Bundesregierung Bundesregierung, oberstes Organ der Exekutive eines Bundesstaates (siehe Föderalismus).
Publié le 16/06/2013
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Bundesregierung Bundesregierung, oberstes Organ der Exekutive eines Bundesstaates (siehe Föderalismus). In der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 62 des Grundgesetzes (GG) die aus dem Bundeskabinett (Bundeskanzler mit Bundesministern) bestehende Regierung. Der Bundesregierung obliegen alle Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung. Sie ist vom Vertrauen des Bundestages abhängig. Verfügt die Regierung im Bundestag über keine Mehrheit mehr, so kann sie durch ein konstruktives Misstrauensvotum (das ist die Wahl eines neuen Bundeskanzlers durch den Deutschen Bundestag) zum Rücktritt gezwungen werden. Einzelnen Ministern kann der Bundestag sein Vertrauen nicht entziehen. Bundesrat und Bundestag haben gegenüber den Ministern ein so genanntes Interpellationsrecht. Das heißt, jeder Minister muss auf Verlangen jeder der beiden parlamentarischen Kammern (Zweikammersystem) Rede und Antwort stehen. Umgekehrt haben die Minister der Bundesregierung jederzeit Zutritt zu sämtlichen Ausschüssen beider Kammern. Eine besondere Stellung innerhalb der Regierung hat der Bundeskanzler. Er entscheidet über die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Bundesregierung gemäß einer vom Ministerkollegium beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Innerhalb seines Ressorts leitet jeder Minister die Amtsgeschäfte seines Geschäftsbereichs in eigener Verantwortung, aber gemäß der Geschäftsordnung des Kabinetts. In Österreich ist die Bundesregierung das mit der Erledigung der obersten Verwaltungsgeschäfte beauftragte Kollegialorgan. In der Schweiz entspricht der dortige Bundesrat der Bundesregierung. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
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