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Fürst von Metternich: Wider das Paktieren zwischen Regenten und Volk Geschichte.

Publié le 15/06/2013

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Fürst von Metternich: Wider das Paktieren zwischen Regenten und Volk Geschichte. Im August 1819 tagte unter maßgeblicher Führung des österreichischen Staatskanzlers Klemens Fürst von Metternich der Kongress von Karlsbad. Das einschneidendste Ergebnis der so genannten Karlsbader Beschlüsse betraf die so genannte Demagogenverfolgung. Neben der Demagogenverfolgung und eng mit dieser verknüpft war - dank Metternich - die Restauration bzw. Verteidigung der alten monarchischen Ordnung mit landständischer, keinesfalls repräsentativer Verfassung zentrales Thema. Wohin das ,,Paktieren zwischen Regenten und Volk", wie es in Süddeutschland zu beobachten war, führte, kritisierte Metternich am 8. August 1819, kurz nach Beginn des Kongresses. Fürst von Metternich: Wider das Paktieren zwischen Regenten und Volk Die drei südlichen Höfe: Bayern, Württemberg und Baden, stehen in einer eigenen Klasse, sie herrschen über einen von dem norddeutschen verschiedenen Volksstamm. Der Norddeutsche lebt mehr in der Idee, der Südlichere mehr in der Tat. Theorien finden demnach im Norden viel leichter Eingang als im Süden. Der Norddeutsche verfolgt die Idee im moralischen Gebiete und übertreibt sie bis zum Hirngespinst. Er spricht und schreibt, er handelt weniger und versteckt sich hinter mystische Formeln; der Süddeutsche faßt die Idee weit schwerer auf, bald tritt sie aber ins Leben über, er handelt sodann mehr und räsoniert weniger. Eine Revolution ist demnach im Süden weit leichter anzuspinnen und weit schwerer zu bekämpfen als im Norden. Wie die Völker sind gewöhnlich auch die Regierungen. Die Konstitutionsideen haben sich zuerst im Norden entsponnen und dennoch hat heute kein einziger norddeutscher Staat eine sogenannte Volksrepräsentation. Die Weimarische Verfassung trägt mehr das Gepräge einer ständischen. Eine der unbedingten Folgen des Repräsentativsystems - die Volksverordneten, Öffentlichkeit der Sitzungen besteht nicht in Weimar. Bayern und Baden dagegen sind bereits im Besitze eigentlicher Konstitutionen, demnach revolutioniert, und Württemberg im Kampfe mit den unvermeidlichen Folgen des von der Regierung als Basis aufgestellten rein demagogischen Grundsatzes, des Paktierens zwischen Regenten und Volk. Der König von Bayern hat noch vor 14 Tagen zu Minister von Berstett gesagt: ,,Ich sehe heute ein, welche Fehler ich begangen habe. Meine Haare sind grau geworden und ich habe meine Krone zerbrochen. Fürst Metternich hatte Recht in allem, was er mir vorhergesagt hat. Aber wie konnte ich anders handeln? Der Rat ist von Österreich gekommen und von Feinden muß man keinen Rat annehmen." Das Eigentliche im Benehmen seiner Regierung war, die Sucht allen anderen vorzuglänzen, und da es auf politischem Wege nicht gehen wollte, auf liberalem der erste der deutschen Staaten zu werden. Der württembergische Hof steht außer jeder Berechnung, denn er weiß selbst nie mehr den folgenden Tag, was er den vorhergehenden gewollt hat. Der König wagt und fürchtet alles, er ist persönlich zugleich Despot und liberal; er huldigt jedem Satze, wenn er nur grell ist, und verläßt ihn mit eben dem Leichtsinn, mit welchem er ihn auffaßte. Baden ist bona fide in das Konstitutionswerk getreten. In Karlsruhe hat sich niemand einer Berechnung gewidmet. Der preußische Geschäftsträger v. Barnhagen, einer der schlauesten und findigsten Revolutionäre, hat eigentlich die ganze Sache geleitet und auf eine solche Höhe gebracht, daß die Badenschen Kammern als eigentliche Muster der Revolution dienen können. In allen Plänen betrogen, sind diese drei Höfe von einer schwindelnden Höhe herabgestürzt. Sie suchen im Bußgewande Hilfe bei dem Hofe, welchen sie täglich beleidigten. Manfred Treml: Die Entwicklung des deutschen Verfassungsstaates im 19. Jahrhundert. Arbeitsmaterialien für den Geschichtsunterricht in der Kollegstufe. München 1979, S. 27f. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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