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Rechtsanwalt Rechtsanwalt, ein Volljurist, der aufgrund seiner Zulassung durch die jeweilige Landesjustizverwaltung als unabhängiges Organ der Rechtspflege tätig ist.

Publié le 15/06/2013

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Rechtsanwalt Rechtsanwalt, ein Volljurist, der aufgrund seiner Zulassung durch die jeweilige Landesjustizverwaltung als unabhängiges Organ der Rechtspflege tätig ist. Er übt einen freien Beruf - kein Gewerbe - aus und tritt als Verteidiger, Beistand, Berater oder Bevollmächtigter in allen Rechtsangelegenheiten auf. Seine Tätigkeit ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Der Rechtsanwalt kann sich grundsätzlich frei im räumlichen Geltungsbereich eines Gerichtsbezirkes in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen und seine Kanzlei einrichten. In Zivilsachen darf ein Rechtsanwalt im Regelfall nur an einem Gericht zugelassen und tätig sein; in Strafsachen, Arbeitssachen, Verwaltungssachen kann er an allen Gerichten in der BRD auftreten. Eine häufige Form der Niederlassung ist der Zusammenschluss von mehreren Rechtsanwälten in einer Sozietät (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, G. d. b. R.), in jüngerer Zeit auch in der Form der Partnerschaftsgesellschaft oder der GmbH. Der Rechtsanwalt wird in der Regel auf der Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrags für seinen Auftraggeber (Mandant) tätig. Er ist nicht verpflichtet, ein Mandat anzunehmen, muss aber die Ablehnung unverzüglich erklären. Im Gegensatz dazu ist der gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger grundsätzlich verpflichtet, die ihm angetragene Verteidigung zu übernehmen. Die Kündigung eines Mandats ist sowohl seitens des Mandanten als auch seitens des Anwalts möglich. In bestimmten Fällen, z. B. wenn der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit bereits die Gegenpartei vertritt oder vertreten hat, darf der Rechtsanwalt nicht tätig werden. Eine weitere Form der anwaltlichen Tätigkeit ist die des so genannten Syndikusanwalts, der gegen feste Vergütung als ständiger Rechtsberater in einem Unternehmen tätig ist, seinen Dienstherrn aber nicht vor Gericht vertreten darf. Für seine Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt gesetzliche Mindestgebühren nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO), deren Höhe sich grundsätzlich nach dem Streitwert des Beratungsgegenstands richtet. Ein höheres Honorar kann schriftlich vereinbart werden, darf aber - zumindest in Deutschland - nicht vom Erfolg abhängig gemacht werden. In Österreich gelten ähnliche Bestimmungen. In der Schweiz ist zur Ausübung der Advokatur ein Anwaltspatent notwendig; die Vorschriften für Rechtsanwälte sind kantonal sehr unterschiedlich. Verfasst von: Gerhard Deutsch Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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