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Sozialistengesetz - Geschichte.

Publié le 13/06/2013

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Sozialistengesetz - Geschichte. Sozialistengesetz, Bezeichnung für das Gesetz ,,wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" im Deutschen Reich. Es wurde auf Betreiben von Reichskanzler Otto von Bismarck am 21. Oktober 1878 vom Reichstag beschlossen, nachdem angebliche Anarchisten auf Kaiser Wilhelm I. zwei (gescheiterte) Attentate unternommen hatten, die den Sozialdemokraten angelastet wurden. Bereits zuvor hatte man die Arbeiterführer August Bebel und Wilhelm Liebknecht, die sich gegen den Deutsch-Französischen Krieg ausgesprochen hatten, wegen Hochverrats inhaftiert. Ziel Bismarcks war es, die 1875 in Gotha gegründete und unter den Arbeitern schnell erfolgreiche Sozialistische Arbeiterpartei (SAP) zu zerschlagen. Verboten wurden alle sozialdemokratischen, sozialistischen und kommunistischen Vereine, die den ,,Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordung" zum Ziel hatten - dazu gehörten neben der SAP auch die Gewerkschaften. Das Gesetz richtete sich gegen die Organisationen selbst, außerdem gegen deren Publikationen und Versammlungen. Bei Zuwiderhandlungen konnten Geld- und Gefängnisstrafen verhängt werden. Die neun Abgeordneten der SAP im Reichstag konnten jedoch weiterarbeiten, ebenso durfte sich die SAP weiterhin an Reichstagswahlen beteiligen. Zunächst auf zweieinhalb Jahre befristet, wurde das Gesetzes bis 1890 regelmäßig verlängert. Trotz der staatlichen Unterdrückung ließ sich der Erfolg der Sozialdemokratie nicht aufhalten. Die Führung arbeitete im Untergrund weiter. Turn-, Naturfreunde- oder Radsportvereine entstanden als Tarnorganisationen, in denen die regionale Parteiarbeit fortgesetzt wurde. Bei Aufhebung des Sozialistengesetzes 1890 hatte die SAP die Zahl ihrer Wählerstimmen mehr als verdreifacht und war damit, neu formiert als Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), stärkste Wählerpartei im Deutschen Reich. Verfasst von: Wieland Eschenhagen Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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