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Ostpolitik - Geschichte.

Publié le 13/06/2013

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Ostpolitik - Geschichte. Ostpolitik, die Ende der sechziger Jahre von der SPD/FDP-Koalitionsregierung unter Willy Brandt eingeleitete bundesdeutsche Außenpolitik gegenüber den Staaten des Warschauer Paktes, besonders gegenüber der UdSSR, Polen und der Tschechoslowakei, deren Ziel die Entschärfung des Ost-West-Konfliktes in Europa war. Die Ostpolitik war eng verknüpft mit der Deutschlandpolitik der Regierung Brandt, die eine Verbesserung in den deutsch-deutschen Beziehungen herbeiführen wollte. Ziel war es auch, auf die inneren Verhältnisse in der DDR und den Ländern des Ostblocks Einfluss nehmen zu können. Am Beginn der neuen Außenpolitik gegenüber den Ostblockstaaten stand die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Dies bedeutete eine Abkehr von der Hallsteindoktrin, nach der die Bundesrepublik, die den Alleinvertretungsanspruch für das gesamte deutsche Volk reklamierte, außer zur Sowjetunion zu keinem Staat diplomatische Beziehungen aufnehmen sollte, der seinerseits diplomatische Kontakte mit der DDR unterhielt. In der Folge schloss die Bundesregierung mehrere Staatsverträge, die eine weitergehende Entspannung des Verhältnisses zur UdSSR, zu Polen, zur Tschechoslowakei und nicht zuletzt zur DDR bewirken sollten: Am 12. August 1970 wurde der Moskauer Vertrag unterzeichnet, in dem sich die Bundesrepublik und die UdSSR verpflichteten, auf gegenseitige Gewaltanwendung zu verzichten und keine Gebietsansprüche aneinander zu stellen. Weiterhin wurde die Unverletzlichkeit aller bestehenden europäischen Grenzen, der Oder-Neiße-Linie als der Westgrenze Polens sowie der Grenzen der DDR festgeschrieben. Damit hatte die Bundesrepublik die faktischen Verhältnisse anerkannt und sich den Weg für eine aktive Außenpolitik gegenüber den Ostblockstaaten geebnet. Dem Moskauer Vertrag folgten weitere Verträge mit Staaten des Warschauer Paktes. Am 7. Dezember 1970 schloss die Bundesrepublik mit Polen den Warschauer Vertrag, in dem sie auf diejenigen ehemals deutschen Gebiete verzichtete, die 1945 an Polen gefallen waren. Beide Verträge stießen in der Bundesrepublik jedoch auf scharfe Kritik besonders seitens der CDU/CSU-Opposition sowie der Vertriebenenverbände und konnten erst nach heftigen Diskussionen, und nachdem ein Misstrauensantrag der Opposition gegen Willy Brandt gescheitert war, am 17. Mai 1972 ratifiziert werden. Am 21. Dezember 1972 schlossen die Bundesrepublik und die DDR den Grundlagenvertrag, in dem sich beide Seiten u. a. auf die Einrichtung Ständiger Vertretungen, gutnachbarliche Beziehungen und die uneingeschränkte gegenseitige Achtung der territorialen Integrität einigten; außerdem ließ die Bundesrepublik ihren Alleinvertretungsanspruch fallen und anerkannte die Souveränität der DDR, wodurch im September 1973 die gleichzeitige Aufnahme beider deutscher Staaten in die Vereinten Nationen möglich wurde. Die Ostpolitik führte in den siebziger und achtziger Jahren auch zu einem Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen. Im Rahmen ihrer Ostpolitik trug die Regierung Brandt wesentlich zum Zustandekommen der von der UdSSR initiierten Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) bei. Brandts Nachfolger im Amt des Bundeskanzlers, Helmut Schmidt, und dessen Außenminister Hans-Dietrich Genscher engagierten sich ostpolitisch vor allem in der KSZE und bemühten sich um eine Forcierung des Entspannungsprozesses; daneben schlossen sie 1975 ein Abkommen mit Polen über die Aussiedelung Deutschstämmiger und 1978 mit der UdSSR einen Kooperationsvertrag. Die christlichliberale Regierung unter Helmut Kohl setzte die Entspannungspolitik gegenüber der UdSSR fort, besonders nach dem Amtsantritt Michail S. Gorbatschows 1985 als Generalsekretär der KPdSU und dem damit verbundenen allmählichen innen- und außenpolitischen Kurswechsel der UdSSR. Nach dem Zusammenbruch der DDR im Herbst 1989 schuf der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 die Voraussetzungen für die deutsch-deutsche Vereinigung; ihm folgten am 12. Oktober 1990 ein deutsch-sowjetischer Vertrag über den Abzug der sowjetischen Truppen von deutschem Boden sowie am 9. November 1990 der deutsch-sowjetische Nachbarschaftsvertrag. Mit Polen schloss die Bundesregierung am 14. November 1990 den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag, in dem sie die polnische Westgrenze endgültig anerkannte, und am 17. Juni 1991 einen Nachbarschaftsvertrag. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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