod Karl Renners 1950 waren dies Theodor Körner (1951-1957), Adolf Schärf (1957-1965) und Franz Jonas (1965-1974). Im Oktober 1965 zerbrach die große Koalition über Haushaltsfragen endgültig. Bei den Nationalratswahlen vom 6. März 1966 erreichte die ÖVP die absolute Mehrheit; Josef Klaus wurde Bundeskanzler der ersten ÖVP-Regierung der Zweiten Republik. 7.6.2 Die Ära Kreisky Aus den Nationalratswahlen am 6. März 1970 ging erstmals die SPÖ als stärkste Partei hervor, verfehlte jedoch die absolute Mehrheit; mit der Regierungsbildung wurde nun der SPÖ-Vorsitzende Bruno Kreisky beauftragt. Nach dem Scheitern seiner Verhandlungen mit der ÖVP über eine neuerliche große Koalition bildete er eine SPÖAlleinregierung, die sich im Nationalrat auf die FPÖ stützen konnte. Bei den Nationalratswahlen von 1971, 1975 und 1979 erreichte die SPÖ dann jeweils die absolute Mehrheit. Nachfolger von Franz Jonas im Amt des Bundespräsidenten wurde 1974 der SPÖ-nahe Rudolf Kirchschläger. Die Ära Kreisky zeichnete sich durch umfangreiche Reformen in der Sozial-, Bildungs- und Finanzpolitik und im Rechtswesen aus. Kreiskys Außenpolitik verhalf Österreich zu hohem internationalen Ansehen: Zwar scheiterten 1971 die seit Jahren laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft, 1972 erreichte die Regierung Kreisky aber ein Handelsabkommen mit der EG, auf dessen Grundlage 1977 der Freihandel zwischen Österreich und der EG verwirklicht wurde. Seit 1973 gehört Österreich der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE; heute Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE) an und wirkte als neutraler Staat am Entspannungsprozess zwischen Ost und West mit. Österreich stellte seit den siebziger Jahren UN-Friedenstruppen, und trug maßgeblich zur internationalen Anerkennung der PLO bei. Trotz Kreiskys parteienübergreifender Popularität erhielt die Opposition in den späten siebziger Jahren wieder Auftrieb; Ursachen waren die Umweltpolitik der Regierung, Finanzskandale, Steuererhöhungen und vor allem der Bau eines Atomkraftwerkes bei Wien. Als sich die Atomkraftgegner 1978 in einem Volksentscheid eine knappe Mehrheit sichern konnten, musste die Regierung den fast abgeschlossenen Bau des Atomkraftwerkes einstellen. Bei den Nationalratswahlen am 24. April 1983 verlor die SPÖ ihre absolute Mehrheit, blieb aber weiterhin stärkste Kraft. Kreisky trat als Bundeskanzler und Parteivorsitzender zurück; sein Nachfolger in beiden Ämtern wurde Fred Sinowatz. Sinowatz bildete eine Koalition mit der FPÖ, die allerdings in den gut drei Jahren ihres Bestehens zahlreiche Krisen durchlief, was wiederum mehrfach zu Regierungsumbildungen führte. Im Juni 1986 trat Sinowatz aus Protest gegen die Wahl des ÖVP-Kandidaten und früheren UNO-Generalsekretärs Kurt Waldheim zum Bundespräsidenten von seinem Amt als Bundeskanzler zurück. Die Vergangenheit Waldheims als Offizier im 2. Weltkrieg, seine mutmaßliche Beteiligung an Kriegsverbrechen der Wehrmacht, führte national und international zu heftigen Kontroversen und belastete Innen- wie Außenpolitik; Waldheim selbst wurde international weitgehend gemieden. 7.6.3 Die zweite große Koalition (1987-1999) Die Nachfolge von Sinowatz als Bundeskanzler trat im Juni 1986 Franz Vranitzky an. Nach dem endgültigen Scheitern der Koalition der SPÖ mit der zunehmend nach rechts abdriftenden FPÖ im September 1986 (im September 1986 wurde Jörg Haider FPÖ-Vorsitzender) und den Neuwahlen am 23. November 1986, in denen die SPÖ nur mehr knapp als stärkste Fraktion bestätigt wurde, bildete Vranitzky eine große Koalition mit der ÖVP; sie nahm im Januar 1987 ihre Regierungsarbeit auf. Bundeskanzler blieb Vranitzky, Vizekanzler und Außenminister wurde der ÖVP-Vorsitzende Alois Mock. Diese Ämterverteilung - Bundeskanzler: SPÖ, Vizekanzler und meist zugleich Außenminister: ÖVP - blieb auch in der Folgezeit bestehen. Die Novemberwahlen von 1986 hatten im Übrigen der FPÖ starke Zugewinne beschert (von 12 auf 18 Sitze) und erstmals die Grünen mit acht Mandaten in den Nationalrat gebracht. Die Nationalratswahlen vom 7. Oktober 1990 bestätigten die große Koalition; allerdings verlor die ÖVP etwa 7 Prozent - zugunsten der FPÖ, die nun auf 33 Sitze kam. Im Mai 1992 wurde der ÖVP-Kandidat und frühere Diplomat Thomas Klestil zum Bundespräsidenten gewählt; er hatte sich erst in der Stichwahl gegen den SPÖ-Kandidaten Rudolf Streicher durchsetzen können. Seit 1989 verhandelte Österreich mit der EG um seine Aufnahme als Vollmitglied in die Gemeinschaft. 1993 kamen die Verhandlungen wegen Unstimmigkeiten über die Beschränkung des Lkw-Transitverkehrs durch Österreich vorübergehend ins Stocken, aber nach Beseitigung der Unstimmigkeiten stimmte das Europäische Parlament im Mai 1994 der Aufnahme Österreichs in die Europäische Union zu. Am 1. Januar 1995 wurde Österreich Vollmitglied der EU, am 9. Januar wurde der Schilling in das Europäische Währungssystem integriert, und am 28. April 1995 trat Österreich dem Schengener Abkommen bei. Die Nationalratswahlen vom 9. Oktober 1994 erbrachten dramatische Verluste für die beiden Regierungsparteien: Die SPÖ kam nur noch auf 65 Sitze (gegenüber 80 im Jahr 1990), die ÖVP auf 52 (gegenüber 62). Die FPÖ dagegen verbesserte sich von 33 auf 42 Mandate, die Grünen von 10 auf 13, und erstmals kam nun das Liberale Forum, die liberale Abspaltung von der FPÖ, mit 11 Abgeordneten in den Nationalrat. Nach langen Verhandlungen einigten sich SPÖ und ÖVP am 25. November auf die Fortsetzung ihrer Koalition. Nach dem Rücktritt mehrerer SPÖ-Minister aus Protest gegen das Sparprogramm der Regierung im März und einiger ÖVP-Minister, darunter Außenminister Alois Mock, im April 1995 kam es im April/Mai 1995 zu umfangreichen Regierungsumbildungen; u. a. wurde der ÖVP-Vorsitzende Wolfgang Schüssel neuer Außenminister und Vizekanzler. Am 12. Oktober 1995 zerbrach die SPÖ/ÖVP-Koalition unter Vranitzky; auch nach langwierigen Verhandlungen hatten die beiden Parteien keinen Konsens in der Haushaltspolitik finden können. Am 13. Oktober beschloss der Nationalrat seine Selbstauflösung und schrieb für den 17. Dezember Neuwahlen aus. Die Wahlen brachten SPÖ und ÖVP leichte Zugewinne (sechs bzw. einen Sitz) und leichte Verluste für die drei Oppositionsparteien. Nach wiederum zähen Verhandlungen einigten sich SPÖ und ÖVP auf ein drastisches Spar- sowie ein Konjunkturprogramm und auf die Fortsetzung ihrer Koalition; am 12. März 1996 wurde die neue Regierung vereidigt. Ein erneut drohendes Auseinanderbrechen der großen Koalition, das sich an den SPÖ-Plänen zur Fusion der Creditanstalt-Bankverein AG (CA) mit der Bank Austria entzündet hatte, konnte Anfang Januar 1997 durch eine Modifikation des Übernahmemodus verhindert werden. Am 18. Januar 1997 trat Vranitzy als Bundeskanzler und SPÖ-Vorsitzender zurück. Nachfolger in beiden Ämtern wurde Viktor Klima. Mit Vranitzky schieden fünf SPÖMinister aus der Regierung aus; in den Reihen der ÖVP-Minister gab es dagegen keine Veränderungen, d. h., Vizekanzler und Außenminister blieb weiterhin Wolfgang Schüssel. Am 28. Januar 1997 wurde die neue Regierung vereidigt. Am 17. Juli 1997 einigten sich die Regierungschefs Österreichs, Deutschlands und Italiens in Innsbruck entsprechend dem Schengener Abkommen auf den Wegfall der Grenzkontrollen ab dem 1. April 1998. Bundespräsident Klestil wurde am 19. April 1998 mit deutlicher Mehrheit für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt. Am 3. Mai 1998 bestätigten die Staats- und Regierungschefs der EU Österreich als Teilnehmerstaat an der Einführung des Euro ab dem 1. Januar 1999. Dank seiner rigiden Haushaltspolitik hatte Österreich im Haushaltsjahr 1997 die Konvergenzkriterien für die Euro-Einführung erfüllt. Am 1. Januar 2002 wurde der Euro Währungseinheit in Österreich. 7.6.4 Koalition zwischen ÖVP und FPÖ Bei den Parlamentswahlen vom 3. Oktober 1999 fiel die seit 13 Jahren in einer großen Koalition mit der SPÖ mitregierende ÖVP mit einem Stimmenanteil von knapp 27 Prozent auf Platz drei zurück und wurde von der FPÖ überflügelt, die wenige Stimmen mehr erhalten hatte. Die SPÖ konnte sich trotz starker Verluste mit 33,15 Prozent als stärkste politische Kraft behaupten. Dem neuen Nationalrat in Wien gehörten nach dem Ausscheiden des Liberalen Forums (3,4 Prozent) nur noch vier Fraktionen an: die SPÖ mit 65 Sitzen, ÖVP und FPÖ mit jeweils 52 Sitzen sowie die Grünen, die es bei den Wahlen auf 7 Prozent gebracht hatten, mit 14 Sitzen. Die ÖVP hatte im Vorfeld der Wahlen für den Fall einer Wahlniederlage ihren Rückzug in die Opposition angekündigt, fand sich dann aber doch zu Verhandlungen über eine Fortsetzung ihrer Koalition mit der SPÖ bereit. Die Verhandlungen scheiterten allerdings im Januar 2000 endgültig, und ebenso misslang es dem noch amtierenden Bundeskanzler Klima, eine SPÖ-Minderheitsregierung zu bilden. Erfolgreich dagegen verliefen die Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ, die innerhalb weniger Tage zum Abschluss gebracht wurden und am 4. Februar 2000 in die Vereidigung einer ÖVP/FPÖ-Regierung unter Wolfgang Schüssel mit Susanne Riess-Passer (FPÖ) als Vizekanzlerin mündeten. Die Regierungsbeteiligung der rechtspopulistischen FPÖ stieß im In- und Ausland auf heftige Kritik. Bundespräsident Klestil hatte die Regierung erst nach langem Zögern und unter Auflagen vereidigt; im ganzen Land kam es über Wochen hinweg zu massiven Protestkundgebungen gegen die FPÖ. Die EU verhängte Sanktionen in Form der Suspendierung der bilateralen Beziehungen zwischen den übrigen 14 EU-Staaten und Österreich; einige weitere Länder, vor allem Israel und die USA, froren ebenfalls ihre Beziehungen zu Österreich ein. Die EU-Sanktionen (für die es im Übrigen in den EU-Verträgen keine rechtliche Grundlage gab) dominierten die österreichische Außen- und zum Teil auch die Innenpolitik. Schüssel verteidigte die Koalition mit der FPÖ als demokratisch legitimiert und forderte die EU zur Aufhebung der Sanktionen auf; als die EU nicht reagierte, kündigte die Koalition ultimativ eine Volksabstimmung über die EU und die Sanktionen an. Daraufhin entsandte die EU ,,drei Weise" nach Österreich, die die Einhaltung demokratischfreiheitlicher Grundprinzipien und der Menschenrechte überprüfen sollten. Die ,,Weisen" konnten keine diesbezüglichen Verstöße feststellen, empfahlen aber besondere Wachsamkeit gegenüber der FPÖ. Im September 2000 hob die EU die Sanktionen auf, ohne ihr Ziel - die Entfernung der FPÖ aus der Bundesregierung und insbesondere die Beendigung des Einflusses Haiders auf die Bundespolitik - erreicht zu haben. Im Juli 2000 nahm der Nationalrat ein von der Regierung eingebrachtes Gesetz an, durch das der Schutz ethnischer und kultureller Minderheiten als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wurde. Damit erfüllte Österreich eine der wesentlichen Verpflichtungen aus dem Österreichischen Staatsvertrag - 45 Jahre nach dessen Unterzeichnung; und die Regierung suchte damit dem Vorwurf zu begegnen, sie bzw. vor allem die FPÖ leiste der Fremdenfeindlichkeit Vorschub. Ansonsten zeichnete sich die Koalition nicht immer durch Konsistenz aus: Zwar beschloss sie u. a. einmütig drastische Sparmaßnahmen vor allem in den Bereichen Bildung und Soziales, die allerdings von einigen der ÖVP-Landeshauptmännern strikt abgelehnt wurden. Auch wurden in den ersten neun Monaten des Bestehens der Koalition bereits drei FPÖMinister abgelöst, und die katastrophale Wahlniederlage der FPÖ zugunsten der ÖVP in der Steiermark im Oktober 2000 belastete die Koalition zusätzlich. Im Januar 2001 verabschiedete die Bundesregierung ein neues sicherheits- und verteidigungspolitisches Konzept, das den alten, aus den Zeiten des Kalten Krieges stammenden Landesverteidigungsplan ersetzen soll. Voraussetzung für die Umsetzung wäre der Verzicht auf die ,,immerwährende Neutralität", wie er in dem Konzept auch vorgesehen ist. Damit bliebe Österreich im Prinzip weiterhin bündnisfrei; einen Beitritt zur NATO will das neue Konzept auf lange Sicht jedoch nicht ausschließen. Im Streit um das südböhmische Kernkraftwerk Temelin einigten sich Österreich und die Tschechische Republik Ende November 2001 auf einen Kompromiss, der insgesamt 29 Sicherheitsauflagen für das Kernkraftwerk vorsah. Der Streit war bereits im Oktober 2000 wegen Sicherheitsbedenken entbrannt. Österreich hatte angekündigt, die EUBeitrittsverhandlungen der Tschechischen Republik zu blockieren. Nach der neuen Vereinbarung will Wien den Beitrittsverhandlungen Prags mit der EU nicht mehr im Weg stehen. Anhaltende Starkniederschläge über dem östlichen Mitteleuropa bewirkten im Juli und August 2002 großflächige Überschwemmungen vor allem im Bereich der Flüsse Salzach, Inn und Donau. Die durch Hochwasser verursachten Schäden beliefen sich offiziellen Schätzungen zufolge auf rund sechs Milliarden Euro. Zur Behebung der Schäden beschloss die Bundesregierung die Verschiebung der für 2003 bereits verabschiedeten Steuerreform um ein Jahr. Einige FPÖ-Politiker - darunter auch Jörg Haider - bestanden auf der zuvor geplanten Umsetzung der Steuererleichterungen und widersetzten sich damit der FPÖ-Spitze unter Susanne Riess-Passer, die die Regierungsentscheidung mitgetragen hatte. Dies führte zu einem Machtkampf innerhalb der Freiheitlichen Partei Österreichs, der Anfang September im Rücktritt RiessPassers von ihren Partei- und Regierungsämtern sowie in den Rücktritten von Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Infrastrukturminister Mathias Reichhold gipfelte. Bundeskanzler Schüssel kündigte daraufhin das Regierungsbündnis mit der FPÖ auf. Bei den vorgezogenen Parlamentswahlen am 24. November 2002 wurde die ÖVP mit großem Abstand stärkste politische Kraft, während ihr bisheriger Regierungspartner FPÖ herbe Stimmenverluste verzeichnete. Die ÖVP erhielt 42,3 Prozent der Stimmen und wurde damit zum ersten Mal seit 1966 bei Nationalratswahlen stärkste Partei. Die SPÖ verbesserte sich auf 36,9 Prozent, die FPÖ rutschte auf 10,2 Prozent, die Grünen legten auf 9 Prozent zu. Im neuen Nationalrat verfügte die ÖVP über 79 Sitze, die SPÖ stellte 69 Abgeordnete, die FPÖ kam auf 19, die Grünen auf 16 Mandate. Zwei Tage nach den Wahlen beauftragte Bundespräsident Klestil den amtierenden Bundeskanzler Schüssel mit der Regierungsbildung, die sich als äußert schwierig erwies. Nach langwierigen Verhandlungen der ÖVP-Spitze mit Vertretern aller anderen im Parlament vertretenen Parteien einigten sich die Parteivorstände von ÖVP und FPÖ am 28. Februar 2003 auf eine Fortsetzung ihres Regierungsbündnisses unter Wolfgang Schüssel. Nach ihren schweren Verlusten bei den Parlamentswahlen stellt die FPÖ unter ihrem Vorsitzenden und neuen Vizekanzler Herbert Haupt nur noch drei Minister (vorher sechs). Auch die neue ÖVP/FPÖ-Regierung bemühte sich um die Fortsetzung des Reformprogramms, das sich insbesondere auf die Steuer- und die Sozialpolitik konzentrierte. Vor allem die geplante Pensionsreform, die Rentenkürzungen und eine längere Lebensarbeitszeit vorsah, stieß bei der Opposition und bei breiten Kreisen der Bevölkerung auf scharfe Kritik und konnte nur in einer abgemilderten Version umgesetzt werden. Die Unzufriedenheit mit der Politik der Regierung manifestierte sich schon im September 2003 bei den Landtagswahlen in Tirol und Oberösterreich, wo sich die ÖVP zwar jeweils behaupten konnte, die FPÖ aber große Einbußen hinnehmen musste und die SPÖ deutliche Zugewinne verbuchen konnte. Bei den Landtagswahlen im März 2004 in Salzburg und Kärnten ergab sich ein etwas anderes Bild: In Salzburg wurde erstmals seit 1945 die SPÖ stärkste Kraft vor der ÖVP, und in Kärnten blieb die FPÖ unter Haider in der Regierungsverantwortung, während die ÖVP hier hohe Verluste erlebte. Möglicherweise ebenfalls ein Ausdruck der Unzufriedenheit großer Teile der Bevölkerung mit der Regierung war das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen am 15. April 2004: In einer knappen Entscheidung setzte sich mit 52,4 Prozent der Stimmen der Kandidat der SPÖ, Heinz Fischer, gegen die Kandidatin der Regierung, die Außenministerin Benita Ferrero-Waldner, durch. Am 8. Juli 2004 wurde Fischer als neuer Bundespräsident vereidigt. Sein Amtsantritt wurde überschattet durch den plötzlichen Tod seines Vorgängers Klestil zwei Tage zuvor. Die Europawahlen am 13. Juni 2004 bedeuteten einen weiteren Rückschlag für die Regierung: Die ÖVP wurde mit 32,7 Prozent der Stimmen nur zweitstärkste Partei hinter der SPÖ mit 33,5 Prozent; die FPÖ erreichte sogar nur 6,3 Prozent. Gewinner der Wahlen waren die Grünen mit 12,8 Prozent sowie die erst kurz zuvor gegründete Liste Hans-Peter Martin mit 14 Prozent. Martin, seit 1999 EU-Parlamentarier, zog in erster Linie Protestwähler und EU-Skeptiker an, und dies mit nur einem einzigen Hauptthema, nämlich den Spesen der EU-Abgeordneten. In Reaktion auf dieses und andere schlechte Wahlergebnisse zogen die FPÖ-Minister und fast alle FPÖ-Klubmitglieder aus ihrer Partei aus und formierten unter der Führung von Jörg Haider eine neue Partei, das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ), das trotz verfassungsrechtlicher Bedenken anstelle der FPÖ die Regierungszusammenarbeit mit der ÖVP fortsetzte. 7.6.5 Erneute große Koalition (seit 2007) Die Nationalratswahlen vom 1. Oktober 2006 markierten das Ende der ÖVP/BZÖ-Koalition: Die ÖVP verlor gegenüber den Wahlen von 2002 8 Prozentpunkte und wurde mit 34,3 Prozent der Stimmen (66 Mandate) nur noch zweitstärkste Kraft, und dem BZÖ gelang mit 4,1 Prozent (7 Mandate) nur knapp der Einzug in den Nationalrat; über eine Mehrheit verfügten die beiden Parteien also nicht mehr. Stärkste Kraft wurde mit 35,3 Prozent (68 Mandate) die SPÖ mit ihrem Vorsitzenden Alfred Gusenbauer als Kanzlerkandidat, die Grünen und die FPÖ errangen jeweils 11 Prozent (21 Mandate). Insbesondere da die rechtsgerichtete FPÖ für keine der anderen Parteien als Koalitionspartner in Frage kam, erlaubte das Wahlergebnis kaum eine andere stabile Lösung als eine neuerliche große Koalition aus SPÖ und ÖVP. Jedoch dauerte es noch drei Monate, bis sich die beiden großen Parteien in harten Auseinandersetzungen auf eine gemeinsame Regierung einigen konnten. Das Regierungsprogramm trug am Ende nach weit verbreiteter Einschätzung eher die Handschrift des ,,Juniorpartners" ÖVP als die der SPÖ, was vor allem bei der SPÖ-Basis heftige Proteste hervorrief, und jede der beiden Parteien erhielt gleich viele Regierungsposten, die ÖVP sogar die wichtigen Ministerposten für Äußeres, Inneres und Finanzen, die SPÖ allerdings die - ihrer Auffassung nach - zukunftsrelevanten für Infrastruktur, Bildung und Kunst sowie Soziales. Am 11. Januar 2007 wurde die neue SPÖ/ÖVP-Regierung mit Gusenbauer als Bundeskanzler und dem designierten ÖVP-Vorsitzenden Wilhelm Molterer als Vizekanzler und Finanzminister vereidigt. Der bisherige Bundeskanzler Schüssel verzichtete auf ein Ministeramt und auf den ÖVP-Parteivorsitz. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

« normalerweise erlaubt.

In Österreich gibt es 18 vom Europarat anerkannte Reservate und sechs Biosphärenreservate, die der UNESCO unterstehen. 3 BEVÖLKERUNG Die Einwohnerzahl beträgt 8,21 Millionen (2008), was einer Bevölkerungsdichte von 100 Einwohnern pro Quadratkilometer entspricht.

Das jährliche Bevölkerungswachstumliegt bei 0,06 Prozent (2008).

Die Lebenserwartung beträgt für Männer 76,5 Jahre und für Frauen 82,4 Jahre (2008).

Die Bevölkerung ist sehr ungleichmäßig über das Landverteilt.

Weite Gebiete in den Alpen sind unbewohnt.

Etwa 93 Prozent der Bevölkerung sind Österreicher.

Zu den zahlenmäßig stärksten Minderheiten zählen Deutsche,Kroaten, Ungarn (vor allem im Burgenland), Slowenen (überwiegend in Kärnten), Tschechen (besonders in Wien) und jeweils eine kleinere Gruppe Italiener, Serben undRumänen. 3.1 Wichtige Städte 66 Prozent der Bevölkerung leben in Städten (2005).

Größte Stadt des Landes ist die Hauptstadt Wien mit 1,65 Millionen Einwohnern.

Weitere bedeutende Städte sind Graz,ein Zentrum für Schwerindustrie (245 000 Einwohner), Linz, Donauhafen und Landeshauptstadt Oberösterreichs (188 000 Einwohner), das Kultur- undFremdenverkehrszentrum Salzburg (148 000 Einwohner) und Innsbruck, die Landeshauptstadt von Tirol, die ebenfalls ein beliebter Fremdenverkehrsort ist(117 000 Einwohner). 3.2 Sprache und Religion Die Amtssprache in Österreich ist Deutsch, regional auch Slowenisch und Kroatisch.

Die bedeutendsten Minderheitensprachen sind Serbisch, Türkisch, Kroatisch,Slowenisch, Ungarisch und Tschechisch.

Etwa 78 Prozent der Bevölkerung gehören der römisch-katholischen Kirche an.

Ungefähr 5 Prozent sind Protestanten.

Der Rest setztsich aus verschiedenen Minderheiten zusammen, darunter Muslime und Juden. Neben Neujahr (1.

Januar) ist auch Epiphanias (6.

Januar) ein Feiertag.

Der österreichische Fasching erfreut sich großer Beliebtheit.

Die Faschingszeit wird von der Fastenzeit abgelöst.

In Österreich feiert man den Ostersonntag und -montag.

Gesetzliche Feiertage sind der Tag der Arbeit am 1.

Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntagund -montag, Fronleichnam und Mariä Himmelfahrt (15.

August).

Österreich begeht seinen Nationalfeiertag am 26.

Oktober.

Allerheiligen ist am 1.

November und MariäEmpfängnis am 8.

Dezember.

Die Weihnachtsfeiertage stehen im Zeichen der Familie. 3.3 Soziales Der Lebensstandard der Bevölkerung ist einer der höchsten in Europa.

Das Gesundheitswesen ist hervorragend entwickelt.

Sozial- und Altersabsicherung sind gutausgebaut.

Auch in Österreich hat sich die Arbeitslosenrate im Zuge der weltweiten Rezession erhöht; sie liegt jedoch mit 4,9 Prozent (2004) im Vergleich zu vielen anderenLändern in Europa niedrig. 4 BILDUNG UND KULTUR Die Grundlage des österreichischen Bildungswesens bildet das Landesgesetz, das eine Schulpflicht von 9 Jahren für alle Jugendlichen vorschreibt.

Österreichs Traditionkostenloser Erziehungseinrichtungen geht auf das Reformgesetz für Bildung von 1774 unter Kaiserin Maria Theresia zurück. Die größte der 18 Universitäten des Landes ist die Universität Wien, die 1365 gegründet wurde.

Zu den wichtigsten Bildungseinrichtungen zählen weiterhin die Universitätenvon Graz, Innsbruck und Salzburg.

Österreich hat zwei technische Universitäten, Fachhochschulen für Bergbau, Landwirtschaft, Veterinärmedizin und Handel sowie fünfKunst- und Musikakademien, die für ausländische Studenten attraktive Sommerkurse anbieten. 4.1 Bibliotheken und Museen Die größte der 2 400 Bibliotheken des Landes ist die Nationalbibliothek, die 1526 errichtet wurde.

Die einstige königliche Sammlung enthält Staatspapiere, die bis auf dasJahr 816 zurückgehen, sowie Sammlungen des Heiligen Römischen Reiches von 1555, Dokumente zur Geschichte des Österreichischen Kaiserreiches, des Österreichisch-Ungarischen Königreiches und der Zeit nach 1918. Die Wiener Museen für Kunst und Wissenschaft sowie viele der Privatsammlungen genießen internationalen Ruf.

Das Kunsthistorische Museum in der Landeshauptstadt istfür seine Gemäldesammlung der Malerfamilie Breughel und die Arbeiten holländischer, italienischer und deutscher Meister bekannt.

Ebenfalls über die Grenzen des Landeshinaus bekannt sind die Albertina mit Drucken, Kupferstichen (u.

a.

von Albrecht Dürer) und Zeichnungen, die Schatzkammer in der Hofburg mit den Juwelen und Reliquiendes Heiligen Römischen Reiches, die Österreichische Galerie, das Technische Museum und das Museum für Volkskunde.

Salzburg, der Geburtsort von Wolfgang AmadeusMozart, unterhält zwei Museen mit Manuskripten und Erinnerungsstücken des Komponisten. 4.2 Literatur und Film Siehe österreichische Literatur; österreichischer Film 4.3 Bildende Kunst Siehe österreichische Kunst und Architektur 4.4 Musik Neben Mozart haben Komponisten wie Paul von Hofhaimer, Johann Joseph Fux, Matthias Georg Monn, Georg Christoph Wagenseil, Johann Nepomuk Hummel, AntonBruckner, Joseph Haydn, Franz Schubert, Johann Strauß, Ludwig van Beethoven, Franz von Suppé, Gustav Mahler, Alban Berg, Anton Webern, Franz Lehár, Franz vonSuppè, Arnold Schönberg, Hugo Wolf, Franz Schreker, Alexander von Zemlinsky, Fritz Kreisler, Robert Stolz, Gottfried von Einem, Friedrich Gulda und Friedrich Cerha sowiedie Dirigenten Felix Weingartner, Clemens Krauss, Karl Böhm, Herbert von Karajan, Carlos Kleiber und Nikolaus Harnoncourt – neben vielen anderen – die österreichischeMusik sowie die Musikgeschichte generell bereichert; bedeutend war auch die Wiener Schule.

Die Wiener Sängerknaben, die Wiener Philharmoniker und die WienerSymphoniker genießen Weltruf; bekannt wurden darüber hinaus die Tänzerin Fanny Elßler, der Pianist Alfred Brendel sowie der Liedermacher Wolfgang Ambros und derSänger Falco. Wien besitzt zwei Opernhäuser, die Volksoper (1904 eröffnet) und die Wiener Staatsoper (1869 fertig gestellt), die für ihre prachtvolle Architektur und die hohe Qualitätihrer Darbietungen bekannt sind.

Zusätzlich verfügt die Hauptstadt über das Burgtheater.

Die Sommerfestivals in Wien und Bregenz sind musikalische Ereignisse höchstenRanges, ebenso wie die Musik und Theater gleichermaßen verpflichteten Salzburger Festspiele.. »

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