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Klon - Biologie.

Publié le 09/06/2013

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biologie
Klon - Biologie. 1 EINLEITUNG Klon, Nachkommen, die aus dem Erbmaterial einer einzigen Zelle hervorgegangen sind und deshalb genetisch mit dieser identisch sind. Der Begriff Klon wird sowohl auf Einzelzellen als auch auf mehrzellige Lebewesen angewandt. Alle zu einem Klon gehörenden Lebewesen haben dieselben Gene und somit dieselben Erbeigenschaften. Neben den Prokaryonten vermehren sich auch viele andere einfach gebaute Lebewesen durch Klonbildung (ungeschlechtliche Fortpflanzung), so die meisten Protozoen, viele Algen und einige Hefearten. Auch einige höhere Organismen erzeugen Klone, beispielsweise Pflanzen, die Ableger oder Stecklinge bilden. In der Pflanzenzüchtung macht man sich diese Eigenschaft seit langem zunutze, um Kulturpflanzen zu veredeln und zu vermehren. Sogar bei der Fortpflanzung von Säugetieren und Menschen gibt es von Natur aus Klone: Eineiige Zwillinge entstehen durch Teilung einer einzigen befruchteten Eizelle und sind deshalb genetisch identisch. 2 KLONTECHNIKEN Künstliches Klonen im Labor bietet große wirtschaftliche und medizinische Möglichkeiten und ist deshalb Gegenstand weitreichender Forschungen. Durch die Gentechnik ist es seit einiger Zeit möglich, Gene, Gengruppen oder den vollständigen Chromosomensatz einer Art in eine Einzelzelle einzuschleusen und diese zu vermehren. Als Empfängerzelle wählt man dabei oft eine Art mit asexueller Vermehrung, beispielsweise Bakterien oder Hefen. Auf diese Weise erhält man Zellklone, deren Zellen alle die eingeschleuste Fremd-DNA (Desoxyribonukleinsäure) enthalten. Da sich Bakterien, Hefen und andere im Labor kultivierte Zellen sehr schnell vermehren, kann man mit dieser Methode viele Kopien eines gewünschten Gens herstellen, die isoliert für weitere Untersuchungen zugänglich sind (z. B. zur Strukturanalyse des Gens). In Bakterien eingeschleuste Gene können aber auch im medizinischen Bereich Verwendung finden. So wurde durch das Klonen der Gene f...
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« das Fortpflanzungsmedizingesetz bzw.

das Stammzellenforschungsgesetz verboten.

In der Schweiz und anderen Ländern wie den Niederlanden, Dänemark, Finnland,Frankreich oder Spanien ist jedoch die Forschung an Embryonen zulässig, die bei künstlichen Befruchtungen (In-vitro-Fertilisationen) übrig geblieben sind.

In einigenLändern, z.

B.

Großbritannien, Belgien oder den USA, ist therapeutisches Klonen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Die Vollversammlung der Vereinten Nationensprach sich 2005 in einer (völkerrechtlich nicht bindenden) Resolution mit 84 zu 34 Stimmen bei 37 Enthaltungen für ein weltweites Klonverbot des Menschen aus: Sowohlreproduktives als auch therapeutisches Klonen seien mit der Menschenwürde unvereinbar. Bearbeitet von:Alexander HofmannMicrosoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation.

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