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Kolonie (Antike) - Geschichte.

Publié le 13/06/2013

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Kolonie (Antike) - Geschichte. 1 EINLEITUNG Kolonie (Antike), im antiken Griechenland Neugründung einer Gemeinde durch eine Mutterstadt außerhalb des eigenen Herrschaftsbereiches; in der Römischen Republik die Gründung einer Ansiedlung - zumeist nach römischem Bürgerrecht - zur Festigung der Herrschaft in erobertem Gebiet. 2 GRIECHISCHE KOLONIEN Weitaus die Mehrzahl der griechischen Kolonien entstand im Zuge der ,,Großen Kolonisation" zwischen ca. 750 und 550 v. Chr. Überbevölkerung, Unzufriedenheit mit den politischen und sozialen Verhältnissen oder innere Konflikte führten zur in der Regel von der Mutterstadt (Metropolis) organisierten Auswanderung eines Teils der Bevölkerung der Polis und zur Neugründung einer Stadt (Apoikia) vorzugsweise küstennah im Mittelmeerraum. Häufig versammelten sich auch Siedler aus verschiedenen Gemeinden unter der Führung einer Stadt, die die Stelle der gründenden Metropolis und die Organisation übernahm. Der Ort der endgültigen Ansiedlung war meist nicht vorgeplant, sondern erfolgte vor Ort und unter Befragung der Götter. Die Tochtergemeinde war unabhängig von der Muttergemeinde; dennoch blieben Mutter- und Tochtergemeinde über die Jahrhunderte hinweg politisch, religiös und kulturell eng verbunden. Die Kolonisten nahmen Götterwelt, Dialekt, Schrift, Mode sowie Maß- und Zahlsystem ihrer Heimatgemeinde mit in die Fremde. Diese Verbindung lässt sich archäologisch speziell im Bereich der Kunst und Numismatik nachweisen. Im Vergleich zur Metropolis bewahrte sich in der Apoikia jedoch eine gewisse Altertümlichkeit. Eine Sonderform der griechischen Kolonie war die Kleruchie. Die bekanntesten griechichen Kolonien sind Marseille (um 600 v. Chr. gegründet, Mutterstadt Phokaia), Neapel (um 600 v. Chr. gegründet, Mutterstadt Kyme bzw. Cumae, das selbst als Kolonie von euböischen Städten gegründet worden war) und Byzanz (um 650 v. Chr. gegründet, Mutterstadt Megara). 3 RÖMISCHE KOLONIEN Weitaus enger als die griechischen Kolonien waren die römischen ins politische System eingebunden. Römische Kolonien waren in der Regel Ansiedlungen römischer Bürger und Nichtbürger zur militärischen und politischen Sicherung der römischen Herrschaft in neu eroberten Gebieten; Kolonien genossen daher gegenüber anderen Gemeinden (Castra, Municipia etc.) gewisse Vorrechte. Bei der Gründung von Kolonien im Römischen Reich handelte es sich um einen militärisch streng organisierten Prozess, beginnend mit dem Auszug der Siedler in militärischer Ordnung. An zuvor festgelegter Stelle wurde von den Ingenieuren das Gelände ausgemessen und die Gemeinde nach etruskischem Ritus (ritu etrusco) begründet, d. h., die Stadtgrenzen wurden mit einem Pflug gezogen. Erst nach Errichtung der Befestigungen und der öffentlichen Gebäude konnte mit der Zuweisung der privaten Sprengel begonnen werden. Und schließlich wurde das Koloniestatut feierlich erlassen und an zentraler Stelle öffentlich ausgestellt. Die örtlich ansässige Bevölkerung wurde häufig in die meist recht kleinen Siedlungen integriert, jedoch ohne römisches Bürgerrecht zu erlangen. Bekannte römische Kolonien in Deutschland sind Xanten (Colonia Ulpia Traiana), Köln (Colonia Agrippinensis) und Trier (Augusta Treverorum). Verfasst von: Dirk Bennett Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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