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Lampert von Hersfeld: Canossagang Heinrichs IV.

Publié le 15/06/2013

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Lampert von Hersfeld: Canossagang Heinrichs IV. - Geschichte. Im Januar 1077 begab sich König Heinrich IV. - freiwillig, nicht befohlen wie es im Textauszug heißt - in die Burg Canossa, um dort von Papst Gregor VII. die Lösung vom Bann zu erreichen; andernfalls drohte ihm die Absetzung als König. Vorausgegangen waren Verhandlungen, bei denen u. a. Mathilde von Tuszien, die Besitzerin der Burg, als Vermittlerin fungierte. In seinen Annalen schilderte der Geschichtsschreiber Lampert von Hersfeld, ein dezidierter Gegner Heinrichs IV., auch jenen ,,Canossagang" des Königs und stellte diesen folglich als den Verlierer in der Auseinandersetzung zwischen Papst und König dar. Lampert von Hersfeld: Canossagang Heinrichs IV. Da kam der König, wie ihm befohlen war, und da die Burg von drei Mauern umgeben war, wurde er in den zweiten Mauerring aufgenommen, während sein ganzes Gefolge draußen blieb, und hier stand er nach Ablegung der königlichen Gewänder ohne alle Abzeichen der königlichen Würde, ohne die geringste Pracht zur Schau zu stellen, barfuß und nüchtern vom Morgen bis zum Abend, das Urteil des Papstes erwartend. So verhielt er sich am zweiten, so am dritten Tage. Endlich am vierten Tag wurde er zu ihm vorgelassen, und nach vielen Reden und Gegenreden wurde er schließlich unter folgenden Bedingungen vom Bann losgesprochen: er solle an einem vom Papst zu bestimmenden Tag und Ort auf einer allgemeinen Versammlung, zu der die deutschen Fürsten berufen werden würden, erscheinen und auf die Anklagen, die man vorbringen werde, Bescheid geben; der Papst solle, wenn er es für vorteilhaft halte, selbst als Richter die Entscheidung treffen, und er solle auf seinen Urteilsspruch hin entweder die Krone behalten, wenn er sich von den Vorwürfen reinige, oder ohne Unmut verlieren, wenn seine Vergehen erwiesen seien und er nach den kirchlichen Gesetzen für die Zukunft der königlichen Würde für unwürdig erklärt werde; er solle, ob er nun die Krone behielte oder verlöre, für diese Demütigung in alle Zukunft an niemandem Rache nehmen. Bis zu dem Tage aber, an dem seine Sache nach einer förmlichen Untersuchung entschieden werde, dürfe er keinerlei königlichen Schmuck tragen, keine Abzeichen der königlichen Würde anlegen, keine staatlichen Verwaltungsmaßnahmen wie sonst gewöhnlich aus eigner Machtvollkommenheit vollziehen und keine rechtskräftige Entscheidung treffen; endlich dürfe er außer der Einforderung der königlichen Gefälle, die zu seinem und seiner Leute Lebensunterhalt nötig seien, kein königliches, kein staatliches Gut in Anspruch nehmen; auch sollten alle, die ihm eidlich Treue zugesagt hätten, einstweilen von der Bindung an diesen Eid und der Treuepflicht gegen ihn vor Gott und Menschen frei und entbunden sein; der Bischof Robert von Bamberg, Udalrich von Godesheim und die übrigen, auf deren Rat hin er sich und das Reich ins Unglück gestürzt habe, müsse er für immer von seinem vertrauten Umgang ausschließen. Falls er nach Widerlegung der Anschuldigungen mächtig und erstarkt auf dem Thron bleibe, solle er dem Papst immer untertan und gehorsam sein und ihm bei der Abstellung aller schlimmen Gewohnheiten wider die kirchlichen Gesetze, die in seinem Reich eingerissen seien, in voller Einigkeit mit ihm nach Kräften helfen. Endlich, wenn er einem dieser Punkte zuwiderhandle, solle die jetzt so heiß von ihm ersehnte Lösung vom Bann ungültig sein, ja, er werde dann schon für überführt und geständig angesehen werden, nie mehr Gehör finden zum Erweis seiner Schuldlosigkeit, und die Reichsfürsten würden, jeder Verpflichtung zu weiterer Untersuchung, jeder Bindung an ihren Eid ledig, einen anderen König wählen, auf den sie sich einigen würden. Der König nahm die Bedingungen mit Freuden an und versprach mit den heiligsten Beteuerungen, sie alle einhalten zu wollen. Lampert von Hersfeld: Annalen. Neu übersetzt von Adolf Schmidt. Darmstadt 1957, S. 407, 409. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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