Warschauer Pakt Warschauer Pakt, auch Warschauer Vertragsorganisation, Militärbündnis europäischer kommunistischer Staaten
Publié le 16/06/2013
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Warschauer Pakt Warschauer Pakt, auch Warschauer Vertragsorganisation, Militärbündnis europäischer kommunistischer Staaten unter Führung der Sowjetunion, das 1955 in Reaktion auf die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland und ihren Beitritt zur NATO geschlossen wurde und 1991 infolge des Zerfalls des Ostblocks aufgelöst wurde. Wenige Tage nach der Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die NATO unterzeichneten Albanien, Bulgarien, die DDR, Polen, Rumänien, die Sowjetunion, die Tschechoslowakei und Ungarn am 14. Mai 1955 in Warschau den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand, kurz Warschauer Vertrag, und beschlossen die Bildung eines ,,Vereinten Kommandos der Streitkräfte". Kernpunkte dieses Gründungsvertrages des Warschauer Paktes waren die Verpflichtung zu gegenseitigen Konsultationen in allen wichtigen Belangen der internationalen Politik, die Verpflichtung zu gegenseitigem militärischen Beistand im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Mitgliedsstaaten und die Verpflichtung zur Unterordnung der nationalen Streitkräfte unter ein gemeinsames Oberkommando. Ziel des Bündnisses war sowohl die Bildung eines militärischen Gegengewichtes gegen die NATO, als auch die engere Anbindung der Staaten des Ostblocks an die Sowjetunion. Diese Anbindung verfestigte die Sowjetunion in der Folge noch durch Truppenstationierungsabkommen mit Polen (1956), der DDR, Rumänien und Ungarn (1957) und der Tschechoslowakei (1968). Die militärische Führung des Warschauer Paktes hatte das ,,Vereinte Oberkommando der Streitkräfte" mit Sitz in Moskau inne; der Oberbefehlshaber des Oberkommandos war grundsätzlich ein sowjetischer Offizier, dem ein Stab aus Offizieren der nationalen Streitkräfte, der ,,Stab der Vereinten Streitkräfte", beigeordnet war. Die politische Führung lag beim ,,Politischen Beratenden Ausschuss", der seinen Sitz ebenfalls in Moskau hatte und sich aus Vertretern aller Mitgliedsstaaten zusammensetzte. 1956 kündigte Ungarn während des Ungarischen Volksaufstandes die Mitgliedschaft im Warschauer Pakt; nach dem Einmarsch sowjetischer Truppen in Ungarn machte die neue ungarische Regierung die Kündigung jedoch wieder rückgängig. 1961 brach Albanien die diplomatischen Beziehungen zur Sowjetunion aufgrund ideologischer Meinungsverschiedenheiten ab und schied damit de facto aus dem Warschauer Pakt aus; 1968 trat Albanien nach dem Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei offiziell aus dem Bündnis aus. Die Niederschlagung des Prager Frühlings durch Warschauer-Pakt-Truppen aus der Sowjetunion, Polen, Ungarn, der DDR und Bulgarien war die einzige militärische Aktion des Warschauer Paktes und richtete sich ausgerechnet gegen einen seiner Mitgliedsstaaten; nachträglich wurde diese Aktion durch die Breschnew-Doktrin gerechtfertigt. Rumänien hatte den Einmarsch in die Tschechoslowakei abgelehnt und nahm nicht daran teil, verblieb jedoch als Mitglied im Warschauer Pakt. 1985 wurde der Warschauer Pakt zwar um weitere 20 Jahre verlängert, doch die politischen Umwälzungen Ende der achtziger Jahre in den Staaten des Ostblocks führten zu einer Schwächung der Organisation und ließen die Frage nach ihrer künftigen Funktion aufkommen. Zunächst plädierten die Mitgliedsstaaten für eine Aufrechterhaltung des Bündnisses, dessen Strukturen und Ziele den neuen Verhältnissen angepasst werden sollten. Am 25. Februar 1991 beschlossen sie dann jedoch die Auflösung der Militärstrukturen zum 1. April 1991, und am 1. Juli 1991 lösten sie mit der politischen Organisation den Warschauer Pakt endgültig auf. Die Mitgliedschaft der DDR war bereits mit ihrem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland im Oktober 1990 zu Ende gegangen. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
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