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Römischer Senat - Geschichte.

Publié le 13/06/2013

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Römischer Senat - Geschichte. Römischer Senat (lateinisch senatus: Rat der Ältesten) Beirat mit unterschiedlichen Aufgaben, der bei der Regierung des römischen Staates mitwirkte. Obgleich sich seine Machtbefugnisse im Lauf der Geschichte des Weltreiches änderten, blieb der Senat eine dauerhafte Einrichtung des politischen Systems. Der Legende zufolge wurde der römische Senat zum ersten Mal von Romulus, dem mythischen Gründer Roms, einberufen. In der Königszeit bestand der Senat aus den Häuptern der patrizischen Geschlechter (300 Mitglieder). In dieser Zeit hatte der Senat großen Einfluss. Nach dem Ende der Königszeit (509 v. Chr.) hatte der Senat nur mehr eine beratende Funktion für die Ratsversammlung der beiden Konsuln. In dieser frühen Phase der römischen Republik wurde der Senat von den Konsuln, später von den Zensoren einberufen. In den letzten zwei Jahrhunderten der römischen Republik wurde der Senat inmitten der immer mehr verfallenden Staatsautorität zur einzigen stabilen Kraft im Staat. Die Senatsbeschlüsse (senatus consulta) waren bindend, und der Senat war u. a. zuständig für Gesetzesvorschläge, Kriegserklärungen, Friedensschlüsse, Einrichtung von Provinzen und Bewilligung von Triumphen. Außerdem oblag den Senatoren in Krisenzeiten die Verhängung des Ausnahmezustandes (senatus ultimum consultum), der erstmals 121 v. Chr. ausgerufen wurde. Mit dem Untergang der Republik war auch das Ende des Senats verbunden. Obwohl der Senat von Augustus wieder eingeführt wurde, erreichte er seine vormalige Machtstellung nicht mehr und war nur noch ein untergeordnetes Beratungsgremium des Kaisers. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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